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Komplettes Rauchverbot in Münchens U-Bahnhöfen
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
Zum 01. Januar 2008 werden die Münchner U-Bahnhöfe komplett rauchfrei. War es bislang nur auf den Bahnsteigen verboten zu rauchen, so gilt das Verbot nun für den gesamten Bauwerksbereich - also für Treppenhäuser, Zwischengeschosse und Oberflächenbahnhöfe. Ein vollständiges Rauchverbot gilt also, sobald man sich auf der Treppe von der Straßenfläche in ein U-Bahn-Bauwerk befindet und bis man an anderer oder gleicher Stelle wieder die Straßenoberfläche erreicht hat. Damit ist auch das Rauchen vor den Kiosken im U-Bahn-Bereich verboten. Die MVG begründet die Maßnahme, die zeitgleich mit dem bayerischen Nichtraucherschutzgesetz in Kraft tritt, wie folgt: „Rauchen gefährdet Leben und Gesundheit – nicht nur der Raucher, sondern auch derer, die in einem U-Bahnhof durch weggeworfene Zigarettenstummel einer erhöhten Brandgefahr ausgesetzt sind. Dieses Risiko ist in einem Tunnel höher, denn durch die dortigen Luftbewegungen können glimmende Zigaretten angefacht und auch an andere Stellen im Tunnelbereich verweht werden. Zudem belästigt der Qualm die nicht rauchenden Fahrgäste, und Asche und Zigarettenstummel sorgen Jahr für Jahr für erhebliche Reinigungskosten. Wir machen deshalb von unserem Hausrecht Gebrauch und setzen das Rauchverbot konsequent in unseren gesamten U-Bahn-Anlagen um.“
Die MVG informiert ihre Fahrgäste ab sofort über verschiedene Medien über das Rauchverbot: Plakate, spezielle Flyer, Promotionteams, Durchsagen und Informationen auf Infoscreen, im Internet und in den elektronischen Anzeigen in den U-Bahnhöfen weisen auf das Rauchverbot hin. An den Eingängen zu den U-Bahnhöfen wurden bereits entsprechende Piktogramme angebracht. Entfernt werden natürlich auch die Aschenbecher in Bahnhöfen. Und damit alles seine Ordnung hat, wird auch die Hausordnung, die in jedem U-Bahnhof hängt, entsprechend angepasst.



Artikel geschrieben von Arnd Werther



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.12.2007 00:00 von BahnInfo-Redaktion.
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