Wie genau ist Barrierefreiheit im ÖPNV definiert? 18.05.2015 10:15 |
Re: Wie genau ist Barrierefreiheit im ÖPNV definiert? 18.05.2015 11:13 |
Re: Wie genau ist Barrierefreiheit im ÖPNV definiert? 23.09.2015 10:28 |
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Jules
In dem erwähnten Beitrag geht es um Barrierefreiheit an Bahnsteigkanten. Gelten dies Kriterien auch für Omnibushaltestellen oder Straßenbahnhaltestellen?
Und in welchem Umfang muss Barrierefreiheit gewährleistet sein? Nur an einer Tür oder an allen Türen.
Und unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben: Macht es Sinn, Barrierefreiheit zumindest langfristig an möglichst allen Türen und möglichst allen ÖPNV-Fahrzeugarten anzustreben?
Zitat
Jules
Wenn es zutrifft, dass ein stufenloser Zugang dann gegeben ist, wenn ein Höhenunterschied bis zu maximal 5 cm nicht als Stufe gewertet wird, dann muss der Haltestellenbord mindestens 20 cm hoch sein, um einen "stufenlosen" Zugang zu gewährleisten.
Wo sind sie, diese 20 cm hohen Haltestellenborde? Und warum sind sie so schwer zu finden?
Oder andersherum gefragt: Wo sind die Busse, die sich bis auf 23 cm Einstiegshöhe absenken können? Denn Haltestellenborde mit 18 cm Höhe sind zwar vielfach noch nicht die Regel, aber es werden zunehmend Haltestellenborde mit 18 cm Höhe gebaut. Nach meiner Beobachtung nicht nur in der Stadt und der Region Hannover sondern auch in anderen Städten, Regionen und Landkreisen.
Re: Wie genau ist Barrierefreiheit im ÖPNV definiert? 24.09.2015 10:03 |
Re: Wie genau ist Barrierefreiheit im ÖPNV definiert? 25.09.2015 00:12 |
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christian schmidt
Welche Umbauten? Sonderborde? Die sind teuer nicht, und wenn man richtige Prioritäten setzt kann man schon mit einer begrenzten Menge den allermeisten Fahrgästen dieses bieten.
Re: Wie genau ist Barrierefreiheit im ÖPNV definiert? 25.09.2015 12:48 |
Re: Wie genau ist Barrierefreiheit im ÖPNV definiert? 28.09.2015 23:29 |
Zitat
INW
Man muß bei der Umsetzung der Barrierefreiheit auch immer daran denken, daß das Ganze finanzierbar sein muß.
Es bringt nichts, immer wieder nur Barrierefreiheit zu fordern -- es müssen auch mal Geldquellen auf den Tisch.
Ich denke da zum Beispiel an die Töpfe der Versicherungen, egal ob nun Berufsgenossenschaft o.ä. gesetzliche Unfallversicherungen oder die privaten Unfallversicherungen. Denn sehr viele Menschen der jüngeren Altersgruppen "sitzen" nicht nur krankheitsbedingt lebenslänglich, sondern sehr oft infolge von Unfällen. Dabei ist auch zu betrachten, wie die Unfälle passiert sind: War es Leichtsinn (Sprung ins unbekannte Gewässer, versuchter Selbstmord mit dem Motorrad [Fahrweise!] usw.), war es mangelnde Arbeitssicherheit (schadhaftes Geländer, vergessener Helm...) oder war es Vorsatz (zB bewußtes Schubsen)? Aus den dafür gebildeten Rückstellungen müssen derartige Forderungen zur Herstellung der allgemeinen Barrierefreiheit zumindest unterstützt werden.
Allein der Steuerzahler kann diese Umbauten nicht finanzieren.
Re: Wie genau ist Barrierefreiheit im ÖPNV definiert? 25.10.2015 23:06 |
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christian schmidt
Ingo,
Wir sind im HB/NI-Forum, ob da Hinweise zum Etikettenschwindel im Hamburger Haushalt da so hilfreich sind bin ich mir nicht so sicher...
Re: Wie genau ist Barrierefreiheit im ÖPNV definiert? 04.04.2016 17:00 |
Re: Wie genau ist Barrierefreiheit im ÖPNV definiert? 21.11.2016 23:32 |
Re: Wie genau ist Barrierefreiheit im ÖPNV definiert? 26.11.2016 21:10 |
Re: Wie genau ist Barrierefreiheit im ÖPNV definiert? 28.11.2016 09:04 |
Schlechter Witz für Hannover, in dem es aktuell rund 150 Straßenbahn-Hochbahnsteige mit 80 cm Bahnsteig-Kantenhöhe gibt. ;) Müsste man da nicht den Bau weiterer Hochbahnsteige sofort einstellen und alles auf Niederflur-Straßenbahntechnik umrüsten?Zitat
Deniz90
Wenn die Haltestellen aber zu hoch sind besteht die Gefahr, dass unachtsame Fahrgäste stolpern könnten und in die Tiefe auf die Straße stürzen. ;)
Re: Wie genau ist Barrierefreiheit im ÖPNV definiert? 04.12.2016 01:31 |
Re: Wie genau ist Barrierefreiheit im ÖPNV definiert? 15.12.2016 16:47 |