Auszug einer Pressemeldung der VAG Nürnberg:
"Die Genehmigungen für einen Transport von Menschen mit E-Scooter in einem
eigens dafür umgebauten Transportfahrzeug liegen vor. Ab Freitag, 1. Juli 2016 steht der Service allen E-Scooter-Nutzern in Nürnberg mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G oder aG) zur Verfügung. Diese Lösung gilt interimsweise bis Mittwoch, 30. November 2016. Informationen und Details zum Service gibt es unter [
www.vag.de] . Es istjeder Fahrtwunsch vorher anzumelden. Die Beförderung erfolgt direkt
oder in unmittelbarer Nähe von VAG-Haltestellen und nur im Stadtgebiet Nürnberg entlang der Bus- und Straßenbahnlinien. Die E-Scooter dürfen bestimmte Abmessungen (120 cm Länge, 70 cm Breite
und 300 kg Gewicht) nicht überschreiten und müssen sich in dem umgebauten Nutzfahrzeug sichern lassen. Die E-Scooter-Nutzer müssen selbständig absteigen können und aus Sicherheitsgründen im Fahrzeug
Platz nehmen.
Zum Hintergrund: Seit Jahresbeginn können E-Scooter-Nutzer die Busse und
Straßenbahnen der VAG gemäß einer VGN-weiten Regelung nicht nutzen, wohl
aber die U-Bahnen. Der Ausschluss von der Beförderung in Bussen und Straßenbahnen erfolgte
auf Empfehlung zweier Gutachtens und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen. Grund: Das Gefährdungspotenzial, das von den schweren E-Scootern für die Nutzer wie für andere Fahrgäste
ausgeht. Im Falle eines Unfalles wäre zwar auch der E-Scooter-Nutzer in der Haftung, aber eben auch das Verkehrsunternehmen sowie die Fahrer von Bussen und Straßenbahnen.
Bis zum Herbst soll ein drittes Gutachten vorliegen, das das Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben hat. Dieses Gutachten soll u. a. Aussagen dazu machen,unter welchen Voraussetzungen E-Scooter in Fahrzeugen des ÖPNV im normalen Linienverkehr mitgenommen werden können."
Artikel geschrieben von
Christian Maußner
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.06.2016 17:22 von BahnInfo-Redaktion.