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Schwarzfahren wird teurer
geschrieben von Der Hanseat 
Zitat
ÖPNV Hamburg
Beförderungserschleichung ist für den HVV ein teures Unterfangen: Zwar muss jeder erwischte Täter ein Bußgeld von 40 Euro entrichten, doch das deckt bei weitem nicht die, durch Beförderungserschleichung entstandene, bei 20 Millionen Euro pro Jahr liegenden Verluste des Hamburger Verkehrsverbundes. Deutschlandweit liegen die Verluste bei etwa 250 Millionen Euro.

Darum wurde am vergangenem Freitag vom Bundestag nun beschlossen, dass erhöhte Beförderungsentgeld von bislang 40 Euro auf nun 60 Euro zu erhöhen. Im Hamburger Verkehrsverbund tritt dieser Beschluss am 1. August 2015 in Kraft.

[www.oepnv-hamburginfo]

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.05.2015 10:15 von Der Hanseat.
Gemeint sind doch sicherlich 20 Millionen Euro Verlust durch Schwarzfahrer, oder? Ansonsten würde es mich wundern, warum ein allgemeiner Verlust ausgerechnet durch das erhöhte Beförderungsentgeld ausgeglichen werden sollte und nicht z.B. durch höhere Preise oder irgendwelche Einsparungen.
Zitat
MisterX
Gemeint sind doch sicherlich 20 Millionen Euro Verlust durch Schwarzfahrer, oder? Ansonsten würde es mich wundern, warum ein allgemeiner Verlust ausgerechnet durch das erhöhte Beförderungsentgeld ausgeglichen werden sollte und nicht z.B. durch höhere Preise oder irgendwelche Einsparungen.

Ja, danke für den Hinweis! Gemeint sind natürlich die Verluste, die durch Beförderungserschleichung entstehen.

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Wobei diese Zahlen mehr Traumtänzerei sind - ebenso wie die Milliarden Euro, die der Musik- und Filmbranche nach eigener Berechnung jährlich an "Schaden" durch kinox & Co. entstehen.

Der HVV ist ganz cleverle und geht bei seiner Berechnung davon aus, dass Sozialhilfeempfänger Heinrich Hartz statt der Schwarzfahrt natürlich 6,20 € für die Fahrt zu Freunden ausgegeben hätte, die er gar nicht im Budget hat. Oder Dieter Digga 2,10 € für die 1 km Busfahrt zum Abhängen am Einkaufszentrum. Oder Rudi Radler 7,50 € für einen Tag Bequemlichkeit nach vernieseltem Morgen.

Das ist natürlich Quatsch. Und weil jedenfalls der HVV keine "Marktforschung" bei Schwarzfahrern betreibt, kann er gar keine verlässlichen Aussagen machen. Dass man stattdessen einfach die höchste greifbare Zahl nimmt, passt halt ganz gut ins Konzept.

Übrigens: Wer schwarz parkt, zahlt 10 €.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.05.2015 10:53 von Herbert.
60 Euro... ist doch lächerlich ! In Belgien kostet das Schwarzfahren beim 1. Mal innerhalb von 24 Monaten 107 Euro, beim 2. Mal 214 Euro, bei jedem weiteren Mal oder wenn Betrug vorliegt (gefälschter Fahrausweis oder so) 480 Euro.
In Deutschland sind die 60 Euro doch eine Einladung zum Schwarzfahren, eine Lotterie.
Der Vergleich hinkt. Deutschland ist sehr verkehrsbetrieb-freundlich. Zunächst gibt es die 60 € EBE. Hier ist die Schwelle niedrig.

Es ist im Prinzip die Gebühr, die die Verkehrsbetriebe nehmen dürfen, wenn man ihnen im Moment der Kontrolle keine gültige Fahrkarte vorzeigen konnte. Der Grund ist dabei nebenrangig.

Im Prinzip dürfte man das EBE oft nehmen, wenn der Kunde seine persönliche Abokarte gerade nicht aus der Tasche kramen kann. In Berlin wird das seit einigen Jahren nach einem "Kulanzvergessen" pro Jahr laut Tarif auch gemacht.

Danach kommt aber in Deutschland zusätzlich der Straftatbestand der Beförderungserschleichung. Da sind wir dann in ganz andere Sphären: ordentlich Geld, ggf. Vorstrafe bis hin zum Knastaufenthalt und ziemlich viel Ärger.

