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Tariffrage Übergang Berlin AB und Umland
geschrieben von Michael Dambeck 
Hallo Zusammen
Kann wer was hierzu sagen ?
Ich fahre aus dem LOS (Fürstenwalde Süd) nach Bln-Ostbahnhof. An Fahrkarten habe ich eine Monatskarte LOS.
Hinfahrt: Im Zug Berlin AB nachgelöst (2,20 €) und gut ist.
Rückfahrt: Am Ostbhf Berlin AB gelöst und entwertet, im Zug dann ein 40€-Ticket für Schwarzfahren bekommen !

Meine Meinung:
Tarifbestimmungen, Teil B, Ziffer 2 des VBB, hier wörtlich zitiert:
Landkreise:
Sie entsprechen den politischen Grenzen
TarifbereicheFür Berlin, [...] sind Tarifbereiche definiert, die sich in die Teilbereiche A, B und C gliedern. DIe Teilbereiche C gehören gleichzeitig zu den die jeweilige Stadt umgebenden Landkreisen. [...]
Zitat Ende, Auslassungen durch [...] gekennzeichent.

Meinung Zugbegleiterin Rückfahrt:
Ich bräuchte ABC, denn Monatskarten gibt es auch nur für Berlin ABC und einen Landkreis. Also hätte Sie gern 40€ von mir.

Nun meine Frage:
Wo kann ich ein (rechtssichere !!) Information herbekommen, die ich den Zugbegleitern unter die Nase halten kann ?

Dank & Gruß
Michael Dambeck
Hmm, vielleicht mal direkt beim VBB versuchen, ob die irgendwelche Ansprechpartner haben. www.vbb-online.de dürfte die Web-Addresse sein.

Glaube nicht das die Zugbegleiterin im Recht ist, denn ich sehe das der Bereich LOS an den Berliner B Grenze grenzt. Hätte auch nur AB gelöst.

Evnt. mal auch an die Bahn wenden, da im Interesse der Kundenfreundlichkeit es durchaus bei einem Eventuellen nachlösen belassen hätte können statt gleich das EBE zu erheben.

Viel Glück
Ich nehme mal an das Du durch keinen zu C gehoerigen anderen Landkreis als LOS gefahren bist. In dem Fall hast Du doch schon alle noetigen Infos in der Hand.

Wofuer es Monatskarten gibt oder nicht is voellig egal, wichtig ist nur das Du eine Fahrkarte hattest die die gesamte von Dir benutzte Schrecke abdeckt.

Ich wuerde mich sofort an den VBB wenden. Falls die versuchen dich abzuwimmeln, fallen mir noch die Bahn, die Verbraucherzentrale, Pro-Bahn oder der Landkreis ein.

Christian
Hallo
Erstmal ein DANKESCHÖN für die schnellen Antworten.

Anruf 1 beim Call-Center der BVG:
Nach 5 Minuten gesuche und austausch vor Argumenten ein ehrliches "Kann ich nicht sagen".

Anruf 2 RAN (Regionaler Ansprechpartner Nahverkehr der Die Bahn):
Per Automat weiterverbunden zum GB Fernverkehr, da der GB Nahverkehr ab 18:00 nicht mehr besetzt ist. Keine Antwort möglich, aber der Tipp, sich an die Fahrpreisnacherhebungsstelle in Baden-Baden (!!) zu wenden.

Anruf 3 bei der S-Bahn GmbH:
Ich denke, Sie sind im Recht, da keine Wabe zwischen Berlin Tarifgebiet B und der ersten Wabe der Landkreises Oder-Spree fehlte. Schriftlich / per Mail kann ich das aber nicht herausgeben, der Ansprechpartner ist nicht mehr da. Ich leite es in die Wege, dass Morgen oder Übermorgen eine Antwort vorliegt. Dazu der Hinweis, dass ich wenn ich Berlin ABC gelöst hätte mir den Ärger erspart hätte, aber hier hätte es dann keine Chance auf Fahrgeldrückerstattung gegeben.

Anruf 4 beim VBB:
Wie bei der S-Bahn, hier aber noch der Hinweis, dass es im Zeitkartentarif nur ABC + 1 Landkreis gibt, im Streckentarif die Sache aber schon wieder anders aussieht. Hier müssen lediglich alle durchfahrenen Waben abgedeckt sein. Aber schriftlich / per Mail gibt's auch hier frühestens am Mi etwas.


Zusammenfassung:
Ich finde es erschreckend, dass man so um sein Recht kämpfen muss und trotz übereinstimmender Meinungen keiner den Mut hat eine (halbwegs) offizielle Erklärung unkompliziert abzugeben.


Michael Dambeck
Servicewüste Deutschland.

Mfg Bert
Hier die erste Antwort:
(Namen und Absender habe ich absichtlich weggelassen, ich möchte hier keine Person an den Pranger stellen)

**************************************************

Sehr geehrter Herr Dambeck,

nach Nachfrage in unserem Hause bezüglich der am 22.09. besprochenen Tarifanfrage müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Fahrt nach Berlin mit einer Landkreiskarte LOS und einem Fahrschein Berlin AB nicht für die Fahrt nach Berlin ausreichend ist, da das Teilstück zwischen Erkner und Karlshorst nicht abgedeckt ist.

Der Grund dafür liegt darin, dass die politischen Grenzen nicht den tariflichen Grenzen entsprechen. Sie benötigen also für Ihre Weiterfahrt einen Fahrschein für Berlin ABC zum Preis von 2,60 EUR.

Wir bedauern, Ihnen keinen andere Auskunft geben zu können,


mit freundlichen Grüßen

**************************************************

Ich glaube, ich muss mich mal bei dem Verein bewerben und dort den Tarif erklären.

Gruß Michael
Kann man denn mit einem LOS Fahrschein von Fangschleuse nach Erkner fahren??

Wenn ja, dann darf man von Erkner bis zu Stadtgrenze und ab da hat man ja B :)

--
Michael Pravida
"...dass eine Fahrt nach Berlin mit einer Landkreiskarte LOS und einem Fahrschein Berlin AB nicht für die Fahrt nach Berlin ausreichend ist, da das Teilstück zwischen Erkner und Karlshorst nicht abgedeckt ist.
Der Grund dafür liegt darin, dass die politischen Grenzen nicht den tariflichen Grenzen entsprechen. Sie benötigen also für Ihre Weiterfahrt einen Fahrschein für Berlin ABC zum Preis von 2,60 EUR."

Solche Probleme gibt es bundesweit - z.B. in NRW konnte man nur mühsam erkämpfen, daß Anschlußfahrten zwischen den Verbünden (wie VRR <-> VRS) auch dann als "lückenlos bezahlt" gelten, wenn der RE auf gemeinsamen Grenzbahnhof nicht hält, sondern nur durchfährt.
Man hat es allerdings geschafft - seit dem 01.08.03 dürfen wir sogar die Anschlusstickets der Nachbarverbünde bereits im Heimverbund vor dem Fahrtantritt lösen (falls jemand welche auf Vorrat hat... :-( )

Darf ich als "Trost" einen Link auf einen Thread posten, wo BUND-Berlin solche Abkassiererei kritisiert - und sogar meint, Besitzer der Monatskarten müssten als gute Kunden irgendwelche Rabatte auf Anschlusstickets bekommen?

[www.contrarapid.de]

(Beitrag vom 06.08.03)
hallo,

ergibt sich ein ähnliches problem nicht auch bei der rb26 lichtenberg-strausberg? sobald man den zug bestiegen hat, wird ein c-ticket notwendig, auch wenn der zug bis mahlsdorf durch b fährt und dann nach mol (märkisch oderland) wechselt. man muss mit einer mol-karte also auch berlin (a)bc kaufen?!
Sehr interessant Deine Antwort und auch der Beitrag von Bewacher.

> Der Grund dafür liegt darin, dass die politischen Grenzen nicht den tariflichen Grenzen entsprechen. Sie benötigen also für Ihre Weiterfahrt einen Fahrschein für Berlin ABC zum Preis von 2,60 EUR.

Interessante Antwort. Denn beim Tarifkompass der VBB (das ist doch auch eine Broschüre?) heißt es eindeutig:

"Die Teilbereiche A und B umfassen in etwa das eigentliche Stadtgebiet, wobei die äußere Grenze des Teilbereichs B mit der Stadtgrenze identisch ist."

und auch:

"Der Teilbereich C erstreckt sich, gemessen von der jeweiligen Stadtgrenze, bis zu einer Entfernung von ca. 10 bis 15 km ins Umland."

(beides www.vbbonline.de/download/pdf/tarif/kompass082003.pdf)

Auch bei der BVG ist es eindeutig:

"Die Teilbereiche Berlin:

Grenze Teilbereich A:
Berliner S-Bahn-Ring

Grenze Teilbereich B:
Landesgrenze Berlin

Grenze Teilbereich C:
Umland von Berlin (3 Wabenringe). Der Teilbereich C ist in 8 Segmente unterteilt, die zu den jeweiligen Landkreisen gehören. Die Stadt Potsdam wird der Fläche des Landkreises Potsdam-Mittelmark zugerechnet."

und auch:

"Mit einem Fahrausweis für den Tarifbereich AB fahren Sie in Berlin immer richtig!"

(siehe www.bvg.de – dann "Tickets & Tarife", dann "Tarifbereiche")

Dabei wird ausdrücklich auf die Tarifkarte verwiesen ("Anhand unserer Linienübersicht können Sie sich informieren.") und die (siehe www.bvg.de/images/sunetz_aktuell.pdf) zeigt nun wirklich keine Lücke zwischen B und C/LOS.

Andererseits heißt beim Tarifkompass unter Anschlußfahrausweise:

Möchten Sie mit einem anderen Verbundfahrausweis, der nicht wie oben beschrieben zu den Stadttarifen gehört, über das Ziel hinausfahren, müssen Sie vor der Weiterfahrt (ggf. an einem Umsteigepunkt) einen zusätzlichen Fahrausweis lösen. Dieser muss ab der letzten Haltestelle in der Flächenzone Ihres ersten Fahraus weises gültig sein.

(www.vbbonline.de/download/pdf/tarif/kompass082003.pdf).

Fazit:

Die Begründung der Zugbegleiterin ist falsch – hat mit Monatskarten nix zu tun. Die Begründung in deiner ersten Antwort ist auch falsch – die politischen Grenzen entsprechen den tariflichen Grenzen.

Die richtige Antwort ist Du mußt 40 Euro zahlen weil die Tarifbestimmungen eindeutig sagen daß Anschlußfahrten nicht als "lückenlos bezahlt" gelten, wenn der Zug nicht auf einem gemeinsamen Grenzbahnhof nicht hält. Wenn es keinen gemeinsamen Grenzbahnhof gibt, muß man immer bis zum ersten Bahnhof im nãchsten Tarifgebiet zahlen, d.h. bedingt durch die Tarifstruktur z.T. doppelt zahlen. (In deinem Fall zahlst Du für C doppelt.)

Das ganze ist natürlich ein unheimlicher Skandal – und wie Bewacher sagt sind in NRW die Tarifbestimmungen ja auch geändert worden.

Christian Schmidt
Also: Tasächlich ist Berlin ABC der richtige Fahrschein. Die Begründung wurde hier schon geliefert. Will man über den Geltungsbereich der ursprünglichen Fahrkarte hinausfahren, dann ist ein Fahrschein zu lösen, der ab der letzten durch den ursprünglichen Fahrschein abgedeckten Wabe gültig ist. Berlin AB gilt aber erst ab Wilhelmshagen.

Mein Tipp: Widerspruch einlegen wegen der Falschauskunft bei der Hinfahrt. Dieser gekaufte und gelochte Fahrschein ist Dein Trumpf gegen die 40 EUR.

Ääääääh ... wo genau war der Zug gerade, als Dir auf der Hinfahrt das Ticket im Zug verkauft wurde? Ach, egal: Denn der Zub hätte bei einer Monatskarte LOS auf jeden Fall ABC verkaufen müssen. Hat er die Monatskarte LOS gesehen? Hast Du sie ihm gezeigt?



Nachricht bearbeitet (25.09.03 15:30)

Viele Grüße von Matze
"Die richtige Antwort ist Du mußt 40 Euro zahlen weil die Tarifbestimmungen eindeutig sagen daß Anschlußfahrten nicht als "lückenlos bezahlt" gelten, wenn der Zug nicht auf einem gemeinsamen Grenzbahnhof nicht hält."

