Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 29.02.2016 10:21 |
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 29.02.2016 15:37 |
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 29.02.2016 22:49 |
Sehr geehrter TWhanno,Zitat
TWhanno
Sehr geehrtes Jules,
(...)
Müsste es nicht sogar so sein, dass die Befürworter der "Oberflächen-Straßenbahnen" vehement gegen Wahlwerbung im Fahrgastfernsehen und auch gegen das Verkleben von Stadtbahnfenstern mit Lochfolien-Wahlwerbeplaketen sind?
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 01.03.2016 10:47 |
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 02.03.2016 22:16 |
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 03.03.2016 14:00 |
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 03.03.2016 16:15 |
Re: Wahlwerbung im ÖPNV jetzt auch Thema in der taz! 07.03.2016 19:46 |
Re: Wahlwerbung im ÖPNV jetzt auch Thema in der taz! 08.03.2016 12:18 |
Re: Wahlwerbung im ÖPNV jetzt auch Thema in der taz! 08.03.2016 12:19 |
Zitat
Jules
Wie Plakatwerbung in einer Untergrundhaltestelle aussehen könnte hab' ich hier mal als Fotomontage dargestellt:
Re: Wahlwerbung im ÖPNV jetzt auch Thema in der taz! 08.03.2016 14:13 |
Re: Wahlwerbung im ÖPNV jetzt auch Thema in der taz! 29.03.2016 21:47 |
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 04.04.2016 17:19 |
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 04.04.2016 23:57 |
Zitat
Wuhletal
Es ist ja so, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nun mal eine gewisse Konsequenz hat. Entweder dürfen alle oder keiner. Eine Sonderregelung, dass Parteien mindestens 20 Jahre existieren müssen, um auf Straßenbahnen und Bussen werben zu dürfen, ist unseren Gesetzen unbekannt, würde zumindest das Grundgesetz verletzen.
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 05.04.2016 08:47 |
Wer anständige Menschen sind, bestimmt Jules?Zitat
Jules
...dass es genug anständige Menschen gibt, die solche Plakate entfernen.
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 07.04.2016 21:45 |
Zitat
Fette Beute
Wer anständige Menschen sind, bestimmt Jules?Zitat
Jules
...dass es genug anständige Menschen gibt, die solche Plakate entfernen.
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 08.04.2016 07:32 |
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 08.04.2016 14:54 |
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 17.04.2016 17:48 |
Aha, recht interessant. Du meinst also, eine politische Richtung sollte diskriminiert werden, weil eine andere dies will? Hm, soll die Üstra vielleicht Parteien als Werbekunden ablehnen, die Inzucht und Kindesmissbrauch nett finden?Zitat
Jules
Zitat
Wuhletal
Es ist ja so, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nun mal eine gewisse Konsequenz hat. Entweder dürfen alle oder keiner. Eine Sonderregelung, dass Parteien mindestens 20 Jahre existieren müssen, um auf Straßenbahnen und Bussen werben zu dürfen, ist unseren Gesetzen unbekannt, würde zumindest das Grundgesetz verletzen.
Hallo Wuhletal,
der Gleichsbehandlungsgrundsatz kann m. E. nicht so weit ausgelegt oder ausgedehnt werden, dass jegliche Form von Parteiwerbung auf ÖPNV-Fahrzeugen geduldet werden muss, wenn ein Verkehrsunternehmen sich dazu entschließt, Flächen auf ÖPNV-Fahrzeugen oder im Haltestellenbereich für Parteiwerbung zu vermieten. Ich denke da insbesondere an diese Plakate von Parteien aus dem rechten Spektrum, die immer ganz weit oben an möglichst hohen Laternenmasten angebracht werden, weil denen selbst klar ist, dass ihre Plakatwerbung so sehr gegen Anstand und gute Sitte verstößt, dass es genug anständige Menschen gibt, die solche Plakate entfernen.
