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Bus: Türöffnung zwischen Haltestellen wegen Stau?
geschrieben von bansh84 
Im Berliner Forum ist eine m.E. interessante Debatte über das Aussteigen von Fahrgästen außerhalb der eigentlichen Haltestellen aufgekommen.

[www.bahninfo-forum.de]

Ich bin mir nicht recht sicher, ob wir eine vergleichbare Diskussion hier in letzter Zeit hatten - die Suche ergab nichts.

Wie ist die Anweisung an Fahrer im HVV? Gibt es hier unterschiedliche Regelungen, abhängig vom Betreiber der Linie? Was ist Eure Meinung dazu?

Ich kann mich nur den Stimmen anschließen, die keinem mündigen Bürger das Aussteigen in einer offensichtlich angebrachten Situation verweigern würden. Letztlich liegt dort der Ermessensspielraum ohnehin immer beim Fahrer - was ist eine Extremsituation, was nicht. Bevor man den Fahrer ständig in die Lage bringt, darüber entscheiden zu müssen, ließen sich sicherlich sinnvollere Regelungen finden.
Hallo bansh84,

Zitat
bansh84
Ich kann mich nur den Stimmen anschließen, die keinem mündigen Bürger das Aussteigen in einer offensichtlich angebrachten Situation verweigern würden.

Da der ganze Ärger letztendlich am Fahrer hängen bleibt, wenn doch etwas passiert, ist es auch seine Sache, ob und wie er aussteigen lässt.


Grüße
Boris
Na wenn Busfahren so einfach waere!

Also die meisten Busfirmen haben ja schon Richtlinien / Anweisungen und Training / Kurse fuer die Busfahrer, weil die dann ihren Job besser machen. Da wuerde ich mich wundern wenn es zu diesem Thema nichts gaebe. (Insbesondere wo ja vor ein paar Jahren auf einigen Linien das routinemaessige Aussteigen zwischen den Haltestellen eingefuehrt wurde.)
Zitat
Boris
Da der ganze Ärger letztendlich am Fahrer hängen bleibt, wenn doch etwas passiert, ist es auch seine Sache, ob und wie er aussteigen lässt.

Es gab mal eine Situation im Hamburger Westen, da steckten 4 21er in einem engen Straßenstück fest wegen eines RTH-Einsatzes, der so gelandet war, daß die Busse nicht vorbeikamen (Pkw konnten passieren). 3 Fahrer haben aussteigen lassen, der 4. nicht -- Begründung: bei ihm sei schon mal jemand aus dem Bus gestürzt, als er in ähnlicher Situation aussteigen lassen wollte.
Kurz danach traf die Busbetriebslenkung ein und hat die Leute befreit. Anschließend wurden die Busse mithilfe der Betriebslenker rückwärts aus der Engstelle herausrangiert, die (verbliebenen) Fahrgäste wieder reingelassen und per Umleitung durchs Wohngebiet weitergefahren -- wegen der engen Straße mit dem BBL und Blaulicht vorneweg.
Der RTH stand über eine Stunde an besagter Stelle.

Gruß Ingo
Die Betribeslenkung der VHH hat kein Blaulicht mehr.

Aber es das mit den Ausstieg zwischen den Haltestellen obliegt dem Fahrer ob er es macht denn es ist seine Verantwortung wenn was passiert.

Und es soll schon manchmal was passiert sein. Von daher kann man das verstehen wenn sich manche Fahrer beim aussteigen zwischen den Haltestellen und bzw beim Stau verstehen.

Mfg

Sascha Behn
Abends konnte man doch auch zwischen den Haltestellen aussteigen.

-
Hallo,

auch wenn der Ausstieg Abends propagiert wird, obliegt die Entscheidung darüber auch hier dem Busfahrer. Er entscheidet, ob er es verantwortet, zu halten. Auch kann er sich dagegen entscheiden, wenn er Zweifel hat, dass der entsprechende Fahrgast, den Bus heil verlässt, bzw. den Bürgersteig heil erreicht. Es bleibt also immer auch eine Ermessungssache, egal ob vor, oder nach 19.00h Ich habe nun das Glück, direkt gegenüber einer Bushaltestelle zu wohnen, aber als das Angebot neu war, wollte ich es mal probieren, und fragte den Fahrer, ob er mich bitte zwischen den Haltestellen aussteigen ließe, er verneinte dies, auf meine Nachfrage, was dann der Hinweis auf den Fahrplänen solle, das ginge nur abseits der B73, in Sandbek, und Neugraben, da auf der gesamten B73 absolutes Halteverbot besteht, er also, auch wenn er wollte nicht halten dürfe. In diesem Fall, war die Straße aber so leer, dass er keinen gestört hätte. Mittlerweile habe ich schon in verschiedensten Situationen auf verschiedensten Linien den Bus zwischen den Haltestellen verlassen dürfen, auch vor 19.00h. Ich komme also zum Schluss, dass es auf den Fahrer, den Fahrgast, die Umstände ankommt, und vor allem, wie der Fahrgast fragt. Wenn der Fahrer nicht will, dann will er nicht. Die Fahrgäste allerdings gegen Ihren willen festzuhalten, wie z. B. bei dem RTH Eindatz finde ich fragwürdig, in dem Falle müsste er meiner Meinung nach die Leitstelle anfunken, und sich dort sozusagen absichern.
Hallo Christian,

Zitat
christian schmidt
Na wenn Busfahren so einfach waere!

