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Busse und Radfahrer
geschrieben von .Lo. 
Zitat
BruceMcLaren
doch, ich nagele dich fest, bitte zeige uns dieses schild. Ich lasse mich auch gern eines anderen belehren, doch bin ich mir sicher, etwas entsprechendes noch nicht gesehen zu haben.

Die Zeichen 220 (bzw. auch 353) legen die Fahrtrichtung (Einbahnstrasse) fest.
Bei entgegenkommendem Radverkehr ist ein Zusatzzeichen (Radsymbol mit entgegengesetzten Richtungspfeilen) anzubringen.

So die mir bekannte Regelung.
Danke Pommes, da muss ich mal darauf achten. Ich bin tatsächlich der Meinung, dass in den 5 mir bekannten Fällen, dieses Schild nur auf der "falschen" Seite steht, also dass nur der entgegenkommende Radfahrer Bescheid weiß, der Autofahrer jedoch nicht.

Ich werde mir das aber nochmal genauer ansehen.
Zitat
BruceMcLaren
viele Radfahrer verhalten sich oftmals falsch, gefährden dadurch sich und andere (geisterfahren, fahren über zebrastreifen, rote ampeln, etc)

Ein Problem ist doch aber auch das viele Radfahrer sich oftmals falsch verhalten um sich (und andere) weniger zu gefaehrden.

Beispiel: An manchen Kreuzungen gibt es ja mittlerweile Ausstellflaechen fuer Radfahrer vor der normalen Haltelinie (z.B. hier), weil sich herausgestellt hat das diese die Unfallwahrscheinlichkeit eindeutig senkt.

Wenn ich als Radfahrer bei rot an einer Kreuzung ankomme wo es sowas nicht gibt ueberfahre ich eigentlich immer die normale Haltelinie und halte davor, d.h. vor den Autos. Das Ueberfahren der Haltelinie ist zwar falsch, verringert aber meine Gefaehrdung um einiges.

Die Moral ist das solange es noch massenhaft Strassen und Kreuzungen gibt wo regelgerechtes Verhalten das radfahren eindeutig gefaehrlicher macht, wird jede Ermahnung das sich Radfahrer gefaelligst an die Regeln zu halten haben regelmaessig auf taube Ohren stossen.
Re: Busse und Radfahrer
08.03.2012 13:04
[www.sicherestrassen.de]

Zitat
StVO zu Zeichen 220 Einbahnstraße
Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen. Ist in der Einbahnstraße mit geringer Verkehrsbelastung die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen auf 30 km/h oder weniger begrenzt, so kann durch das Zusatzschild

[img]http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1000-41.gif[/img]

Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen werden. Das Zusatzschild ist dann auch bei Zeichen 353 anzubringen. Aus der entgegengesetzten Richtung ist dann bei Zeichen 267 das Zusatzschild "Radfahrer (Sinnbild" frei" anzubringen.

Re: Busse und Radfahrer
08.03.2012 13:07
Zitat
BruceMcLaren
Danke Pommes, da muss ich mal darauf achten. Ich bin tatsächlich der Meinung, dass in den 5 mir bekannten Fällen, dieses Schild nur auf der "falschen" Seite steht, also dass nur der entgegenkommende Radfahrer Bescheid weiß, der Autofahrer jedoch nicht.

Ich werde mir das aber nochmal genauer ansehen.

Dann solltest du den Bezirk darauf aufmerksam machen - Fehler der Radfahrer ist das definitiv nicht. Gerne wird dieses nichtexistente oder übersehene Schild ja zum entsprechenden Nötigen seitens der Autofahrer genutzt, sprich möglichst weit links zu fahren um dem Radfahrerrowdy eine Lektion zu erteilen. Viele dieser Oberlehrer hätten eventuell Verkehrskasper werden sollen, um andere an ihrem Wissen teilhaben zu lassen - hinterm Steuer ist diese Rechthaberei unangenehm und gefährlich, selbst wenn der Kasper im Recht ist.
Zitat
christian schmidt
Ein Problem ist doch aber auch das viele Radfahrer sich oftmals falsch verhalten um sich (und andere) weniger zu gefaehrden.

Beispiel: An manchen Kreuzungen gibt es ja mittlerweile Ausstellflaechen fuer Radfahrer vor der normalen Haltelinie (z.B. hier), weil sich herausgestellt hat das diese die Unfallwahrscheinlichkeit eindeutig senkt.

Wenn ich als Radfahrer bei rot an einer Kreuzung ankomme wo es sowas nicht gibt ueberfahre ich eigentlich immer die normale Haltelinie und halte davor, d.h. vor den Autos. Das Ueberfahren der Haltelinie ist zwar falsch, verringert aber meine Gefaehrdung um einiges.
...

