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Schweres Zugunglück bei Bad Aibling
geschrieben von Christian0911 
Ein paar zentrale Fragen im Prozess wären schon hilfreich:
1) Gibt es einen belastbaren Beweis für ein zweites ZS1 am Streckenblocksignal 313? Was belegen die Daten im Fahrtenschreiber des 79505?
2) Auf welchen Informationen und ggf. Nachweisen beruht die beiläufige Behauptung in der Antwort auf die kleine Anfrage 18/7946 vom 8.4.16, "Am 9. Februar 2016 wurden Ersatzsignale für die Vorbeifahrt des Zuges 79505 an dem Halt zeigenden Ausfahrsignal in Bad Aibling und dem Halt zeigenden Blocksignal 313 bedient."
3) Sind in den GSM-R-Aufzeichnungen auch Verbindungsversuche dokumentiert, nicht nur die Aufzeichnungen ab erfolgtem Verbindungsaufbau? Gibt es Hinweise auf einen versuchten Verbindungsaufbau FDL - TF 79506 zur Absprache einer Rücknahme der Ausfahrt in Kolbermoor?
4) Falls nein, wie belastbar sind die Ergebnisse der GSM-R Messfahrt? Gab es stellenweise nur ausreichende Signalstärke? Kann sicher ausgeschlossen werden, das am Unfalltag Verbindungsaufbauten wegen schwankender lokaler Bedingungen an bestimmten Orten (insbesondere Haltepunkt des 79506 in Kolbermoor) nicht erfolgreich waren?
5) Wurde durch den FDL die Fahrstraßenhilfstaste oder die Fahrstraßenrücknahmetaste für einen Rücknahmeversuch der eingelaufenen Fahrstraße aus Kolbermoor betätigt? Wenn nein, was hat der Angeklagte als Grund angegeben?
6) Gibt es in Bad Aibling Erlaubnistischfelder für den Abschnitt Bad Aibling-Kolbermoor und eine Erlaubnisabgabegruppentaste? Wird deren Betätigung mit einem Zählwerk dokumentiert?
7) Wie lange war der Zeitraum von der Beendigung der Smartphonenutzung bis zur Abfertigung des 79505 in Bad Aibling mit einem ZS1? War die Dungeon 5 Session beendet oder nur unterbrochen?

Leider ist es durchaus möglich, dass die Anwälte im Interesse ihres Mandanten der Sache nicht auf den Grund gehen, sondern lieber eine zugesicherte milde Bestrafung anstreben, anstatt mit dem Risiko eines Nachteils für den Angeklagten durch entschlossenes Nachfragen zu versuchen, die genauen Geschehnisse aufzuklären.
Hallo alseits,

zu Captain_Bav will ich nun doch was schreiben

> ein Mann mit 39 Jahren in einem höchst verantwortungsvollem Job und vorausgesetzt, seinem Lebensalter entsprechend, gefestigtem
> Charakter, auf dem Handy ein für Teenies gemachtes Spiel daddelt. [...] Der muss m.E. mit allerhöchster Konzentraion ausgeführt werden.
> Ich kann und will nicht verstehen, dass man im Fall Bad Aibling dem Herrn das Handy daddeln zugesteht????? Nur deshalb und aus diesem
> einzigen Grund: Überwachungskameras würden wohl so etwas verhindern.

Also das die Dienstvorschriften eine derartige Nutzung des Handy während der Arbeit nicht vorsehen ist bekannt, dennoch möchte ich das mal aus einem anderen Blickwinkel beleuchten. Ich bin der Meinung, das es durchaus im Leben eines Fahrdienstleiters nach FV zulässige Situationen gibt, die einem FDL viel mehr die Konzentration rauben, als zwischen dem Regelbetrieb am Handy zu werke zu sein. Ich will dadurch nicht das Verbot anfechten, sondern mal zum Nachdenken anregen.

Ich stelle mal ein paar - denkbare - Situationen gegenüber, die Fragen sind retorischer Art können aber auch schriftlich beantwortet werden.

Vergleich 1:
Ein FDL A Hat die übliche Kombi Spätschicht (z.B 10:00-19:00) am nächsten Tag (Früh+ Nacht = 06:00-10:00 & 19:00-06:00 Folgetag) es ist sagen wir 3:45 der Nachtschicht des dritten Tags, in einer Nacht mit wenig Verkehr, er kämpft mit Kaffee oder Cola gegen die Müdigkeit (denn die Mediennutzung oder Wachhalte-Medikamente sind gleichermaßen wie Schlafen verboten), und dann eine Störung. Fahrdienstleiter B hat die selbe Störung in der Spätschicht sagen wir um 11 Uhr, aber zuvor etwas am Handy gespielt. Wer wird schneller reagieren können?

