Busspuren gelten auch für Leer- und Betriebsfahrten 12.03.2016 19:38 |
Admin |
Re: Busspuren gelten auch für Leer- und Betriebsfahrten 12.03.2016 19:55 |
Re: Busspuren gelten auch für Leer- und Betriebsfahrten 12.03.2016 23:58 |
Zitat
Wollankstraße
Dann dürfte die Frage wohl geklärt sein...
Re: Busspuren gelten auch für Leer- und Betriebsfahrten 13.03.2016 00:10 |
Admin |
Zitat
DonChaos
Oh, wir haben den ADAC und einen Landes-Verkehrsminister gefragt, die beide zudem die Frage bereits fehlinterpretiert haben, und keinen Juristen, der könnte schließlich anderer Auffassung sein. Es ist geklärt, wenn es entweder gesetzlich eindeutig geregelt ist, oder es zu einem Richterspruch kommt. Das ist aber beides eher unwahrscheinlich, denn: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Zitat
Busspuren gelten auch für Leerfahrten
Eine persönliche Rechtsberatung bei der Juristischen Zentrale des ADAC liefert schließlich erste Hinweise. In dem Schreiben heißt es: "Zu der aufgeworfenen Frage ist soweit ersichtlich keinerlei Rechtsprechung veröffentlicht. Wir neigen hier jedoch zu der Auffassung, dass es auf die Art des Fahrzeugs und nicht auf tatsächliche Besetzung mit Fahrgästen ankommt."
Re: Busspuren gelten auch für Leer- und Betriebsfahrten 13.03.2016 00:31 |
Zitat
Ich nahm eine persönliche Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt - seinesgleichen Verkehrsrechtsexperte - wahr.
Re: Busspuren gelten auch für Leer- und Betriebsfahrten 13.03.2016 02:12 |
Re: Busspuren gelten auch für Leer- und Betriebsfahrten 13.03.2016 09:34 |
Ich auch nicht. Vermutlich ist es besser wenn der Wagen vom Hof zur Starthaltestelle erstmal noch unvorhergesehen eine halbe Stunde im Stau steckt, obwohl er diesen auf der Busspur umfahren könnte. Dies hat zur Folge, dass er die Tour mit ordentlicher Verspätung beginnt oder eher wahrscheinlich ein halber Umlauf wegfällt. Die Fahrgäste werden sich bedanken.Zitat
Ich verstehe garnicht die Aufregung über das Thema hier.
Re: Busspuren gelten auch für Leer- und Betriebsfahrten 13.03.2016 09:43 |
Zitat
DonChaos
Es ist geklärt, wenn es entweder gesetzlich eindeutig geregelt ist, oder es zu einem Richterspruch kommt. Das ist aber beides eher unwahrscheinlich, denn: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Re: Busspuren gelten auch für Leer- und Betriebsfahrten 13.03.2016 11:53 |
Admin |
Zitat
Jumbo
So sehe ich das auch, zumal sowohl die Aussage des ADAC als auch die des Landesverkehrsministeriums als Meinung erkennbar sind („Wir neigen hier jedoch zu der Auffassung,“ bzw. „nach Ansicht des MBWSV“).
Zitat
DonChaos
Eben. Und die Besetzung mit Fahrgästen hat mit der Frage überhaupt nichts zu tun. Ein Bus kann auch auf einer Linienfahrt sein, und kein einziger Fahrgast fährt mit. Es ist aber trotzdem eine Linienfahrt. Wenn der Bus auf einer Betriebsfahrt ist, was unterscheidet ihn von der Betriebsfahrt eines Reisebusunternehmens? Schließlich kann ein Reisebus auch mal eine Linienfahrt im Auftrag durchführen. Wenn die "Art des Fahrzeuges" ausschlaggebend wäre, dann dürften alle Stadtomnibusse unabhängig ihrer Nutzungsart (also auch Partybusse) die Busspur benutzen, und Reisebusse, die eine Linienfahrt des Nahverkehrs durchführen oder eine SEV-Fahrt, nicht. Das halte ich für ausgeschlossen, denn letzterer würde alle Anforderungen nach PBefG und StVO erfüllen. Ebenso würde das bedeuten, dass jeder, auch Privatnutzer, sich nur einen Linienbus kaufen müssen, um die Busspur nutzen zu können, völlig unabhängig davon, ob sie ein ÖPNV-Unternehmen haben, oder nicht.
Zitat
Verkehrsdienste im Sinne des Artikels 2 Nummer 3.1 Buchstabe d) (Gelegenheitsverkehr)
Zu diesen Verkehrsdiensten gehören:
- Rundfahrten ohne Aus- und Zusteigemöglichkeit, d. h. Verkehrsdienste mit ein und demselben Fahrzeug, mit dem ein und dieselbe Fahrgastgruppe über die gesamte Fahrstrecke befördert und an den Ausgangspunkt zurückgebracht wird;
- Verkehrsdienste, die eine Fahrt mit Fahrgästen von einem bestimmten Ausgangsort zu einem bestimmten Zielort und anschließend eine Leerfahrt zum Ausgangspunkt des Fahrzeugs umfassen;
- Verkehrsdienste, denen eine Leerfahrt von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat vorausgeht, in dessen Hoheitsgebiet Fahrgäste aufgenommen werden, sofern diese Fahrgäste
- durch Beförderungsverträge, die vor ihrer Ankunft in dem Land, in dem sie zur Beförderung aufgenommen werden, abgeschlossen wurden, zu einer Gruppe zusammengefasst sind oder
- zuvor durch dasselbe Beförderungsunternehmen nach den vorstehend unter Nummer 2 genannten Bedingungen in das Land befördert wurden, wo sie aufgenommen werden und aus diesem Land hinausverbracht werden, oder
- zu einer Reise in einen anderen Mitgliedstaat eingeladen wurden, wobei die Beförderungskosten von der einladenden Person übernommen werden. Die Fahrgäste müssen eine homogene Gruppe bilden, die nicht ausschließlich mit Blick auf diese Reise gebildet worden sein darf.
Zitat
DonChaos
Wenn es sich um Volljuristen gehandelt hätte, die sich ernsthaft der Frage angenommen hätten, dann hätten diese Fälle zur Klärung betrachtet werden müssen. Da sie das nicht getan haben, waren es entweder keine Volljuristen, oder sie haben sich nicht ernsthaft mit der Fragestellung beschäftigt.
Zitat
DonChaos
Davon steht in deinem Artikel aber nichts. Zumindest nicht in der Version, die ich gerade gelesen habe. Vielleicht ändert sich das ja noch und der namenlose Rechtsanwalt für ... (?) und Verkehrsexperte hält noch Einzug. Journalistisch ist das jedenfalls nicht, eine Meinung zu haben und sich dann einfach nur unterstützende Aussagen einzuholen und den bereits vorher festgelegten Ausgang als Absolute Wahrheit zu verkaufen.
Re: Busspuren gelten auch für Leer- und Betriebsfahrten 13.03.2016 17:28 |
Re: Busspuren gelten auch für Leer- und Betriebsfahrten 13.03.2016 17:50 |
Anonymer Benutzer
Re: Busspuren gelten auch für Leer- und Betriebsfahrten 13.03.2016 17:54 |
Zitat
DonChaos
Die dritte Gewalt fehlt auch noch in der Liste. Wie stellt die Polizei fest, ob ein Fahrzeug die Busspur rechtmäßig oder nicht benutzt? Wie unterscheidet sie die beiden außen identischen Reisebusse, von denen der eine gerade auf dem Weg zum ÖPNV-Linieneinsatz ist und der andere auf dem Weg zum Einsatz als Kaffeefahrten- oder Stadtrundfahrtenbus? (...)
Re: Busspuren gelten auch für Leer- und Betriebsfahrten 13.03.2016 19:58 |
Admin |
Re: Busspuren gelten auch für Leer- und Betriebsfahrten 13.03.2016 20:30 |
Re: Busspuren gelten auch für Leer- und Betriebsfahrten 13.03.2016 21:37 |
Das Leerfahrten bzw. Betriebsfahrten die Busspur nutzen. In Deutschland werden solche Menschen gerne als das hier bezeichnet.Zitat
DonChaos, was ist dein Problem?