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Vergaben Mittelfranken: S-Bahn an NX, Mittelfrankenbahn an DB Regio
geschrieben von nvf 
Zitat
kukuk
Wenn das Gericht festgestellt hätte, dass die BEG nicht gut genug geprüft hat, hätte das in der Urteilsbegründung gestanden. Steht es aber nicht. Von daher hat das Gericht nicht festgestellt, dass die BEG nicht gut genug geprüft hat. Es mag sein, das einige Richter den Eindruck hatten, aber da es nicht im Urteil steht, wurde es auch nicht festgestellt sondern sind dann reine Vermutungen von Dir.
Ich würde mal sagen, daß das Gericht festgestellt hat, daß die BEG einen Fehler in der Prüfung gemacht hat (also nicht gut genug geprüft hat), ansonsten hätte es wohl kaum eine korrigierte Prüfung angeordnet.
Aber wie die Vergabekammer dazu kommt einen Kandidaten ausschließen zu wollen weil der Prüfer einen Fehler begangen hat ist mir auch schleierhaft. Insofern hat das Gericht auch einen Fehler bei der Entscheidung der Vergabekammer festgestellt.

Letztendlich könnte ich mir auch vorstellen, daß sich die BEG zusätzlich absichern wollte, als sich abzeichnete, daß NX das Rennen machen würde und daher vielleicht sogar von sich aus die zusätzlichen Sicherheiten von der NX-Mutter anforderte bzw. gegenüber NX andeutete, daß es besser wäre wenn es sowas geben würde. Denn für den Steuerzahler ist das auf jeden Fall besser daß es die gibt als wenn es die nicht gibt. Nur damit hätte sich dann die BEG eben dann in Bezug auf das Vergabeverfahren selbst ein Bein gestellt. Ob's tatsächlich so war werden wir aber wohl nie erfahren.

Tschö
UHM
Fakt ist, es hat beim abgegebenen Angebot von NX ein Problem gegeben. Das Angebot der DB ist vermutlich richtig ausgefüllt gewesen. BEG hat an NX vergeben, obwohl es diesen Fehler im Angebot gegeben hat. Damit ist der Einspruch der DB vollkommen OK gewesen. OLG hat gehandelt und der Vergabe so nicht zugestimmt. Es geht da nicht um die DB oder um NX, sondern nur um die Frage, ob dieser anscheinende Fehler in den NX-Unterlagen dazu führen muss, daß NX den Auftrag nicht bekommen darf.

Es geht nicht darum, was die DB in den letzten Jahren für Fehler gemacht hat, noch was die SPD in Nürnberg, oder Fürth dazu sagt. Es geht nur um den großen, oder auch kleinen Fehler in den abgegebenen Unterlagen.

Und ob ein weiterer Einspruch der DB bis Anfang Januar einen Erfolg hat, kann wohl keiner sagen. Unser OBM kann seine Meinung dazu sagen, aber seine Worte haben keinerlei Auswirkung auf die Anerkennung des nochmaligen Einspruchs der DB. Da zählen nur die Fakten in den Unterlagen.
Zitat
Marktkauf
Fakt ist, es hat beim abgegebenen Angebot von NX ein Problem gegeben.

Wie kommst Du zu der Behauptung? Aus dem Urteil des OLG geht das nicht hervor. Das hat nur festgestellt, das es ein Problem mit der Begründung der BEG gibt, weil die sich auf Unterlagen bezieht, die sie nachträglich angefordert hat und nicht hätte verwenden dürfen. Ob es ein Problem mit den nur ursprünglich eingereichten Unterlagen gibt (sprich ob die finanziellen Voraussetzungen ausreichen) mußte die BEG ja noch mal prüfen. Von daher es eben kein Fakt.

Zitat

BEG hat an NX vergeben, obwohl es diesen Fehler im Angebot gegeben hat.

Wo steht, das es einen Fehler im Angebot gab? Die entsprechende Behauptung der Vergabekammer hat das OLG ja wieder kassiert.

Zitat

sondern nur um die Frage, ob dieser anscheinende Fehler in den NX-Unterlagen dazu führen muss, daß NX den Auftrag nicht bekommen darf.

Laut Urteil gibt es keine Fehler in den NX-Unterlagen, die dazu führen, das NX den Auftrag nicht bekommen darf. Ob sie ausreichend sind, ist eine andere Frage, die das Gericht nicht geklärt hat, sondern an die BEG zurück gewiesen hat.

