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Die unendliche Geschichte... Stadt Fürth vs. S-Bahnverschwenk
geschrieben von Christian0911 
In dem Artikel über die Bürgerversammlung für den Fürther Westen (Bürgerversammlung für den Westen: Erneut dominiert das Thema Verkehr) heißt es:

Zitat

Für Unmut sorgt daneben der Zustand des Unterfarrnbacher Bahnhofs. [...] Nach dem S-Bahn-Urteil möchte die Deutsche Bahn 2028 mit den Planungen beginnen.

Wenn das 2028 kein Druckfehler ist, dann werde ich eine funktionierende S-Bahn zwischen Fürth und Erlangen wohl auch nicht mehr erleben ...
Zitat
kukuk

Wenn das 2028 kein Druckfehler ist, dann werde ich eine funktionierende S-Bahn zwischen Fürth und Erlangen wohl auch nicht mehr erleben ...

Man will es ja gerne für einen Druckfehler halten. Aber es steht zweimal da, einmal im Artikel und dann noch in der Überschrift. Und dann wird ja auch noch der Rentner zitiert, der anmerkt, dass er bis dahin "zweimal gestorben" wäre.

Entweder gab es bei dieser Bürgerversammlung einen massiven Übermittlungsfehler (oder einen Druckfehler in der Stellungnahme der Bahn). Oder die DB meint das ernst und ist jetzt erst recht gewillt, Fürth am langen Arm verhungern zu lassen.

Da sollte aber jetzt die Stadtspitze von Fürth schon einmal nachfassen. Das kann doch nicht ernsthaft so gemeint sein!
Das ist durchaus realistisch das die DB erstmal Projekte ohne widerstand plant.

Gut möglich das 2028 mit der Planung begonnen wird.

Aber das die Stadt Fürth mit der aktion die ganze region ins sbahnmittelalter katapultiert war ja vorher klar...

______________________________

Pro S-Bahn Cadolzburg - Fürth - Nbg Nordost - Gräfenberg
Bevor die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt und geprüft ist, wird es eh keine belastbare Aussage der Bahn zum weiteren Vorgehen geben. Deshalb betrachte ich die Angabe 2028 als fragwürdig.
Also 2028 halte ich auch für realistisch. Bei dem derzeitigen Bautempo von einer Schwelle pro Quartal, könnte der Lückenschluss dann schon bis 2187 realisiert sein, soweit keine weiteren Einwendungen kommen. Hoffentlich gibt es dann überhaupt noch Eisenbahnen...

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Bahn gibt Pläne für Fürther S-Bahn-Schwenk nicht auf

In Kürze, wie von mir schon mal vermutet: Bahn will erst schriftliches Gutachten abwarten und dann sehen, wie man den Verschwenk retten kann. Die Weichen für den Anschluß des Fürther Bogens sollen in einem "überschaubaren" Zeitraum kommen.

Wenn das wirklich ein Interview war und nicht nur zwei schriftlich eingereichte Fragen der NN, bin ich von dem Journalisten/dem Artikel sehr enttäuscht ...
Na ja, was soll die Bahn auch machen? Die Probleme, wegen denen der Verschwenk erst einmal auf Eis gelegt wurde, bestehen zu einem großen Teil auch für dem Bogen zur Bündelungstrasse.

Wenn man da jetzt schon diesen Problemen aus dem Weg gehen wollte, müsste man noch einmal ganz von vorne anfangen mit der Planung. Und dazu fehlt - nebenbei bemerkt - bisher auch ein Planungsauftrag.

Da muss man erst mal die Urteilsbegründung abwarten und dann sehen, was man wie überhaupt noch retten könnte. Um das abschätzen zu können, muss man nun einmal zunächst nachsehen, was die Richter in Leipzig genau geurteilt haben. "Wie könnten die Mängel geheilt werden?"
Zitat
nvf

Ist schon geil, auch heute in der S-Bahn zu sitzen und durch den Hauptbahnhof zu Fädd durchzurauschen ;-)

Tja, da kommt mir doch glatt eine Idee: Wenn es Trassenkonflikte gibt, die es nicht zulassen, dass der Regionalverkehr im Bereich von Fürth anhält: Wären Sprinter-Züge eine Lösung?

