Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Verwunderung
geschrieben von Markus R. 
Markus R.
Verwunderung
14.01.2004 08:39
Hallo Leute,

mich wundert das ein wenig mit den Berichten über Tramunfälle. Ich dachte es sei verboten in den Median über Fahrgastunfälle zu berichten.
Oder wurde da was geändert?

MfG

Markus

Re: Verwunderung
14.01.2004 11:19
Es gibt nur eine Nachrichtensperre bei Suiziden, da ein Nachahmeeffekt nachgewiesen ist. Das betrifft also keine "ungewollten" Unfälle.

Gruß
Alex
Markus R.
Re: Verwunderung
14.01.2004 11:26
Achso na denn is klar. War nur seltsam weil in den paar Tagen seit Neujahr so viel zu hören/lesen war.
Re: Verwunderung
14.01.2004 11:29
Markus R.
Re: Verwunderung
14.01.2004 11:44
TimB
Re: Verwunderung
14.01.2004 11:48
Also, meines Wissens nach sichert der § 5 des Grundgesetzes Pressefreiheit zu. Das gilt auch für Suizide mit Strassenbahnen.

Nachrichtensperren beziehen sich nur auf Aussagen der Polizei und Beteiligten Dritten (Bsp.: BVG und Mitarbeiter).

Die Presse darf immer berichten. Egal worüber.

Alles andere wäre Zensur.
Re: Verwunderung
14.01.2004 16:18
Das stimmt definitiv nicht!!!!!!!! Die Presse darf bereits seit einigen Jahren nicht mehr über Suizide (insbesondere im ÖPNV-Bereich) berichten. Vorreiter war eine Studie in Wien, die belegt hat, dass nach dem Presseverbot 80% der Suizid(versuche) im U-Bahnbereich zurückgegangen sind. Du wirst auch in keiner Zeitung mehr einen Artikel wie: "Frau sprang vor U-Bahn" finden!
Re: Verwunderung
14.01.2004 20:34
Unsinn, in Deutschland wird den Medien nichts verboten.
Die Medien haben einige Regeln selbst aufgestellt, und eine davon ist, über Suizide sachlich und knapp zu berichten. Selbstverständlich kann man die Suizid-Unfälle in der Tageszeitung nachlesen. Aber eben nicht auf der Titelseite.

Hier und da reisst eine Zeitung um möglichst viele Verkaufszahlen zu erhaschen diese Regeln nieder.

Ebenso eine Regel, Leichen und Leichenteile nicht zu zeigen. Auch dieses wird nach und nach nicht mehr befolgt.

Verboten ist in Deutschland nichts. man riskiert allerdings von anderen Zeitungen auf der Titelseite als "Leichenfledderer" bezeichnet zu werden.

Ich schrieb unsinn, weil in Deutschland es keine Auflagen gibt, über was man nicht zu berichten hat.

Die Frage ist stets nur: was wollen die Leser sehen (Leichenbilder). Eine Zeitung mit Bildern von einer Kinderleiche würde sich leider gut verkaufen, aber (niemend will die Zeitung dann gekauft haben), aber verboten ist es nicht.
Re: Verwunderung
17.01.2004 15:11
Re Selbstmord: Natürlich darf jede Zeitung darüber berichten, aber es gibt Richtlinien des Deutschen Presserates <www.presserat.de> zum Umgang mit Selbstmord. So soll z.B. nicht der volle Name genannt werden, Fotos keine Identifiezierung ermöglichen und ein Eisenbahnzummenhang nach Möglichkeit nicht erwähnt werden.

Bei Übertretungen erteilt der Presserat nicht-öffentliche oder öffentliche Rügen (falls sich jemand beschwert!).

Unfälle sind Nachrichten wie alle andere.

Christian
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen