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Vergütung eines Gutscheines
geschrieben von panograf 
moinmoin

wir haben anlässlich einer Verspätung bei einer Fernreise eine Gutschrift über einen der Verspätung entsprechenden Betrages bekommen.
Da auf dem Schein u.a. lesen kann, dass die Gutschrift online eingelöst werden kann,
habe ich das bei einer Buchung versucht.
Leider ohne Erfolg, da bei Bezahlung per Abbuchung dieses nicht möglich sein.

Es ist aber zu lesen, dass man den Gutschein auf www.bahn.de einlösen kann.
Fragt sich nur wie und wo genau.
Auch die Suchfunktion der Seite war nicht hilfreich.
Wer kann mir den Link verraten?

Danke für sachdienliche Hinweise.
hmmm,
das scheint aber ein schwieriges Thema zu sein.
Erfordert das etwa Fachleute, die nicht anwesend sind?
Oder bin ich einfach nur im falschen Forum?

Danke für Informationen.
Meines Wissens können solche Gutscheincodes nur im Zusammenhang mit einer Kreditkartenzahlung eingelöst werden.
Ich kenn das leider überhaupt nicht, und Gutscheine nur per Kreditkartenzahlung einlösbar zu machen, wäre frech... die hat nicht jeder!
Hast du schon mal bei der Hotline der DB angerufen und bist da jemandem auf den Zeiger gegangen?
danke für die Antworten.
Der Hotline bin ich nur per eMail auf den Wecker gegangen.
Die Antwort wie man das im Zusammenhang mit einer OnlineBuchung machen kann,
kam einige Tage später,
aber ohne im besonderen auf Zahlungsmodalitäten einzugehen.
Also habe ich nochmal nachgehakt
aber die Antwort darauf steht noch aus.

Wenn eine Antwort eingetroffen ist,
werde ich berichten.
moinmoin

hier das Ende vom Lied:

u.a. wird die Möglichkeit empfohlen, die wir hier bisher wohl übersehen haben, warum auch immer:
Zahlung per Sofort-Überweisung.
Nach infos aus dem WWW könnte es hierbei aber auch Probleme geben.
Aber das ist wohl nur bei einzelnen Banken der Fall.
Moin,

Zitat
panograf
Zahlung per Sofort-Überweisung.
Nach infos aus dem WWW könnte es hierbei aber auch Probleme geben.
Aber das ist wohl nur bei einzelnen Banken der Fall.

Das sollte bei jeder Bank ein Problem sein, denn für die berühmte Sofortüberweisung gibt man seine Zugangsdaten an Dritte - das sollte eigentlich bei jeder Bank durch die AGB verboten sein.

Mehr dazu z.B. hier: [janschejbal.wordpress.com]

Grüße,
-Efchen
Zitat
Efchen
Das sollte bei jeder Bank ein Problem sein, denn für die berühmte Sofortüberweisung gibt man seine Zugangsdaten an Dritte - das sollte eigentlich bei jeder Bank durch die AGB verboten sein.

Einige Banken kooperieren inzwischen mit der "Sofortüberweisung" und das Kartellamt scheint da auch einiges erzwingen zu wollen.
Zitat
Efchen
für die berühmte Sofortüberweisung gibt man seine Zugangsdaten an Dritte - das sollte eigentlich bei jeder Bank durch die AGB verboten sein.

Auf genau diesen Umstand hat meine Bank bei Einführung dieses Bezahldienstes hingewiesen. Man möge derlei Zahlungen besser mit giropay abwickeln.
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