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Frau darf nicht mitfahren, weil Bus Verspätung hat
geschrieben von Der Hanseat 
Zitat
Boris
Dann erklär' uns doch bitte, wie Vertragsbedingungen ohne Vertrag wirksam werden sollen? Das Eigentor sehe ich daher bislang wo anders.
Einen Vertrag kann man bei vernünftigen Unternehmen reklamieren / stornieren / kündigen. Bei Busbetrieben scheint dies wohl nicht der Fall zu sein.

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Zitat
Boris
Dann erklär' uns doch bitte, wie Vertragsbedingungen ohne Vertrag wirksam werden sollen? Das Eigentor sehe ich daher bislang wo anders.

Ehrlich jetzt? Muss man das noch erklären? Die Beförderungsbedinungen akzeptiert der Fahrgast mit dem Betreten des Bereichs, für den der Verkehrsbetrieb zuständig ist (wo er das Hausrecht besitzt). Sei es eine Bahn, ein Bus oder ein Bahnsteig.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
owT



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.10.2016 12:09 von Boris.
Ich finde den Fehler des Busfahrers in der Relation auch weniger schlimm, als diese dumpfe Verteidigung des Kollegen. De Busfahrer hat einen Fehler gemacht und dieses Fehlverhalten sollte nicht schöngeredet werden. Da hilft auch das hilflos wirkende Pochen auf die Beförderungsbedingungen nichts.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Boris
Dann erklär' uns doch bitte, wie Vertragsbedingungen ohne Vertrag wirksam werden sollen? Das Eigentor sehe ich daher bislang wo anders.

Ehrlich jetzt? Muss man das noch erklären? Die Beförderungsbedinungen akzeptiert der Fahrgast mit dem Betreten des Bereichs, für den der Verkehrsbetrieb zuständig ist (wo er das Hausrecht besitzt). Sei es eine Bahn, ein Bus oder ein Bahnsteig.

So, wie man es auch überall nachlesen kann...

Im Bahnbereich kann man auch ohne weiteres von einer Seite beide Ein. bzw Ausgänge benutzen, ohne Kunde zu sein.
Auch zu den Fahrkartenautomaten ist man noch kein Fahrgast. Erst wenn man zum Bahnsteig geht, gibt es dort eine Grenze, wo man einen gültigen Fahrtausweis besitzen muss. Im Busbereich benötige ich im Haltestellenbereich auch keine Fahrkarte.

Fakt ist, was hier die Beförderungsbedingungen aussagen:

A Beförderungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderungsverträge im Verkehr des Hamburger Verkehrsverbundes.

(2) Der Abschluss des Beförderungsvertrages erfolgt mit dem Beförderungsunternehmen, dessen Fahrzeug der Kunde betritt. Soweit das Fahrzeug im Auftragsverkehr fährt, ist der Auftraggeber Vertragspartner.

Weiter...


§ 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise

(1) Für die Beförderung sind die festgesetzten Beförderungsentgelte zu entrichten.

(2) Ist der Fahrgast beim Betreten des Fahrzeuges nicht mit einem für diese Fahrt gültigen Fahrausweis versehen, hat er unverzüglich und unaufgefordert den erforderlichen Fahrausweis zu lösen.
Bei den Bahnen muss der Fahrgast bei Antritt der Fahrt mit einem gültigen Fahrausweis versehen sein. Sollte an der Fahrtantrittshaltestelle kein Fahrkartenautomat vorhanden sein, so gelten die dort angebrachten Hinweise.


Quelle: HVV und sonstige ÖPNV Unternehmen...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.08.2014 05:09 von Heiko T..
Zitat
b432
Im Übrigen wird die Betriebsleitung sich dieser gar nicht annehmen, denn der Herr Betriebsleiter ggf. sein Vertreter hat bestimmt besseres zu tun, wer kommen könnte das wäre die Betriebslenkung.

Mir doch in dem Fall egal, wie sich das nennt. Wenn ich weiß, dass ich im Recht bin, wird der Fahrer schon irgendwen kontaktieren müssen, um mich daran zu hindern, dieses Recht auch durchzusetzen. Der oder diejenige kann dann die Rechtslage prüfen und den Fahrer auf sein Fehlverhalten hinweisen. Im Zweifel ist das immer noch schneller als darauf warten, dass die Sperrzeit vorbei ist.
Zitat
Lopi2000
Mir doch in dem Fall egal, wie sich das nennt. Wenn ich weiß, dass ich im Recht bin, wird der Fahrer schon irgendwen kontaktieren müssen, um mich daran zu hindern, dieses Recht auch durchzusetzen. Der oder diejenige kann dann die Rechtslage prüfen und den Fahrer auf sein Fehlverhalten hinweisen. Im Zweifel ist das immer noch schneller als darauf warten, dass die Sperrzeit vorbei ist.

Manche sollten lieber mit dem Auto fahren oder mit dem Rad oder zu Fuß gehen
(mir egal wie sich das nennt, da kannst Du dann Dein Recht durchsetzen)
Zitat
b432
Manche sollten lieber mit dem Auto fahren oder mit dem Rad oder zu Fuß gehen
(mir egal wie sich das nennt, da kannst Du dann Dein Recht durchsetzen)

Warum sollte ich mein Recht auf eine Mitfahrt denn nicht durchsetzen, wenn dieses besteht?
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