Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 20.06.2012 17:05 |
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 20.06.2012 17:41 |
Zitat
nicolaas
Der Berliner Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG, Klaus Just, sprach im Interview mit dem Neuen Deutschland über seine Meinung zur Teilausschreibung:
Frage: Die EVG sagt, dass es sich um ein »fadenscheiniges Argument« handele, dass schnell entschieden werden müsse.
Antwort: "[...]Die Termine, zu denen schnelles Handeln erforderlich gewesen wären, sind vor Jahren verstrichen, jetzige Verzögerungen ändern die Gesamtsituation nicht mehr großartig."
Ganzes Interview hier.
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 20.06.2012 18:01 |
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 20.06.2012 18:25 |
Zitat
Logital
Die EU ist hier mal ausnahmsweise nicht der Schuldige. Die EG VO 1370 erlaubt weiterhin Direktvergaben wenn ein nationales Recht dem nicht entgegen steht.
Das BGH hat entschieden, dass SPNV Verträge als Direktvergabe nicht mehr zulässig sind und somit steht nationales Recht der Direktvergabe entgegen.
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 20.06.2012 18:40 |
Zitat
Logital
Eine grundsätzliche Diskussion über den Sinn von Ausschreibungen kann und sollte man gern führen. Im Falle der Berliner S-Bahn und der heutigen Gesetzeslage führt an der Ausschreibung aber kein (gesetzlicher) Weg vorbei. Die heutige Gesetzeslage ist vor allem daraus entstanden, dass man glaubt dass Staatsunternehmen unwirtschaftlich handeln und sie sich den Wettbewerb stellen müssen. Vielleicht ist es in einigen Jahren wieder anders. Derzeit ist ein Trend zur Rekommunalisierung ja erkennbar. Die EU ist hier mal ausnahmsweise nicht der Schuldige. Die EG VO 1370 erlaubt weiterhin Direktvergaben wenn ein nationales Recht dem nicht entgegen steht.
Das BGH hat entschieden, dass SPNV Verträge als Direktvergabe nicht mehr zulässig sind und somit steht nationales Recht der Direktvergabe entgegen.
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 20.06.2012 18:45 |
Die S-Bahn ist eine ganz normale EBO Strecke mit allen Rechten und Pflichten! Nur weil sie eine mittelalterliche Zugsicherung hat, fällt sie nicht aus der BGH Entscheidung raus. Und die betrieblichen Besonderheiten werden ja nach und nach beseitigt bzw. der 408 angeglichen.Zitat
Grundsätzlich alles richtig. Die BGH-Entscheidung bezog sich aber auf SPNV-Leistungen im Mischbetrieb auf "normaler" Eisenbahninfrastruktur des Bundes - also ohne die ganzen technischen und betrieblichen Besonderheiten "unserer" S-Bahn - und außerdem läuft momentan noch eine Bundesratsinitiative der "A-Länder"
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 20.06.2012 18:51 |
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 20.06.2012 19:07 |
Zitat
222
Meine größte Frage ist, wie die Privatbahnbetreiber die Fahrzeuge stellen sollen.
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 20.06.2012 20:05 |
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 20.06.2012 20:13 |
Zitat
Mariosch
Hier im Forum ist mehrfach dargelegt worden, das die Baureihe 480 und 485 sich nur mit immensem Aufwand auf ZBS umrüsten lassen, was wohl zumindest bezüglich der Fahrzeugtechnik einem Neubau gleichkäme - sofern das EBA da überhaupt mitspielt.
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 20.06.2012 21:34 |
Was er vor allem offenbar nicht erkannt hat - die "alten Wagen" gehören der S-Bahn Berlin GmbH, welche wiederum der DB AG gehört. Diese ist zwar Bundeseigentum, gegenüber Berlin spielt das aber keine Rolle - für den Senat ist die S-bahn Berlin GmbH ein privates Unternehmen.Zitat
vasarius
Eben nicht! Der Senat hat auch erkannt, dass es zu spät ist!Zitat
Mariosch
Natürlich gibt es da noch das Problem, das die Zeit für eine vernünftige Entwicklung inzwischen nicht mehr ausreicht, weil der Senat das ganze ziemlich verschlafen hat - aber das ist ja das tolle an der Ausschreibung, das Problem haben jetzt andere (nämlich die Bewerber und am Ende die Fahrgäste).
Laut [www.tagesspiegel.de]:
Was er noch nicht erkannt hat, ist dass es ab 2017 wegen der auslaufenden Zulassung erheblichen Fahrzeugmangel geben wird. Was dann wieder auf meine oben gestellte Frage zurückführt, dass zusammen vor der Ausschreibung ausgepokert werden müsste, wie der vorhandene Wagenpark 2018-2020 verteilt wird.Zitat
Die neuen Fahrzeuge werden voraussichtlich ab 2018 ausgeliefert, teilte Müller mit. Drei Jahre später soll der Fuhrpark für den Ring komplett sein. Für die Beschaffung und Instandhaltung der neuen S-Bahnwagen, die mindestens 30 Jahre „sicher, dauerfest und wartungsarm“ sein müssen, ist der künftige Betreiber zuständig. Da der S-Bahnvertrag im Dezember 2017 ausläuft, muss der neue Betreiber noch eine Weile mit alten Wagen fahren.