Vergleich 2:
FDL A hat die Frühschicht, es versucht grade eine frisch eingetroffenene Bau- und Betriebsanweisung einzutragen, der Weichenschmierer ist da und benötigt Sperrpausen, es laufen mehrere 40 seitige FPLO's aus dem Drucker die alle noch in der Schicht eingetragen werden müssen, zugleich ruft der Zü'ler an und will mehrere Überholungen, und dann tritt noch eine Störung auf, oder FDL B hat dieselbe Schicht, es herrscht Regelbetrieb und in den Zugpausen spielt er etwas am Handy als die Störung kommt. Wer ist wohl abgelenkter und könnte leichter Fehler machen?

Bitte nicht falsch verstehen, wir sind uns einig, B tut etwas im Sinne der FV falsches, und kann dafür, wenn was passiert, belangt werden, A jeweils nicht. Aber könnte es trotzdem sein, das das Handy von B sich viel weniger auswirkt als die Umstände, in denen A jeweils steckt? Anders gesagt, FDL ist ein Job, in dem Multitaskingfähigkeit Grundvoraussetzung ist. Wenn du FDLs fragst, wirst du so Kombis wie das, was ich da für A genommen hast, als gar nicht so selten feststellen.

Deswegen bewertest du das Handy m. M nach über. Ein FDL muss im Zweifelfall viel mehr Ablenkung sicher meistern können. Deswegen halte ich die Betonung der Handysache für falsch. Es kann eine Rolle gespielt haben, aber vielleicht maximal 5-10% beigetragen haben. an der Verbotswidrigkeit ändert das nichts, aber vielleicht an der Gewichtung.

Gruß D. Vielberth
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Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.08.2016 08:14 von Daniel Vielberth.
zu LaurenzBo 26.7.16: Du siehst das nach meinen Erfahrungen richtig. Allerdings hast Du dankenswerterweise auch einen Fragenkatalog ausgebreitet, den niemand so ohne weiteres ignorieren kann, ohne seine Amtspflichten zu verletzen.

zu Daniel Vielberth 4.8.16: Du hast ein bzw. das entscheidende Kriterium angesprochen nämlich : "den letzten beißen die Hunde" natürlich die Fahrdienstleiter. Schon eine Ebene darüber können die Leute sich herausreden, wenn "unmenschliche" Belastungen den Mitarbeitern vor Ort übertragen werden, es sei denn diese remonstrieren (teilen
der darüber liegenden Dienststelle mit, dass das nicht alles erledigt werden kann oder die Dienstzeiten ohne ausreichende Pausen getaktet sind). Ich weiß, dass ich Theorie
ausbreite, aber man sollte sich schon Gedanken darüber machen.

Trotz allem, das mit dem nicht zulässigen Handyspiel hat schon arg ins Kontor gehauen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht gehen seitdem von einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe aus, die einen Fluchtanreiz bietet und deshalb einen Haftbefehl rechtfertigen kann, so ist jedenfalls zur Zeit die Auffassung der Justiz. Wohin ein einfacher Fahrdienstleiter fliehen sollte, ist mir allerdings nie nachvollziehbar gewesen.

Freundlichen Grüße von Lebenskür
Mir fällt bei LaurenzBo'sFragen grad auf, ein paar müssten sich auch ohne Akteneinsicht beantworten lassen:

> 1) Gibt es einen belastbaren Beweis für ein zweites ZS1 am Streckenblocksignal 313? Was belegen die Daten im Fahrtenschreiber des 79505?

Soweit ich weiß, ja hat man doch nur den Fahrtenschreiber von den hinteren Triebwagen, während der der jeweils führenden Fahrzeuge zerstört ist. Die hinteren Fahrzeuge dürften m. M nur die Steuerbefehle aufzeichnen, die über die Kupplung nach hinten geleitet werden. Das Drücken der Befehlstaste dürfte über die Leitung nicht drüber gehen, weil ohnehin nur die Fahrzeugmagnete am aktiv führenden Fahrzeug aktiv sind, während die PZB der anderen Fahrzeuge nicht aktiv ist. Ergo kann man auf den verbliebenen Fahrtschreibern das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht finden, höchstens ein auffälliger Geschwindigkeitsverlauf könnte verzeichnet sein.

> 6) Gibt es in Bad Aibling Erlaubnistischfelder für den Abschnitt Bad Aibling-Kolbermoor und eine Erlaubnisabgabegruppentaste? Wird deren
> Betätigung mit einem Zählwerk dokumentiert?

Das wechseln der Erlaubnis ist keine sicherheitskritische Handlung, sondern gehört zum Regelbetrieb, ergo wird man dort nie ein Zählwerk finden - es ist keine zählwerkspflichtige Handlung. Ob es EAT und EAGT in Aibling gibt weiß ich nicht, ich würde aber davon ausgehen, weil normal wird auf die nur dann verzichtet, wenn eine eingleisige Bahnstrecke nur in einer Richtung benutzt wird, und das fahren in der Gegenrichtung nicht vorgesehen ist (bzw. falls doch mal eben auf Bef erfolgt)

> 7) Wie lange war der Zeitraum von der Beendigung der Smartphonenutzung bis zur Abfertigung des 79505 in Bad Aibling mit einem ZS1? War
> die Dungeon 5 Session beendet oder nur unterbrochen?

Ich meine in irgendeiner Zeitung was gelesen zu haben von 5 Minuten vor der ersten zählwerkspflichtigen Handlung - leider habe ich aber die Quelle nicht aufgehoben, kann die Zahl also nimmer belegen.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Danke für die Rückmeldungen. Was die Fahrtenschreiber anbelangt, bin ich nicht so pessimistisch. Es gibt Bilder von der Bergung des zuletzt geborgenen Fahrtenschreibers aus dem zerstörten Führerstand des 79505 (siehe Anhang), auf dem ja die Bedienung der Befehlstaste zur Überbrückung der Indusi-Schnellbremsung aufgezeichnet sein müsste. Auf jeden Fall die am ZS1 bei der Ausfahrt aus Bad Aibling.
Das Modul sieht noch ziemlich gut aus. Selbst wenn zur Speicherung eine Festplatte verwendet wird, und diese nach dem Aufprall nicht mehr funktioniert - das Auslesen der Daten ist sicher möglich. Professionelle Datenrettungsfirmen haben schon ganz anders ruinierte Platte ausgelesen. Passiert sollte das inzwischen auch sein. Deswegen wundert es mich schon ein bisschen, dass das erfolgreiche Auslesen eines registrierten zweiten ZS1 am HP Kurpark bislang nie erwähnt wurde, schließlich wäre das ein ziemlich sicherer Beweis für die letzte Unfallursache in der Kette der Abläufe. Wenn es fehlt, könnte es noch andere Ursachen haben - vielleicht ist die Blackbox so schlampig entwickelt, dass die Daten vor dem physikalischen Speichern auf der Platte noch ein bis zwei Minuten im Cachespeicher liegen, bevor auf die Platte geschrieben werden. Dem könnte theoretisch der Aufprall zuvorgekommen sein. Oder es fehlt auch die Aufzeichnung der Tastenbedienung am Ausfahrtsignal Bad Aibling (Firmwarefehler? Befehlstastersignal nicht angeschlossen?). Dass auf dem Fahrtenschreiber im zweiten hinteren Triebwagen nichts sein kann, ist klar. Es wäre zwar technisch möglich, die Daten des vorderen im aktiven Führerstand nach hinten zu spiegeln, der Aufwand dafür wurde aber wohl ziemlich sicher nicht gemacht.
Interessant ist für mich auch die Aussage, dass bei einer eingleisigen Strecke mit Regelverkehr in beiden Richtungen der Erlaubniswechsel standardmäßig verbaut ist. Das trifft natürlich sicher auf die Abschnitte Kolbermoor-Rosenheim und Heufeld-Kreuzstraße zu, wo ein klassischer Erlaubniswechsel und Zugmeldung mit dem Nachbar-FDL gemacht wird. Ob aber auf dem Stelltisch auch eine Erlaubnisrichtung für den Abschnitt Aibling-Kolbermoor verbaut ist, dazu habe ich noch keine zuverlässige Info gefunden. Naheliegend wäre es, wenn das Stellwerk Kolbermoor 1992 aufgelöst und bei der Umstellung auf ferngestellt die Relaislogik mit Erlaubnisrichtung einfach belassen wurde. Ob bis 1992 in Kolbermoor ein eigenes Stellwerk bestand, dazu habe ich auch widersprüchliche Angaben gefunden. Verstehe ich dich (Daniel) richtig, dass auch bei einem Streckenabschnitt zwischen zwei Bahnhöfen auf demselben Stelltisch Erlaubnisrichtungen üblicherweise verbaut werden?


Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass in Fahrtenschreibern heutzutage noch Festplatten verbaut werden. Die sind von der Mechanik viel zu empfindlich bei Unfällen. Setzt durch einen Rums der Schreibkopf auf der Platte auf verglüht nicht nur der Kopf, auch die Platte wird entsprechend geschädigt, und verglüht Bereiche liest dann keiner mehr aus.
Normal nimmt man nun als Speichermedium mehr Flashspeicher, die sind aber nicht so oft wiederbeschreibbar. Insofern aber eigentlich auch fraglich ob die für längere Nutzung geeignet sind. Außer man macht die groß genug, dass es etwas dauert bis die gleiche Stelle wieder beschrieben wird.

Tschö
UHM
an UHM

SSD-Speicher zeichnen sich gegenüber Festplatten allerdings leider durch häufigere Schreib und Lesefehler aus - kennt man ja von Kamerachips...

an LaurenzBo

> Verstehe ich dich (Daniel) richtig, dass auch bei einem Streckenabschnitt zwischen zwei Bahnhöfen auf demselben Stelltisch Erlaubnisrichtungen
> üblicherweise verbaut werden?

So kenne ich es. Speziell denke ich da an ein Stellwerk, das liegt zwar an einer zweigleisigen Strecke, hat aber GWB, und das hat zwei Bahnhöfe und einen Ex Bahnhof (inzwischen noch Blockstelle ohne Weichen, auf die man aber ähnlich Aibling von beiden Seiten zufahren könnte (BK-Sigs sind die EX-Esig) nur stehen dann die Züge einander im Weg und müssten beide zurücksetzen) und bei dem ist der Stelltisch quasi drei"zeilig". Der FDL sitzt sozusagen auf den mittleren Bahnhof. Erlaubnistech, hat er zwei "interne Erlaubnisse" zwischen seinen eignen drei Betriebsstellen, und eben zwei zu seinen Nachbar-FDL, von den jeweils äußeren Betriebstellen. Und für die ferngestellten Betriebstellen ist es sogar eine andere Erlaubnisgruppentaste, wie wenn er von seinem eigenen Bf (also den wo er sitzt) die Erlaubnis drehen will. Im Prinzip sind da drei vollwertige Stellwerke in einem Tisch vereinigt, wobei die beiden fernbedienten Stellwerke einen gemeinsamen Gruppentastenblock haben. Etwa so stelle ich mir das auch in Aibling vor, das muss so nicht stimmen, aber ich gehe halt von dem aus, was ich halbwegs kenne.

Gruß D. Vielberth
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Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Ist das denn auch ein Sp Dr S60?
Ein Dr S 2 das zwei 60er Stellwerke fernsteuert (deswegen auch zwei Gruppentastenblöcke). Aber auch bei einem artreinen 60er sind dann halt eine auf den regulären Gruppentastenblock und die andere EAGT bei den Gruppentasten des Fernsteuerbereichs machbar.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Für all diejenen, die keinen Zugriff auf die hiesige Lokalpresse haben.


Hier noch ein Artikel aus dem Regionalteil. Lässt leider die Anzeige nicht direkt zu, weil das Bild zu hoch ist. Kann mit jedem Bildbetrachter geöffnet werden.

Gruß Captain


Es gibt jetzt ein Bild des Stelltisches Bad Aibling aus dem Prozess (http://www.mangfall24.de/mangfalltal/bad-aibling-ort28271/aiblingtraunstein-zweite-prozesstag-verhandlung-gegen-fahrdienstleiter-zugungluecks-6972095.html, übrigens eine gute Berichterstattung).
Darauf sieht man oben drei dunkelgraue Gruppentasten, davon zwei mit Zählwerk (leider schlechte Auflösung, Details sind nicht zu erkennen). Die Taste ohne Zählwerk wird wohl die EaGT sein, die beiden mit Zählwerken vielleicht die ZbHT und die BIGrT. Die Erlaubnistischfelder kann man wegen der schlechten Auflösung nicht erkennen, möglicherweise sind sie in Richtungspfeilfelder links oben und rechts unten an den Grenzen des Stellwerksbereiches integriert (wäre aber unüblich).
Auf dem Bild kann ich nicht erkennen, wo die Erlaubnistischfelder sind, und ob es zwischen den drei Bahnhöfen des Stelltisches welche gibt.
Die Staatsanwaltschaft spricht in der Klageschrift von zweimal ZS1 (Ausfahrt Bad Aibling und Blocksignal Kurpark). Der FDL hatte nach dem Unfall mit seinem zum Stellwerk gefahrenen Vorgesetzten zählpflichtige Ereignisse in der Kladde nachgetragen (davon wohl zumindest das ZS1 für die Ausfahrt Bad Aibling). Er hatte zwar am ersten Prozesstag Fehlverhalten im allgemeinen gestanden (so das Dungeonspiel), ich finde aber nirgends ein eindeutiges Geständnis, dass er ein zweites ZS1 am HP Kurpark gegeben hätte. Direkt nach dem Unfall hat er nach Aussage des Vorgesetzten mit ihm telefoniert und gesagt, "er habe zwei Züge auf die gleiche Strecke geschickt, wisse aber nicht wie das passiert ist."
Gesichert ist, dass er durch das Verrutschen in der Fahrplanspalte von einer Begegnung in Bad Aibling ausgegangen war, und mit der Einfahrt für den 79506 aus Rosenheim nach Kolbermoor auch die Fahrstraße nach Bad Aibling gestellt hatte, und so der 79506 in Kolbermoor bereits HP1 für die Ausfahrt hatte.
Etwas seltsam ist, dass der Nachbar-FDL Richtung Holzkirchen für Bruckmühl und Heufeld zuständig ist - bisher war der Informationsstand, dass Heufeld wie Kolbermoor von Bad Aibling aus ferngestellt wird. Bei der Übergabe aus Heufeld soll der Angeklagte auch erwähnt haben, er habe wegen einer Blockstörung ZS1 gegeben.
Der Mitarbeiter der Notfallleitstelle hatte als Zeuge auch angegeben, der Angeklagte habe ihm gesagt, er hätte versucht, den TF in Kolbermoor über GSM-R zu erreichen; auf Nachfrage des Staatsanwalts sagte er, er sei sich ziemlich sicher.
Es gibt also eine Reihe klärungsbedürftiger Fragen:
- Hat der Angeklagte versucht, den TF 79506 per GSM-R zu erreichen? War damit der erste Notruf gemeint (der rechtzeitig gekommen wäre), oder hat er eine Rücknahme der Ausfahrt Kolbermoor absprechen wollen? Der Sachverständige hat im Prozess angegeben, es sei keine Verbindung mit dem TF79506 aufgezeichnet worden - ob es einen Verbindungsversuch des FDL gegeben hat, hat er nicht erwähnt (deshalb die offene Frage, ob nicht erfolgreiche Verbindungsversuche auch in Gerätespeichern oder Vermittlungsstellen dokumentiert sind). Warum hat der TF 79506 nicht von sich aus per GSM-R an den Angeklagten bestätigt, dass er die Reisendensicherung in Kobermoor wahrnimmt? Zeit war ja genug, und die freie Ausfahrt hätte diese Pflicht ja nicht aufgehoben. Vielleicht stand der 79506 in Kolbermoor am Unfalltag doch in einem kleinen Funkloch, so sicher sind die Ergebnisse der Messfahrt nicht, zumal sie keine detaillierten Angaben über die Signalstärke an den kritischen Punkten zu machen scheint. Etwas seltsam ist auch, dass das GSM-R-Gerät im Bad Aiblinger Stellwerk ausgetauscht wurde: "Nach dem Unglück habe es Probleme bei der zentralen Einspielung der Software gegeben, weswegen das Gerät ausgetauscht worden sei."
- Auf dem Stelltisch müsste ja die Fahrstraße von Kolbermoor bis Bad Aibling weiss ausgeleuchtet gewesen sein, und das Ausfahrtsignal Kolbermoor HP1 gezeigt haben. Müsste damit nicht auch die Einfahrtweiche Bad Aibling für den Zug aus Kolbermoor verriegelt gewesen sein und vor dem ZS1 nach Kurpark erst manuell entriegelt und für die Ausfahrt gestellt worden sein? Das wären bereits zwei zählpflichtige Ereignisse.
- Selbst wenn der Angeklagte von einer Blockstörung ausgegangen ist: Ist es überhaupt vorstellbar, dass er die freie Ausfahrt in Kolbermoor übersehen hat, und erst den 79505 mit manueller Umstellung der Ausfahrtweiche und ZS1 bis Kurpark geschickt hat, und dann dort etwa eine Minute später mit einem zweiten ZS1 am Blocksignal 313 den Zug nach Kolbermoor schickt, obwohl in Gegenrichtung der 79506 dort freie Ausfahrt hat? Und die Ausfahrtweiche noch auf den haltenden 79506 zeigt? Und dann erkennt er Sekunden danach, dass beide Züge auf Kollisionskurs sind und setzt den ersten Notruf ab?
Sehr seltsam, das ganze. Möglicherweise ist er tatsächlich von einer Blockstörung ausgegangen und hat versucht, den 79506 zu erreichen und die Fahrtstraße aus Kolbermoor zurückzunehmen. Nachdem das aus unerklärlichen Gründen nicht ging, hat er dann vielleicht manuell die Ausfahrt bis Kurpark gestellt und die Ausfahrt Kolbermoor ohne Rücksprache auf HP0 gestellt - in dem Moment, als der 79506 gerade am Ausfahrtsignal vorbei war, aber noch nicht den Streckenblock erst 35-40 Sekunden später nach dem Rangierhalt auf belegt gestellt hatte. Nach der Rücknahme der Ausfahrt in Kolbermoor war der Streckenblock bis zum Einfahrtsignal Kolbermoor ja frei gemeldet. Kann es sein, dass das Blocksignal 313 nach manueller Auflösung der Fahrstraße und freiem Block bis zum Einfahrtsignal Kolbermoor auf HP1 ging?

Eine interessant Info am Rande - die Überprüfung der Stellwerktechnik am Vortag hatte noch nicht begonnen; der Techniker hatte an dem ersten Tag nur Reinigungsarbeiten durchgeführt.

Zumindest scheint der vorsitzende Richter Fuchs - wie auch schon in seinem Verfahren zum Eislaufhalleneinsturz in Bad Reichenhall - der Sache auf den Grund gehen zu wollen. Es werden also wohl reichlich weitere Details zu Tage kommen.


