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Kiosk Hagenbecks Tierpark
geschrieben von AJL 
AJL
Kiosk Hagenbecks Tierpark
16.05.2018 14:50
Am Bahnhof hat Hagenbecks Tierpark hat auf dem Gleis der Kiosk geschlossen.
Mittlerweile ist das Gebäude weiträumig mit Zäunen abgeriegelt, dass einen Abriss vermuten läßt.
Weiß da Jemand mehr ?

Es wäre, wie an sovielen anderen Bahnhöfen auch, ein großes Ärgernis, wenn der Kiosk ersatzlos gestrichen wird.
Sei es als Einkaufsquelle für die letzte Minute, als auch für das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste, sind diese Kiokse auf dem Gleis durchaus wichtig.
Die schönen Zeiten, als es auf der S1 noch Kneipen auf dem Bahnsteig gab, sind ja leider für immer vorbei.
Zitat
AJL
Es wäre, wie an sovielen anderen Bahnhöfen auch, ein großes Ärgernis, wenn der Kiosk ersatzlos gestrichen wird.
Sei es als Einkaufsquelle für die letzte Minute, als auch für das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste, sind diese Kiokse auf dem Gleis durchaus wichtig.

Um die Einkaufsquelle auf dem Bahnsteig ist es sicherlich bedauerlich, dass die Kioske beseitigt worden sind und werden. Für das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste ist es jedoch besser, wenn die Kioske auf den Bahnsteigen nicht mehr da sind, bildeten die Kioske doch auch immer tote Winkel, in denen sich gerne zwielichtige Personen aufgehalten haben, die für die Fahrgäste eher weniger angenehm waren. Außerdem haben die Kioske gerne Kundschaft angelockt, die nur wegen dem Kiosk, jedoch nicht zum eigentlichen Zweck des Bahnsteiges (also zum Bahnfahren) auf den Bahnsteig gegangen sind. Sowas soll natürlich nicht sein. Der Bahnsteig ist ausschließlich zum Bahnfahren und nicht für den ausschließlichen Kiosk-Besuch da und dazu bedarf es einen Fahrausweis bzw. eine Bahnsteigkarte. Ich habe es in der Vergangenheit durchaus schon beobachtet, dass Kiosk-Besucher von Bahnsicherheit/Hochbahn-Wache mit dem erhöhten Beförderungsentgelt zur Kasse gebeten worden sind, weil diese nur wegen dem Kiosk-Besuch, nicht jedoch zum eigentlichen Bahnfahren auf dem Bahnsteig waren und aus diesem Grund auch keine(n) Fahrausweis bzw. Bahnsteigkarte dabei hatten. Aus diesem Grunde ist es schon sinnvoll, wenn die Einkaufsmöglichkeiten auf den Bahnsteigen abgeschafft werden und der Aufenthalt auf dem Bahnsteig grundsätzlich nur zum Bahnfahren mit gültigem Fahrausweis gestattet ist.

Zitat
AJL
Die schönen Zeiten, als es auf der S1 noch Kneipen auf dem Bahnsteig gab, sind ja leider für immer vorbei.

Siehe mein Statement im vorherigen Absatz. Aufenthalt auf dem Bahnsteig ausschließlich zum Zwecke des Bahnfahrens mit gültigem Fahrausweis und sonst gar nicht.
Das ist ein Symptom dafür, daß der Zeitgeist immer paranoider wird. Was über hundert Jahre gang und gäbe war, wird nun zum Problem erklärt. Die "optimierte" Welt wird steriler und unerfreulicher.
Zitat
Jan Gnoth
Aus diesem Grunde ist es schon sinnvoll, wenn die Einkaufsmöglichkeiten auf den Bahnsteigen abgeschafft werden und der Aufenthalt auf dem Bahnsteig grundsätzlich nur zum Bahnfahren mit gültigem Fahrausweis gestattet ist.

Siehe mein Statement im vorherigen Absatz. Aufenthalt auf dem Bahnsteig ausschließlich zum Zwecke des Bahnfahrens mit gültigem Fahrausweis und sonst gar nicht.

Ich schließe mich da "Achterbahn" an. Eine sehr traurige Entwicklung. Da gibt es dann sicher noch mehr Spielraum, den ÖPNV noch kundenfeindlicher zu gestalten, wenn Deinesgleichen da ein Mitspracherecht bekommen.
Moin,

Jan Gnoth hat da nicht ganz unrecht! Außerdem werde ich doch schon im Zugang zu den Haltestellen neben den Kiosken von Le Crobag, Allwörden, Ditsch und wie sie alle heißen als Kunde "abgefischt". Bis auf wenige Ausnahmen, wie z. B. Wandsbek-Markt, wo der Kiosk als Oval gehalten ist, um nämlich keine toten Winkel entstehen zu lassen und einen guten Fahrgastfluß zu gewährleisten, sind solche Kioske auch wirtschaftlich nur schwer zu halten. Ich hatte mal Gelegenheit mich mit einem Kioskbetreiber auszutauschen. Die größte Spanne in der Menge erzielen diese Kioske nämlich mit Bier/Alkoholika, da der Konsum aber im HVV verboten ist, muss sich zwangsläufig "dieses Geschäft" in den nicht fahrkartenpflichtigen Bereich verlagern.
Zitat
Djensi
Die größte Spanne in der Menge erzielen diese Kioske nämlich mit Bier/Alkoholika, da der Konsum aber im HVV verboten ist, muss sich zwangsläufig "dieses Geschäft" in den nicht fahrkartenpflichtigen Bereich verlagern.

Es ist aber ja nur der Konsum verboten und nicht der Verkauf. Bei Zigaretten ist es genauso, dass die Kioske diese anbieten, der Konsum unmittelbar nach dem Kauf aber dann nicht zulässig ist. Ich nutze die Möglichkeit z.B. häufig nach dem Aussteigen ein Getränk zu kaufen, dass auf dem Weg zum Ziel getrunken wird.
Der Ditsch auf dem Bahnsteig in Barmbek wurde gerade letztes Jahr erst neu gebaut an einer Stelle, die vorher keine Verkaufsbude hatte.
Zitat
Lopi2000
Es ist aber ja nur der Konsum verboten und nicht der Verkauf. Bei Zigaretten ist es genauso, dass die Kioske diese anbieten, der Konsum unmittelbar nach dem Kauf aber dann nicht zulässig ist.

Aber so eine Einkaufsquelle erzeugt häufig anschließend den Konsum und das soll nicht im fahrkartenpflichtigen Bereich sein. Aus diesem Grunde werden jetzt auch die Einkaufsquellen zunehmend aus dem fahrkartenpflichtigen Bereich verbannt. Kein Verkauf -> kein Konsum.
Ich würde es für sinnvoll halten, wenn es dafür eine bundesweit einheitliche Regel geben würde: Bahnsteig ist fahrkartenpflichtiger Bereich, darf nur zum Bahnfahren und zu nichts anderem nur mit gültigem Fahrausweis betreten werden. Kein Konsum auf dem Bahnsteig und vorsorglich auch kein Verkauf auf dem Bahnsteig. Jeglicher Verkauf nur außerhalb des fahrkartenpflichtigen Bereichs.
Ist doch vollkommen wumpe, ob ich die Waren 10m vor dem fahrkartenpflichtigen Bereich oder in diesem kaufe.
Und im Übrigen kennen nur Hamburg und München (+ Ahrensburg etc.) fahrkartenpflichtige Bereiche.
Zitat
LH
Ist doch vollkommen wumpe, ob ich die Waren 10m vor dem fahrkartenpflichtigen Bereich oder in diesem kaufe.

Das ist nicht wumpe, ob die Waren vor oder im fahrkartenpflichtigen Bereich gekauft werden. Der fahrkartenpflichtige Bereich ist nur zum Bahnfahren und nichts anderes da.

Zitat
LH
Und im Übrigen kennen nur Hamburg und München (+ Ahrensburg etc.) fahrkartenpflichtige Bereiche.

Nürnberg und Wien meines Wissens auch. Dieses sollte bundesweit einheitlich durch ein entsprechendes Bundesgesetz geregelt werden. Bahnsteig ist fahrkartenpflichtiger Bereich, der ausschließlich dem Bahnfahren mit gültigem Fahrausweis dient. Jeglicher anderer Aufenthalt ohne gültigen Fahrausweis wird als Beförderungserschleichung gewertet.
Zitat
Jan Gnoth
Das ist nicht wumpe, ob die Waren vor oder im fahrkartenpflichtigen Bereich gekauft werden. Der fahrkartenpflichtige Bereich ist nur zum Bahnfahren und nichts anderes da.

Dann müßten konsequenterweise - bescheuerterweise - auch alle Automaten von den Bahnsteigen entfernt werden.

Man könnte den Irrsinn noch steigern: Wer mit Fahrkarte den Bahnsteig betritt, aber sich nur etwas vom Automaten holt, begeht eine strafwürdige Bahnsteigerschleichung. Der Aufenthalt auf dem Bahnsteig darf ausschließlich zum Zwecke des Bahnfahrens erfolgen und sonst gar nicht. Ordnung muß sein, nicht wahr?
Zitat
Achterbahn
Dann müßten konsequenterweise - bescheuerterweise - auch alle Automaten von den Bahnsteigen entfernt werden.

Richtig. Die müssten auch entfernt werden.

Zitat
Achterbahn
Man könnte den Irrsinn noch steigern: Wer mit Fahrkarte den Bahnsteig betritt, aber sich nur etwas vom Automaten holt, begeht eine strafwürdige Bahnsteigerschleichung.

Wer den Bahnsteig mit Fahrausweis betritt, hat alles richtig gemacht. Ob nun wirklich mit der Bahn gefahren worden ist oder nur etwas vom Automaten geholt worden ist, ist da eher nebensächlich. Hauptsache, der Beförderungsvertrag ist mit dem Erwerb des Fahrausweises ordnungsgemäß zustande gekommen.