Aus dem Urteil:
"Ein Ausschluss der Firma National Express Rail GmbH aus sonstigen Gründen kam für den Vergabesenat nicht in Betracht, insbesondere da weder ein ungewöhnlich niedriges Angebot der National Express Rail GmbH noch Abweichungen von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses festgestellt werden konnten."



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.12.2015 14:15 von kukuk.
Zitat
Marktkauf
Die S-Bahn Nürnberg ist seit Anfang keine Meisterleistung gewesen. ... Die unterschiedlichen Bahnsteighöhen sind auch keine tolle Leistung. ...

Auch wenn es hier ein wenig off topic ist, muss ich doch mal eine Lanze für die Bahnsteighöhen der Nürnberger S-Bahn brechen:

Die unterschiedlichen Bahnsteighöhen sind
  • keine Sache aus der Anfangszeit der S-Bahn, sondern eine bewusste und in meinen Augen sehr sinnvolle Entscheidung nach der Jahrtausendwende (Mehr dazu unten),
  • und vor allem sind sie ein Zwischenzustand und kein Endzustand. Im Endzustand wird es (wieder) eine einheitliche Bahnsteighöhe geben, nämlich von dann 76 cm.

In der Anfangszeit war die Nürnberger S-Bahn auf den ersten drei Strecken nach Lauf, Altdorf und Roth ein praktisch vom übrigen Eisenbahnverkehr (insbesondere dem Güterverkehr) abgetrenntes System, fast wie die Systeme in Berlin und Hamburg, nur ohne Stromschiene. Sie war damit sogar in diesem Merkmal "mehr" S-Bahn als die anderen 70er/80er-Jahre BRD-S-Bahnen in München, Frankfurt, Stuttgart, Rhein-Sieg und Rhein-Ruhr, die allesamt, insbesondere in der Anfangszeit, große Mischverkehrsanteile hatten und teilweise noch heute haben. So waren auch die weiteren Strecken der nächsten Nürnberger Baustufen ursprünglich als separate Strecken gedacht. Daher hat die Nürnberger S-Bahn die Bahnsteighöhe 96 cm bekommen.

Ab Ende der 1990er Jahren wurde aber zusehends klar, dass ein so aufwändiger S-Bahnausbau mit eigenen Strecken bzw. ganz eigenen abgtrennten "nur-S-Bahn"-Gleisen für die weiteren Vorhaben in Richtung Ansbach, Neumarkt und Erlangen nicht mehr oder nur noch in Teilabschnitten (zum Beispiel Nürnberg - Eltersdorf) finanzierbar sein würde und diese neuen Strecken daher auch langfristig im Mischbetrieb mit anderen Zügen, insbesondere auch Güterzügen, betrieben werden mussten. Auf solchen Strecken sind 96-cm-Bahnsteige nach EBO jedoch nicht möglich. Das Maximum sind hier in der Region 76 cm; in manchen anderen Regionen Deutschlands wegen regelmäßiger Lademaß-Überschreitungen sogar noch weniger.

Daher wurde die in meinen Augen rückblickend sehr weise Entscheidung getroffen, die S-Bahn Nürnberg von einheitlich 96 cm hohen Bahnsteigen auf einheitlich 76 cm hohe Bahnsteige umzustellen, also auf jene Höhe, die auch die erst in/ab den 90er-Jahren in Westdeutschland geschaffenenen neuen S-Bahn-Systeme besitzen, die von vornherein nur noch als Mischsysteme konzipiert wurden (Hannover, Rhein-Neckar).

Und ein solcher Umstellungsprozess der Bahnsteighöhe nimmt halt eine gewisse Zeit, durchaus Jahrzehnte, in Anspruch. Und er muss in sinnvollen Betriebsstufen erfolgen. Im Moment erleben wir die Zwischenstufe, bei der die Laufer Strecke (als älteste Strecke) bereits umgebaut ist und die Altdorfer und Rother Strecke erst noch umgebaut werden müssen, was Ende des aktuellen Jahrzehnts ja auch geplant ist. Durch die Verbindung Roth-Altdorf und den dortigen Einsatz der dazu passenden x-Wagen hat man das meines Erachtens sogar sehr elegant gelöst. Lediglich an wenigen Gemeinschaftsstationen hat man dadurch derzeit nicht passende Höhen. Also nur vorübergehend und zudem an viel weniger Stationen als in den anderen 70/80er-Jahre-Netzen, die hartnäckig an ihren 96 cm festhalten, auf diese Weise aber vermutlich auf Dauer nicht barrierefrei werden.



