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Bundesratsinitiative zum Artikel 87e (4) GG
geschrieben von Marienfelde 
Hallo allerseits,

"4) Der Bund gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.", heißt es im Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes (Kursivdruck durch mich).

Nunmehr wird das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen und Saarland einen "Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz - SPFVG)“ in den Bundesrat einbringen.

Dies ergibt sich aus einer Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft vom 20.10.2015:

[www.bremische-buergerschaft.de]


Einen schönen 4. Advent wünscht Euch
Marienfelde



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.12.2015 11:00 von Marienfelde.
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