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VBB-Tarif für Behinderte im Fernverkehr
geschrieben von Frank 
Ich bin sehbehindert und kann wie alle anderen Behinderten nach den Tarifbestimmungen des VBB mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke die IR-Züge zwischen Berlin und Elsterwerda sowie die Züge D 448/449 zwischen Potsdam und Forst (Lausitz) kostenfrei benutzen. Bis zum 14.12.2003 war dies auch in den IR-Zügen zwischen Berlin und Prenzlau und zwischen Brandenburg (Havel) und Berlin möglich. Behinderte konnten zwischen Potsdam und Forst (Lausitz) auch den IC mit Zuschlag benutzen. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2002 hat man die IR-Züge zwischen Berlin und Prenzlau durch IC-Züge ersetzt.

In den IC-Zügen zwischen Potsdam und Prenzlau und zwischen Potsdam und Forst (Lausitz) gelten nur noch Zeitkarten und Semestertickets. Aber Behinderte können diese Züge nicht kostenfrei oder mit Aufpreis benutzen.
Behinderte sind dadurch nur benachteiligt und werden in der Mobilität eingeschränkt. Für Behinderte bedeutet dies, dass man zwischen Berlin und Prenzlau nur noch alle 2 Stunden mit dem RE 3 fahren kann. Diese Züge sind aber häufig überfüllt und voller Fahrräder. Ein Rollstuhlfahrer könnte in dem Fall nicht befördert werden.

Die Studenten mit Semesterticket dürfen die IC-Züge mit Aufpreis benutzen. Aber es ist ungerecht, dass Behinderte nicht mit einbezogen wurden. Aber ich hoffe, daß sich das bald ändert.

Behinderte sollten auch die IC-Züge kostenfrei oder mit Aufpreis benutzen dürfen.
Hallo Frank !

Ich selber bin auch behindert (im Rollstuhl) und kann Dein Ärger verstehen,
zumal du es ja bisher gewohnt warst die IC-Züge zu nutzen.

Allerdings glaube ich das der VBB hier auch sehr großzügig war,
denn normalerweise darf man mit dem Schwerbehindertenausweis mit
Wertmarke "nur" Busse und Bahnen im städtischen bzw. Verbundbereich
nutzen, bei einigen Abkommen war oder ist N O C H die freie Nutzung
einiger wenigen D/IR-Züge möglich.

Aber natürlich ist es schon etwas befremdlich das hier Studenten "nur"
mit Aufpreis und Behinderte "voll" für die IC-Nutzung zahlen müßten.

Frage doch mal nach beim örtlichen Behindertenbeauftragten
(Rathaus, Behörde oder Ortsamt) ob der was in Erfahrung bringen kann.

Es gibt ja auch von der DB, jedes Jahr neu, ein Büchlein,
wo drinnen steht in weit Behinderte frei reisen dürfen,
dort gibt´s auch genaue Aussagen über die Nutzung von IR/D-Zügen usw.
So kann man wenn man Zeit hätte von Berlin bis z.B. Hamburg frei fahren,
wenn man eben über Wittenberge, Hagenow usw. fährt, allerdings nur mit
RE und RB´s mit zig mal umsteigen, in der Praxis aber natürlich kaum zu empfehlen.

Die Broschüre gibt´s kostenlos in jeden DB-Reisecenter und heisst
"Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende"
Herausgeber DB-Frankfurt, interne Bestellnr.: VP 00602.
oder telefonisch bestellen unter 01805-996633.
...kann man über bahn.de ´runterladen, ist aber keine so gute Qualität.

MfG
Thomas Friedrich
(leider nicht aus Berlin)
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