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Spontane ungewollte Schwarzfahrt - wie seht ihr das?
geschrieben von Jay 
Heute mal ein Thema das sicher auf kontroverse unterschiedliche Ansichten stoßen wird. Hab mir zwar hin- und wieder mal Gedanken zu dem Thema gemacht, aber nun liegt mir leider ein praktisches Beispiel vor:

Ein PKW fährt mit zwei Personen besetzt stadteinwärts auf der Landsberger Allee. Es gibt Stau, und der Beifahrer entscheidet sich spontan auf die Straßenbahn umzusteigen statt sich vom Fahrer nach Hause bringen zu lassen. Gesagt, getan - und schwupps steht die Person vor dem Fahrkartenautomat und hat ein Problem. 2,10 Euro sind als Kleingeld nicht vorhanden und der (veraltete) Automat nimmt weder Scheine noch Karte.
Und natürlich passiert was passieren muss in einem solchen Fall - es kommt eine Kontrolle die den Wunsch nach 40 Euro ausstellt.

Wie nun weiter? Die Person wollte den Fahrpreis entrichten, war aber wegen der beschränkten Technik nicht dazu in der Lage und sieht verständlicherweise nicht ein, dass nun 40 Euro fällig sein sollen.

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Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Die VBB-Tarif- Beförderungsbedingungen sagen dazu folgendes:

"Die mobilen Fahrausweisautomaten in den Verkehrsmitteln können als Zahlungsmittel generell Münzen im Wert von 0,05 EUR, 0,10 EUR, 0,20 EUR, 0,50 EUR, 1,00 EUR und 2,00 EUR annehmen.
Die stationären Fahrausweisautomaten können auch Banknoten im Wert von 5,00 EUR, 10,00 EUR, 20,00 EUR sowie 50,00 EUR annehmen. Die Fahrgäste können die Münzen und Banknoten in beliebiger Stückelung und Reihenfolge in die Verkaufsgeräte eingeben. Die Automaten sind zur Rückgabe von Wechselgeld eingerichtet. Falls einmal Wechselgeld im Automaten fehlt oder die Restgeldrückgabe aus sonstigen wichtigen Gründen außer Betrieb gesetzt ist, muss der Fahrgast passend zahlen. Darauf wird der Fahrgast besonders hingewiesen. In Fahrzeugen mit mobilen Fahrausweisautomaten ist das Personal nicht verpflichtet, Geld zu wechseln. Fahrausweisautomaten können auch für das bargeldlose Zahlen eingerichtet sein."

Die BVG-Seite sagt dazu folgendes:

"Auch in unseren Straßenbahnen und Bussen können Sie ein ausgewähltes Fahrscheinsortiment erwerben. Einzelfahrscheine, Kurzstreckenfahrscheine und Tageskarten erhalten Sie im Bus sowie an den Automaten in der Straßenbahn. Diese Fahrscheine sind beim Kauf bereits entwertet und gelten somit zum sofortigen Fahrtantritt.
Bitte beachten Sie dass die Automaten in den Straßenbahnen nur Münzen annehmen und die Busfahrer nur ein sehr kleines Wechselgeldkontingent haben und keine größeren Geldscheine wechseln können. "


So hart das jetzt klingt, ist der Fahrgast verpflichtet, Kleingeld dabei zu haben...
Wenn der Automat jetzt bei bestimmten Münzen (20 Cent oder 2 Euro sind da immer sehr tückisch ) die Annahme verweigert, weiß ich nicht, wie sichs handhabt...
Aber so... das ist dann leider Pech gehabt, auch wenns doof ist, ich weiß.

Lg Chris-Logan
Das ist eher ein gesellschaftlich-moralisches Problem als ein juristisches. Der Verkehrsbetrieb wird sich in seinen Beförderungsbedingungen abgesichert haben, dass es Sache des Fahrgastes ist, sich einen Fahrschein zu besorgen - ob die Bedingungen nun realistisch für den Fahrgast sind oder nicht - von Komfort wollen wir garnicht erst reden. Juristisch wird man gegen die 40 ¤ nichts machen können.