Diesen "Zweitschlag" der VU gibt es in vielen anderen Ländern nicht (realistisch). Da bleibt nur das zivilrechtliche EBE.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.05.2015 21:39 von Herbert.
Zitat
Herbert
Im Prinzip dürfte man das EBE oft nehmen, wenn der Kunde seine persönliche Abokarte gerade nicht aus der Tasche kramen kann. In Berlin wird das seit einigen Jahren nach einem "Kulanzvergessen" pro Jahr laut Tarif auch gemacht.

Der Vergleich hinkt.
In Berlin gibt es Übertragbare Zeitkarten und da besteht die Gefahr, dass man seine Fahrkarte anderweitig genutzt hat... Darum Kulanz.
Nein. Die Berliner Regelung (§ 9 (3) VBB-Tarif) ist klar:

1. Bei übertragbaren Zeitkarten werden grundsätzlich immer 40 EUR fällig.
2. Bei persönlichen und nur bei persönlichen Zeitkarten werden 40 EUR fällig, die sich bei nachträglichem Vorzeigen auf 7 EUR ermäßigen. Aber: "Das Verkehrsunternehmen braucht die Vorlage der Zeitkarte als Nachweis nicht anzuerkennen, wenn der Fahrgast bereits in den zurückliegenden 12 Monaten ab Feststellungsdatum ohne gültigen Fahrausweis oder eine entsprechende Fahrtberechtigung angetroffen wurde." (seit 2011 so)
Zitat
Herbert
Nein. Die Berliner Regelung (§ 9 (3) VBB-Tarif) ist klar:
"Das Verkehrsunternehmen braucht die Vorlage der Zeitkarte als Nachweis nicht anzuerkennen, wenn der Fahrgast bereits in den zurückliegenden 12 Monaten ab Feststellungsdatum ohne gültigen Fahrausweis oder eine entsprechende Fahrtberechtigung angetroffen wurde."

Das dürfte vor Gericht kaum Bestand haben, da Fahrgäste mit gültigem Fahrausweis wie Schwarzfahrer behandelt werden.

Außerdem ist das eine indirekte Aufforderung/Einladung zum Schwarzfahren.
Zitat

Das dürfte vor Gericht kaum Bestand haben, da Fahrgäste mit gültigem Fahrausweis wie Schwarzfahrer behandelt werden.

Ist Vertrag zwischen dir als Abokunden und dem Verkehrsbetrieb. Warum sollte dieser Vertrag ungültig sein? Der HVV will per Tarif gar 40 € von Leuten sehen, die sich auf seinem, mitunter spärlich abgegrenztem, Gebiet ohne Bahnsteigkarte aufhalten oder gar einen Klein-Artikel aus dem üblichen Sortiment des Bahnhofskiosks vor diesem geöffnet haben. Ist da von Urteilen bekannt?
Zitat
Herbert
Zitat

Das dürfte vor Gericht kaum Bestand haben, da Fahrgäste mit gültigem Fahrausweis wie Schwarzfahrer behandelt werden.

Ist Vertrag zwischen dir als Abokunden und dem Verkehrsbetrieb. Warum sollte dieser Vertrag ungültig sein? Der HVV will per Tarif gar 40 € von Leuten sehen, die sich auf seinem, mitunter spärlich abgegrenztem, Gebiet ohne Bahnsteigkarte aufhalten oder gar einen Klein-Artikel aus dem üblichen Sortiment des Bahnhofskiosks vor diesem geöffnet haben. Ist da von Urteilen bekannt?

Ist das schon alles? In Berlin wird 60 verlangt.
Zitat
Flexist
Zitat
Herbert
Zitat

Das dürfte vor Gericht kaum Bestand haben, da Fahrgäste mit gültigem Fahrausweis wie Schwarzfahrer behandelt werden.

Ist Vertrag zwischen dir als Abokunden und dem Verkehrsbetrieb. Warum sollte dieser Vertrag ungültig sein? Der HVV will per Tarif gar 40 € von Leuten sehen, die sich auf seinem, mitunter spärlich abgegrenztem, Gebiet ohne Bahnsteigkarte aufhalten oder gar einen Klein-Artikel aus dem üblichen Sortiment des Bahnhofskiosks vor diesem geöffnet haben. Ist da von Urteilen bekannt?

Ist das schon alles? In Berlin wird 60 verlangt.