6 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.12.2015 23:28 von benji2.
Hallo benji2,

du schriebst bei 96 cm Bahnsteighöhe geht kein Güterverkehr.

Wie funktionierte denn das auf der Laufer Strecke?

Oder fuhren dort keine Güterzüge mehr entlang, bis die Gleise so um 2012 um 20 cm aufgeschottert wurden?

Der größte Nachteil dieser "reinen" S-Bahn-Strecken mit 96 cm Bahnsteighöhen, ist meiner Meinung, dass die Strecke von Roth bis Nürnberg bei Störungen, Bauarbeiten und ähnlichem trotz Mehrgleisigkeit, nicht mitbenutzt werden kann.

Dass damals keine Überleitungen gebaut wurden, erklärte man damit, dass das die S-Bahn nicht finanzieren dürfte!

Es täte aber sehr wohl dem System Eisenbahn nutzen, wie man das in den letzten 15 Jahren ja oft genug "erfahren" durfte!

Irgendwie zahlt es sich langfristig nicht aus, beim Bau an der falschen Stelle zu sparen.

Ähnlich ist es kurz vor der Station Rothenburger Straße (von Steinbühl kommend), dort fehlen nur ZWEI Weichen um eine pseudo-2gleisige S-Bahnstrecke bis Unterfarrnbach zu haben.

Wenn ab Dezember 2016 sich in Sündersbühl noch die Güterzüge vom Rangierbahnhof in die Strecke einfädeln sollen, wären diese beiden Weichen eine zusätzliche Flexibilität für die 4gleisige Strecke ergeben.

Wenn man sieht, wie die 3 Fernbahngleise heutzutage "virtuell" genutzt werden, kann man sehr gut erkennen was eine Bündelung der Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Fernzüge an einem Knoten bringen kann.

Gruß Ludwig
In meiner Jugend fuhren die Güterzüge in Richtung Bayreuth/Amberg/Bay. Eisenstein in der Regel über die rechte Pegnitztalstrecke via Ostbahnhof. Ich erinnere mich nicht daran, allzu viele Güterzüge auf der linken Strecke gesehen zu haben, wohl aber hier und da abgestellte Güterwagen - was auf einen Güterzugverkehr hinweisend ist.

Entweder fuhren also alle GZ via Ostbahnhof rechts der Pegnitz oder nur solche mit Lademaßüberschreitung wie etwa die US Army Züge, die ich oft von meinem Kinderzimmer in der Dr. Carlo Schmidt Straße gesehen habe.

Das sind schöne Erinnerungen - danke. :)

Liebe Grüße.
an Kukuk

Naja, daß es ja ein Problem oder einen Fehler gegeben hat, sieht man doch an den Schauspiel, daß seit Monaten bei Uns in der Region abläuft. Ein fehlerfreies Angebot ohne Probleme hätte doch nie so einen Wirbel verursacht. Aber ich werde meine Aussage mal erweitern und/oder abändern.
Entweder hat NX fehlerhafte, oder mit Problemen behaftete Unterlagen abgegeben, oder BEG und das OLG legen die Unterlagen von NX unterschiedlich aus und sehen Fehler oder Probleme bei den NX-Unterlagen. ...oder sehen eben keine Fehler und Probleme.

Ich kann es nicht beurteilen, aber BEG und OLG haben die NX-Unterlagen unterschiedlich gelesen und bewertet. Ob das NX-Angebot nun richtig ist, wird man sehen, ob DB in den folgenden Tagen erfolgreich Einspruch einlegt.
Zitat
Marktkauf
Entweder hat NX fehlerhafte, oder mit Problemen behaftete Unterlagen abgegeben, oder BEG und das OLG legen die Unterlagen von NX unterschiedlich aus und sehen Fehler oder Probleme bei den NX-Unterlagen. ...oder sehen eben keine Fehler und Probleme.