Was genauso KLEINKARIERT ist (Abo-Zeitkartenkunden ernähren den ÖPNV sowieso) wie UNLOGISCH, da die Strecke durch das Auslassen einer Haltestelle nicht länger wird.

In NRW mußte man es separat regeln (hier hat sich u.a. die Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW eingesetzt (*)), früher gab's auch oft Ärger - je nach der Tageslaune des Schaffners.

Falls hier Leute von VCD, ProBahn oder Parteien lesen - vielleicht könnten sie sich auf das Beispiel der NRW-Verbünde VRR+VRS+AVV berufen und ähnliche Regelungen BUNDESWEIT durchsetzen? In jedem weiteren Land wird es einfacher... :-)

Zum NRW-Tarif und einigen Serviceangelegenheiten im Forum von ProBahn-NRW:

[www.f27.parsimony.net]

--------------------------------
(*) [www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de]
Man kann es so oder so sehen. Legt man als Tarifgrenze die Bahnhöfe zu Grunde, gilt Berlin AB bis Wilhelmshagen und Deine Monatskarte LOS ab Erkner. Somit ist das Teilstück zwischen Wilhelmshagen und Erkner nicht abgedeckt. Andererseits wird immer darauf verwiesen, daß die Tarifgrenze identisch mit der Stadtgrenze ist. In diesem Fall gilt Berlin AB bis irgendwo zwischen Wilhelmshagen und Erkner und die Monatskarte LOS bis irgendwo zwischen Erkner und Wilhelmshagen. Damit wäre die gesamte Strecke abgedeckt. Dies würde ich als Argument nutzen, um das EBE nicht zu zahlen.

Gruß
Thoralf
Das ist aber als Argument schlichtweg falsch. Sorry. Leute, schaut halt einmal in den VBB-Tarif hinein. Die Beförderungsbedingungen und die Tarifbestimmungen sind wie Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verstehen und im Rahmen des abgeschlossenen Beförderungsvertrages bindend. Da gibt es nichts zu rütteln.

[www.s-bahn-berlin.de]

Teil B, Punkt 5.4 "Weiterfahrt"

Teil A, § 8 "Ungültige Fahrausweise" und § 9 "Erhöhtes Beförderungsentgelt"

Alles andere ist nicht relevant. Der VBB-Tarif ist durch den Berliner Senat und durch das Regierungspräsidium in Darmstadt genehmigt.
Die Frage, "Wo der Zug war" ist völlig irrelevant, da der Züge aus Erkner i.d.R. nicht in Karlshorst und damit als "ersten Halt" Ostbahnhof haben.


A jar.
Thoralf Braunert liegt falsch, man kann es nicht "so oder so sehen". Der Tarifkompass ist eindeutig, und laut denen muß Michael Dambeck löhnen.

Allerdings hat man als Kunde auch ein Recht darauf konsistent und fair behandelt zu werden. Das ist hier meiner Meinung nicht den Fall, so wurde Michael z.B. mehrmals falsch informiert: Zu erst im Zug auf der Hinfahrt – Schaffner verkauft falsche Fahrtkarte, hätte ABC sein müssen. Zum zweiten im Zug auf der Rückfahrt – falsche Begründung von Schaffnerin. Zum dritten telefonisch von der S-Bahn GmbH – Michael war nicht im Recht. Zum vierten vom VBB – ebenso. Und zum fünften in der schriftlichen Antwort – wieder falsche Begründung.

Ich denke mal als Fahrgast hast man das Recht auf die Gültigkeit dieser Aussagen zu vertrauen – also, wie Matze sagt, Widerspruch einlegen wegen der Falschauskunft bei der Hinfahrt.

Christian

So, habe gerade die Tarifbestimmungen durchgelesen (danke, Matze), und danach ist Michael meiner Meinung nach total unschuldig. Der entscheidende Absatz im Tarifkompass

"Möchten Sie mit einem anderen Verbundfahrausweis, der nicht wie oben beschrieben zu den Stadttarifen gehört, über das Ziel hinausfahren, müssen Sie vor der Weiterfahrt (ggf. an einem Umsteigepunkt) einen zusätzlichen Fahrausweis lösen. Dieser muss ab der letzten Haltestelle in der Flächenzone Ihres ersten Fahraus weises gültig sein."

findet sich nämlich nicht im Tarif selber – jedenfalls nicht im Punkt 5.4 Weiterfahrt:

"5.4 Weiterfahrt

Wünscht ein Fahrgast seine Fahrt über die in den Fahrausweis einbezogenen Flächenzonen hinaus fortzusetzen, hat er vor dem Verlassen dieser Flächenzonen einen weiteren Fahrausweis zu lösen. Dieser Fahrausweis bis zu der Flächenzone, in der das endgültige Fahrtziel liegt, muss zur Fahrt ab der letzten durch den ursprünglichen Fahrausweis abgedeckten Tarifwabe, durch die der vom Fahrgast gewählte Fahrweg führt, berechtigen.

Wünscht ein Fahrgast in den Tarifbereichen der kreisfreien Städte oder im Tarifbereich Berlin mit einem Fahrausweis, der nur für zwei Teilbereiche gültig ist, die Fahrt in den dritten Teilbereich fortzusetzen oder sie dort zu beginnen, hat er vor Verlassen des Teilbereichs B bzw. vor Fahrtantritt im Teilbereich A oder C einen Anschlussfahrausweis entsprechend dem räumlichen Geltungsbereich des Hauptfahrausweises zu lösen und ggf. noch zu entwerten. Für Fahrten mit Start und Ziel im Teilbereich C ohne Berührung des Teilbereiches B werden keine Anschlussfahrausweise ausgegeben. [...]"

Der Rest von Absatz 5.4. ist hier unwichtig, es geht ums Entwerten, Gültigkeitsdauer, Gruppenzeitfahrkarten und Fahrräder.

Der erste Absatz sagt klar das der weitere Fahrausweis "ab" der letzten Tarifwabe gültig sein muß. Da die Tarifzonen aneinander anfügen (es gibt keine Lücke zwischen B und C), erfüllt meiner Meinung nach ein Fahrschein AB bei einer Zeitkarte C die Bedingung. Oder sieht das jemand anders?

Der 2. Absatz ist unwichtig da es dort nur um den Sonderfall wenn man eine Zeitkarte für AB oder BC hat geht – trifft auf Michael nicht zu.

Fazit: Tarifkompass enthält Falschaussage. Schaffner Hinfahrt hatte Recht, telefonische Auskunft S-Bahn und VBB war richtig, alle anderen falsch, beim VBB gilt dieselbe Regelung wie beim VRR (ob beabsichtigt oder nicht ist eine andere Frage). Brief am besten direkt an Vorstandsvorsitzenden des VBB.

Christian Schmidt

Im von greenpousse zitierten Punkt 5.4 steht, dass der Anschlussfahrschein "ab" der letzten Tarifwabe gelten muss und nicht erst dahinter, wie es greenpousse deutet, also in diesem Fall (Fürstenwalde nach Berlin Ostbahnhof, also Berlin A) ab Erkner. Und Erkner liegt nun mal in Berlin C (und natürlich gleichzeitig in LOS), so dass ein ABC-Fahrschein zur Fahrt nach Ostbahnhof benötigt wird.

Jens Fleischmann
Eben: Ab der letzten Tarifwabe des ursprünglichen Fahrausweises (= Monatskarte LOS). Und da muss es halt auf der Fahrt bis zum Berliner Ostbahnhof ein Fahrschein für Berlin ABC sein.
"... beim VBB gilt dieselbe Regelung wie beim VRR (ob beabsichtigt oder nicht ist eine andere Frage). Brief am besten direkt an Vorstandsvorsitzenden des VBB."

Könnte jemand bei Gelegenheit den Herrschaften erklären, daß die gegenwärtig offenbar praktizierte kleinliche Abkassiererei wenig Sinn macht, wenn mangels ÖPNV-Dauerkunden genau das eintritt, was ich bereits seit Jahren befürchte: ÖPNV/SPNV gilt für Politiker als eine "Streichmasse", MIV als "notwendige Infrastruktur":

[213.148.144.39]

Und die Streichvorschläge von Steinbrück (SPD) und Koch (CDU) unter:

[www.cdu.de]

Beachte z.B. "Komplex Schienenverkehr" auf der S. 9...
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