Das ist zwar demnächst richtig, aber zur Zeit beträgt es wie in Hamburg noch 40 €. Und auch in Hamburg wird es sicherlich dann auf 60 € angehoben. Die zugrundeliegende Verordnung wurde vor kurzem durch Bundesregierung und Bundesrat verändert. Die einzelnen Unternehmen bzw. Verbünde müssen aber noch ihre Tarife entsprechend anpassen, was je nach Gremienstruktur und Beschlussfassung eine Weile dauern kann.
Zitat
HVV-Pressemeldung
Erhöhtes Beförderungsentgelt: Anhebung auf 60 Euro notwendig

Schwarzfahren kostet seit 2003 unverändert 40 Euro. Inzwischen sind die Fahrkartenpreise und auch die allgemeinen Verbraucherpreise deutlich gestiegen. Deshalb hat der Betrag von 40 Euro zunehmend seine abschreckende Wirkung verloren. Der Hamburger Verkehrsverbund, dem jährlich durch das Schwarzfahren 20 Millionen Euro Verlust entstehen, begrüßt deshalb die Entscheidung des Bundesrats vom 8. Mai. Die Anhebung des Erhöhten Beförderungsentgelts von 40 auf 60 Euro wird im HVV zum 1. August 2015 umgesetzt.

DT5 Online - Seit 10 Jahren die Website rund um Hamburgs Nahverkehr: [www.dt5online.de]
Am kommenden Montag hat der HVV einen Prüfmarathon angesetzt. Acht Unternehmen werden zusammen an dem Tag viele Kontrollen in den Fahrzeugen und auf den Haltestellen durchführen. Erstmals hat man auch die Kontrollpunkte in Sachen Abgangskontrollen vorher (bewusst) bekanntgegeben, welche über das gesamte HVV-Gebiet verteilt sind. Alle Infos auf [dt5online.de]

DT5 Online - Seit 10 Jahren die Website rund um Hamburgs Nahverkehr: [www.dt5online.de]
Zitat
HVV
Warum muss beim Einstieg im Bus die Fahrkarte vorgezeigt werden?
• Durch diese Kontrollen wird das Schwarzfahren verringert sowie der Fahrgastfluss und die Sicherheit verbessert.

In der Schweiz, wo man m.E. weiß, wie man ÖPNV effizient und kundenfreundlich organisiert, ist man da wohl - selbst im Spätverkehr - im Hinblick auf die zunehmenden e-Fahrscheine etc. anderer Meinung:

Zitat
Zürcher Verkehrsverbund
Damit das Fahrpersonal durch die Kontrolle nicht aufgehalten wird, übernehmen neu die Kontrollangestellten im ZVV diese Aufgabe. Dadurch beschleunigt sich der Fahrgastzustieg. Der Ticketkauf beim Chauffeur bleibt unverändert.

[www.zvv.ch]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.06.2015 19:03 von M2204.
In der PM steht doch eigentlich schon, warum ZH den "Einstieg vorn" aufgibt - Kontrolle der E-Tickets, die jetzt bei der riesigen Mehrheit der ÖV-Kunden (allerdings nicht der ZVV-Fahrgäste... die meisten haben ZVV-Abos) ausgerollt werden, dauert zu lang.

"Einstieg vorn" in Tagesgeschäft habe ich in CH nie gesehen. Ich glaube, Postauto macht das auf Linien in den Bergdörfern.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.06.2015 22:54 von Herbert.
Zitat
Flexist
In Berlin wird 60 verlangt.
Dann muss das eine Art Vertragstrafe sein, denn das EBE ist bundesweit 40 Euro, demnächst 60 Euro. Einer Erhöhung des EBE muss nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat zustimmen.

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.06.2015 18:03 von Ringbahn.
Zitat
Ringbahn
Zitat
Flexist
In Berlin wird 60 verlangt.
Dann muss das eine Art Vertragstrafe sein, denn das EBE ist bundesweit 40 Euro, demnächst 60 Euro. Einer Erhöhung des EBE muss nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat zustimmen.

Auch in Berlin wird/wurde nur eine Erhöhung des EBE auf 60 Euro verlangt. Nachdem diese jetzt vom Bundesrat auf den Weg gebracht wurde, liegt es an den Länderbehörden, diese Erhöhung auch in den eigenen Tarifen umzusetzen. In Berlin soll dies wohl schon zum 1.7. geschehen: [www.rbb-online.de]
Weis eigentlich jemand wie viel die Unternehmen im HVV jaehrlich fuer Kontrollen ausgeben?
Es gibt dazu wohl keine Statistik.

Wohl aber zum "PRüfmarathon", PM auf der HVV-Website zu finden.

Lustiger Fact: Trotz Vorankündigung der Prüfungen und Einstieg vorn fuhren 2,3 % der geprüften Fahrgäste in den Hamburger Buslinien schwarz. Das sind mehr als der Durchschnitt. Nebenbei: wie ermitteln die Prüfprofis eigentlich die Prüfquote? Drei prüfen, zwei zählen nebenbei durch, wie viele Leute überhaupt im Wagen sind? Das ist doch Unfug.
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