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Schweres Zugunglück bei Bad Aibling
geschrieben von Christian0911 
Der Zeitungsausschnitt vom Samstag, 3. Dezember 2016


Die Lokalpresse zur Urteilsverkündung:


Teil 2:


Die Lokalpresse vom Dienstag, 13.12.2016
Das "Thema" FDL ist ja nun abgeschlossen. Wie schon diskutiert, bleiben viele Fragen offen, welche die EBA Untersuchung beantworten soll? Wenn jemand an Infos aus dieser Quelle rankommen sollte, wäre es toll, wenn die hier gepostet würden.
Gruß an alle
Captain_Bav


Sie sog. "EBA-Berichte" werden auf der Seite der "Eisenbahnuntersuchungsstelle des Bundes" sowieso veröffentlicht: [www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de]

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.12.2016 13:32 von Daniel Vielberth.
Hallo,

soweit mir bekannt ist, soll laut den gesetzlichen Bestimmungen der Unfallbericht, genaugenommen der EBA-Bericht, spätestens 12 Monate nach dem Ereignis veröffentlicht werden.

Da stellt sich für mich daher die Frage, wieso dies noch nicht geschehen ist?

Oder beginnt diese Frist erst nach Ende der tatsächlichen Begutachtung des Schadens zu laufen?

Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.

Gruß

JoeFG
Zitat
JoeFG
...soweit mir bekannt ist, soll laut den gesetzlichen Bestimmungen der Unfallbericht, genaugenommen der EBA-Bericht, spätestens 12 Monate nach dem Ereignis veröffentlicht werden.

Da stellt sich für mich daher die Frage, wieso dies noch nicht geschehen ist?

Die Formulierung heißt ja nur "soll" und nicht "muss", was auch nur sinnvoll ist, denn ein Bericht mit allen Gutachten usw. braucht eben seine Zeit, wenn es ein komplexer Sachverhalt ist und auch noch fundierte Empfehlungen gegeben werden sollen. Die einzige Folge eines nicht "pünktlich" fertig gestellten Berichts, dürfte eine kurze Begründung sein, warum man noch nicht fertig ist.

Der jüngste veröffentlichte Unfallbericht kam in der vergangenen Woche raus und bezieht sich auf einen relativ einfachen Güterzugunfall vom Juni 2013.
Zitat
JoeFG
...soweit mir bekannt ist, soll laut den gesetzlichen Bestimmungen der Unfallbericht, genaugenommen der EBA-Bericht, spätestens 12 Monate nach dem Ereignis veröffentlicht werden.

Da stellt sich für mich daher die Frage, wieso dies noch nicht geschehen ist?

Es gibt jetzt immerhin einen offiziellen Zwischenbericht: [www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de]
Der Link hat sich geändert:
EUB-Zwischenbericht Bad Aibling

Zentral ist, dass das zweite ZS1 am Streckenblock Kurpark Signal 313 auf dem Fahrtschreiber des 79505 nachgewiesen ist. Der FDL hat tatsächlich zweimal ZS1 gegeben, und davor versucht, die Fahrtstraße in Gegenrichtung mit der Zentralblockhilfstaste aufzulösen. Auf dem Streckenabschnitt ist keine Erlaubnisrichtung, sondern Gegenfahrschutz über die Richtungsgruppe (normalerweise nur in Bahnhöfen verwendet) realisiert. Dies ist ausnahmsweise zulässig: "In wirtschaftlich begründeten Fällen kann die BD die Blockstrecken-Sicherung in Fernstellbereichen abweichend von den 'Grundsätzen für Blockanlagen' mit Schaltmitteln der Fahrstraßentechnik realisieren." Der Gegenfahrschutz hat wie vorgesehen gegriffen, deswegen hat der eine Störung vermutende FDL die beiden ZS1 gegeben. Warum er die freie Ausfahrt in Kolbermoor für den 79506 dabei völlig ausgeblendet hat, bleibt rätselhaft; allerdings ist die bestehende Fahrstraße auf dem Streckenabschnitt wohl nicht weiß ausgeleuchtet, Erlaubnisrichtungsanzeigen gibt es nicht, und der einzige Hinweis ist die freie Fahrt des Ausfahrtsignals Kolbermoor.
Auffällig ist, dass der FDL schon vor der Einfahrt des 79505 nach Bad Aibling die bestehende Fahrstraße auf das Begegnungsgleis aufgehoben hat und den 79505 auf das für den 79506 eingestellte Gleis 1 geschickt hat. Damit stand durch die Fahrtstraße aus Kolbermoor gestellte Einfahrtweiche Bad Aibling bereits richtig, nur das Ausfahrtsignal Bad Aibling ließ sich wegen dem Gegenfahrschutz nicht stellen. Vor dem ZS1 musste die Weiche aber nicht mehr umgestellt werden. Der FDL muss sich die ganze Zeit eine Begegnung in Kolbermoor vorgestellt haben (die es im Fahrplan regelmäßig auch gibt), und die durchgestellte Fahrtstraße durch Kolbermoor völlig vergessen haben. Das könnte an dem Smartphone-Spiel und dem Hin und Her mit der Sturmwarnung gelegen haben; entschuldbar ist es aber nicht.
Wegen der späten Blockgrenze des Streckenblocks nach der Ausfahrt Kolbermoor bei der Rangierhalttafel kommt die Belegtmeldung für den Block erst, als der 79505 bereits gerade das Streckenblocksignal 313 passiert hat und zügig beschleunigt. Den Rest erledigt das krasse Risiko einer Fehlbedienung des GSMR-Notrufs mit den beiden Auswahlmöglichkeiten.

Dieser Sachverhalt erklärt auch, warum die Verteidigung auf Revision verzichtet hat. Meine früheren Spekulationen erübrigen sich damit. Wie die verbaute Fahrstraßentechnik und die Funktionalität des GSMR-Notrufs zu bewerten ist, wird vielleicht durch Empfehlungen des Endberichts noch aufgegriffen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.03.2017 12:19 von LaurenzBo.
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