Die Aussage von OLG ist doch im Urteil ziemlich klar: die BEG hat zusätzliche Unterlagen zur finanziellen Leistungsfähigkeit von NX nachträglich angefordert und hat ihre Begründung auf diese zusätzlichen Unterlagen gestützt, was sie auch nicht hätte machen dürfen. Das OLG hat deshalb der BEG gesagt, dass die finanzielle Leistungsfähig neu zu prüfen ist, ohne die zusätzlichen Unterlagen. Das hat die BEG einem externen Gutachter überlassen, der zum Schluß kommt, auch ohne die zusätzlichen Erklärungen von NX ist die finanzielle Leistungsfähig gegeben. Ansonsten hat das OLG ja gerade festgestellt, das es keine Fehler in den Unterlagen gibt, die einen Ausschluß von NX rechtfertigen.

Dieses Gutachten wird die DB natürlich anfechten, weil sie ja die ganze Zeit behauptet hat, die finanzielle Leistungsfähigkeit wäre nicht gegeben.
Als BEG würde ich dann die Ausschreibung zurückziehen und eine neue mit einem späteren Startzeitpunkt starten. Weil bis der Wiederspruch geklärt ist, wird soviel Zeit vergehen, das keiner mehr pünktlich mit den notwendigen Neufahrzeugen starten kann.
Und wird es interessant, ob DB Regio plötzlich das aktuelle Angebot von NX unterbieten kann, was ja angeblich nur auf Dumpingpreisen basiert (was das OLG ja auch beneint hat).



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.12.2015 18:28 von kukuk.
Elixir fragte

> Oder fuhren dort keine Güterzüge mehr entlang, bis die Gleise so um 2012 um 20 cm aufgeschottert wurden?

Also es fuhren auf jeden Fall Güterzüge, aber es musste eben darauf geachtet werden, das diese keine Wagen mit sich führten die mit den Bahnsteigen Probleme hatten, allerdings hat man in der Tat den weitaus größeren Teil über die andere Pegnitzseite geführt, nicht zuletzt auch, weil damals ja noch Pommeslbrunn - Lauf eingleisig war und deswegen auch nicht so wahnsinnig viel Kapazität hatte

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Zitat
elixir
Hallo benji2,

du schriebst bei 96 cm Bahnsteighöhe geht kein Güterverkehr.

Wie funktionierte denn das auf der Laufer Strecke?

Siehe Daniels zwischenzeitliche Antwort. Fahrzeuge, die vom Lichtraumprofil her an 96-cm-Bahnsteigen vorbeipassen, kann man auf solchen Strecken durchaus verkehren lassen. Aber eben nicht alle EBO-Fahrzeuge (und schon gar nicht Lademaßüberschreitungen).

Ich meine mich zu erinnern, auf der Laufer Strecke vor dem Hochschottern der Bahnsteiggleise auch die Baureihe 614 (als morgndlicher S-Bahn-Express "R4"), Neigetechnik-Züge und n-Wagen-Steuerwagen gesehen zu haben.

Zitat
elixir
Der größte Nachteil dieser "reinen" S-Bahn-Strecken mit 96 cm Bahnsteighöhen, ist meiner Meinung, dass die Strecke von Roth bis Nürnberg bei Störungen, Bauarbeiten und ähnlichem trotz Mehrgleisigkeit, nicht mitbenutzt werden kann.

Dass damals keine Überleitungen gebaut wurden, erklärte man damit, dass das die S-Bahn nicht finanzieren dürfte!

Es täte aber sehr wohl dem System Eisenbahn nutzen, wie man das in den letzten 15 Jahren ja oft genug "erfahren" durfte!

Irgendwie zahlt es sich langfristig nicht aus, beim Bau an der falschen Stelle zu sparen.

Nun, die Entscheidung für die Einführung von einheitlich 76-cm-Bahnsteigen bei der Nürnberger S-Bahn bedeutet zunächst einmal nur, dass die S-Bahn-Fahrzeuge auch auf Nicht-S-Bahn-Strecken höhengleiche Einstiege ermöglichen können, an den dort eben maximal 76 cm hoch möglichen Bahnsteigen .