Hier die heutige Printmeldung aus der Lokalpresse.
@LaurenzBo: Du schreibst:
"Etwas seltsam ist, dass der Nachbar-FDL Richtung Holzkirchen für Bruckmühl und Heufeld zuständig ist - bisher war der Informationsstand, dass Heufeld wie Kolbermoor von Bad Aibling aus ferngestellt wird."
Ich habe aus den zurückliegenen Berichterstattungen ebenfalls in Erinnerung, dass der Aiblinger FDL die Bahnhöfe Kolbermoor und Heufeld fernsteuert. So steht's auch im Zeitungsartikel vom 11. November (2. Spalte). Vll. vertun sich da die Schreiberlinge. Ca. in der Mitte des oberen Gleisbildes meine ich mit ziemlicher Sicherheit Kolbermoor zu lesen. Am mittleren Bild Bad Aibling. Beim unteren Bild ist die Schrift leider nicht zu entziffern. Das untere Gleisbild auf dem Stelltisch passt nach meiner laienhaften Betrachtung nicht zu den Heufgelder Gleisanlagen. Aber was wird damit sonst gesteuert?
Gruß an alle Captain_Bav


Hier die Lokalpresse zum dritten Prozesstag
Gruß Captain_Bav


Der dritte Prozesstag hat einige Fragen geklärt. Meine Vermutung (die auch in anderen Foren unabhängig aufkam), dass eine Fahrstraße auf Rangierniveau gegen die Erlaubnisrichtung zusammen mit exaktem Timing für den Unfall relevant war (nach dem Fehler mit dem Begegnungsort Bad Aibling statt Kolbermoor), ist eindeutig falsch. Es gibt zwischen Bad Aibling und Kolbermoor keine Erlaubnisrichtung, damit war dieser Ablauf nicht möglich, und meine Vermutung kann so nicht dem tatsächlichen Ablauf entsprechen. Ich konnte mir eben nicht vorstellen, dass ein FDL eine Handlung vornimmt, bei der die akute Unfallgefahr so offensichtlich ist, ob mit Smartphone oder ohne. Aber so offensichtlich, wie sie in dem konkreten Fall auch sein sollte, war sie nämlich durch die Auslegung des Stellwerks nicht.

Es ist also wahrscheinlich, dass der Angeklagte auch am Streckenblock Kurpark ZS1 gegeben hat. Jedenfalls wird das anscheinend als selbstverständlich angenommen - es ist in den zugänglichen Medienberichten, von denen der Prozessblog von Mangall24.de der informativste ist - nirgends erwähnt, ob
a) der Angeklagte erklärt hat, er habe auch am Blocksignal 313 ein ZS1 (das zweite) gegeben,
b) sich die zwei ZS1 plausibel am Zählerstand bestätigen lassen (der erst im Beisein des Vorgesetzten nach dem Unfall vorschriftswidrig nachgetragen wurde),
c) und dass der TF des 79505 nach Rosenheim zweimal (Ausfahrt Bad Aibling und Blocksignal 313) die Befehlstaste betätigt hat, um die Zwangsbremsung der INDUSI bei rotem Hauptsignal zu überbrücken. Das müsste aus dem Fahrtenschreiber eindeutig dokumentiert sein.
Vielleicht finden sich diese Aussagen im Gerichtsprotokoll, jedenfalls scheinen diese naheliegenden Belege für einen Ablauf gemäß der Anklage für so selbstverständlich gehalten zu werden, dass sie nirgends erwähnt werden. Wenn diese Belege vorliegen, wäre es schon ganz gut, davon zu erfahren, damit keine Fragen offen bleiben.

