Irgendwie verstehe ich den Landrat nicht, zuvor hat man doch alles getan, um eine U-Bahn in den Landkreis sowie den Zug abzuschmettern, selbst die Rhein-Sieg Eisenbahn mit fertigen Konzept abgewiesen, und nun doch wieder?? Oder hat zwischenzeitlich das Landkreispersonal gewechselt?
Bösartig formuliert könnte man natürlich auch sagen, wenn man die U-Bah so verschiebt, das sie mit der Bibertbahn nicht fluchtet, ist die Gefahr gebannt, das sie je in den Landkreis verlängert werden könnte... Oder später für teueres Geld umgebaut werden muss.
Allerdings mal eine Frage an Experten: Ist eine Entwidmung als Bahnfläche, wenn an selber Stelle eine U-Bahn, also letztlich wieder eine Verkehrsfläche entsteht, überhaupt nötig? Ist durch diese Widmung irgendwie die Verplichtung verknüft, diese Strecke dann nach EBO zu betreiben? Kann man auf einer Verkehrsfläche nicht einfach eine andere Gleisführug realisieren, solange die Durchgängigkeit des alten Korridiors gewahrt bleibt? Denn im Fall von letzteren wäre man eigentich fein aus dem Schneider, den die Verlängerung des Bahnsteiggleis 2 zeigt direkt auf das Gleis der Rednitzbrücke, und das dritte Abstellgleis von unten liegt im Bogen in dem einst die Bibertbahn von Stein ankam, beides ist in gerader Linie ohne Kopfmachen durchfahrbar, damit wäre durch Durchfahrbarkeit der VAG Anlage (zugegeben ohne Haltemöglichkeit) doch immer ncoh gewährt?!
Gruß D. Vielberth
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