Normalerweise bezahle ich eine Ware oder Dienstleistung mit Geld und es ist jemand da, der kassiert. Dieser Verpflichtung haben sich Verkehrsunternehmungen seit Jahrzehnten im großen Stil aus Kostengründen entzogen und auf Automaten verlagert, die mehr oder minder komfortabel zu bedienen sind und manchmal nicht funktionieren. Das kann man beklagen oder ungerecht finden - aber die Folge wären deutlich höhere Fahrpreise, wenn noch Schaffner mitfahren oder Verkäufer an Schnellbahnstationen wären.

Also ist diese spezielle Situation für den Spontan-Fahrgast unter "Pech gehabt" zu verbuchen. Solange das mit dem Bezahlen so unkomfortabel ist kann ich verstehen, dass potentielle Spontan-Fahrgäste eben mit dem Auto weiterfahren oder zu Fuß gehen oder auch versuchen, ohne Bezahlung zu fahren.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Woran scheitert eigentlich Kartenzahlung in den Fahrzeugen?

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
dubito ergo sum schrieb:
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> Woran scheitert eigentlich Kartenzahlung in den
> Fahrzeugen?

Was EC- oder Kreditkarten angeht, bei alten Modellen wohl vor allem die fehlende Datenanbindung. Die Karten werden ja in der Regel online geprüft. Bei Geldkarte wohl nur der Kartenleser bzw. der Willen, diesen nachzurüsten.
Richtig, so stehts in den Beförderungsbedingungen drin. Die Frage ist allerdings ob das noch zeitgemäß ist. Andere Betriebe (auch im VBB) sind da wesentlich fahrgastfreundlicher in der Annahme, insofern kann man IMO durchaus die Frage aufstellen, ob der BVG-Zustand noch Stand der Technik ist. Das möchte ich negieren, daher stellt sich weiterhin die Frage, in welchem Rahmen es der BVG zuzumuten ist auf den Stand der Technik zu kommen.
Im den vier Flexity-Prototypen wird ja endlich eine neue Automatengeneration angetestet, dennoch wirds ne ganze Weile dauern bevor diese flächendeckend zum Einsatz kommen. Genau in dieser Umrüstphase wird dieser Fall aber sicher gehäuft auftreten.
Und zumindest von anderen Betrieben weiß ich, dass dort Kulanz geübt wird, denn ein Fahrgast mit guten Erfahrungen kommt wieder, einer mit schlechten Erfahrungen verbreitet diese im Bekanntenkreis, was sich dann auch wieder auf die Einstellung zum VU auswirkt.

PS: Inzwischen sind ja noch einige Posts dazugekommen. @histor: Ich wäre mir nicht so sicher, dass das juristisch klar ist. Selbst das absichtliche Schwarzfahren wird ja von einigen Richtern abgewiesen, weil sie kein "erschleichen" Erkennen wollen, da musste ja erst das Bundesgericht ran und klarstellen dass dafür keine Heimlichtuerei nötig ist. Da dürfte es bei einem solchen ungewollten Fall noch wesentlich interessanter sein.

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Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.05.2009 15:07 von Jay.
Es soll ja auch Unternehmen geben, die lassen beim Preis von 8 EUR kein Zahlen mit nem 20-Euro-Schein zu. An stationären Automaten wohlbemerkt.
Und hab mal genügend Münzgeld für ne Tageskarte dabei!
Jay schrieb:
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> [...] Wie nun weiter? [...]

Ganz einfach in zwei simplen Schritten:

1. Fahrgastverband mitteilen, um generellen Handlungsbedarf zu signalisieren:
IGEB Kummerkarte

2. Schlichtungstelle mitteilen, um Schlichtung einzuleiten:
Schlichtungsstelle Ost

(PS: Der IGEB mitteilen, dass man sich parallel selbst an die Schlichtungsstelle wendet, damit die Fälle nicht doppelt auftauchen)

Dieses Verfahren lässt sich auch auf andere Varianten des Graufahrens anwenden.
Chris-Logan schrieb:
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> So hart das jetzt klingt, ist der Fahrgast
> verpflichtet, Kleingeld dabei zu haben...

Das dürfte mit ein Grund sein, warum ein Auszug aus den Beförderungsbedingungen an jedem Haltestellenhäuschen zu finden ist...

Platte
Hallo,

interessantes Thema, das hat mich auch schon öfter beschäftigt! Zur rechtlichen Lage: Keine Ahnung!

Aus moralischer Sicht und im Sinne eines guten Image stünde jedem VU in dieser Situation ein kulantes Verhalten gut zu Gesicht.

Von einem spontanen Gelegenheitsfahrgast kann man nicht erwarten, daß er vorher die Webseite der BVG (vielleicht hat er gar keinen www-Zugang, auch das gibt's durchaus) oder gar die Beförderungsbedingungen studiert. Das mag zwar rein rechtlich seine Pflicht sein, aber Neukunden gewinnt man mit dem sturen Beharren auf solchen Regelungen keine.
Angesichts des heutigen Fahrpreisniveaus im Berliner Raum, z.B. bei Tageskarten, ist für den Gelegenheitsfahrgast die Annahme durchaus nicht abwegig, daß der Automat im Fahrzeug Scheine oder Karten akzeptiert - erst recht, wenn das Ding (in etwa) die Abmessungen eines stationären Automaten hat, was man sogar von draußen sieht! Warum soll er dann nicht auch die gleichen Funktionen haben?

Und selbst, wenn der Fahrgast weiß, daß der Automat nur Münzen akzeptiert: Kann man erwarten, daß jeder, der z.B. eine Tageskarte kaufen möchte, 6,10...6,50 EUR in Münzen dabei hat? Ist ihm dann, nur weil er nicht genügend Hartgeld mitführt, der Fußweg bis zur nächsten stationären Verkaufsstelle zuzumuten? Wenn er nicht zufällig einen Laden mit VBB-Ticket-Angebot in der Nähe kennt (der auch noch geöffnet haben muß), wird das in aller Regel der nächste S- oder U-Bahnhof sein - und der ist an manchen Stellen des Straßenbahnnetzes ganz schön weit weg (Alt-Schmöckwitz!). Soll er dann wirklich bis zum nächsten Bahnhof laufen oder alternativ noch zusätzlich 1,30 EUR für eine Kurzstrecke oder gar 2,10 EUR für eine Einzelfahrt ausgeben, obwohl die Tageskarte, die er sich kaufen möchte, ohnehin schon über 6 EUR kostet?
Eine solche Denkweise seitens eines VU halte ich für ziemlich weltfremd und weder dienstleistungsorientiert noch zeitgemäß.

Demjenigen, dem ein VU in einer solchen Situation 40 Euronen abknöpft, würde ich raten, unter Nennung der hier zusammengefaßten Argumente ein postalisches oder elektropostalisches Faß aufzumachen und auch gleich mit entsprechender "Werbung" im Bekanntenkreis und ggf. in den Medien zu drohen.

Grüße vom ex-Dresdner
ex-Dresdner schrieb:
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> Aus moralischer Sicht und im Sinne eines guten
> Image stünde jedem VU in dieser Situation ein
> kulantes Verhalten gut zu Gesicht.
> Eine solche Denkweise seitens eines VU halte ich
> für ziemlich weltfremd und weder
> dienstleistungsorientiert noch zeitgemäß.

Das klingt zwar gut - aber wie trenne ich jetzt diejenigen, die sich vielleicht wirklich vertan haben (und bei denen man sicher "Gnade vor Recht walten lassen könnte) von denjenigen, die sich die Kulanz frech zu Nutze machen? Ich kann mir vorstellen, dass bewusstem Missbrauch Tür und Tor geöffnet würde...
Soso. Aha!

Wenn es mir also an der Kasse zu lange dauert, gehe ich einfach mit der Ware dran vorbei. Der Laden hätte ja noch eine Kasse aufmachen können und spart auf meine Kosten. Gehts noch?

Hey! Ihr nehmt eine Beförderungsleistung in Anspruch und seid nun der Meinung, man könne aus diesen und jenen Gründen einfach so mitfahren?

Also das nächste Mal gehe ich zum Bäcker mit einem 50 EUR-Schein und denke gar nicht daran, mich mit Münzen abzuschleppen und wehe, der kann/will mir nicht rausgeben.

Viele Grüße von Matze
Schwarzfahrer sind wie Mietnomaden, bekommen wollen und nichts zahlen.
Jay schrieb:
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> Heute mal ein Thema das sicher auf kontroverse
> unterschiedliche Ansichten stoßen wird. Hab mir
> zwar hin- und wieder mal Gedanken zu dem Thema
> gemacht, aber nun liegt mir leider ein praktisches
> Beispiel vor:
>
> Ein PKW fährt mit zwei Personen besetzt
> stadteinwärts auf der Landsberger Allee. Es gibt
> Stau, und der Beifahrer entscheidet sich spontan
> auf die Straßenbahn umzusteigen statt sich vom
> Fahrer nach Hause bringen zu lassen. Gesagt, getan
> - und schwupps steht die Person vor dem
> Fahrkartenautomat und hat ein Problem. 2,10 Euro
> sind als Kleingeld nicht vorhanden und der
> (veraltete) Automat nimmt weder Scheine noch
> Karte.
> Und natürlich passiert was passieren muss in einem
> solchen Fall - es kommt eine Kontrolle die den
> Wunsch nach 40 Euro ausstellt.
>
> Wie nun weiter? Die Person wollte den Fahrpreis
> entrichten, war aber wegen der beschränkten
> Technik nicht dazu in der Lage und sieht
> verständlicherweise nicht ein, dass nun 40 Euro
> fällig sein sollen.
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Er hätte ja auch irgendjemand anderes fragen können, oder den nächsten Kiosk aufsuchen können. Woher soll der Kontrolleur es wissen? Denen werden doch jeden Tag verschiedenste Geschichten erzählt warum kein Ticket vorhanden ist.
Fahr nach Österreich und vergiß mal deine Vignette zu zahlen. Egal warum Du nicht bezahlt hast, Strafe muß sein, so auch bei Schwarzfahrern.
Hatte letztens auch ein Problem:

Ich stehe am Automaten am S-Bahnhof Ostbahnhof und der nimmt keine einzige meiner 50-Cent Münzen an. Der gegenüberstehende maht dasselbe, obwohl bei beiden dransteht, dass sie welche annehmen. Banknoten wollte er auch nicht. Also eben zum Bus 240 gegangen um bis Hbf zu fahren. Ich schaffe ihn auch gerade, aber der Fahrer stuft mich erstmal als ermäßigt ein und als ich ihn auch noch darauf hinweise, sagt er mir, dass doch gehe bis man 16 ist.

Hätte ich dann eine Strafe zahlen müssen, wenn ein Kontreulleur gesehen hätte, dass ich als 16-Jähriger eine ermäßigten Einzelfahrausweis habe (außerhalb des Busses versteht sich, sonst kann ich es auf den Fahrer schieben). Oder bin ich verpflichet, mir ein richtige Fahrkarte zu kaufen?

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Machete schrieb:
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> Schwarzfahrer sind wie Mietnomaden, bekommen
> wollen und nichts zahlen.


Mit dem Unterschied, dass einzelne Mietnomaden einen einzelnen Wohnungseigentümer leicht in den Ruin treiben können, weil doch schnell erhebliche Summen zusammen kommen.

Eine weitere Parallele ist, dass weder privates Wohnungseigentum und noch ein kostenpflichtiger ÖPNV gesellschaftlich erforderlich sind. Bei beiden gäbe es auch gute Argumente, warum es ein frei verfügbares öffentliches Gut sein könnte und nicht irgendwelchen Renditeerwartungen oder ähnlichem unterliegt.

ex-Dresdner schrieb:
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> interessantes Thema, das hat mich auch schon öfter
> beschäftigt! Zur rechtlichen Lage: Keine Ahnung!

Interessante Nuance in der rechtlichen Situation wäre noch, einem Mitarbeiter des Unternehmens - etwa dem Tramfahrer - den ausdrücklichen Wunsch mitteilen, die Fahrt bezahlen zu wollen und zwar direkt nachdem man bemerkt hat, dass es mit dem Automaten nicht klappt.

Bei der BVG wird dieser das Anliegen vermutlich mit Verweis auf die dienstlichen Anordnungen und das Nichtvorhandensein von Fahrscheinen verweigern.

Ein zusätzlicher Service der BVG könnte auch sein, beim Fahrer Barverkauf zum Bordpreis einzuführen, wie es die MVB in Magdeburg mal hatten. Gegen einen kräftigen Aufschlag kann man seinen Fahrschein, wenn es grad nicht anders geht und bevor man schwarz fährt direkt beim Fahrer kaufen. Der könnte dann noch einen Block dabei haben, auf dem er schnell die Barüberzahlung quittiert und gut ist. Man gibt also z.B. dem Fahrer einen 10-Euro-Schein und bekommt einen Quittung/Fahrschein-Vordruck über 3 Euro Bordpreis plus 7 Euro Gutschrift, die man sich irgendwo wieder holen kann.