Zitat
Achterbahn
Der Aufenthalt auf dem Bahnsteig darf ausschließlich zum Zwecke des Bahnfahrens erfolgen und sonst gar nicht. Ordnung muß sein, nicht wahr?

Richtig. Ordnung muss sein! Wer den Bahnsteig betritt, suggeriert dass er/sie mit der Bahn fahren möchte und dazu bedarf es einen Fahrausweis!
Zitat
Jan Gnoth
Dieses sollte bundesweit einheitlich durch ein entsprechendes Bundesgesetz geregelt werden.

Danke, aber das sollten die Verkehrsbetriebe in jeder Stadt doch selbst entscheiden dürfen. Diese kleinkarierte Bahnsteigkarte aus grauer Vorzeit möchte ich in Berlin jedenfalls nie wieder sehen.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Etwas OT, aber wie machen andere Verkehrsbetriebe ohne Bahnsteigkarte das eigentlich? Gibt es dort keine Abgangskontrollen?
Zitat
christian schmidt
Etwas OT, aber wie machen andere Verkehrsbetriebe ohne Bahnsteigkarte das eigentlich? Gibt es dort keine Abgangskontrollen?

Entweder das oder man darf diese eben nur mit Fahrkarten betreten.

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Oder halt wie bei jedem Bus: Erst zum Betreten der Verkehrsmittel braucht man eine Fahrkarte. Ich darf ja auch den ganzen Tag am Busbahnhof rumlungern ohne eine Busbahnhof-Karte - um das Thema "Bahnsteigkarte" mal zu paradoxieren.

Der Vergleich ist eigentlich ziemlich gut: Beides (Busbahnhof und ein Bahnsteig) sind Verkehrsanlagen die dem ÖPNV dienen, aber für den Bahnsteig braucht man ne Karte und für den Busbahnhof nicht. Warum? Weiß wohl nur der Herr im Himmel. ^^

Um da mal die Historiker auf den Plan zu rufen: Wie war dass denn bei einer Straßenbahnhaltestelle (also vor 1978) geregelt?
Zitat
HOCHBAHN-Fan
Oder halt wie bei jedem Bus: Erst zum Betreten der Verkehrsmittel braucht man eine Fahrkarte. Ich darf ja auch den ganzen Tag am Busbahnhof rumlungern ohne eine Busbahnhof-Karte - um das Thema "Bahnsteigkarte" mal zu paradoxieren.

Der Vergleich ist eigentlich ziemlich gut: Beides (Busbahnhof und ein Bahnsteig) sind Verkehrsanlagen die dem ÖPNV dienen, aber für den Bahnsteig braucht man ne Karte und für den Busbahnhof nicht. Warum? Weiß wohl nur der Herr im Himmel. ^^

Um da mal die Historiker auf den Plan zu rufen: Wie war dass denn bei einer Straßenbahnhaltestelle (also vor 1978) geregelt?

Dort lässt sich das Hausrecht (teilweise: leider) nicht ausüben.

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Zitat
christian schmidt
Etwas OT, aber wie machen andere Verkehrsbetriebe ohne Bahnsteigkarte das eigentlich? Gibt es dort keine Abgangskontrollen?

Das ist doch kein Problem. Der Fahrgast muss ja laut Beförderungsbedingungen seine Karte bis zum Verlassen des Bahnsteigbereichs aufbewahren. Zu Kontrollbeginn werden nebenbei ganz einfach Papiertücher auf den Müll in den Mülleimern gelegt. Falls ein Fahrgast dann anführt, er hätte seinen Fahrschein nach dem Verlassen der Bahn weggeworfen, muss man nur auf dem Tuch nachschauen.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
U3 Haltestelle St.Pauli gibt es den Kiosk auf dem Bahnsteig noch, er verkauft auch alkoholische Getränke und Hochprozentiges.

Gehört einerseits ja zur "Partymeile" Reeperbahn dazu, andererseits steigen dort auch viele Familien mit Kindern aus zum Hamburger Dom.

mfg fox

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"Ich bringe unseren Busfahrern noch sportlicheres Fahren bei"
Reza "Racer" F., Gruppenleiter Betriebsrennsport
Zitat
B-V 3313
Der Fahrgast muss ja laut Beförderungsbedingungen seine Karte bis zum Verlassen des Bahnsteigbereichs aufbewahren. Zu Kontrollbeginn werden nebenbei ganz einfach Papiertücher auf den Müll in den Mülleimern gelegt. Falls ein Fahrgast dann anführt, er hätte seinen Fahrschein nach dem Verlassen der Bahn weggeworfen, muss man nur auf dem Tuch nachschauen.
Und wie ist es in Berlin geregelt, wenn man auf den Bahnsteig geht, dort eine Fahrkarte lösen möchte (in Berlin stehen ja oftmals die Automaten auf dem Bahnsteig), man sich aber umentscheidet (doch per Bus / Fuß, z.B., weil man einen Anruf erhalten hat oder die Bahn Verspätung hat). Und man den Bahnhof an einem anderen, kontrollierten Ausgang verlässt. Und nun?
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