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 20.06.2012 21:41 |
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 20.06.2012 22:23 |
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 21.06.2012 01:31 |
Zitat
Chep87
Zitat
Grundsätzlich alles richtig. Die BGH-Entscheidung bezog sich aber auf SPNV-Leistungen im Mischbetrieb auf "normaler" Eisenbahninfrastruktur des Bundes - also ohne die ganzen technischen und betrieblichen Besonderheiten "unserer" S-Bahn - und außerdem läuft momentan noch eine Bundesratsinitiative der "A-Länder"
Die S-Bahn ist eine ganz normale EBO Strecke mit allen Rechten und Pflichten! Nur weil sie eine mittelalterliche Zugsicherung hat, fällt sie nicht aus der BGH Entscheidung raus.
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 21.06.2012 02:42 |
Zitat
vasarius
(immerhin ist der Betrieb/Ausbau eines Eisenbahnnetzes ohnehin nie und nimmer kostendeckend)
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 21.06.2012 03:07 |
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 21.06.2012 07:21 |
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 21.06.2012 07:30 |
Die Hersteller haben genügend Schnellbahnfahrzeuge im Sortiment als das sie nicht mal eine eine Serie von 180 Fahrzeugen für Berlin bauen könnten. Berlin ist nichts besonderes! Jede U-Bahn hat sein eigenes Lichtraumprofil: So what, baut man halt das Fahrzeug passend dazu! Passiert MEHRFACH im Jahr für verschiedene U-Bahn Betriebe! Stromschiene? Oh nein sowas wird ja auch ÜBERHAUPT GAR NICHT auf der Welt sonst wo noch benutzt. Scheiss enge Radien? Ok, doof, aber nicht unlösbar...Zitat
Wenn das eine "ganz normale EBO-Strecke" wäre, könnte man ja ganz einfach die Baureihe 430 (wird derzeit für die S-Bahnen Stuttgart und Rhein-Main produziert) in ausreichender Stückzahl nachbestellen und locker bis 2017 in Betrieb nehmen. Dass derlei nicht funktioniert, liegt jedoch nur in sehr geringem Maße an der im Berliner Gleichstromnetz verbauten Zugsicherung...
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 21.06.2012 11:40 |
Zitat
dubito ergo sum
Zitat
vasarius
(immerhin ist der Betrieb/Ausbau eines Eisenbahnnetzes ohnehin nie und nimmer kostendeckend)
Die S-Bahn war und ist für die DB mehr als kostendeckend.
Das die Bilanz der S-Bahn-Berlin GmbH das nicht wirklich widerspiegelt, liegt an den Quersubventionen, äh Gebühren für DBStuS und Netz.
Re: Ausschreibung der S-Bahn (Ausgliederung) 21.06.2012 20:46 |
Zitat
vasarius
Prinzipbedingt könnte also die DB jeden Mitbewerber durch geringere
Gewinnvorstellungen unterbieten. Das ist doch völlig asymmetrisch und
macht den Wettbewerb ziemlich gekünstelt.
[...]
*** Ich weiß, dass das Geld einerseits vom Land bezahlt wird, der
Gewinn aber andererseits beim Bund landet. Natürlich ist es da im
Interesse von Berlin, DB Bahn und Konkurrenten gegeneinander in
Wettbewerb treten zu lassen. Aber das ist wohl eher eine Folge des
Föderalismus und sollte kein Argument pro Wettbewerb sein.
Zitat
Arnd Hellinger
Grundsätzlich alles richtig. Die BGH-Entscheidung bezog sich aber auf
SPNV-Leistungen im Mischbetrieb auf "normaler" Eisenbahninfrastruktur
des Bundes - also ohne die ganzen technischen und betrieblichen
Besonderheiten "unserer" S-Bahn - und außerdem läuft momentan noch
eine Bundesratsinitiative der "A-Länder" (das sind die mit
SPD-Regierung), Direktvergaben im SPNV wieder generell zu gestatten...
Ganz so eindeutig ist die Rechtslage derzeit also mitnichten.
[...]
Zitat
BGH Beschluss vom 8. Februar 2011
1. Der DB Regio im Änderungsvertrag übertragene Betrieb der
S-Bahn-Linien 1 bis 11 über den Dezember 2018 hinaus, bis 2023, fällt
in den Anwendungsbereich des Vierten Teils des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen.
a) Dieser Anwendungsbereich ist im Gesetz nach Vertragsarten und
-gegenständen prinzipiell umfassend bestimmt [...] Von ihm sind [...]
lediglich Arbeitsverträge und die Aufträge ausgenommen, die in § 100
Abs. 2 lit. a bis t GWB bezeichnet sind. Dieser Ausnahmekatalog ist
grundsätzlich als abschließend anzusehen.
[...]
Bei den im von DB Regio vorgelegten Rechtsgutachten [...] gegen den
abschließenden Charakter der Regelung angeführten Beispielen der
In-House-Geschäfte, der interkommunalen Zusammenarbeit und bei den
sozialrechtlichen Beschaffungen handelt es sich nur um vermeintliche
Durchbrechungen des Ausnahmekatalogs von § 100 Abs. 2 GWB. [...] Die
für In-House-Geschäfte und die interkommunale Kooperation anerkannten
Ausnahmen beruhen auf einer Rechtsfortbildung im Sinne einer
teleologischen Reduktion durch den Gerichtshof der Europäischen Union,
die nicht im Auftragsgegenstand oder in Merkmalen des Auftraggebers,
sondern im rechtlichen Verhältnis der jeweiligen Vertragspartner
zueinander ihren Grund hat.