Der Preis müsste so sein, dass diese Lösung selten in Anspruch genommen wird, aber notfalls eben eine Alternative zum Geldwechseln oder Schwarzfahren zur Verfügung stünde.

> Und selbst, wenn der Fahrgast weiß, daß der
> Automat nur Münzen akzeptiert: Kann man erwarten,
> daß jeder, der z.B. eine Tageskarte kaufen möchte,
> 6,10...6,50 EUR in Münzen dabei hat? Ist ihm dann,
> nur weil er nicht genügend Hartgeld mitführt, der
> Fußweg bis zur nächsten stationären Verkaufsstelle
> zuzumuten?

Für mich ist das auf jeden Fall ein wichtiger Grund, weshalb die BVG etliche Euros, die sie von mir bekommen könnte, nicht bekommt. Vor meiner Haustür befindet sich eine Tramhaltestelle, aber in der Regel habe ich grad nicht das passende Geld, um mir ein Ticket zu kaufen. Also fahre ich entweder gleich mit der S-Bahn, die halt einige hundert Meter Fußweg entfernt ist oder eben schwarz bis zum nächsten S-Bahnhof und kaufe dort dann meinen Fahrschein. Umso ärgerlicher, dass ich dann oftmals noch nicht mal eine Ersparnis durch das Schwarzfahren habe, weil ich dann ja eben doch noch den selben Preis zahlen muss.
Zitat

Lopi2000 schrieb:
> Eine weitere Parallele ist, dass weder privates
> Wohnungseigentum und noch ein kostenpflichtiger
> ÖPNV gesellschaftlich erforderlich sind. Bei
> beiden gäbe es auch gute Argumente, warum es ein
> frei verfügbares öffentliches Gut sein könnte und
> nicht irgendwelchen Renditeerwartungen oder
> ähnlichem unterliegt.

Wobei Dir vermutlich klar ist, dass die Kosten dafür nicht der gute Geist des Sozialismus bezahlt, sondern über irgendeine Art gesellschaftlicher Abgabe aufgebracht werden müssen. Viel Glück dabei.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Also ich habe schon oft beim Bäcker mit einem 50er bezahlt und sehe darin kein Problem. Der Großteil der Kunden zahlt eben doch einigermaßen passend. Doch das Beispiel mit dem Bäcker hingt. Der Bäcker hat weder Tarif noch Beförderungsplficht. Der Bäcker kann so oder so sagen: Mit dir schließe ich keinen Kaufvertrag ab, doch mag ich nicht." Die BVG kann das nicht sie braucht hierfür einen besseren Grund (Vandalismus blasülz). Wenn man jeden mitnehmen muss muss man sich eine rechtliche Handhabe einfallen lassen wie man die finaziellen Angelegenheiten regelt. Die Beförderungsbedingen stellen hier jedoch nur das Mindestmaß dar. Dem Verkehrsbetrieb wäre es zu empfehlen über die Vorschriften hinaus Service anzubieten, denn die Zeiten der Beförderungsbehörde, die in Beförderungsfällen zählt sollten vorbei sein.
In Strausberg geben übrigens die Fahrkartenautomaten bei Wechselgeldmangel, einfach Gutschein aus, dieser kann dann bei Verkaufsstellen und sogar beim Fahrer sofort gegen Geld eingelöst werden, sofern der grad ausgeben kann. Das nenne ich mal eine kundenfreundliche Lösung.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Also, dass ein Spontanfahrgast, wie oben beschrieben, eine Tageskarte braucht (und dafür viel passendes Kleingeld), ist doch ziemlich unwahrscheinlich. Ebenso wahrscheinlich ist doch, dass der Mensch dann auch überhaupt kein Geld dabei hat.

Solange sowas nicht nachts in Schmöckwitz passiert (und man bei einer Autopanne ohnehin keine Möglichkeit hat, einfach mit der Bahn weiterzufahren), bleibt einem das Ansprechen anderer Fahrgäste nach Wechselgeld.
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