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AKN-Netz (A1,A2,A3) wird für 10 Jahre direkt an die AKN vergeben
geschrieben von Railjet 
[ted.europa.eu]

Zitat

II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags

Die Eisenbahnverkehrsleistungen auf den heutigen Linien
A1
(HH-Eidelstedt – Neumünster),
A2 (Norderstedt-Mitte bis Ulzburg-Süd)
und A3 (Elmshorn – Ulzburg-Süd)
werden an die AKN Eisenbahngesellschaft als internen Betreiber direkt vergeben.

Das Land behält sich vor, von einer Vergabe der Linie A2 (Norderstedt-Mitte – Ulzburg-Süd) abzusehen.

Die Laufzeit des Vertrages beträgt 10 Jahre.

Der Vertrag enthält folgende allgemeine Abbestellmöglichkeit: „Unter Beachtung der Fristen ist das Land berechtigt, den Leistungsumfang so weit zu reduzieren, dass noch mindestens 85 % der im Betriebsprogramm zu Grunde gelegten Nutz-km erbracht werden.“ Weiter enthält der Vertrag folgende spezielle Abbestellmöglichkeit: „Wenn zwischen Kaltenkirchen und Hamburg die S21 realisiert wird, hat das Land das Recht, die Leistungen der Linie A1 in diesem Abschnitt ganz oder teilweise abzubestellen und für die Verkehre zwischen Neumünster, Kaltenkirchen und Norderstedt-Mitte ein grundlegend neues Betriebsprogramm zu bestellen. Die damit verbundenen Abbestellungen gelten außerhalb der oben genannten Abbestellkontingente.“.

Auftragsbeginn ist der 1.5.2017 bei einer Laufzeit von 120 Monaten.
Schon merkwürdig, warum die A2 nur optional drin ist - an der Auslastung kann es nicht liegen
Koennte das an Norderstedt liegen? D.h. die Stadt muss auch zustimmen und weil das Land das nicht garantieren kann gibt esd dann halt so eine Klausel?
Zitat
StephanHL
Schon merkwürdig, warum die A2 nur optional drin ist - an der Auslastung kann es nicht liegen

Daran sollte es liegen:

Zitat
TED
"Wenn zwischen Kaltenkirchen und Hamburg die S21 realisiert wird, hat das Land das Recht, die Leistungen der Linie A1 in diesem Abschnitt ganz oder teilweise abzubestellen und für die Verkehre zwischen Neumünster, Kaltenkirchen und Norderstedt-Mitte ein grundlegend neues Betriebsprogramm zu bestellen."

Das heißt, es dürfte einfach eine Umverteilung stattfinden. Wenn der Kaltenkirchener S-Bahnteil wegfällt, dann wird die Linie A1 ab Ulzburg nach Norderstedt verkehren.

Gruß
PEG 650.08



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.04.2016 23:01 von PEG 650.08.
Zitat
PEG 650.08
Das heißt, es dürfte einfach eine Umverteilung stattfinden. Wenn der Kaltenkirchener S-Bahnteil wegfällt, dann wird die Linie A1 ab Ulzburg nach Norderstedt verkehren.

Zusätzlich gibt es im - sehr ambitionierten - Szenario "Plus 50 Prozent" des LNVP die Überlegung dort die U1 verkehren zu lassen. Es ist zwar eher unwahrscheinlich, dass dies bis 2027 schon umgesetzt ist, aber falls doch, wäre es ärgerlich, wenn dann nur noch der Verkehrsvertrag dagegen spräche, dies umzusetzen.
Warum wird das direkt vergeben? Jedes EVU muss bei einer Ausschreibung mit Konkurrenz und im Zweifel mit dem Verlust einer Strecke rechnen, warum wird die AKN davon ausgenommen?
Zitat
HOCHBAHN-Fan
Warum wird das direkt vergeben? Jedes EVU muss bei einer Ausschreibung mit Konkurrenz und im Zweifel mit dem Verlust einer Strecke rechnen, warum wird die AKN davon ausgenommen?

In der Vorinformation im TED steht dazu: "Verfahrensart: an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)".

Die entsprechende Verordnung dazu findet sich hier: [eur-lex.europa.eu]
Zitat
HOCHBAHN-Fan
Warum wird das direkt vergeben? Jedes EVU muss bei einer Ausschreibung mit Konkurrenz und im Zweifel mit dem Verlust einer Strecke rechnen, warum wird die AKN davon ausgenommen?
Ausbau S21, wie willst du da ausschreiben?
Um den S21 Ausbau geht es mir nicht, dass ist mir schon erklärlich warum man da eine Aufhebungsklausel reingeschrieben hat. Aber für die A2, A3 und die A1 von Kaki bis NoMi ist das kein Argument.
Die Strecke der A2 gehört den Stadtwerken Norderstedt und wird nur von der AKN betrieben.
Da die Strecke ja früher weiter bis Garstedt ging, betreibt die HHA nun die Strecke bis Norderstedt Mitte. Desweiteren gehören auch einige DT4 nicht der HHA sondern den Stadtwerken Norderstedt. Ich glaube es sind 4 Stück.