Entschuldige bitte, aber ich bin doch der Meinung, dass sich auch ein Radfahrer an die Verkehrsregeln zu halten hat. Das bedeutet in dem Falle an der Haltelinie auch gefälligst anzuhalten.


Naja vielleicht gibt es ja aber für dich auch einen wichtigen Grund wieso ein Radfahrer nicht hinter einem, an der Haltestelle stehenden Bus warten sollte, sondern im Gegenteil entgegen der STVO sich noch am Bus vorbeiquetscht auch wenn dieser schon seit einiger Zeit durch den Fahrtrichtungsanzeiger deutlich macht, dass er die Haltestelle verlassen will?
Zitat
fasthamburger
Entschuldige bitte, aber ich bin doch der Meinung, dass sich auch ein Radfahrer an die Verkehrsregeln zu halten hat. Das bedeutet in dem Falle an der Haltelinie auch gefälligst anzuhalten.

Das Recht auf Sicherheit und körperliche Unversehrtheit ist sicherlich ein höheres Rechtsgut als eine unbedacht gezogene Haltelinie oder der Umstand, dass die Behörden angeblich nicht genügend Geld oder Ressourcen haben, um eine solche Regelung schnell und konsequent an allen gefährlichen Kreuzungen einzuführen. Insofern finde ich den vermeindlichen Regelverstoß legitim und verhalte mich auch oft so.
Zitat
fasthamburger
Entschuldige bitte, aber ich bin doch der Meinung, dass sich auch ein Radfahrer an die Verkehrsregeln zu halten hat. Das bedeutet in dem Falle an der Haltelinie auch gefälligst anzuhalten.


Naja vielleicht gibt es ja aber für dich auch einen wichtigen Grund wieso ein Radfahrer nicht hinter einem, an der Haltestelle stehenden Bus warten sollte, sondern im Gegenteil entgegen der STVO sich noch am Bus vorbeiquetscht auch wenn dieser schon seit einiger Zeit durch den Fahrtrichtungsanzeiger deutlich macht, dass er die Haltestelle verlassen will?

Was haben bitte diese beiden Punkte miteinander zu tun?
INW
Re: Busse und Radfahrer
13.03.2012 11:14
Zitat
fasthamburger
Entschuldige bitte, aber ich bin doch der Meinung, dass sich auch ein Radfahrer an die Verkehrsregeln zu halten hat. Das bedeutet in dem Falle an der Haltelinie auch gefälligst anzuhalten.

Haltelinie... was ist das?
Ist das das Teil, an dem man anhalten sollte (definitionsgemäß ist das, wenn alle Räder eines Fahrzeuges für 3 Sekunden stillstehen), wenn ein achteckiges Schild dies gebietet?
Tut doch eh kaum ein Autofahrer... warum sollen es dann die Radfahrer?

Ich weiß, daß der Fall "Stopp-Schild" mit dem Fehlverhalten von Radfahrern vor einer roten Ampel nur indirekt zu tun hat.

Aber ich beobachte an der Kreuzung Breiter Weg/Pinneberger Straße (die Ampel ist üblicherweise von 20 Uhr an bis zum frühen Morgen abgeschaltet und blinkt in den Breiten Weg bzw. die Wiedetwiete gelb) regelmäßig auch Busfahrer, die sich nicht an das mit dem Stoppschild verbundene Anhaltegebot halten und nur stark abbremsen und weiterrollen...
Allerdings kommt da auf geschätzt 500 Autos ein Busfahrer, der nicht anhält. Würde sich da die Polizei mit einer Videokamera nur für eine Nacht hinstellen, hätten die locker ein paar Tausend Euro gesammelt. Bekanntlich kostet das Ignorieren einer roten Ampel (nichts anderes ist das Stoppschild, nur mit der Freigabe, daß man nach dem Anhalten weiterfahren darf) 90 Euro plus einen Punkt -- mit Gefährdung anderer ist man schnell mit über 300 Euro dabei...

Gruß Ingo
Zitat
INW
Allerdings kommt da auf geschätzt 500 Autos ein Busfahrer, der nicht anhält. Würde sich da die Polizei mit einer Videokamera nur für eine Nacht hinstellen, hätten die locker ein paar Tausend Euro gesammelt. Bekanntlich kostet das Ignorieren einer roten Ampel (nichts anderes ist das Stoppschild, nur mit der Freigabe, daß man nach dem Anhalten weiterfahren darf) 90 Euro plus einen Punkt -- mit Gefährdung anderer ist man schnell mit über 300 Euro dabei...

Laut Bußgeldkatalog ist es schon ein Ende weniger schlimm bzw. teuer: Es kostet hier nur 50 Euro und das auch nur bei Gefährdung anderer, was an wenig befahrenen Kreuzungen, wo man das totale Abbremsen schon mal ignoriert, eher selten der Fall sein dürfte. Das ist also nur etwa ein Sechstel des vergleichbaren Preises an einer roten Ampel.
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