Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Onlineticket vs. Handyticket
geschrieben von Lopi2000 
Gibt es eigentlich irgend einen rationalen Grund dafür, dass exakt der selbe Barcode auf dem Handy nur als Ticket anerkannt wird, wenn er per MMS zusandt wurde und nicht wenn er per Mail zugesandt wurde? Technologisch sollte das ja eigentlich soweit bei einander sein, dass es egal ist, aber so bekommen wenigstens ausgebildete Blockwarte eine Qualifikation als Schaffner, hat ja auch was.

Gibt es Versuche, diese unsinnige Regelung auf dem Rechtsweg zu kippen? Ich denke, das wäre sicher aussichtsreicher als es beim DB-Konzern mit Vernunft zu versuchen.
Hallo,

der Tonfall in deinem Posting gefällt mir ganz und gar nicht!

Dennoch: schau mal in die aktuellen BB der Deutschen Bahn, ab 09.06. werden die Barcodes hilfsweise auch bei Vorlage auf einem Display (Laptop etc.) als Fahrkarte anerkannt.


Dirk

Gruss
Dirk
Es ist nicht der Tonfall. Es ist mehr die Arroganz die hier im Posting erscheint. Wieso stellt man sich denn solch eine Frage? Es gibt Beförderungsbedingungen die die DB AG erstellt hat. Wenn es einem nicht passt kann er sich doch aussuchen welches Ticket er bucht. Das OT stammt nunmal aus einer früheren Zeit und wird derzeit weiterverfolgt um es nicht einfach so einzustampfen. Zudem hat auch heute noch nicht jeder ein Handy. Ich denke - ohne Dich zu kennen - Du wärst ein Kandidat der versucht das eine für das andere zu verkaufen und wenn Du 'erwischt' wirst einen großen Maxe machst. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.
Das war der Eindruck, der sich mir als Fahrgast vermittelt hat und der auch bei dem britischen Fahrgast in meinem Abteil als Eindruck von seinem Deutschlandbesuch hängen geblieben ist. Wir waren uns einig, dass es bei solchen Bürokraten kein Wunder ist, was Deutschland im letzten Jahrhundert so an Weltgeschichte produziert hat. Das hat weniger mit meiner Arroganz zu tun als mit dem Auftreten des entsprechenden Zugchefs, der das Bild des Unternehmens (und letztlich für Touristen auch das des Landes) nun mal mehr prägt als jede Werbekampagne.

Aber zurück zur Ausgangsfrage: Es wird doch faktisch exakt der selbe Barcode von verschiedenen Hintergründen abgescannt oder verstehe ich da was falsch?

Und eine Zusatzfrage noch: Gab es nicht mal die Möglichkeit, sich ein Onlineticket nachträglich per MMS zusenden zu lassen? Ist dies inzwischen nicht mehr möglich? Oder nur bei ausgewählten Tickets möglich?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.05.2013 23:52 von Lopi2000.
es ist wie gesagt egal ob es ein und derselbe Barcode ist. Wenn Du als Unternehmer Deine AGBs aufstellst weil Du sie gerne so haben möchtest ist dies auch Deine Sache. Wie gesagt, das OT ist schon sehr alt. Vielleicht in der Handhabung zu veraltet und will nicht in jedermanns Kopf. Da man aber noch einen Buchungsweg für online Tätige haben möchte, gibt es eben auch die entsprechenden Beförderungsbedingungen.

Ein OT konnte nachträglich noch nie in ein Handyticket umgewandelt werden.
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen