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Kommunalwahl am 11. September 2016 - Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV oder nur im Fahrgastfernsehen?
geschrieben von Jules 
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtet heute darüber, ob den Parteien Wahlwerbung auf den Fahrzeugen des ÖPNV gestattet werden soll. Möglicherweise befürchtet die Üstra*, radikale Parteien könnten versuchen, ein Recht auf Gleichbehandlung geltend zu machen, die das Verkehrsunternehmen in Erklärungsnot stürzen würde, wenn sie Wahlwerbung bestimmter Parteien ablehnt, andere aber zulässt. Konkret wird in dem Artikel die AfD genannt:

"Hintergrund der Überlegungen (keine Wahlwerbung auf Bussen und Bahnen zuzulassen) ist nach Informationen der HAZ eine Anfrage der AfD aus dem vergangenen Sommer. Die Partei wollte einen Stadtbahnwagen mit Werbung für sich bekleben. Im Unternehmen hatte es aber erhebliche Bedenken gegeben, großflächig für die umstrittene Partei zu werben." Quelle: HAZ Druckausgabe vom 29.2.2016

Als ein möglicher Kompromiss wird in dem HAZ-Artikel eine Beschränkung auf Werbung im Fahrgastfernsehen angedeutet: "Weil das Verkehrsunternehmen auf die Einnahmen aus dem Wahlkampf nur ungern verzichten möchte, könnte der Vorstand entscheiden, dass Parteien nur im Fahrgastfernsehen werben dürfen, nicht aber großflächig auf Stadtbahnen und Bussen." (Quelle: ebenda)

Ein Interesse an großflächiger Wahlwerbung zur Kommunalwahl am 11. September 2016 ( Link zur Niedersächsischen Landeswahlleiterin: [www.landeswahlleiter.niedersachsen.de] ) haben auch die SPD und die CDU. So heißt es in dem Artikel: "Sowohl die SPD, als auch die CDU hatten bei der Üstra wegen Werbung angefragt, waren aber bislang vertröstet worden." (Quelle: ebenda)

*Die Üstra (Überlandwerke und Straßenbahnen Hannover AG) ist das hannoversche Nahverkehrsunternehmen, das in der Stadt und z. T. in der Region den Omnibus- und Stadtbahnverkehr betreibt.

Kommentar: Ich fände es schade, wenn auf den Bussen und Bahnen keine Wahlwerbung stattfände. Den vorgeschlagenen Kompromiss halte ich für unbefriedigend. Auf manchen Strecken fahren ausschließlich die grünen Stadtbahnwagen vom Typ TW 6000 (Z.B. Linie 9, 10, 17), die haben gar kein Fahrgastfernsehen. Auch auf den anderen Linien sind immer noch zahlreiche TW6000-Fahrzeuge im Einsatz. Außerdem sind die Bildschirme recht klein. Und das ist eigentlich auch gut so, denn wer gerne fernsehen will, der sucht sich einen Platz in der Nähe der Bildschirme, wer darauf lieber verzichtet oder sich davon nicht ablenken lassen will, der setzt sich weiter weg.

Wahlwerbung im Fahrgastfernsehen wirkt deshalb längst nicht so intensiv wie großflächige Wahlwerbung auf den Fahrzeugen der Üstra, die alle ÖPNV-Nutzer anspricht, wenn sie zum Beispiel an der Haltestelle warten. Auch andere Verkehrsteilneihmer werden angesprochen, wenn sie einen Bus oder Bahn mit Wahlwerbung sehen. Vom Fahrgastfernsehen alleine würde dagegen längst kein so großer Kreis von Wahlberechtigten angesprochen werden. Der angesprochene Personenkreis würde sich auf die ÖPNV-Nutzer beschränken. Von dem in dem Zeitungsartikel ins Spiel gebrachten Kompromiss halte ich deshalb nicht viel. Die Üstra sollte besser dahingehend Vorgaben machen, dass Wahlwerbung nicht rassistisch oder frauenfeindlich oder in anderer Weise extremistisch aufgemacht sein darf oder gegen gute Sitten und Anstand verstößt. Unter diesen Voraussetzungen sollte Wahlwerbung, nicht nur im Fahrgastfernsehen, sondern auch großflächig auf Bussen und Bahnen zugelassen werden.

Wieviel Wahlwerbung auf ÖPNV-Fahrzeugen findet denn in anderen Städten oder Landkreisen in Niedersachsen statt? Soll auch auf Großflächen-Plakaten an den Haltestellen Wahlwerbung stattfinden? Und was halten andere Forumbesucher von dem in der HAZ angedeuteten Kompromissvorschlag?

