Tarifbestimmungen Gültigkeit Fahrkarte VRB Braunschweig - Frage 05.06.2011 18:42 |
Zitat
Einzelfahrscheine der Preisstufen 1 bis 4 berechtigen
vom Zeitpunkt des Kaufes bzw. der Entwertung an innerhalb
ihres räumlichen Geltungsbereichs und ihrer
Geltungsdauer zu beliebig vielen Fahrten (auch Rückund
Rundfahrten) und beliebig häufigem Umsteigen.
Nach Beendigung der Geltungsdauer ist ein neuer
Fahrschein zu lösen bzw. zu entwerten oder das Fahrzeug
beim nächsten planmäßigen Halt zu verlassen.
Ausnahmen sind nur aus betriebsbedingten Gründen,
z. B. Verspätungen, erlaubt.
Zitat
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Fahrscheine der Preisstufe 2 sind 90 Minuten gültig. Wie Sie richtig schreiben, besagen die Tarifbestimmungen, dass nach 90 Minuten Fahrzeit ein neuer Fahrschein zu lösen ist. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrtziel fahrplanbedingt nicht innerhalb dieser Zeit erreicht werden kann. Ausnahmen sind nur bei betriebsbedingten Gründen z. B. Verspätungen erlaubt. Dies ist in Ihrer angefragten Relation aber nicht der Fall, sodass tatsächlich ein neuer Fahrschein zu lösen ist.
Trotzdem werden wir dieses Thema in der nächsten Arbeitskreissitzung mit unseren Verbundpartnern diskutieren. Die Sitzung findet allerdings erst im August statt. Über das Ergebnis kann ich Sie gerne informieren.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Regionalbus Braunschweig GmbH
(Partnerunternehmen im Verbundtarif Region Braunschweig)
i. A. Gabriela G.
Regionalbus Braunschweig GmbH
Gabriela G.
Vertrieb & Marketing
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Re: Tarifbestimmungen Gültigkeit Fahrkarte VRB Braunschweig - Frage 07.06.2011 10:24 |