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Tariffrage zum EBE
geschrieben von Jumbo 
Tariffrage zum EBE
19.03.2015 20:14
Hallo, ich muss jetzt mal was zum erhöhten Beförderungsentgelt nachfragen:

ich habe neulich mitbekommen, dass jemand (wohl) in Berlin-Südkreuz in den RE eingestiegen war und nach irgendwo außerhalb vom ABC-Bereich wollte. Bei der Fahrkartenkontrolle konnte er nur einen nicht entwerteten ABC-Fahrschein vorweisen und meinte, dass der Entwerter nicht funktioniert habe. Diesen akzeptierte der Zugbegleiter nicht und stellte einen „40er“ aus. Soweit sogut.

Was mich jedoch wundert, ist, dass der Zugbegleiter außer dem 40er für die Strecke Südkreuz–Potsdamer Platz (da war anscheinend die erste Kontrolle, „abkassiert“ wurde er dann später) einen weiteren Fahrschein für die Strecke vom Potsdamer Platz zum Ziel ausstellte. So sagte er jedenfalls.
Hat er damit korrekt gehandelt? Ich ging davon aus, dass die Regel lautet: „doppelter Fahrpreis, mindestens 40 EUR“, wobei ja Fahrpreise über 20 EUR im VBB recht selten vorkommen, sodass in der Regel der Mindestbetrag greift.
Im VBB-Tarif ist das zwar anders formuliert, kommt aber aufs gleichr raus (40 EUR, oder falls höher: doppelter Fahrpreis). Aber die Quittung über die 40 EUR oder eine mögliche Anzahlung von 10 EUR gilt doch als Fahrberechtigung bis zum Verlassen des Verkehrsmittels, so dass kein weiterer Fahrschein ab Potsdamer Platz nötig gewesen wäre – oder lese ich das falsch?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.03.2015 20:22 von Jumbo.
Re: Tariffrage zum EBE
19.03.2015 20:54
Ich ging bisher auch davon aus, da in EBE ja auch das Wort Beförderungsentgelt steckt. Und wenn der Entwerter tatsächlich nicht ging brauch er auch nicht zahlen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Re: Tariffrage zum EBE
19.03.2015 22:38
Das ist scheinbar so üblich geworden. Ich glaube, früher wars mit den 40 Euro gut. Aber laut Eisenbahn-Verkehrsordnung scheint das beschriebene Vorgehen so okay zu sein:
Zitat
EVO § 12
[...]
(2) Der erhöhte Fahrpreis nach Absatz 1 beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens 40 Euro. [...]
§ 9 BefBedV hat eine vergleichbare Regelung für Busse und Straßenbahnen.

In dem konkreten Fall scheint das natürlich nicht korrekt zu sein. Ich glaube nicht, dass der Reisende dem Nachweis schuldig ist, dass der Entwerter funktioniert. Man wird ihn aber wohl zumuten können, einen anderen Entwerter aufzusuchen, wenn der in irgendeiner Weise in der Nähe ist. Stundenlang den Bahnhof nach Alternativen absuchen ist da aber nicht drin... ;)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.03.2015 22:39 von Arec.
Re: Tariffrage zum EBE
19.03.2015 22:45
Hm... wieviel Entwerter gibt es in Südkreuz?...

**GraphXBerlin - "Zielverzeichnis Berlin - Eine Sammlung".
Aktuelles dazu und weitere Projekte bei Facebook**
Re: Tariffrage zum EBE
20.03.2015 00:33
Django weiß das nicht genau, denn Django hat Monatskarte. Ich würde aber vermuten: Auf den RE-Bahnsteigen gar keiner. Maximal einer, irgendwo an der nördlichen Treppe. Wenn der nicht funktioniert, müsste man wieder hoch auf den Ringbahnsteig und da müsste jeweils am Ost- und am Westende einer stehen. Könnte knapp werden, wenn man einen Zug erwischen will, der eventuell sogar mein Ziel nur im 2-Stunden-Takt erreicht.