DRINGENDER HINWEIS:
Bitte keine parteipolitischen Stellungnahmen posten! Es geht mir darum, ganz allgemein die Frage zu diskutieren, ob und in welchem Umfang im ÖPNV Wahlwerbung stattfinden sollte. In diesem Zusammenhang noch folgende Anmerkung: An zahlreichen Hauptverkehrsstraßen werden riesige Plakatwände aufgebaut, um gezielt Autofahrer anzusprechen. Aber auch ÖPNV-Nutzer sind wichtige Wähler! Es sollte den Parteien möglich sein, auch die ÖPNV-Nutzer unter den Wählern gezielt anzusprechen!

Wichtig! Nachtrag: Der HAZ-Artikel, Üstra prüft Werbeverbot für Parteien, ist inzwischen in vollem Umfang ohne Bezahlschranke im Internet zugänglich: [www.haz.de]



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.03.2016 23:42 von Jules.
Sehr geehrtes Jules,
da Sie ein großer Verfechter der "Oberflächen-Straßenbahnen" mit Ausblick nach draußen in die weite Welt sind, können in den von Ihnen favorisierten Bahnen die ÖPNV-Nutzer ja aus dem Fenster blickend auch die Wahlplakate für Autofahrer sehen. Oder dürften ÖPNV-Nutzer Ihrer Meinung nach auf diese Plakate gar nicht gucken, da sie ausschließlich für die Autofahrer aufgestellt wurden?

Warum also noch zusätzlich Wahlwerbung in und auf den Bahnen? Werbung im Fahrgastfernsehen würde die ÖPNV-Nutzer wohlmöglich davon abhalten, aus dem Fenster zu sehen. Das wäre doch wirklich schlimm, wenn die Fahrgäste vom Blick nach draußen abgelenkt werden. Wo bleiben dann die Befürworter des Oberflächenverkehrs mit ihrer steten Meinung?
Müsste es nicht sogar so sein, dass die Befürworter der "Oberflächen-Straßenbahnen" vehement gegen Wahlwerbung im Fahrgastfernsehen und auch gegen das Verkleben von Stadtbahnfenstern mit Lochfolien-Wahlwerbeplaketen sind?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.02.2016 18:03 von TWhanno.
Zitat
TWhanno
Sehr geehrtes Jules,
(...)
Müsste es nicht sogar so sein, dass die Befürworter der "Oberflächen-Straßenbahnen" vehement gegen Wahlwerbung im Fahrgastfernsehen und auch gegen das Verkleben von Stadtbahnfenstern mit Lochfolien-Wahlwerbeplaketen sind?
Sehr geehrter TWhanno,
so ein Straßenbahnwagen hat ja auch dann schon eine recht große Fläche, wenn man nicht alle Fenster mit Rasterfolie zuklebt. Was übrigens wirklich den Ausblick trübt!
Wenn ich jetzt mal an Wahlwerbung denke: Für das Aufstellen von Plakaten gilt meines Wissens eine Sechs-Wochen-Frist. Wenn diese Regelung auch für Wahlwerbung auf Fahrzeugen des ÖPNV gilt, dann ist es doch ein recht überschaubarer Zeitraum in dem vielleicht das eine oder andere Fenster mit Rasterfolie verklebt ist, um möglichst hohe Werbeeinnahmen zu generieren, und wobei möglichst wenig die Sicht eingeschränkt werden sollte.
Für noch wichtiger als hohe Werbeeinnahmen halte ich jedoch den Aspekt, dass durch eine gut gelungene Wahlwerbung auf ÖPNV-Fahrzeugen, die Fahrzeuge selbst wieder zum Gesprächsgegenstand werden. Als Beispiel eine gelungene Zoowerbung. Bitte das jetzt nicht so missverstehen, dass ich Politiker für Affen oder Erdmännchen halten würde. Die Wahlen sind etwas, was große Teile der Bevölkerung interessiert und womit sie emotional etwas verbinden können. Auch der Zoo ist etwas, was viele Menschen emotional anspricht. Und so sollte es doch auch mit den Transportmitteln des ÖPNV sein: Emotional ansprechend!
Grüße, Jules

Grund für Änderung: Habe gerade noch ein weiteres älteres Foto von der kuriosen Zoowerbung gefunden und angehängt.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.03.2016 12:25 von Jules.


Also ich denke Strassenbahnen sollten hauptsaechlich Werbund fuer den OEPNV machen, d.h. keine Bemalung von aussen. Hinweise auf locale Verstanstaltungen sind okay, aber dafuer eignen sich am besten kleinere Aufkleber in den Fahrzeugen.
Hallo Christian,

Werbung für den ÖPNV kann aber auch bedeuten, dass der ganze Wagenkasten inklusive einiger Fenster beklebt wird, wie dieses Beispiel aus Hannover zeigt.
Ich glaube nicht, dass die Wagen, einfach nur einheitlich in den Farben der Verkehrsgesellschaft gestaltet, wirklich eine gute ÖPNV-Werbung sind.
Zur Zeit laufen in Hannover alle neuen Stadtbahnwagen vom Typ TW 3000 in einheitlicher Farbgebung ohne Werbe-Aufdrucke. Die älteren Wagen vom Typ "Silberpfeil" und TW 6000 (auf dem Foto) sind nach meiner Einschätzung mindestens zur Hälfte mit Werbung beklebt, leider oft auch im Fensterbereich.
Leider ändern sich die Moden so schnell, dass es mit einem echten nachhaltigen langlebigen Produkt wie einer Straßenbahn schwierig ist mitzuhalten. Da ist vielleicht eine älteres Fahrzeug mit Werbeaufdruck attraktiver, als ohne. Aber es gibt auch immer wieder Fahrgäste, die die alten grünen Bahnen ganz toll finden, weil sie so schön nostalgisch und alt aussehen, wie ein Oldtimer.

Wahlwerbung auf ÖPNV-Fahrzeugen, oder im Fahrgastfernsehen oder auf Plakaten im Haltestellenbereich finde ich deshalb gut, weil es die Parteien dazu anregt oder geradezu dazu zwingt, ganz gezielt entsprechende politische Slogans zu entwerfen und sich für die Interessen der Fahrgäste stark zu machen.


Mit Werbund fuer den OEPNV meine ich dass die Busse und Bahnen nicht fuer irgenetwas anderes Werbung machen sollen sondern in den Farben des Verkehrsunternehmens gehalten werden sollen - dann machen sie automatisch fuer den OEPNV Werbund und zwar ohne dass dort irgendwo irgendwelche Steckdosen, Sprueche, oder sonst was fuer ein Unsinn aufgeklebt wird.

Bekleben von Fenstern mit Rasterfolien oder sonst was zeigt natuerlich nur eines - dass dem Unternehmen die Fahrgaeste nicht so wichtig sind. Fenster sind zur rausschauen da und zum Licht reinlassen, und nicht zum bekleben.
In den 70er Jahren, als die ersten Stadtbahnwagen vom Typ TW 6000 ihren Betrieb aufnahmen, begann die Üstra auch ältere Straßenbahnwagen umzulackieren im selben Grünton (lindgrün) wie die damals neuen TW 3000-Fahrzeuge. Ziel war wohl ein einheitliches poppiges Erscheinungsbild. Das hat den zuvor cremeweiß-lackierten Straßenbahnen mit roten Streifen älterer Bauart leider nicht unbedingt gut getan. Ist aber vielleicht auch Geschmackssache. Hier ein Bild auf der Tram-Info-Seite mit cremeweiß lackiertem Triebwagen und bereits lindgrün lackiertem Beiwagen: [www.tram-info.de]
Ich will damit sagen, selbst wenn die Verkehrsunternehmen auf ein einheitliches Erscheinungsbild Wert legen, kann das zu problematischen Ergebnissen führen.
Volle Zustimmung was das Bekleben der Scheiben mit Rasterfolie angeht, oder zumindest fast volle Zustimmung, denn für kurzfristige Werbemaßnahmen, insbesondere für Veranstaltungen, für die sich ein breites Publikum interessiert, finde ich schon, dass man mal eine Ausnahme machen kann.
Das sollte auch für Wahlwerbung gelten. Gerade auch für Kommunalwahlen, wie im vorliegenden Fall, denn die Kommunalpolitik entscheidet ja auch über viele ÖPNV-Maßnahmen. Da sollten gerade die Verkehrsunternehmen mit dazu beitragen, dass viele ÖPNV-Kunden zur Wahl gehen.
"„Die Wähler müssen wissen, wann die Wahl ist und welche Alternativen es gibt“, sagt die Geschäftsführerin der SPD Hannover, Uta Biermann. Im öffentlichen Nahverkehr könnten viele Menschen erreicht werden."

Zitat aus:
Wahlwerbung in Hannoveraner Bahn
Die AfD soll draußenbleiben
Das Verkehrsunternehmen Üstra überlegt, AfD-Wahlwerbung in Bussen und Bahnen zu verbieten. Die CDU und die SPD sind dagegen.
[www.taz.de]

Da kann ich Frau Biermann nur zustimmen! Die SPD und auch die CDU, die in dem Artikel im selben Sinne erwähnt wird, haben jedenfalls erkannt, dass Wahlwerbung im ÖPNV stattfinden muss, wenn man möglichst viele Wähler dazu bewegen will, zur Wahl zu gehen und ihre Stimme abzugeben.

Hoffentlich wächst auch bei der Üstra die Einsicht, Wahlwerbung nicht nur im Fahrgastfernsehen, sondern auch auf Plakaten in den Untergrund-Stationen oder an den Hochbahnsteigen und an den Fahrzeugen zuzulassen. Im Umfeld von Bushaltestellen können die Parteien ohnehin im üblichen Zwei-Monate-Rahmen Wahlplakate aufhängen. [www.schure.de]
"2.3
Abweichend von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVO darf Plakatwerbung zum Zweck der Wahlwerbung innerhalb einer Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden."

[www.schure.de]

Bedauerlich ist, dass die Grünen dabei sind das Thema zu verschlafen. So wird in dem Artikel Stefan Winter zitiert, der als Abgeordneter die Grünen in der Regionsversammlung präsentiert, die über den ÖPNV in der Region Hannover entscheidet. "Stefan Winter, von den Grünen in der Region hat deshalb andere Vorstellungen für Wahlwerbung in der Üstra: Er möchte sie verbieten. Das Unternehmen sei zur Neutralität verpflichtet und solle deshalb lediglich über die Wahl informieren. „Sonst werden Parteien bevorzugt, die entsprechende Finanzmittel haben“, sagt Winter. Denn Werbung an der Außenfläche eines Waggons der Stadtbahn koste „eine Stange Geld“." [www.taz.de]

Das Argument, Wahlkampf-Werbung kostet "eine Stange Geld", gilt auch für das Aufstellen von Plakaten auf öffentlichen Flächen. Wollte man Stefan Winter folgen, dann müsste man konsequenterweise jede Form von Wahlkampfwerbung verbieten, die Geld kostet.

Wie Plakatwerbung in einer Untergrundhaltestelle aussehen könnte hab' ich hier mal als Fotomontage dargestellt:



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.03.2016 10:18 von Jules.


--- doppelt ---



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.03.2016 12:20 von Amarok.
Zitat
Jules
Wie Plakatwerbung in einer Untergrundhaltestelle aussehen könnte hab' ich hier mal als Fotomontage dargestellt:

Passenderweise genau vor der Stelle, wo die Werbetafeln die Kreuzungsstation zur D-Linie "verstellen". Hier würde sich beim Ausbau der Tunnelstrecke der D-Linie genau in diese Blickrichtung eine kleine Halle öffnen, wo man auf den darunterliegenden Bahnsteig schauen kann und Treppen sowie Rolltreppen den schnellen Umstieg ermöglichen. Die Bahn kommt an, eine Ebene tiefer geht's Richtung Ahlem...
Deswegen schlage ich als Wahlwerbung jeweils ein Großplakat vor:

„D-Tunnel verhindert und stolz darauf! Die Grünen.”

Oder:

„Wir haben einst das Stadtbahnnetz erfolgreich aufgebaut – und dann stark nachgelassen. SPD.”



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.03.2016 12:20 von Amarok.
@Amarok
"Die Verlegung der Haltestelle Steintor von der Kurt-Schumacher-Straße in die Münzstraße schafft eine kürzere Verbindung zu anderen Linien der Stadtbahn. Ohne Straßenüberquerung erfolgt das Umsteigen jetzt direkt über Treppen oder Aufzüge."
Quelle: [www.infra-hannover.de]
Informationsbroschüre der Infra (Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH) zu Projekt Zehn Siebzehn, der barrierefeie Ausbau der Stadtbahnlinien 10 und 17

Dieser Aspekt und weitere Aspekte rund um das Projekt Zehn Siebzehn, das ist der oberirdische barrierefreie Ausbau der Stadtbahnlinien 10 und 17 mit dem neuen Endpunkt "Hauptbahnhof/Raschplatz", sind bereits an anderer Stelle im Forum diskutiert worden. Die Moderation schlug in diesem Zusammenhang vor: "Ganz offensichtlich ist es einigen Beteiligten nicht möglich sachlich über diese Thema zu schreiben. Da entsprechende Hinweise fruchtlos blieben, wird das Thema nun geschlossen. Sobald es neue Erkenntnissen gibt, darf gern ein neuer Thread eröffnet werden."

