Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung des EBA: Bahn muss Reisende aktiv über Verspätungen informieren
geschrieben von DerMichael 
Zitat
Eisenbahnbundesamt
Das Bundesverwaltungsreicht in Leipzig hat mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil (Az. .: 6 C 28.14 vom 09.09.2015) eine Entscheidung des EBA bestätig, wonach die DB Station & Service AG Reisende aktiv über Verspätungen informieren muss. Die Behörde hatte die DB Station&Service AG als Betreiberin von Bahnhöfen und Haltepunkten seinerzeit per Bescheid verpflichtet, auch kleinere Stationen mit so genannten Dynamischen Schriftanzeigen (DSA) auszustatten.

Siehe hier.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.09.2015 20:16 von DerMichael.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat, wie schon 'DerMichael' berichtete, die DB Station & Service AG zu Recht verpflichtet, ihre Bahnhöfe und Haltepunkte mit Dynamischen Schriftanzeigern auszustatten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 09.09.2015 entschieden.

Mehr dazu hier:

Bundesverwaltungsgericht
Pressemitteilung "Bahnhöfe und Haltepunkte sind mit Einrichtungen zur Information über Verspätungen auszustatten": [ KLICK! ]

Tagesschau.de
Nachricht "Verspätungsinfos auf allen Bahnhöfen": [ KLICK! ]

Welt.de
Beitrag "Bahn muss auch an Haltepunkten über Verspätungen informieren": [ KLICK! ]

Spiegel.de
Artikel "Bahn muss auch an Haltepunkten über Verspätungen informieren": [ KLICK! ]

Wirtschaftswoche
Kommentar "Deutsche Bahn | Machtwort gegen Informations-Desaster": [ KLICK! ]

NDR.de
Glosse "Hoffnungssignale am Kleinbahnhof": [ KLICK! ]

| Bahnfahren | Das Leben in vollen Zügen genießen ... |
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen