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Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der DB
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
Am 1. September 2011 wird die Freifahrtregelung für die rund 1,4 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland wesentlich erweitert. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können dann bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.

Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die DB vereinbart, das im Sozialgesetzbuch verankerte Streckenverzeichnis für schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben. Das Streckenverzeichnis definiert den Radius von 50 Kilometer rund um den Wohnort eines schwerbehinderten Menschen, in dem er bisher kostenlos die Nahverkehrszüge der DB außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen konnte. Damit können schwerbehinderte Reisende bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn – in der 2. Klasse kostenlos fahren.

Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert. Das unentgeltliche Reisen innerhalb von Verkehrsverbünden bleibt bestehen. Die Neuregelung ist ein wesentlicher Beitrag zu mehr Kundenorientierung und zum Bürokratieabbau

Artikel geschrieben von Markus Pfetzing
Für einen Behinderungsgrad von 60 gilt das dann wohl nicht?

Mit besten Grüßen
Wuhletal
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Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.
Das dürfte eher drauf ankommen, ob man eine Wertmarke hat, die zur Freifahrt berechtigt, wenn ich den Eingangsartikel richtig lese. Ich habe eine ( habe allerdings einen GdB von 70 ).
PS: Der Metronom hat uns auch vorher schon auf seinem gesamten Streckennetz kostenlos mitgenommen - wie sich das bei anderen Privatbahnen verhalten hat, weis ich nicht.
In Schleswig-Holstein galten Streckenverzeichnis und 50-km-Radius schon seit Jahren nicht mehr. Hier konnte man im gesamten Bundesland S-H fahren.
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