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GT6N
geschrieben von S4289 
GT6N
19.12.2011 11:41
Hallo,

Konnte heute gegen 10.00 Uhr den GT6N 1016 wieder auf Strecke antreffen(als Betriebsfahrt -Schleife Riesaer Str.). Auffällig sind die neuen Zielanzeiger am Wagen. Der 1016 ist doch der GT6N (auch 1006) in dem eine neue Elektronik eingebaut wurde??
Meine Frage: Ist der Wg. auch schon im Fahrgasteinsatz?
Re: GT6N
19.12.2011 12:41
Er war schon letzte Woche unterwegs - war aber noch nicht im Fahrgasteinsatz.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Re: GT6N
19.12.2011 13:14
Zitat
S4289
[...] Auffällig sind die neuen Zielanzeiger am Wagen. [...]

Gibts Fotos?
Re: GT6N
19.12.2011 13:34
... bestimmt die gleichen BernsteinLED's wie beim Flexi.
Re: GT6N
19.12.2011 14:13
Richtig, sind wie bei Flexity!
Re: GT6N
19.12.2011 14:21
Zitat
S4289
Hallo,

Konnte heute gegen 10.00 Uhr den GT6N 1016 wieder auf Strecke antreffen(als Betriebsfahrt -Schleife Riesaer Str.). Auffällig sind die neuen Zielanzeiger am Wagen. Der 1016 ist doch der GT6N (auch 1006) in dem eine neue Elektronik eingebaut wurde??
Meine Frage: Ist der Wg. auch schon im Fahrgasteinsatz?

Bis zum Fahrgasteinsatz dieser beiden Wagen wird es noch lange dauern...

T6JP
Re: GT6N
19.12.2011 14:48
Zitat
S4289
Richtig, sind wie bei Flexity!

Hmph! Dabei wären gerade bei der Straßenbahn die farbigen Liniensignets, wie jetzt im H-Zug 5035 eingebaut, wesentlich wichtiger!
Re: GT6N
19.12.2011 14:50
Eigentlich ja. Nur wer kennt den die Farbe seiner Linie?

Gruß fairsein
Seit wann haben denn Straßenbahnlinien Farben? (Ja, ich weiß... auf den Netzspinnen)... bzw. seit wann sind die denn relevant? Dann müßten ja auch die Buslinien Farben bekommen. Man kann es auch übertreiben.
Re: GT6N
19.12.2011 15:19
Zitat
fairsein
Eigentlich ja. Nur wer kennt den die Farbe seiner Linie?

Wie soll der Fahrgast "seine" Farbe auch kennen, wenn sie bis auf in der Netzspinne nirgends weiter verwendet wird?

Ich würde auch eine farbige Anzeige begrüßen. Nur dann müssten die Linienangaben an den Haltestellen auch entsprechend gestaltet sein.


Zitat
Vollring über Westkreuz
Dann müßten ja auch die Buslinien Farben bekommen.

Den Zusammenhang verstehe ich nicht ganz. Wieso müssten die Buslinien dann zwangsweise auch Farben bekommen?

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.12.2011 15:22 von Florian Schulz.
Re: GT6N
19.12.2011 15:52
Zitat
Vollring über Westkreuz
Seit wann haben denn Straßenbahnlinien Farben? (Ja, ich weiß... auf den Netzspinnen)... bzw. seit wann sind die denn relevant? Dann müßten ja auch die Buslinien Farben bekommen. Man kann es auch übertreiben.

Ich empfinde es in Städten, wo die Farbe als zusätzliches Unterscheidungsmerkmal genutzt wird, durchaus angenehm. Vorteil ist halt, dass man schon von weitem sehen kann, welche Linie kommt. Ich nutze z.B. häufig die Haltestelle "U Eberswalder Str. / Pappelallee" spontan, wenn denn gerade die Linie 12 aus der Kastanienallee ankommt. So reicht es (bei mir) gerade aus, quer über die Kreuzung zu erkennen, welche Linie es ist, es würde sich aber lohnen, auch zu warten, wenn die Bahn noch ein paar hundert Meter weiter entfernt ist. Dank Daisy hat sich das zwar bald erledigt, aber es hätte mir schon häufig genutzt.
Zitat
Florian Schulz
Zitat
Vollring über Westkreuz
Dann müßten ja auch die Buslinien Farben bekommen.