Sehr interessant waren aber einige Ausführungen des EUB-Sachverständigen (http://www.mangfall24.de/region/mangfalltal/traunstein-ort29586/aiblingtraunstein-dritte-prozesstag-gegen-fahrdienstleiter-zugungluecks-6996139.html):
- Die Fahrstraße aus Kolbermoor nach Bad Aibling hätte nicht gemeinsam mit der Einfahrt für den 79506 aus Rosenheim gestellt werden dürfen. Frage des Richters zum Durchstellen der Fahrstrecke: „Warum ist das unzulässig?“ Wie der Zeuge aussagt, sei der Grund laut DB Netz AG, um überlange Wartezeiten an den Bahnübergängen zu vermeiden. „Das greift meiner Meinung nach nicht“, so der Bahnexperte. ... Er soll also von der planmäßigen Reihenfolge abgewichen sein. Dies sei aber noch kein Sicherheitsrisiko gewesen, weswegen es das Stellwerk zugelassen habe. „Die Ausfahrt Zugstraße hätte er nicht stellen dürfen, nur die Einfahrt Zugstraße“, so der Zeuge. Ohne eine aktive 2-Tasten-Bedienung komme keine Ausfahrt aus Kolbermoor zu Stande. Dies müsse nach Darlegung des Experten vor 6.38 Uhr erfolgt sein. Die Freigabe der Ausfahrt erfolgte also zu früh, da der Zug bis 6.45 Uhr Aufenthalt in Kolbermoor hatte.
- Zwischen Kolbermoor und Bad Aibling Kurpark hätte die Strecke als Zentralblock ausgeführt mit einer Erlaubnisrichtung sein müssen; das Stellwerk hat so den aktuellen Richtlinien nicht entsprochen und hätte nachgerüstet werden müssen: Nun geht es um die verschiedenen Blockbauformen der Strecke. Die vorliegenden Unterlagen legen für den Zeugen die Auffassung nahe, dass es sich nicht um einen Zentralblock zwischen Bad Aibling und Kolbermoor handle. Hieraus folgen laut dem Zeugen zwei Tatsachen: „Zwischen Bad Aibling und Kolbermoor hätte im Rahmen der der Bundesbahn zur Verfügung stehenden Mittel nachgerüstet werden müssen. Zwischen Bad Aibling und Kolbermoor fehlen Erlaubnisabhängigkeit, Ausfahrsperrmelder und Vor- bzw. Rückblockmelder. ... Nebenklagevertreter Rechtsanwalt Friedrich Schweikert hinterfagt noch einmal die Weichennachrüstungspflicht für den Empfangsmelder. „Wenn es sich um Zentralblock handeln würde, muss der Empfangsmelder dann her?“ Die Antwort des Experten: „Ja, knüppelhart. Der Empfangserlaubnismelder müsste her.“ Die Bahn sei laut Zeuge auch von einem Zentralblock ausgegangen.
- Die Fahrtstraße aus Kolbermoor war nicht wie üblich für den FDL ersichtlich. Laut dem EUB-Sachverständigen: „Wir haben eine unsinnige und unvollständige Ausleuchtung zwischen Bad Aibling und Kolbermoor. Hier ist eindeutig ein Schaltfehler drin.“

Damit wird eher nachvollziehbar, dass der Angeklagte (der ja Springer war) die 6h36 gestellte Fahrstraße aus Kolbermoor übersehen konnte. Fatal war auf jeden Fall, dass er - obwohl er die Gefahr sofort nach der Ausfahrt des 79505 aus Kurpark bemerkt hatte, die falsche Notruftaste drückte (die, die häufig bei den regelmäßigen Übungen verwendet wird, um die Triebfahrzeugführer nicht durch Übungsalarme kirre zu machen). Wenn er die richtige Taste (oder besser, einen nicht vorhandenen eindeutigen Nothalt ohne 50:50-Fehlerrisiko) betätigt hätte, wäre der Unfall nach Aussage der Sachverständigen eindeutig mit reichlich Sicherheitsabstand verhindert worden.

Als Fazit kann man wohl festhalten: Wenn zwei mal ZS1 Fakt sein sollten, haben wir einen durch das Onlinespiel am Smartphone abgelenkten FDL, der aber durch ein nicht mehr regelkonformes Stellwerk mit Entwurfs- oder Ausführungsfehler nicht bei seiner Fehleinschätzung gewarnt wurde: Die bestehende Fahrstraße aus Kolbermoor war nicht wie üblich ausgeleuchtet, es gab keine Erlaubnisrichtung, die einen eindeutigen Hinweis gegeben hätte, und der Notruf wurde durch die hirnrissige Bedienungsfunktionalität und Übungspraxis für das GSM-R-Gerät vereitelt. Die Fehler des Angeklagten sind klar: Regelwidriges Durchstellen der Fahrstraße nach Bad Aibling mit der Einfahrt nach Kolbermoor (bei einem Taktfahrplan, bei dem jede Stunde der Begegnungsbahnhof zwischen Bad Aibling und Kolbermoor wechselt), Unterlassung der Räumungsprüfung und stattdessen regelwidrig zwei Blockabschnittsprüfungen (die aufgrund der veralteten Bauweise und der fehlenden Ausleuchtung unauffällig waren - er musste nur die freie Ausfahrt aus Kolbermoor übersehen), und dann in Panik zwar rechtzeitig, aber die falsche Notruftaste gedrückt.