- Sprinter-RE's, die am Bahnhof Fürth durchfahren
- Sprinter-S-Bahnen, die zwischen Nürnberg, Rotenburger Straße und Erlangen-Bruck nicht mehr anhalten.

Wenn die Züge durchfahren können, dann sollte man doch viel näher an die theoretisch mögliche maximale Streckenkapazität kommen. Damit käme man zumindest problemloser von Nürnberg nach Erlangen und weiter nordwärts und umgekehrt. Und könnte damit auch die bereits bestehenden und demnächst kommenden Vorteile des Ausbaus von Eltersdorf nordwärts nutzen.

Das muss ja nicht für alle Züge auf dieser Strecke so gemacht werden. Sondern nur für die, die wegen Trassenkonflikten ansonsten gar nicht fahren könnten.
Die Erlanger brauchen schon den Halt in Eltersdorf und bei Siemens in Unterfarrnbach.
Ein langer Artikel der Fürther Lokalausgabe der NN:

>> S-Bahn: Schwenk-Gegner sind in der Schwebe

Nach Gerichtsurteil: Bahn erwägt offenbar, einen neuen Anlauf zu nehmen - vor 8 Stunden

FÜRTH - Wie es nach der gerichtlichen Niederlage der Bahn in Sachen S-Bahn-Verschwenk weitergeht, ist weiter offen: Die DB erwägt offenbar, mit geänderter Planung einen neuen Anlauf zu nehmen. Das Fürther Aktionsbündnis "Pro S-Bahn ohne Verschwenk" bringt sich schon mal in Position. <<

[www.nordbayern.de]

Die Prozessbeteiligten warten immer noch auf die schriftliche Urteilsbegründung für die Entscheidung vom vergangenen November.
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Hallo!

Am heutigen Samstag ist ist im Fürther Teil der NZ/NN ein kurzer Artikel zum "Verschwenk-Urteil" erschienen, der derzeit noch nicht online ist.

Die schriftliche Urteilsbegründung soll nun vorliegen.

Kurz zusammengefasst, besteht lt. BVG-Urteil beim Verschwenk mindestens ein Umweltschutzproblem. Außerdem sollen lt. BVG-Urteil die von der Bahn vorgelegten KNF-Berechnungen sowohl für den Verschwenk als auch für die Trasse entlang der Bestandsstrecke falsch sein (so wird OB Jung im Artikel zitiert).

Bin gespannt, was man da in Kürze noch Näheres "aus berufenem Munde" erfährt und wie das jetzt weiter geht...

Gruß
Thomas
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Der oben genannte Presseartikel ist jetzt online:

>> Aus für den Fürther Schwenk?

Die schriftliche Urteilsbegründung aus Leipzig stärkt das Rathaus - vor 17 Minuten

FÜRTH - Im November hat das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für den S-Bahn-Schwenk durchs Knoblauchsland gekippt. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Im Rathaus löst sie Freude aus. <<

[www.nordbayern.de]

Edit 26.3.: Der Artikel ist sehr kurz und beruht auf einer Mitteilung der Stadt. Heute Morgen gibt es bereits 17 Leserkommentare, darunter leider ein Wichtigtuer ("Quertreiber") mit einer fehlerhaften Information (falscher Link) und mehrere Kommentare dazu.

Die schriftliche Urteilsbegründung war am Wochenende noch nicht auf der Seite des BVerwG zu finden. Ich hoffe, dass es später noch einen ausführlichen Artikel gibt.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.03.2018 10:02 von Manfred Erlg.
Die Urteile sind seit heute Vormittag auf der Website des BVerwG Leipzig:

- Urteil vom 09.11.2017 - BVerwG 3 A 2.15 (Klage der Stadt Fürth)
- Urteil vom 09.11.2017 - BVerwG 3 A 3.15 (Klage der privaten Grundstückseigentümer)
- Urteil vom 09.11.2017 - BVerwG 3 A 4.15 (Klage des BN)

Übersichtsseite: [www.bverwg.de]

Die Sortierung erfolgt nach Datum der Bereitstellung (letzte zuerst).


Zur Klage der Stadt Fürth (BVerwG 3 A 2.15):

>> Leitsätze

1. Mangels einer Verletzung in eigenen Rechten kann eine Gemeinde nicht geltend machen, dass ein Planfeststellungsbeschluss gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13 ff. BNatSchG), gegen zwingende Vorschriften des Artenschutzrechts (§§ 44 ff. BNatSchG) und gegen Vorschriften über die Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer (§§ 27 f. WHG) und des Grundwassers (§ 47 WHG) verstößt. Hat sie die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung einem Privaten übertragen, kann nur dieser geltend machen, dass der Planfeststellungsbeschluss gegen Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (§§ 50 ff. WHG) verstößt.

2. Muss das zivilrechtlich geschützte Grundeigentum einer Gemeinde für die planfestgestellte Eisenbahntrasse weitergehend in Anspruch genommen werden als für eine in Betracht kommende Trassenvariante, kann die Gemeinde geltend machen, dass die der Abwägung der Trassenvarianten zugrunde gelegten Nutzen-Kosten-Untersuchungen von unzutreffenden Tatsachen ausgehen, nicht der eigenen Methodik entsprechen, Bewertungsspielräume auch anders hätten nutzen können und Annahmen enthalten, die eine vergleichende Bewertung der Trassenvarianten nicht zulassen. <<

Zu Punkt 1. - Wasserversorgung - hätte also die infra klagen müssen.

Aus dem Urteil:

>> Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Januar 2014 in der Fassung der Protokollerklärungen der Beklagten in der mündlichen Verhandlung ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur Hälfte; ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte und die Beigeladene selbst. <<


Zur Klage des BN (BVerwG 3 A 4.15):

>> Leitsätze:

1. Hat sich die Planfeststellungsbehörde bei der Bewertung der Eingriffswirkungen und der Kompensationswirkung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für ein bestimmtes Verfahren entschieden, darf sie hiervon nur abweichen, wenn dies durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

2. Die "Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen" - LAGA M 20 Teil II (1997) - sind geeignet, die sich aus den Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung ergebenden Anforderungen an den Einbau von mineralischen Abfällen zu konkretisieren. In den Zonen I bis III A eines Wasserschutzgebietes ist hiernach ein offener Einbau von Boden nicht zulässig, der nur die Werte der Schadstoffklasse Z 1.1 einhält.

3. Stellt die Planfeststellungsbehörde für die Abwägung von Trassenvarianten auf die Ergebnisse von Nutzen-Kosten-Untersuchungen ab, die - jeweils in einzelnen Punkten - von unzutreffenden Tatsachen ausgehen, nicht in vollem Umfang der eigenen Methodik entsprechen, bestehende Bewertungsspielräume auch anders hätten nutzen können und Annahmen enthalten, die eine vergleichende Bewertung der Trassenvarianten in der Abwägung nicht zulassen, muss sie diese Umstände in den Blick nehmen und deren Bedeutung für die Variantenauswahl gewichten.

4. Wirken sich Trassenvarianten auf die Lärmsituation von Anwohnern deutlich unterschiedlich aus und ist keine Variante bereits aus anderen Gründen eindeutig vorzuziehen, müssen die jeweiligen Auswirkungen zumindest überschlägig ermittelt und in die Abwägung eingestellt werden. Das gilt umso mehr, wenn Lärmbelastungen im Raum stehen, die die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle von 70/60 dB(A) Tag/Nacht überschreiten. <<

Urteil wie oben.

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Worum ging es in dem Gerichtsverfahren und wer waren die Kläger?

>> Verfahrensinformation

**Ausbaustrecke VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt 16 „Fürth Nord“, S-Bahn-Verschwenk ins Knoblauchsland **

Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30. Januar 2014, mit dem das Eisenbahn-Bundesamt den Ausbau der Strecke Nürnberg - Ebensfeld im Planfeststellungsabschnitt 16 „Fürth-Nord“ zugelassen hat. Der ca. 4,4 km lange Abschnitt ist Teil der Ausbaustrecke des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit - Schiene - Nr. 8.1. Auf den beiden bereits bestehenden Gleisen werden bislang sowohl der Fernverkehr als auch der Nahverkehr einschließlich S-Bahn abgewickelt. Um Kapazität für die erwartete Zunahme des Personenfern- und des Güterverkehrs zu schaffen und das Personennahverkehrsangebot zu verbessern, sollen für die S-Bahn und den Güterverkehr jeweils eigene Strecken neu gebaut werden. Die weitgehend eingleisige S-Bahn-Trasse soll am südlichen Beginn des Abschnitts nach der Regnitzbrücke von der Bestandstrasse getrennt und nach Osten durch das sogenannte Knoblauchsland verschwenkt werden (Verschwenk-Lösung). Nach Unterquerung der BAB A73 soll sie wieder nach Norden gerichtet werden. Die neue Güterzugstrecke soll ausgehend vom südlich noch zu planenden Güterzugtunnel Nürnberg-Fürth parallel zur BAB A73 verlaufen. Am nördlichen Ende des Abschnitts sollen Güterzug- und S-Bahn-Strecke verknüpft werden. Im sog. Knoten Eltersdorf des inzwischen verwirklichten folgenden Abschnitts werden sie mit der bestehenden Fernbahntrasse gebündelt und auf einer insgesamt viergleisigen Trasse weitergeführt. Veränderungen an der bestehenden Strecke, die nach Verwirklichung des Vorhabens im Wesentlichen von Fern- und Regionalzügen genutzt werden soll, sind mit Ausnahme der Verknüpfungsbereiche nicht geplant.

Bei den Klägern handelt es sich um einen nach § 3 UmwRG anerkannten Umweltverband, die Stadt Fürth und Privatpersonen mit landwirtschaftlichen Flächen, die für die neuen Strecken beansprucht werden. Sie machen u.a. geltend, die Planung sei abwägungsfehlerhaft, weil jedenfalls die neue S-Bahn-Strecke gebündelt zu den beiden Bestandsgleisen (sog. Bündelungs-Trasse) geführt werden müsse. <<


Edit: Weitere Auszüge von der Website des BVerwG ergänzt.



8 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.03.2018 21:34 von Manfred Erlg.
Die neue ICE-Verbindung boomt:

Zitat
90408 reloaded
100 Tage SFS München-Berlin

[www.nordbayern.de]

Das wird spannend, wie weit das Einschränkungen für RE- und S-Bahnen in der Hauptverkehrszeit mit sich bringt. Wenn die neuen Sprinter kommen, sind zwar die neuen Gleise zwischen Erlangen und Forchheim fertig. Aber der Engpass im Fürther Bogen und vor allem im Bereich Stadeln bis Eltersdorf bleibt erst mal auf unabsehbare Zeit.

Das Gerichtsurteil fordert noch einmal eine gründliche Abwägung der diskutierten Varianten. Und dann ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren. Die Naturschutzbelange müssen auch noch gründlich untersucht werden, was alleine mindestens bis Ende des Jahres dauert.

Ich fürchte, der Ausbau in Bamberg könnte jetzt tatsächlich schneller über die Bühne gehen als die Beseitigung dieses Engpasses.

Und wenn die neue Strecke schon im ersten Jahr sich zum Renner entwickelt: Da könnte sich in den nächsten Jahren noch einiges tun. Denn die Eröffnungswochen waren ja nicht gerade eine eine gelungene Werbung für den ICE.
Ein neuer Presseartikel zum Steinacher Verschwenk:

>> "Deutschlandtakt": Kippt nun der S-Bahn-Schwenk?