Eine neue Erkenntnis zum Projekt Zehn Siebzehn, dem oberirdischen barrierefreien Ausbau der Stadtbahnlinien 10 und 17 liegt nicht vor! Darum schlage ich vor, die Aufforderung der Moderation zu beherzigen und hier weiter zum Thema Wahlwerbung im ÖPNV zu diskutieren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.03.2016 20:16 von Jules.
Sie können sich schon mal seelisch und moralisch darauf einstellen, dass die böse "Tunnelfraktion" wenige Tage vor der Wahl Ross und Reiter der "Projekt 08/15"-Misere nennen wird. Da Sie aber ja nie mit der "Maulwurfsbahn" fahren, werden Sie diese Werbung dann auch nicht sehen.
Bin mal gespannt, ob sich Rot-Grün noch eine Charme-Offensive einfallen lässt und Stellung zu ihrem beschlossenen Murks bezieht.
Es ist ja so, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nun mal eine gewisse Konsequenz hat. Entweder dürfen alle oder keiner. Eine Sonderregelung, dass Parteien mindestens 20 Jahre existieren müssen, um auf Straßenbahnen und Bussen werben zu dürfen, ist unseren Gesetzen unbekannt, würde zumindest das Grundgesetz verletzen.

Mit besten Grüßen
Wuhletal
---------------------
Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.
Zitat
Wuhletal
Es ist ja so, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nun mal eine gewisse Konsequenz hat. Entweder dürfen alle oder keiner. Eine Sonderregelung, dass Parteien mindestens 20 Jahre existieren müssen, um auf Straßenbahnen und Bussen werben zu dürfen, ist unseren Gesetzen unbekannt, würde zumindest das Grundgesetz verletzen.

Hallo Wuhletal,

der Gleichsbehandlungsgrundsatz kann m. E. nicht so weit ausgelegt oder ausgedehnt werden, dass jegliche Form von Parteiwerbung auf ÖPNV-Fahrzeugen geduldet werden muss, wenn ein Verkehrsunternehmen sich dazu entschließt, Flächen auf ÖPNV-Fahrzeugen oder im Haltestellenbereich für Parteiwerbung zu vermieten. Ich denke da insbesondere an diese Plakate von Parteien aus dem rechten Spektrum, die immer ganz weit oben an möglichst hohen Laternenmasten angebracht werden, weil denen selbst klar ist, dass ihre Plakatwerbung so sehr gegen Anstand und gute Sitte verstößt, dass es genug anständige Menschen gibt, die solche Plakate entfernen.

Freilich befürchtet die Üstra entsprechende Diskussionen. Aber sich deswegen einfach ganz rauszuhalten, wenn es um demokratische Wahlen geht, und dafür so eine Art Politik-freie Zone im gesamten ÖPNV-Umfeld in Kauf zu nehmen, halte ich für falsch.

Und dann gibt es da ja auch noch die anderen Parteien, die ihre Plakate niedriger hängen (niedriger hängen können!) und die geltende demokratische Werte wie zum Beispiel den Schutz von Minderheiten hochhalten und propagieren, auch auf ihren Plakaten. Selbst wenn es einzelne Parteien gibt, deren demokratische Gesinnung angezweifelt werden muss und auch wenn sie das auf einem Wahlplakat nicht so deutlich zum Ausdruck bringen, so dass sie vielleicht doch auf einer Plakatwand in einer U-Bahn-Station zu finden sein werden, so gibt es doch immer noch genug demokratisch gesinnte Parteien, die ihrerseits ebenfalls Werbung machen. Und das sollten die demokratischen Parteien auch oder gerade auch im ÖPNV-Umfeld tun können. Andernfalls läge die Sache ja so, dass man auf Wahlwerbung im ÖPNV verzichtet, weil man befürchtet, dass antidemokratisch ausgerichtete Parteien ebenfalls Werbung im ÖPNV machen wollen könnten. Damit machte man diesen Parteien erst recht Zugeständnisse, die diese keinesfalls verdienen.

Bitteschön, ich bin kein Jurist. Aber dass ein Verkehrsunternehmen gezwungen werden kann, Wahlplakate jeder Art aufhängen zu müssen, kann ich mir nicht vorstellen. Genauso wenig kann ein ÖPNV-Unternehmen gezwungen werden, zum Beispiel Werbekunden zu akzeptieren, die mit ausgeprägt sexistischen Motiven Werbung machen wollen.

Viele Grüße, Jules



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.04.2016 00:07 von Jules.
Zitat
Jules
...dass es genug anständige Menschen gibt, die solche Plakate entfernen.
Wer anständige Menschen sind, bestimmt Jules?
Zitat
Fette Beute
Zitat
Jules
...dass es genug anständige Menschen gibt, die solche Plakate entfernen.
Wer anständige Menschen sind, bestimmt Jules?

Hallo Fette Beute!
"Die völkerrechtlich verankerten Menschenrechte, insbesondere Art. 4 lit. a und lit. b ICERD und Art. 20 Abs. 2 ICCPR, sind bei Auslegung und Anwendung der Tatbestandsmerkmale „öffentliche Sicherheit“ und „öffentliche Ordnung“ der polizeirechtlichen Generalklausel von Bedeutung. Auch unter Abwägung mit den Belangen der Meinungs- und der Parteienfreiheit auf der Norminterpretations- und der Normanwendungsebene folgt aus diesen menschenrechtlichen Bestimmungen eine staatliche Schutzpflicht zugunsten der von den rassistischen Wahlkampfplakaten betroffenen Personen und Personengruppen. Die auf der Deutungsebene gleichfalls erforderliche Berücksichtigung der Vorgaben der Meinungsäußerungsfreiheit führt zu keinem anderen Ergebnis. Die fremdenfeindlichen Wahlkampfplakate gefährden die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ihnen ist mit wirksamen Gefahrenabwehrmaßnahmen zu begegnen. Ein milderes Mittel als das Abhängen der Plakate ist nicht ersichtlich."
Quelle:
Rechtsgutachten über den Umgang mit rassistischen Wahlkampfplakaten der NPD erstattet am 24. Oktober2015 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz von Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M. (E)
Universität Würzburg
[www.jura.uni-wuerzburg.de]

In dem zitierten Rechtsgutachten geht es darum, dass von rechten Parteien Wahlkampfplakate mit rassistischen Inhalten aufgehängt wurden. Übertragen auf die Frage Wahlwerbung im ÖPNV liegt es nahe, daraus den Schluss zu ziehen, dass eine Nahverkehrsgesellschaft nicht dazu gezwungen werden kann, zum Beispiel Wahlkampfplakate mit rassistischen Inhalten zu plakatieren.
Viele Grüße, Jules



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.04.2016 21:47 von Jules.
Hast du dein voriges Posting gelesen?
Da ging es nicht ansatzweise um behördliche Entfernung von Plakaten, sondern
um Vorkehrungen gegen Vandalismus, dem du ein gewisses Wohlwollen
entgegenbringst, wenn er sich gegen die entsprechende Seite richtet.
Kann aber in den neuen Ländern nach hinten losgehen.
Hallo Fette Beute,
den Vandalen, bzw. vandalistischen Parteien, die ihre Plakate extra hoch an Laternenmasten aufhängen, so dass keiner dran kommt, weil sie ganz genau wissen, dass ihre rassistische Hetze andernfalls nicht lange hängen bleibt, bringe ich ganz gewiss kein Wohlwollen entgegen!
Und ich bezeichne es auch nicht als Vandalismus, wenn solche Plakate abgehängt werden, notfalls auch von einer Nicht-Amts-Person!
Erwähnt habe ich das ganze, weil einige Beitragsschreiber anscheinend davon ausgehen, dass ein Nahverkehrsunternehmen, das damit anfängt, mit Wahlwerbung auf Plakatwänden im Haltestellenbereich oder auf Fahrzeugen Geld zu verdienen, dazu gezwungen werden kann, im Sinne des "Gleichbehandlungsgrundsatzes" für alle Parteien, also auch für solche im rechtspopulistischen oder extrem rechten Bereich jede Art von Wahl-Werbebotschaft zu verbreiten.
Das ist meines Erachtens nicht der Fall! Ein Nahverkehrsunternehmen kann schließlich geltend machen, dass die Werbung, die es betreibt nicht im Gegensatz zu dem eigentlichen Ziel und Zweck des Nahverkehrsunternehmens stehen darf, nämlich Menschen jeder nationalen Herkunft zu transportieren. Genau so kann ein Nahverkehrsunternehmen es ablehnen, sexistische Werbung auf Bussen oder Bahnen oder auf Plakatwänden im Haltestellenbereich anzubringen. Schließlich sind mit dem ÖPNV Frauen und Männer mobil.

Was zur Zeit bei der Üstra diskutiert wird ist "keine Wahlwerbung egal für welche Partei" versus "Wahlwerbung ja, aber nicht unbedingt mit jeder Wahlwerbebotschaft und möglicherweise auch nicht unbedingt von jeder Partei." Hier noch mal ein Zitat aus dem HAZ-Artikel vom 2.3.2016: "Gibt es künftig keine Wahlwerbung mehr auf den Bussen und Bahnen der Üstra? Ein komplettes oder eingeschränktes Reklameverbot für Parteien und Wählergruppen könnte das verhindern. Wie Unternehmenssprecher Udo Iwannek bestätigt, überlegt der Unternehmensvorstand derzeit, wie künftig mit den Anfragen von Parteien umgegangen werden soll. Die Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen, berichtet Iwannek."
[www.haz.de]
Würde ein Nahverkehrsunternehmen zu dem Schluss kommen, gänzlich auf Wahlwerbung zu verzichten, weil es befürchtet, dann unter Umständen dazu verpflichtet zu werden, "rassistische Wahlkampfplakate" aufhängen zu müssen, dann wäre das eine Art "selbsterzwungene Enthaltsamkeit" zum Nachteil des ÖPNV. Oder einfach nur ein billiger Ausweg, weil man sich dann nicht mit der Thematik auseinandersetzen müsste, bestimmte Werbebotschaften zuzulassen oder nicht, und man müsste sich dann auch nicht mit möglichen Beschwerden von Fahrgästen auseinandersetzen, warum denn dieses oder jenes Wahlwerbe-Motiv zugelassen wurde (oder nicht).