Bei all diesen Fehlern des Angeklagten: Es war ein Unfall, der durch Betriebstechnik und Betriebspraxis seit Jahren in der Warteposition hing und bei dem einfach mögliche und auch übliche Sicherheitsvorkehrungen die Folgen der Fehler des Angeklagten verhindert hätten. "Menschliches Versagen" ist zwar durchaus richtig, aber trotzdem bei Weitem nicht eine ausreichende Erklärung.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.11.2016 22:01 von LaurenzBo.
Geht man von dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme aus, scheint nun doch "nur" noch ein mittleres Versagen des Fdl vorzuliegen, das eine Bewährungsstrafe wieder in den Bereich des Möglichen rückt, trotz der immensen Folgen für die Fahrzeugführer und die Fahrgäste. Immerhin wäre der Unfall nicht passiert, wenn die Signaleinrichtungen den Vorschriften entsprochen hätten und der Fdl als Springer nicht auf einem so außergewöhnlichen Stellwerk eingesetzt worden wäre,wahrscheinlich ohne besondere, gezielte Einarbeitung. Ganz wichtig war auch die tatsächliche Schuldeinsicht für den ihn betreffenden Teil der Schuld an dem Unfall. die ich ihm abnehmen kann. Offensichtlich leidet der Fdl selbst sehr an seinem Fehler und dem dadurch entstandenen Unheil für viele Menschen. Die Verteidigung hat bisher gute Arbeit geleistet.
Hier der Pressebericht zum vierten Prozesstag. Das "Rätselraten" um ein oder zwei ZS1 hat ja nun ein Ende.
Gruß Captain_Bav


Ja, das scheint inzwischen gesichert, dass es zwei ZS1 gegeben hat. Meine Überlegungen haben sich also erübrigt. Mich wundert aber schon, dass anscheinend im Prozess noch nicht zur Sprache gekommen ist, was die Auswertung des aktiven Fahrtenschreibers des 79505 dazu ergeben hat. Die beiden Betätigungen der Befehlstaste, mit der die Zwangsbremsung des Zuges beim Überfahren der beiden Signale unter ZS1 verhindert werden muss, muss darauf aufgezeichnet sein. Das wäre ein eindeutiger Beweis für das ZS1 am Streckenblocksignal 313, viel belastbarer als eine Zeugenaussage.
Hier die Presse von heute. Die Beweisaufnahme ist also abgeschlossen. Auf alle offenen Fragen, die u.a. auch hier diskutiert wurden, vermag ich allerdings keine Antworten zu finden. Vielleicht liegt's auch an der Berichterstattung, die auf mangfall24 zwar wirklich recht gut ist, aber wohl auch nicht ganz vollständig. Ich habe die Tage mal versucht, über die Redakteure Klarheit über die Frage der Zuständigkeit für Heufeld ja oder nein zu erhalten. Hab da leider eine Antwort bekommen, die ganz und gar nicht in die zeitliche Abfolge passt. Ich hab mich da übrigens optisch täuschen lassen, das Gleisbild auf dem Stelltisch würde schon auf die Heufelder Gleisanlagen passen. Der vom Durchangsgleis abzweigende "Stumpf" existiert nicht mehr. Es ist lediglich die Weiche und ein paar Meter Gleis vorhanden, welche noch nicht zurückgebaut wurden. Wo mal ein Gleis war, ist jetzt eine neugebaute Straße. Wie der Berichterstattung zu entnehmen ist, hat sich der FDL wohl nur über seine Anwälte geäußert. Das ist sein gutes Recht, keine Frage. Ich (und da stehe ich sicher nicht alleine da), hätte von ihm schon wissen wollen, was ihn geritten hat, das zweite ZS1 am Kurpark zu geben. Ich frag mich auch, weshalb auf diese Frage in der Beweisaufnahme nicht mit Nachdruck eingegangen wurde.
Gruß an alle.


Ja, die Frage, inwieweit die technische Ausstattung den Verlauf zum Unfall beeinflusst hat, ist nur ganz marginal berührt worden (Kritik an den zwei Notruftasten, "nicht verbundene Diodenstränge" am Stelltisch - was immer auch damit gemeint ist). Und als Beleg für das zweite ZS1 wurden die nachträglich dokumentierten Zählerstände und die Zeugenaussage eines Bahnmitarbeiters, der im Unglückszug saß genannt - der einzige wirklich zweifelsfreie Beweis dafür, die Fahrtschreiberaufzeichnung der Befehlstaste im 79505, kommt nicht vor. Das irritiert ein bisschen und erinnert mich an Sherlock Holmes' Hund, der nicht bellte.
Andererseits geht es in dem Strafprozess nur um die Schuld und Strafzumessung um den Angeklagten, und dass pflichtwidriges Handeln zentral für den Unfall verantwortlich ist, ist ja offentsichtlich. Die andere Frage, welche Leichen bei diesem Unglück noch im Keller der DB Netz liegen, ist ja nur soweit relevant, inwieweit sie das Ausmaß der Schuld des FDL verringern würden. Ich kann nicht ausschließen, dass in Interesse des Angeklagten und einer öffentlichen Befriedung auf eine Vertiefung dieser Frage zu Gunsten einer milderen Strafe wegen Reue und Geständigkeit verzichtet wurde.
Mal sehen, was in dem EUB-Gutachten stehen wird. Die haben genau das Mandat für diese Fragen, dann klärt sich dieser traurige Fall vielleicht abschließend.
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