Ich nicht. Wir haben momentan noch eine Bundesrepublik Deutschland und nicht eine größere DDR. Wenn eine Partei legal ist, dann ist sie legal und da kann Dich das, was sie meint, noch so doll ärgern. Wenn es nach mir ginge, dürfte kein einziges Plakat der Mauerschützenpartei und der Pädophiliepartei hängen und trotzdem muss ich das ertragen.Zitat
Aber sich deswegen einfach ganz rauszuhalten, wenn es um demokratische Wahlen geht, und dafür so eine Art Politik-freie Zone im gesamten ÖPNV-Umfeld in Kauf zu nehmen, halte ich für falsch.
Nun, ich kenne von diesen edlen Parteien Aussagen, die mich an deren demokratischer Auffassung zweifeln lassen.Zitat
Und dann gibt es da ja auch noch die anderen Parteien, die ihre Plakate niedriger hängen (niedriger hängen können!) und die geltende demokratische Werte
Das Grundgesetz kennt erstens diese Unterscheidung nicht und zweitens bist Du nicht die Instanz, die festlegt, welche Partei demokratisch ist oder nicht.Zitat
Selbst wenn es einzelne Parteien gibt, deren demokratische Gesinnung angezweifelt werden muss....so gibt es doch immer noch genug demokratisch gesinnte Parteien
Re: Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen? 17.04.2016 18:01 |
Ah ja, "rassistische Hetze" genau. Da hast Du ja eine schöne Ausrede für Vandalismus. Mal ne Frage, hatte die besprühte U-Bahn auch rassistische Hetze betrieben? Oder das beschädigte Fahrrad? Oder vielleicht die Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof, die umgeworfen wurden? Oder der Haltestellenfahrplan, der abgerissen wurde.Zitat
Jules
weil sie ganz genau wissen, dass ihre rassistische Hetze andernfalls nicht lange hängen bleibt, bringe ich ganz gewiss kein Wohlwollen entgegen!
Nun ja, Du bist ja kein Jurist.Zitat
Jules
Und ich bezeichne es auch nicht als Vandalismus, wenn solche Plakate abgehängt werden, notfalls auch von einer Nicht-Amts-Person!
Unsere Verfassung sieht es anders.Zitat
Jules
Erwähnt habe ich das ganze, weil einige Beitragsschreiber anscheinend davon ausgehen, dass ein Nahverkehrsunternehmen, das damit anfängt, mit Wahlwerbung auf Plakatwänden im Haltestellenbereich oder auf Fahrzeugen Geld zu verdienen, dazu gezwungen werden kann, im Sinne des "Gleichbehandlungsgrundsatzes" für alle Parteien, also auch für solche im rechtspopulistischen oder extrem rechten Bereich jede Art von Wahl-Werbebotschaft zu verbreiten.
Und welche Parteien wollen der Üstra verbieten, Menschen jeglicher Nationalität zu befördern? Wenn die NPD das getan hätte, müsste es ja in den Medien zu finden sein, oder?Zitat
Jules
Das ist meines Erachtens nicht der Fall! Ein Nahverkehrsunternehmen kann schließlich geltend machen, dass die Werbung, die es betreibt nicht im Gegensatz zu dem eigentlichen Ziel und Zweck des Nahverkehrsunternehmens stehen darf, nämlich Menschen jeder nationalen Herkunft zu transportieren.
Tja, Du kannst es nicht mehr erwarten, dass in Hannover der VEB Kombinat Hannoversche Verkehrsbetriebe und der VEB Kraftverkehr Region Hannover den Betrieb aufnehmen, was?Zitat
Jules
Ein komplettes oder eingeschränktes Reklameverbot für Parteien und Wählergruppen könnte das verhindern.
Oder es wäre konsequent.Zitat
Jules
Würde ein Nahverkehrsunternehmen zu dem Schluss kommen, gänzlich auf Wahlwerbung zu verzichten, weil es befürchtet, dann unter Umständen dazu verpflichtet zu werden, "rassistische Wahlkampfplakate" aufhängen zu müssen, dann wäre das eine Art "selbsterzwungene Enthaltsamkeit" zum Nachteil des ÖPNV.