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Wenn der PKW eine Stadtbahn werden will...
geschrieben von Pille 
....dann heisst es ab durch die Hecke! Doof nur, wenn die Weiche fehlt.

Wo ist das denn aufgenommen?
Linie 3/7 aus Richtung Wettbergen auf dem Weg durch Oberricklingen?
Und wie kommt der PKW dorthin?
Zu schnell gefahren?
Schwersten Schneepflug rausholen und wegräumen...
Ist auf der Strecke der Linie 3 und 7, zwischen Am Sauerwinkel und Barthold Knaust Straße. Der Fahrer, alt oder jung, ist beim Rückwärtseinparken - Automatikwagen, Rückwärts und Vorwärtsgang vermutlich vertauscht (oder etwas schlimmeres), durch die Hecke gedonnert, meine Linie 3 in Richtung Altwarmüchen musste eine Notbremsung einlegen, wäre sonst in den PKW reingesaust.
Gibt es in solchen Fällen, in denen ein Auto unerlaubterweise die Schienen blockiert, eigentlich die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern. Z. B. wenn ich deshalb einen Geschäftstermin verpasse. Und wer wäre dann schadensersatzpflichtig? Die Üstra oder der Autofahrer?
Was ist, wenn ich wegen einer solchen Straßenbahnblockade eine termingebundene Zugverbindung verpasse? Kann ich mir dann - bei wem? - eine Bestätigung besorgen, dass es eine Schienenblockade gab und aufschlagfrei einen späteren Zug benutzen?

Auf jeden Fall erstmal herzlichen Glückwunsch, dass Sie den Beinahe-Unfall schadensfrei überstanden haben!
Zitat
Jules
Gibt es in solchen Fällen, in denen ein Auto unerlaubterweise die Schienen blockiert, eigentlich die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern. Z. B. wenn ich deshalb einen Geschäftstermin verpasse. Und wer wäre dann schadensersatzpflichtig? Die Üstra oder der Autofahrer?
Was ist, wenn ich wegen einer solchen Straßenbahnblockade eine termingebundene Zugverbindung verpasse? Kann ich mir dann - bei wem? - eine Bestätigung besorgen, dass es eine Schienenblockade gab und aufschlagfrei einen späteren Zug benutzen?

Auf jeden Fall erstmal herzlichen Glückwunsch, dass Sie den Beinahe-Unfall schadensfrei überstanden haben!

Ich befürchte, es wird darauf hinauslaufen, dass Du einen anderen Zug nehmen und ggf. bezahlen musst und beim Geschäftstermin halt Pech hattest.
Eine unbefriedigende Rechtslage und es hat schon seine Gründe, dass so viele Menschen das eigene Auto vorziehen.

Mit besten Grüßen
Wuhletal
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Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.
Hallo Jules,

Zitat
Jules
Gibt es in solchen Fällen, in denen ein Auto unerlaubterweise die Schienen blockiert, eigentlich die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern. Z. B. wenn ich deshalb einen Geschäftstermin verpasse. Und wer wäre dann schadensersatzpflichtig? Die Üstra oder der Autofahrer?
Was ist, wenn ich wegen einer solchen Straßenbahnblockade eine termingebundene Zugverbindung verpasse? Kann ich mir dann - bei wem? - eine Bestätigung besorgen, dass es eine Schienenblockade gab und aufschlagfrei einen späteren Zug benutzen?

Da wir hier vermutlich alle nur juristische Laien sind, wird das kaum jemand definitiv beantworten können. Ich kann daher auch nur schreiben, was ich mal dazu mitbekommen habe.

Schadensersatz für den Geschäftstermin - wenn Du nachweisen kannst, dass Dir dadurch ein ganz sicherer Gewinn verlorenging. Ansonsten wird's noch schwieriger.

Einfordern kannste das im Nachhinein beim festgestellt Schuldigen. Wer da wie Schuld hat, wird erst nach den Ermittlungen und ggf. Gerichtsverfahren feststehen.

Beim Zuschlag wirst Du recht wahrscheinlich in Vorkasse gehen müssen und kannst das dann aber nachher vom Verursacher wieder zurückfordern. Im Gegensatz zum Geschäftstermin dürfte es da kaum Probleme geben.

Für definitive Antworten, würde ich jedem den Juristen seines Vertrauens nahelegen.


Grüße
Boris
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