Den Zusammenhang verstehe ich nicht ganz. Wieso müssten die Buslinien dann zwangsweise auch Farben bekommen?


Viele Grüße
Florian Schulz

Weil in den Netzspinnen für Busse die einzelnen Linien auch farblich unterschieden werden.
Re: GT6N
19.12.2011 16:19
Es gibt ja nur für die Metrobuslinien einen Netzplan. Für andere Buslinien gibt es keinen Netzplan und deshalb auch keine Farbe.

Gruß fairsein
Zitat
Vollring über Westkreuz
Seit wann haben denn Straßenbahnlinien Farben? (Ja, ich weiß... auf den Netzspinnen)... bzw. seit wann sind die denn relevant? Dann müßten ja auch die Buslinien Farben bekommen. Man kann es auch übertreiben.

22 verschiedene Farben zu unterscheiden ist schon für normalsichtige Menschen schwierig. Ein nennenswerter Teil der Bevölkerung ist teilweise oder vollständig farbenblind. Dagegen werden Zahlen von nahezu allen Menschen (sogar Analphabeten) sicher erkannt und verstanden.

Farbige Kennzeichen an Fahrzeugen halte ich auch für übertrieben, im Bahnbereich wegen der nicht völlig auszuschließenden Verwechslungsgefahr mit Signalen der Zugsicherung oder Fahrsignalanlagen sogar für gefährlich. Bei Beleuchtungsanlagen verbietet die BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen) im §27 (2) Punkt 2 genau solche Anlagen, die Signale vortäuschen können.
Omnibuslinien dürfen an den Fahrzeugen nicht farbig gekennzeichnet werden, das verstößt bei enger Auslegung gegen die BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) §33 (3).

Gegen farbige Liniensymbole in Verkehrsanlagen, also in Bahnofs- oder Haltestellenbereichen ist als Wegeleitung nichts einzuwenden.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
22 verschiedene Farben zu unterscheiden ist schon für normalsichtige Menschen schwierig. Ein nennenswerter Teil der Bevölkerung ist teilweise oder vollständig farbenblind. Dagegen werden Zahlen von nahezu allen Menschen (sogar Analphabeten) sicher erkannt und verstanden.

Farbige Kennzeichen an Fahrzeugen halte ich auch für übertrieben, im Bahnbereich wegen der nicht völlig auszuschließenden Verwechslungsgefahr mit Signalen der Zugsicherung oder Fahrsignalanlagen sogar für gefährlich. Bei Beleuchtungsanlagen verbietet die BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen) im §27 (2) Punkt 2 genau solche Anlagen, die Signale vortäuschen können.
Omnibuslinien dürfen an den Fahrzeugen nicht farbig gekennzeichnet werden, das verstößt bei enger Auslegung gegen die BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) §33 (3).

Es gilt ja auch weder darum, die Farben als alleiniges Merkmal einzusetzen noch darum, diese als Beleuchtung zu nutzen. Nichtsdestotrotz wären sie natürlich beleuchtet, klar. Die rechtlichen Rahmenbedingungen gälte es also zu klären, aber die derzeitige Gesetzeslage müsste nun kein zwingendes Argument sein, solche kundenfreundlichen Lösungen auch anzuwenden. Beim O-Bus in Eberswalde werden die beiden Linien z.B. durch entsprechend leuchtende Liniennummern (weiß auf rot / schwarz auf weiß) zusätzlich zu den Ziffern unterschieden.

Die entsprechenden Regelungen gingen ja bisher nicht von leuchtenden LED-Displays aus und was die Farbe als Unterscheidungsmerkmal angeht, resultiert dies eher aus Zeiten, in denen Farbe eben alleiniges Merkmal war.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.12.2011 17:25 von Lopi2000.
Re: GT6N
19.12.2011 17:28
[www.gesetze-im-internet.de]
"Farbiges Licht darf als Unterscheidungszeichen für Linien nicht verwendet werden."

Allerdings sollte auch §43 gelesen werden:
[www.gesetze-im-internet.de]
Demnach dürfen die Landesbehörden für fast alles Ausnahmen erteilen.
So z.B. in Berlin und Brandenburg für Ziel- und Streckenschild bei fast allen Linien.
Zitat
Lopi2000
Zitat
der weiße bim
22 verschiedene Farben zu unterscheiden ist schon für normalsichtige Menschen schwierig. Ein nennenswerter Teil der Bevölkerung ist teilweise oder vollständig farbenblind. Dagegen werden Zahlen von nahezu allen Menschen (sogar Analphabeten) sicher erkannt und verstanden.