Was sich ändert, wenn die S21 bis Kaltenkirchen fährt wird, sich dann zeigen. Es ist wahrscheinlich, daß es Neumünster bis Norderstedt-Mitte wird. Aber erstmal abwarten. Die S21 ist noch nicht gebaut.
Hallo Volker-Kiel,

Zitat
Volker-Kiel
Desweiteren gehören auch einige DT4 nicht der HHA sondern den Stadtwerken Norderstedt. Ich glaube es sind 4 Stück.

Es gibt hier auf den Seiten ja so eine gewisse Fahrzeugliste ... (Ende Werbeblock) ;-) Es sind zwei 129 und 130 (letzterer hieß Norderstedt).


Grüße
Boris
Zitat
HOCHBAHN-Fan
Um den S21 Ausbau geht es mir nicht, dass ist mir schon erklärlich warum man da eine Aufhebungsklausel reingeschrieben hat. Aber für die A2, A3 und die A1 von Kaki bis NoMi ist das kein Argument.
Meinst du den Nordabschnitt oder die durchgebundenen A2?
Die A3 könnte tatsächlich unabhängig von allen Änderungen im Betriebsprogramm
ausgeschrieben werden, nur, wer soll ein VTA-Angebot unterbieten?
Sicher keine Betriebe aus Uelzen oder Bremervörde.
Bleibt nur die Bahn AG mit der Hauptwerkstatt in Kiel. Wenn ein LINT27, oder
was auch immer man fahren läßt, kapores geht, kann der Fahrer nicht mit einem
Kollegen nach Elmshorn und im RE nach Kiel, wo irgendwer seine Frühstückspause
geopfert und ein Ersatzfahrzeug an den Bahnsteig geschoben hat. Bis das in
Elmshorn ankommt, fließt einfach zu viel Wasser die Krückau herunter. Also 4
Triebwagen für 3 Kurse, nicht zu vergessen eine eigene Triebwagenhalle. Die hat
die AKN in Barmstedt bewußt nicht neu gebaut, lieber die Strecke nach Ulzburg
instandgesetzt. Die Bahn AG müßte 33 % Reserve einkalkulieren, die AKN hat
den VTA-Pool. Der AKN mal an die Karre zu pinkeln, hätte sicher für
die Bahn AG seinen Reiz, aber nicht, wenn man dabei rote Zahlen schreibt.
Die A2 ist aus geographischen Gründen fest in AKN-Hand, eine Brechung der A1
sollte hoffentlich kein Thema sein. (Vielleicht, als noch LINTe zwischen Neumünster
und Kiel ihr Unwesen trieben - da hätte man wenigstens Kiel - Kaltenkirchen ohne
Umsteigen anbieten können, wäre aber in Kaki etwas eng geworden.)
Ausschreibungen mit der Klausel ,,wir ändern zwischendurch das Betriebsprogramm,
können aber noch nicht sagen, wann'' stiften nur Verwirrung. Es bliebe noch die Option, die
Änderung sofort durchzuführen, so, als ob die S21 schon fertig wäre.
Das bedeutet aber (stündlich + Verstärker) Doppelbedienung zwischen Kaki und
Ulzburg-Süd, obwohl noch gar kein Fahrdraht hängt, weil Teilbrechung des Verkehrs
Kaki - Eidelstedt die Fahrgäste für die noch zu schaffende S21 vergrault, und das ist
ökonomisch (und erst recht ökologisch) ein zu hoher Preis für eine Ausschreibung.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.05.2016 08:47 von Fette Beute.
Um auch in Zukunft o.g. Vergabeverfahren bei der AKN anwenden zu können, wird das Traditionsunternehmen von einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umgewandelt. Hintergrund ist die Ende 2019 endende Übergangsfrist der EU-Verordnung 1370/2007, nach der Inhouse-Vergaben ohne öffentliche Ausschreibung (also ohne Wettbewerb) nur noch an eigene kommunale Betriebe möglich sind, die ausschließlich auf dem Heimatmarkt aktiv sind. In Hamburg ist die Hochbahn stark betroffen.

[www.nahverkehrhamburg.de]
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