Bei der Wahlwerbung auf Plakaten, die im Rahmen der Wahlkampfzeiten-Sondernutzungserlaubnis im Öffentlichen Raum aufgestellt werden dürfen, liegt die Sache ein bisschen anders. Denn eine Omnibus-Werbe-Außenfläche oder auch ein Bildschirm mit Fahrgastfernsehen im Wageninneren oder ein Plakatwand im Haltestellenbereich, die von dem Verkehrsunternehmen oder einem beauftragten Unternehmen bestückt wird, ist nicht im selben Maße ein öffentlicher Raum wie der für den die oben erwähnte Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Wahlkampfplakaten in den festgelegten Zeiträumen vor Wahlen.
Wenn aber sogar Einschränkungen gemacht werden können, wenn es um die Sondernutzungserlaubnis im Öffentlichen Raum geht (siehe das Gutachten), dann kann ein Verkehrsunternehmen, bzw. die Firma, die für das Verkehrsunternehmen die Werbung organisiert, erst recht Einschränkungen machen bezüglich der möglichen Wahl-Werbebotschaften.
Viele Grüße, Jules

Nachtrag: Ich habe hier gerade noch mal ein Bild dran gehängt, um zu verdeutlichen, worum es mir geht: Im Bundstagswahlkampf 2009 hatte die FDP nicht nur die Sondernutzungserlaubnis genutzt, um Wahlkampfplakate im öffentlichen Raum aufzustellen, sondern darüberhinaus mit einer Werbefirma, die in Hannover Litfaßsäulen betreibt, Werbeverträge abgeschlossen, um Wahlkampfwerbung zu machen. Das hat aber meines Wissens nicht dazu geführt, dass diese Werbefirma von extremistischen Parteien dazu gezwungen wurde, ebenfalls Wahlwerbung mit entsprechend extremistischen Inhalten zu veröffentlichen.

(Hinweis: Das ist hier keine Wahlwerbung für die FDP, sondern nur ein Beispiel dafür, dass es möglich ist, dass eine Partei bezahlte Wahlwerbung an gewerblich betriebenen Litfaßsäulen macht.)



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.04.2016 15:29 von Jules.


Zitat
Jules
Zitat
Wuhletal
Es ist ja so, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nun mal eine gewisse Konsequenz hat. Entweder dürfen alle oder keiner. Eine Sonderregelung, dass Parteien mindestens 20 Jahre existieren müssen, um auf Straßenbahnen und Bussen werben zu dürfen, ist unseren Gesetzen unbekannt, würde zumindest das Grundgesetz verletzen.

Hallo Wuhletal,

der Gleichsbehandlungsgrundsatz kann m. E. nicht so weit ausgelegt oder ausgedehnt werden, dass jegliche Form von Parteiwerbung auf ÖPNV-Fahrzeugen geduldet werden muss, wenn ein Verkehrsunternehmen sich dazu entschließt, Flächen auf ÖPNV-Fahrzeugen oder im Haltestellenbereich für Parteiwerbung zu vermieten. Ich denke da insbesondere an diese Plakate von Parteien aus dem rechten Spektrum, die immer ganz weit oben an möglichst hohen Laternenmasten angebracht werden, weil denen selbst klar ist, dass ihre Plakatwerbung so sehr gegen Anstand und gute Sitte verstößt, dass es genug anständige Menschen gibt, die solche Plakate entfernen.
Aha, recht interessant. Du meinst also, eine politische Richtung sollte diskriminiert werden, weil eine andere dies will? Hm, soll die Üstra vielleicht Parteien als Werbekunden ablehnen, die Inzucht und Kindesmissbrauch nett finden?
Und "anständige Menschen". Ja, genau, es sind anständige Menschen, die Wahlplakate entfernen. Wunderbar. Dann werde ich die Plakate der Linkspartei und der Grünen entfernen und mich darauf berufen, dass ich ja so anständig bin.
(Die Wortvervollständigung und Wortkorrektur pfuscht mir ins Handwerk)
Zitat