Farbige Kennzeichen an Fahrzeugen halte ich auch für übertrieben, im Bahnbereich wegen der nicht völlig auszuschließenden Verwechslungsgefahr mit Signalen der Zugsicherung oder Fahrsignalanlagen sogar für gefährlich. Bei Beleuchtungsanlagen verbietet die BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen) im §27 (2) Punkt 2 genau solche Anlagen, die Signale vortäuschen können.
Omnibuslinien dürfen an den Fahrzeugen nicht farbig gekennzeichnet werden, das verstößt bei enger Auslegung gegen die BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) §33 (3).

Es gilt ja auch weder darum, die Farben als alleiniges Merkmal einzusetzen noch darum, diese als Beleuchtung zu nutzen. Nichtsdestotrotz wären sie natürlich beleuchtet, klar. Die rechtlichen Rahmenbedingungen gälte es also zu klären, aber die derzeitige Gesetzeslage müsste nun kein zwingendes Argument sein, solche kundenfreundlichen Lösungen auch anzuwenden. Beim O-Bus in Eberswalde werden die beiden Linien z.B. durch entsprechend leuchtende Liniennummern (weiß auf rot / schwarz auf weiß) zusätzlich zu den Ziffern unterschieden.

Die entsprechenden Regelungen gingen ja bisher nicht von leuchtenden LED-Displays aus und was die Farbe als Unterscheidungsmerkmal angeht, resultiert dies eher aus Zeiten, in denen Farbe eben alleiniges Merkmal war.

Nun- zwei Linien in EBW als Stadtlinie von den anderen Überlandlinien farblich
zu unterscheiden dürfte schon ein gewaltiger Unterschied zum Bus bzw Bahnnetz Berlin sein...

T6JP
Re: GT6N
19.12.2011 18:44
Also ich bin mit den LCD-Anzeigen durchaus zufrieden. Die BVG hätte nur nicht auf diverse Farbtöne und evtl sogar Wattzahlen bei den Leuchtstofflampen der Hintergrundbeleuchtung zurückgreifen sollen. Sieht schon ziemlich peinlich aus, wenn von den vier Segmenten eins in nem blassen dunkelgelb leuchtet und auf den anderen ist in recht knalligem Gelb alles zu erkennen. Also besser wird es mit den LED-Displays auch nicht.


BildQuelle: [www.lilano.de]

Hatten die Wagen denn vorher die MatrixDisplays ?
Zitat
T6Jagdpilot
Nun- zwei Linien in EBW als Stadtlinie von den anderen Überlandlinien farblich
zu unterscheiden dürfte schon ein gewaltiger Unterschied zum Bus bzw Bahnnetz Berlin sein...

Klar, aber es geht ja auch nicht darum, die Linien zweifelsfrei nur anhand der Farben unterschieden zu können, sondern lediglich darum, diese Unterscheidung zu unterstützen. Vom Köpenicker Netz mit seinen recht ähnlichen Grüntönen abgesehen, ist das derzeitige Liniennetz ja schon eine gute Grundlage. Linien, die sich nicht kreuzen können problemlos die selbe oder sehr ähnliche Farben haben und selbst wo es dann doch mal 2 recht ähnliche Farben an einer Haltestelle gibt, ist gegenüber heute kein Nachteil entstanden.
Re: GT6N
19.12.2011 19:38
Zitat
Giovanni
Demnach dürfen die Landesbehörden für fast alles Ausnahmen erteilen.

Selbstverständlich dürfen die das. Wozu solch Ansinnen führen kann, sieht man als (zugegeben als Extrembeispiel) bei der Zulassung der Variobahn in München.

Eine andere Frage sind Kosten und Folgekosten (halten Farbdisplays auch nur annähernd solange wie z.B. die Annax-Module der KT4D, die vor 15 bis 18 Jahren modernisiert wurden?) für Dinge, die nicht vorgeschrieben sind im Verhältnis zur Ertragssteigerung. Die Schlagzeilen der Klatschpresse nach einem künftigen Rechnungshofbericht kann man sich jetzt schon ausmalen ("BVG verschleudert Millionen für Farbspielereien" oder so ähnlich).

so long

Mario
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