Das sagen die Busfahrer auch. ;-)

Es gibt für vieles, aber eben nicht alles Schulungen oder sogar Anweisungen. Letztendlich macht jeder aber seinen Kram, was man beispielsweise beim Vorneeinstieg gut erleben kann.

In diesem Fall ist aber tatsächlich der Fahrer an sich in der Pflicht, wenn was passiert, und ihm daher überlassen, wie er die Situation beurteilt. Das Unternehmen wird sich da eher vollkommen heraushalten.

Es ist ja auch was anderes abends gezielt an einer Stelle zu halten zu können oder Leute sonstwo auf der Straße herauszulassen.

Ich möchte die Verantwortung nicht tragen wollen, wenn ich hinter dem Lenkrad säße. Wobei es sowieso eher die Regel ist, dass bei entsprechender Bitte die Türen aufgemacht werden.


Grüße
Boris
Zitat
Sascha Behn
Die Betribeslenkung der VHH hat kein Blaulicht mehr.

Uuups... dann muß es sich um ein rollendes Gespenst handeln, silberner Vito/T5 mit roten Aufklebern "Betriebslenkung" und RTK-5 aufm Dach, Kennzeichen HH-V...

Die beiden Schenefelder Betriebslenkungswagen fahren mit silber abgeklebter Blaulichtleiste durch die Gegend. Begründung: Im Kreis Pinneberg zugelassene Fahrzeuge dieses Einsatzzweckes dürfen kein Blaulicht haben. In Hamburg ist das zulässig. Die Ex-PVG denkt nun darüber nach, die beiden Schenefelder Wagen in Hamburg anzumelden...

Außerdem habe ich am gestrigen Mittwoch mehrfach einen weißen Benz mit Blaulichtern und Hochbahnstreifen im Bereich Lurup rumkurven sehen. Das aber soll eine vorübergehende Erscheinung sein, weil die PVG ihre BBL-Wagen für den SEV zwischen Pinneberg und Elmshorn braucht.

Gruß Ingo
Hihi, er nu wieder!!
Was zum Geier reimst Du dir im letzten Absatz für ein Käse zusammen?!

Auch wenn die Haltestellenbetreuung im Stadtgebiet unter den Unternehmen nach Regionen aufgeteilt ist, so werden die Fahrzeuge der jeweiligen Unternehmen nichtsdestotrotz -zumindest in der Regel- vom jeweils firmeneigenen Betriebslenker betreut. Und in Lurup meine ich fahrplanmäßig auch Busse der Hochbahn gesehen zu haben...Solange also die ein oder andre Buslinie der Hochbahn in dem Gebiet verkehrt, wirst Du auch immer mal eine Betriebsaufsicht der Hochbahn sehen!
Zitat
Klawitter
Was zum Geier reimst Du dir im letzten Absatz für ein Käse zusammen?!

Auch wenn die Haltestellenbetreuung im Stadtgebiet unter den Unternehmen nach Regionen aufgeteilt ist, so werden die Fahrzeuge der jeweiligen Unternehmen nichtsdestotrotz -zumindest in der Regel- vom jeweils firmeneigenen Betriebslenker betreut. Und in Lurup meine ich fahrplanmäßig auch Busse der Hochbahn gesehen zu haben...Solange also die ein oder andre Buslinie der Hochbahn in dem Gebiet verkehrt, wirst Du auch immer mal eine Betriebsaufsicht der Hochbahn sehen!

Ach... und warum steht der Hochbahn-BBL-Wagen dann öfters (und auch mal für längere Zeit) an Stellen, wo die einzigen Hochbahnbusse weit und breit Fahrschulwagen oder Leerfahrten sind???
Ich wüßte jedenfalls nicht, daß an BAT neuerdings fahrplanmäßig Hochbahnwagen verkehren...

Gruß Ingo
Eine nicht veröffentliche Schulbuslinie kommt an der Trabrennbahn vorbei. Aber über den Tellerrand gesehen sind die 37 und 283 auch in der Nähe.

Mfg

Sascha Behn
Zitat
u-bahnolaf
Die Fahrgäste allerdings gegen Ihren willen festzuhalten, wie z. B. bei dem RTH Eindatz finde ich fragwürdig, in dem Falle müsste er meiner Meinung nach die Leitstelle anfunken, und sich dort sozusagen absichern.

Rechtlich wird immer der Fahrer belangt, wenn etwas passiert. Die Verantwortung liegt vor Ort und kann nicht auf die Leitstelle übertragen werden.
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