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Fahrkartenverkauf an der Marschbahn ab 12/05 ?
geschrieben von Anonymer Benutzer 
Anonymer Benutzer
Fahrkartenverkauf an der Marschbahn ab 12/05 ?
08.10.2005 12:00
Hallo,

wie soll es eigentlich mit dem Fahrkartenverkauf an der Marschbahn nach der Übernahme des Regionalverkehrs durch die NOB weitergehen ?

Betreibt die DB ihre Reisezentren weiter, auch wenn die Bahnhöfe nur noch durch wenige DB-Züge des Fernverkehrs bedient werden, werden die Schalter durch die NOB übernommen oder gar ganz geschlossen ?

Und wo gibt es überhaupt entlang der Marschbahn noch personalbedienten Fahrkartenverkauf ?
Also die NOB wird an Ihren Bahnhöfen eigene Automaten aufstellen, und die Reisezenteren bleiben bestehen wo sie sind erstmal.
Und in den Zügen wird es genauso wie jetzt gehandhabt. Im Übrigen ist in den verteilten Werbebroschüren der NOB keine Rede von einem Bordverkauf.
Die Reisezentren werden ja vermutlich eh von Station und Service betrieben oder sind eigenständige Servicestores oder an örtliche Reisebüros vergeben, wenn ich mal von anderen Strecken auf die Marschbahn schließe. Insofern haben sie ja nichts mit dem Unternehmen, das den Regionalverkehr betreibt zu tun, ob es nun die RBSH oder die NOB ist.
Nur wie sieht es dann eigentlich mit der Einnahmenaufteilung aus? Wahrscheinlich ist wohl die Abrechnungsstelle bei der LVS zuständig, oder? Weiß jemand mehr?
Zumindest scheint aber ja auch ein gewisser Anreiz darin zu liegen, die Fahrscheine selbst zu verkaufen, sei es im Zug, online oder eigenen Verkaufsstellen, sonst würde das wohl nicht gemacht, sondern sich vollständig auf DB Station und Service verlassen?!
Moin Moin,

Olaf Meister schrieb:

> Betreibt die DB ihre Reisezentren weiter, auch
> wenn die Bahnhöfe nur noch durch wenige DB-Züge
> des Fernverkehrs bedient werden, werden die
> Schalter durch die NOB übernommen oder gar ganz
> geschlossen ?

Die Reisezentren verkaufen bislang DB-Fahrscheine für den Fernverkehr und SHT-Fahrscheine für den Nahverkehr, daran ändert sich auch nach dem Betreiberwechsel von der DB RBSH zur NOB nichts.

Viele Grüße aus Elmshorn / Hamburg-Bergedorf, Birger Wolter
Moin Moin,

schotterfuerst schrieb:

> Und in den Zügen wird es genauso wie jetzt
> gehandhabt. Im Übrigen ist in den verteilten
> Werbebroschüren der NOB keine Rede von einem
> Bordverkauf.

Der Schleswig-Holstein-Tarif schreibt den Kauf von Fahrausweisen vor Fahrtantritt vor, nur in Ausnahmefällen kommt der Erwerb an Bord in Betracht. Daran wird auch die NOB nichts ändern, oder um das Thema Fahrkartenautomaten im Zug aufuugreifen, so mancher Fahrgast schafft es schon im zweiteiligen Lint nicht bis zum Automaten, da sollte man den Fahrgästen es nicht zumuten, Automaten beispielsweise im Steuerwagen eines sechsteiligen Zuges aufzusuchen.


Viele Grüße aus Elmshorn / Hamburg-Bergedorf, Birger Wolter
"Die Reisezentren werden ja vermutlich eh von Station und Service betrieben..."

Nein. Vom Fernverkehr.
Fernverkehr stiommt auch nicht mehr
Sie gehören zur DB Personenverkehr - Vertrieb
Mir ist zu Ohren gekommen, dass den NOB'lern in ihren Schulungen beigebracht wird, dass sie im Zug Fahrkarten verkaufen dürfen!

Hat das seine Richtigkeit? Darf die NOB das jetzt doch, um über Selbstvertrieb noch ein paar Penunzen mehr zumannenzubekommen?

Viele Grüße!
Moin Moin,

schotterfuerst schrieb:

> Mir ist zu Ohren gekommen, dass den NOB'lern in
> ihren Schulungen beigebracht wird, dass sie im Zug
> Fahrkarten verkaufen dürfen!

Umgekehrt hätte ich Bauchschmerzen wenn den Zugbegleitern in Schulungen der Fahrkartenverkauf nicht vermittelt würde ... Der SH-Tarif sieht im Ausnahmefall auch den Fahrkartenverkauf im Zug vor.

[www.zast-sh.de]

2.2 Erwerb der Fahrkarten

Der Verkauf von Fahrkarten erfolgt durch die von den
Verkehrsunternehmen eingerichteten Verkaufsstellen,
durch Verkauf im Bus, auf Fähren oder über stationäre
Fahrkartenautomaten sowie über Verkaufsstellen für
Abonnements. In Ausnahmefällen findet im Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) ein Verkauf über Automaten
im Zug oder durch personalbedienten Verkauf im Zug statt.
Ausnahmen werden durch örtliche Aushänge gesondert
bekannt gegeben. Bei Verkauf von Fahrkarten im Fahrzeug
ist die Fahrkarte unmittelbar bei Betreten des Fahrzeuges
zu lösen.

> Hat das seine Richtigkeit? Darf die NOB das jetzt
> doch, um über Selbstvertrieb noch ein paar
> Penunzen mehr zumannenzubekommen?

Alle Einnahmen werden über die zentrale Abrechnungsstelle (ZAST) an die Verkehrsunternehmen verteilt. Im Gegensatz zum DB-Tarif wurde mit der ZAST eine unternehmensunabhängige Abrechnungsstelle geschaffen.

[www.zast-sh.de]

Viele Grüße aus Elmshorn / Hamburg-Bergedorf, Birger Wolter
Naja, die Frage ging ja nicht um Ausnahmefälle. Die gibt es jetzt ja auch schon bereits unter der Voraussetzung dass man sich rechtzeitig (am Bahnsteig) beim ZuB meldet oder den SHT verlässt (was bei der NOB nicht mehr möglich sein wird, deren Verkaufsgeräte verkaufen nur den SHT).

Die Frage war, ob es korrekt ist dass sie im Zug (also auch gerne am Platz wie im FLEX) verkaufen sollen, wie es mir von einer betroffenen Person berichtet wurde.
Moin Moin,

schotterfuerst schrieb:

> Die Frage war, ob es korrekt ist dass sie im Zug
> (also auch gerne am Platz wie im FLEX) verkaufen
> sollen, wie es mir von einer betroffenen Person
> berichtet wurde.

Hmm ... Einfach hinsetzen und warten bis die Flex-Blondine kommt ... Nein das lese ich aus dem Schleswig-Holstein-Tarif nicht heraus. Obwohl es ja schön war, sich in Hamburg Hbf im Flex-Bistro gemütlich zu machen, und die Anschlussfahrkarte ab Elmshorn bei der Zugbegleiterin zu kaufen, anstelle sich vorher in die Schlange am Reisezentrum Hamburg Hbf einzureihen.

Viele Grüße aus Elmshorn / Hamburg-Bergedorf, Birger Wolter
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