Ja, traurige Sache, aber glücklicherweise noch nicht rechtskräftig. Ich finde die Entscheidung absolut unverständlich, nachdem der BGH das LG bereits im 1.Fall in die Schranken gewiesen hat und das Urteil massiv abgemildert (im Prinzip neutralisiert) aber nicht aufgehoben hat.
Ich denke/hoffe, dass es in diesem Fall nun ähnlich läuft, nachdem sich das LG sogar noch übertroffen hat.
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