Langer Streit um den Verschwenk soll sich nun endlich lösen - vor 4 Stunden

FÜRTH - Die Bahn plant einen "Deutschlandtakt" im Fernverkehr. Zwei Grünen-Politiker hoffen, dass die dafür nötigen Baumaßnahmen den so genannten S-Bahn-Schwenk endgültig kippen. <<

[www.nordbayern.de]

Der Deutschlandtakt erfordert eine Erhöhung der Geschwindigkeit zwischen Fürth und Eltersdorf. Dafür erforderliche Baumaßnahmen (Lärmschutzwände, Beseitigung von Bahnübergängen) wären dann dem Fernverkehr anzulasten und würden neue Perspektiven für ein drittes Gleis für die S-Bahn entlang der Bestandsstrecke eröffnen. Möglicherweise ergibt sich dann ein besserer NKF als für den Verschwenk.
Zitat
Manfred Erlg
Der Deutschlandtakt erfordert eine Erhöhung der Geschwindigkeit zwischen Fürth und Eltersdorf. Dafür erforderliche Baumaßnahmen (Lärmschutzwände, Beseitigung von Bahnübergängen) wären dann dem Fernverkehr anzulasten und würden neue Perspektiven für ein drittes Gleis für die S-Bahn entlang der Bestandsstrecke eröffnen. Möglicherweise ergibt sich dann ein besserer NKF als für den Verschwenk.

Na ja, die Logik dieser Argumentation ist nicht ganz einfach zu begreifen: Bei der vergleichenden Untersuchung hat die Bahn behauptet, die Beseitigung der beiden Bahnübergänge müsste der Bündelungsvariante angerechnet werden, weil sie bei der Verschwenklösung nicht erforderlich sei. Das ist aber nur ein Posten bei der Berechnung.

Aber mittlerweile mussten wohl auch die Leute in Fürth einsehen, die sich mit dem Thema vertieft befasst haben, dass der Verschwenk einen erheblich größeren Nutzen hätte als die Bündelung mit der Bestandstrasse. Und dass es gewaltige Kosten verursachen würde, den dann vergurkten Bau der Ausfädelung südlich Eltersdorf auszugleichen.

Da jetzt auch die Güterzugtrasse kommen soll, spricht eigentlich nur noch wenig gegen den Verschwenk, denn dann müssen die naturschutzrechtlichen Probleme gelöst werden.

Diese Pressemeldung hört sich schon sehr nach "Pfeifen im Walde" an.
Man sollte prüfen, ob für die S-Bahn überhaupt noch ein drittes Gleis zwischen Vach und Eltersdorf benötigt wird, wenn die meisten Güterzüge nicht mehr auf der Stammstrecke fahren, sondern auf der neuen Güterzugstrecke entlang der Autobahn. Die Minimallösung für die S-Bahn wäre dann die Weiterführung des dritten Gleises von Stadeln-Süd bis Vach, wo schon ein drittes Gleis als Überholgleis bis Herboldshof liegt, und die Beibehaltung der sogenannten Interimslösung in Eltersdorf.

Das Elterdorfer Bauwerk wird für die Ausfädelung der Güterzugstrecke benötigt.
Zitat
Manfred Erlg
Man sollte prüfen, ob für die S-Bahn überhaupt noch ein drittes Gleis zwischen Vach und Eltersdorf benötigt wird, wenn die meisten Güterzüge nicht mehr auf der Stammstrecke fahren, sondern auf der neuen Güterzugstrecke entlang der Autobahn. Die Minimallösung für die S-Bahn wäre dann die Weiterführung des dritten Gleises von Stadeln-Süd bis Vach, wo schon ein drittes Gleis als Überholgleis bis Herboldshof liegt, und die Beibehaltung der sogenannten Interimslösung in Eltersdorf.

Das Elterdorfer Bauwerk wird für die Ausfädelung der Güterzugstrecke benötigt.

Das ist sicher richtig: Wenn die Güterzüge einmal nicht mehr in die Quere kommen, könnte die S-Bahn mit der jetzt geplanten Behelfslösung zwischen Bahnhof Vach und Eltersdorf zurechtkommen. Auf Dauer schlagen dann aber auch die Störungen im Fern- und Regionalverkehr auf die S-Bahn durch, doch im störungsfreien Betrieb würde das wohl funktionieren.

Fragt sich halt, wann der Gütertunnel frühestens fertig sein könnte. Bis jetzt gibt es noch nicht mal Planfeststellungsunterlagen. Da wird somit kaum etwas vor 2030 fertig sein, eher deutlich später.

Und so lange wird es dann auch keinen vernünftigen S-Bahn-Verkehr Richtung Erlangen geben können.

Aber wie dem auch sei: Die S-Bahngleise werden in beiden Varianten auch nicht sehr viel früher fertig werden.
Mit der Interimslösung sollen drei S-Bahnzüge pro Stunde und Richtung fahren können, wenn auch nicht exakt im 20-Minuten-Takt.

Die BEG hat im März eine neue Übersicht der Infrastrukturprojekte in Mittelfranken herausgebracht (Gesamt-PDF mit 26 Projektseiten sowie PDFs der einzelnen Projekte): [beg.bahnland-bayern.de] [Mittelfranken anklicken]

Eine Seite ist der S-Bahn Nürnberg - Forchheim (- Bamberg) / VDE 8.1 gewidmet. Die Interimslösung wird nicht zum Fahrplan 2021, sondern erst im Dezember 2021 in Betrieb genommen. Der derzeitige Stand wird so zusammengefasst:

• Beschreibung der Maßnahme:
- Anpassung der Strecke mit eigener Infrastruktur und Stationen an S-Bahn-Standard
- Neue Hp Forchheim Nord, Bamberg Süd, FÜ-Stadeln und FÜ-Steinach
- Neuer Überholbahnhof Eggolsheim Süd
- Beschleunigung Bamberg – Fürth (BVWP VB)
• Verkehrlicher Nutzen:
- Erschließung neuer Fahrgastpotentiale
- Barrierefreiheit
• Sachstand:
- Fürth – Eltersdorf: Fürther Bogen mit Verschwenk mit FÜ-Stadeln und FÜ-Steinach: IBN offen
- Interimslösung Fürth mit Bau von 7 Weichen und barrierefreiem Ausbau Fürth-Klinikum: IBN vsl. 12/2021
- Anschluss des barrierefreien Bahnsteigs in Eltersdorf über 2 neue Weichen: IBN vsl. 12/2021
- Hp Forchheim Nord: Planungen wurden gestartet
- Hp Bamberg Süd: Planungen wurden gestartet
Zitat
Manfred Erlg
Mit der Interimslösung sollen drei S-Bahnzüge pro Stunde und Richtung fahren können, wenn auch nicht exakt im 20-Minuten-Takt.

Eine Seite ist der S-Bahn Nürnberg - Forchheim (- Bamberg) / VDE 8.1 gewidmet. Die Interimslösung wird nicht zum Fahrplan 2021, sondern erst im Dezember 2021 in Betrieb genommen. Der derzeitige Stand wird so zusammengefasst:

• Sachstand:
- Interimslösung Fürth mit Bau von 7 Weichen und barrierefreiem Ausbau Fürth-Klinikum: IBN vsl. 12/2021
- Anschluss des barrierefreien Bahnsteigs in Eltersdorf über 2 neue Weichen: IBN vsl. 12/2021

Hallo,

Fürth:
Für was werden den 7 Weichen in Fürth gebraucht?

Sind da evtl. einige Schutzweichen darunter?

Wie/wo könnten die Weichen eingebaut werden?

Eltersdorf:
Wo kommen die 2 Weichen hin?

Gruß elixir
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