Solche Fallen gibt es im S-Bahn-Netz öfter, von daher wird es wie so oft die Gelegenheitsfahrer erwischen, die hinterher dann sagen "Nie wieder. Das nächste Mal wieder mit dem Auto!!!" Der Automat in Wuhlheide nimmt keine Scheine. Der westliche am Bundesplatz weigert sich regelmäßig, die EC-Karte zu akzeptieren.
Re: Tariffrage zum EBE
20.03.2015 13:58
Zitat
VvJ-Ente
Könnte knapp werden, wenn man einen Zug erwischen will, der eventuell sogar mein Ziel nur im 2-Stunden-Takt erreicht.

Dann begibt man sich aktiv zum Zugbegleiter, der entwertet den Fahrschein - und fertig.
Re: Tariffrage zum EBE
21.03.2015 10:20
Zitat
Arec
Das ist scheinbar so üblich geworden. Ich glaube, früher wars mit den 40 Euro gut. Aber laut Eisenbahn-Verkehrsordnung scheint das beschriebene Vorgehen so okay zu sein:
Zitat
EVO § 12
[...]
(2) Der erhöhte Fahrpreis nach Absatz 1 beträgt das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens 40 Euro. [...]

Ahja, demnach besteht also im Prinzip die Möglichkeit, die Fahrt durch Berlin doppelt abzukassieren.

Nur dürfte damit doch die Regelung in den Beförderungsbedingungen, dass die Quittung über den „40er“ bis zum Verlassen des Verkehrsmittels gilt, nicht ausgehebelt werden. Denn eine Abweichung der Beförderungsbedingungen von § 12 EVO zugunsten des Fahrgasts ist doch nach nach § 5 EVO immer möglich.
Re: Tariffrage zum EBE
22.03.2015 01:59
Im VRR wird das meines Wissens nach auch so gemacht. Da darf man mit dem 40er die Fahrt auch noch beenden, sogar mit Umstieg, dafür stellt dir der Kontrolleur eine Art Fahrschein aus.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.03.2015 01:59 von Arec.
Anonymer Benutzer
Re: Tariffrage zum EBE
26.03.2015 16:28
So einen ähnlichen "Spaß" hatte ich auch mal. War mit einem Freund unterwegs und sind vom Bhf. Lichtenberg irgendwo in den C-Tarif gefahren.
Wir waren in Eile, da der Zug einer Privatbahn bald Abfahrt hatte. Ich hatte einen Anschlussfahrausweis und musste diesen ja vor der Fahrt entwerten. Nur leider fand ich auf dem Weg bis in den Zug und im Zug selbst keinen Entwerter. Auf dem S-Bahnsteig waren welche - nur nicht auf den anderen (Regionalbahnsteigen), wo der Zug abgefahren ist. Ich machte mir daraus nichts, da ich ja halt keine (direkte) Möglichkeit hatte... Wir saßen vorne hinter dem TF und als die Zugbegleiterin (oder wie das korrekt heißt) dann rauskam, hab ich sie auch gleich angesprochen dazu. Ich war der Meinung, nachdem ich keinen Entwerter gefunden habe, dass sie ihre Zange nimmt, was die Zugbegleiter halt haben und entwertet den Fahrausweis einfach. NEE! Sie meinte, sie müsste oder könnte sowas nicht und stellte mir einen selbstgedruckten Anschlussfahrausweis oder irgend einen Fahrausweis aus. Hatte Glück, dass ich den kleinen Betrag bar dabei hatte. Dann hätte ich aber einen Aufstand gemacht. -.-
Positive Erfahrung:
Ich habe vor 14 Tagen in Marzahn in der 16 einen Fahrschein in den Entwerter gesteckt und es hat entsprechend geknackt. In der S-Bahn zwischen Friedrichstr. und Hbf kam Kontolle und ich habe auf den drei Fahrkarten, die ich bei hatte, die mit dem Stempel gesucht, vergeblich. Freundlicher Kommentar:
"Jehnse nächte raus, hoffentlich funktioniert der von der S-Bahn besser"
Ich war echt überrascht. Hoffentlich hat der nicht gegen mehrere Dienstvorschriften verstoßen.
Zitat
Bauart Bernau
Hoffentlich hat der nicht gegen mehrere Dienstvorschriften verstoßen.

Ganz im Gegenteil. Solange nicht begründete Zweifel bestehen, ist kulant im Sinne des Kunden zu verfahren.

so long

Mario
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