Es bedeute nicht zwangsläufig umgekehrt auch, dass andere Züge (freizügig) auf die reinen S-Bahn-Strecken übergehen können, selbst wenn die Bahnsteiggleise hochgeschottert oder die Bahnsteighöhen von vornherein nur 76 cm hoch errichtet sind. Dies liegt daran, dass S-Bahn-Strecken nach EBO stärkere Einschränkungen im Lichtraum, einen geringeren Gleisabstand (3,80 statt 4,00 m) und größere Längsneigungen (bis 40 Promille) besitzen dürfen, als andere EBO- oder gar TEN-Strecken. Von den Lichtraum-Einschränkungen rührt auch die Möglichkeit zu 96-cm-Bahnsteigen her.

Zumindest die im Zuge des Nürnberger S-Bahnbaus neu entstandenen / entstehenden S-Bahn-Strecken Nürnberg Hbf - Feucht (Strecke 5970), Nürberg Hbf - Roth (Strecke 5971) und Nürnberg Hbf - Eltersdorf (Strecke 5972) dürften solche "reine" S-Bahn-Strecken sein. Das heißt, dass selbst beim Einbau von Gleisverbindungen auf diesen Strecken nicht ohne Weiteres eine vollständige Freizügigkeit für den übrigen Zugverkehr entstünde, d. h. dieser Zugverkehr bei Störungen über die S-Bahn-Gleise geleitet werden könnte. Das müsste man erst einmal im Einzelfall für die verscheidenen Abschnitte, Baureihen und Zugkonfigurationen prüfen.
Zitat
Daniel Vielberth
weil damals ja noch Pommeslbrunn - Lauf eingleisig war

Eingleisig war nur der Abschnitt Lauf - Hersbruck
Hat DB Regio jetzt Einspruch eingelegt oder nicht? Bis 04.01.2016 war ja Zeit.
DB Regio wäre nicht DB Regio, wenn sie es nicht getan hätten.
Und sehr schön sieht man auch die Folgen der Einmischung der Politik: "Intern werde der Schritt auch mit dem außerordentlichen Rückhalt der Kommunen Nürnberg und Fürth für DB Regio begründet, schreibt die Zeitung. "

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Zitat
VT 646
DB Regio wäre nicht DB Regio, wenn sie es nicht getan hätten.

Da gab es schon genug verlorene Ausschreibungen wo die DB keinen Einspruch eingelegt hat, aber Hauptsache einen dummen Spruch losgelassen...

Aber VT 646 wäre wohl auch nicht VT 646 wenn er ohne dumme Sprüche auskommen würde...
Zitat
marco2206
Zitat
VT 646
DB Regio wäre nicht DB Regio, wenn sie es nicht getan hätten.

Da gab es schon genug verlorene Ausschreibungen wo die DB keinen Einspruch eingelegt hat, aber Hauptsache einen dummen Spruch losgelassen...

Aber VT 646 wäre wohl auch nicht VT 646 wenn er ohne dumme Sprüche auskommen würde...

muss das sein????

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Pro S-Bahn Cadolzburg - Fürth - Nbg Nordost - Gräfenberg
Zitat
R-ler
muss das sein????

Scheinbar, es gibt halt leider solche "Leute" die keine Kritik einstecken können und Forenusern einen Strick daraus drehen wollen wenn diese mal aus 4 Minuten 10 Minuten machen, da kann man nichts machen. Wie dem auch sei, die DB erreicht ja so oder so ihr Ziel das sie noch ein paar Jahre S-Bahn betreiben "muss". Man sollte wohl das Einspruchsrecht beim nächsten mal bei dem ein anderer Bieter als die DB gewinnt verwähren, bzw. die Ausschreibung eben Rechtskräftig machen, leider geht sowas in unserem Staat nunmal nicht ohne weiteres.

Gruß Friedrich.
Zitat
marco2206
Zitat
VT 646
DB Regio wäre nicht DB Regio, wenn sie es nicht getan hätten.

Da gab es schon genug verlorene Ausschreibungen wo die DB keinen Einspruch eingelegt hat, aber Hauptsache einen dummen Spruch losgelassen...

Dann nenne mir doch mal eine in den letzten paar Jahren in den Bayern, bei der die DB Altbetreiber war und nicht Einspruch eingelegt hat. Bisher macht man das soweit ich das sehen kann immer. Dass man bei EB gewinnt Netz der EB das nicht macht, wurdert nicht - da kann man durch Vergabeverzögerung nämlich keinen lukrativen Übergangsvertrag rausholen.
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