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Hat bahn.de Abo-Fallen?
geschrieben von der.Peter 
BahnCard ist ein Abo das man nur zum Ende der Laufzeit kündigen kann. Ein Reinfall ist es wen ich auf bahn.de beim durchklicken der Seiten rund um die BahnCard oberflächlich lese und versehentlich ein Abo abschlisse. Eine Falle ist es meiner Ansicht nach dann wen ich trotz sofortiger Stornierung nicht mehr raus komme. (innerhalb von 5 Minuten nach erhalt der Email von buchungsbestaetigung und etwa 10 Minuten nach dem dummen Klick) Alle Bemühungen wider raus zu kommen werden Abgeschmettert. Was denkt ihr ist das eine Abo-Falle? Ich meine es ist eine gemeine Falle. Aufgepasst auf bahn.de ein klick zufiel kostet unwiderruflich Geld. Ich bin sicher nicht der einzigste der so dumm war. Schreib sie doch mal ihre (deine) Erfahrungen mit bahn.de

MfG der Peter
Haben bahninfo User eine gravierende Rechtschreibschwäche?
Dass man heutzutage nicht mehr jedes Kleingedruckte liest, kommt vor, aber ich denke, bis zum dritten Absatz der Angebotsbeschreibung zu kommen, ist durchaus zumutbar. Und genau dort steht die Regelung mit dem Abo.

Abgesehen davon, kann das Abo ja auch sofort nach der Bestellung gekündigt werden, insofern sehe ich da kein Problem bezüglich einer Abo-Falle. Das Geld für das erste Jahr bekommt man natürlich dann nicht zurück, aber dass man, wenn man auf Buchen klickt eine Buchung auslöst, sollte ausreichend nachvollziehbar sein.
Zitat
Bielefelder
Haben bahninfo User eine gravierende Rechtschreibschwäche?

Meiner Erfahrung nach gilt das mindestens für eine übergroße Mehrheit hier und betrifft neben der Orthografie auch die Grammatik. Und auch mit dem Lesen scheint es nicht so weit her zu sein, wie wir hier gerade sehr anschaulich vor Augen geführt bekommen.

Um eine Bahn-Card zu bestellen genügt doch nicht ein bloßer Knopfdruck und es erschließt sich mir nicht, warum ich all meine Daten in die Buchungsmaske eingebe, wenn ich gar nicht die Absicht habe, etwas zu bestellen. Wer dann auch noch ohne Bestellabsicht den Knopf "kostenpflichtig bestellen" drückt, dem ist wohl nicht mehr zu helfen.

An Dreistigkeit kaum zu überbieten ist es, im Nachhinein von einer vermeintlichen "gemeinen Abo-Falle" zu sprechen. Demnach handeln ja sämtliche Geschäfte, die beispielsweise Damenhygieneartikel an Herren veräußern in betrügerischer Absicht, da der Kunde mit dem erworbenen Produkt kaum etwas anfangen kann, so er es nicht zweckentfremdet.
Gilt bei dieser Form von Verträgen nicht das 14-tägige Widerrufsrecht ("Haustürgeschäft")? Ich bin da kein Fachmann, denke aber mit meinem Laienverständnis, dass es dieses Widerrufsrecht geben könnte. U. U. musst Du das Kleingedruckte nun ganz genau lesen (einschließlich der AGBs). Ansonsten die BahnCard gleich zum Laufzeitende kündigen, dann zahlst Du das Geld nur einmal. Und vielleicht lohnt sie sich ja sogar für Dich.

Ansonsten kann ich mich den Vorrednern nur anschließen: Soooo viel, wie man da eingeben muss auf dem Weg zur Bestellung einer BahnCard, kannst Du doch gar nicht "aus Versehen" eingetippt haben. Von daher betrachte das Ganze vielleicht am ehesten als Lehrgeld, auch wenn Du Dich jetzt (wahrscheinlich am meisten über Dich selbst) ärgerst.

Viele Grüße
Alexander
Das Fernabsatzgesetz kommt hier zur Anwendung, welches Bahnfahrkarten und Bahncards explizit vom Widerruf ausschließt.

[www.reklacheck.com]

Deshalb handelt es sich bei einer Bahncard auch um kein "Abo" - also um eine wiederkehrend zu erbringende Leistung gegen ein bestimmtes Entgelt, sondern um einen einmaligen Kauf, ähnlich bzw. juristisch gleichgesetzt, dem einer Bahnfahrkarte.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.11.2013 08:53 von BussHamburg001.
Da hat aber auch eine Lobby wieder gut gearbeitet...
Naja, dass Bahnfahrscheine auch online nicht ohne Wertverlust zurückgegeben werden können, ist letztlich der Tatsache geschuldet, dass gekaufte Fahrkarten auch ohne Fahrtantritt in Deutschland nicht zurückerstattbar sein sollen. Dies gilt generell für Fahrkarten und deshalb hat man hier das Fernabsatzgesetz bewusst nicht zur Anwendung gebracht, da sich sonst jede bereits benutzte Fahrkarte 14 Tage nach ihrer Bestellung widerrufen ließe.

Bei einer Bahncard müsste die gesonderte Stellung eines Abos im Onlineverkauf durch eine Feststellungsklage erreicht werden, damit hier der Widerruf im Fernabsatzgesetz seine volle Gültigkeit erhält.

Die Bahn wird sicher so argumentieren, dass eine Bahncard direkt nach Bestellung zum Kauf ermäßigter Tickets berechtigt und bei einer späteren Stornierung ein bereits erfolgter geldwerter Vorteil nicht zurückverlangt werden könne. Daher könne auch die Stornierung nicht akzeptiert werden.

Als das Fernabsatzgesetz eingeführt wurde, dachte man zunächst an monatlich wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen bei längerfristig anfallenden Dienstleistungs- und Tarifverträgen, wie etwa Zeitschriftenabos, Telefonverträgen und Stromanbietertarifen.

Kurzfristige Waren wie eine online bestellte Pizza oder eine Fahrkarte für den Sofortgebrauch wollte man bewusst vom 14-tägigen Widerruf ausschließen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.11.2013 10:26 von BussHamburg001.
Nachvollziehbar. vielleicht sollte man so etwas wie die BahnCard erst bei der ersten Benutzung vom 14-tägigen Rückgaberecht ausschließen.
Will meinen: Ich kann sie innerhalb der ersten 14 Tage so lange zurück geben, wie ich keinerlei der geldwerten Vorteile in Anspruch genommen habe.
Zitat
Lost Crusader 42
Nachvollziehbar. vielleicht sollte man so etwas wie die BahnCard erst bei der ersten Benutzung vom 14-tägigen Rückgaberecht ausschließen.
Will meinen: Ich kann sie innerhalb der ersten 14 Tage so lange zurück geben, wie ich keinerlei der geldwerten Vorteile in Anspruch genommen habe.

Das Problem ist nur, dass man sie ja auch benutzen kann, ohne dass es jemand registriert.
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