Aber sich deswegen einfach ganz rauszuhalten, wenn es um demokratische Wahlen geht, und dafür so eine Art Politik-freie Zone im gesamten ÖPNV-Umfeld in Kauf zu nehmen, halte ich für falsch.
Ich nicht. Wir haben momentan noch eine Bundesrepublik Deutschland und nicht eine größere DDR. Wenn eine Partei legal ist, dann ist sie legal und da kann Dich das, was sie meint, noch so doll ärgern. Wenn es nach mir ginge, dürfte kein einziges Plakat der Mauerschützenpartei und der Pädophiliepartei hängen und trotzdem muss ich das ertragen.
Zitat

Und dann gibt es da ja auch noch die anderen Parteien, die ihre Plakate niedriger hängen (niedriger hängen können!) und die geltende demokratische Werte
Nun, ich kenne von diesen edlen Parteien Aussagen, die mich an deren demokratischer Auffassung zweifeln lassen.
Zitat

Selbst wenn es einzelne Parteien gibt, deren demokratische Gesinnung angezweifelt werden muss....so gibt es doch immer noch genug demokratisch gesinnte Parteien
Das Grundgesetz kennt erstens diese Unterscheidung nicht und zweitens bist Du nicht die Instanz, die festlegt, welche Partei demokratisch ist oder nicht.
Die Linkspartei zum Beispiel, wurde 1946 gegründet durch Zusammenschluss von KPD und SPD in der Sowjetzone und zwar gegen den Willen der Mitglieder. Sie wurde mehrfach umbenannt, aber das ändert nichts daran, dass sie eben nicht demokratisch entstand und dass sie, als sie die Mehrheit in einem Staat hatte, Menschenrechte verletzte.
All dies kann man keiner anderen Partei vorwerfen. Komisch, dass diese anscheinend für Dich demokratisch ist.

Mit besten Grüßen
Wuhletal
---------------------
Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.04.2016 18:03 von Wuhletal.
Zitat
Jules
weil sie ganz genau wissen, dass ihre rassistische Hetze andernfalls nicht lange hängen bleibt, bringe ich ganz gewiss kein Wohlwollen entgegen!
Ah ja, "rassistische Hetze" genau. Da hast Du ja eine schöne Ausrede für Vandalismus. Mal ne Frage, hatte die besprühte U-Bahn auch rassistische Hetze betrieben? Oder das beschädigte Fahrrad? Oder vielleicht die Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof, die umgeworfen wurden? Oder der Haltestellenfahrplan, der abgerissen wurde.
Zitat
Jules
Und ich bezeichne es auch nicht als Vandalismus, wenn solche Plakate abgehängt werden, notfalls auch von einer Nicht-Amts-Person!
Nun ja, Du bist ja kein Jurist.

Zitat
Jules
Erwähnt habe ich das ganze, weil einige Beitragsschreiber anscheinend davon ausgehen, dass ein Nahverkehrsunternehmen, das damit anfängt, mit Wahlwerbung auf Plakatwänden im Haltestellenbereich oder auf Fahrzeugen Geld zu verdienen, dazu gezwungen werden kann, im Sinne des "Gleichbehandlungsgrundsatzes" für alle Parteien, also auch für solche im rechtspopulistischen oder extrem rechten Bereich jede Art von Wahl-Werbebotschaft zu verbreiten.
Unsere Verfassung sieht es anders.

Zitat
Jules
Das ist meines Erachtens nicht der Fall! Ein Nahverkehrsunternehmen kann schließlich geltend machen, dass die Werbung, die es betreibt nicht im Gegensatz zu dem eigentlichen Ziel und Zweck des Nahverkehrsunternehmens stehen darf, nämlich Menschen jeder nationalen Herkunft zu transportieren.
Und welche Parteien wollen der Üstra verbieten, Menschen jeglicher Nationalität zu befördern? Wenn die NPD das getan hätte, müsste es ja in den Medien zu finden sein, oder?

Zitat
Jules
Ein komplettes oder eingeschränktes Reklameverbot für Parteien und Wählergruppen könnte das verhindern.
Tja, Du kannst es nicht mehr erwarten, dass in Hannover der VEB Kombinat Hannoversche Verkehrsbetriebe und der VEB Kraftverkehr Region Hannover den Betrieb aufnehmen, was?

Zitat
Jules
Würde ein Nahverkehrsunternehmen zu dem Schluss kommen, gänzlich auf Wahlwerbung zu verzichten, weil es befürchtet, dann unter Umständen dazu verpflichtet zu werden, "rassistische Wahlkampfplakate" aufhängen zu müssen, dann wäre das eine Art "selbsterzwungene Enthaltsamkeit" zum Nachteil des ÖPNV.
Oder es wäre konsequent.
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