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Warnstreik bei der BVG angekündigt
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
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DonChaos
Beispielsweise Bestreikung aller Verkaufs- und Kontrolleinrichtungen oder das Durchführen aller Fahrten um drei Minuten verfrüht, sodass die Fahrten in der Abrechnung als ausgefallen gelten. Oder oder oder. Wenn man auch nur ein wenig nachdenkt, findet man binnen kürzester Zeit ein halbes Dutzen Ideen, wie man den Betrieb und nicht die Fahrgäste schmerzlich schadet.
Zitat
Bahner
Wenn du deine Arbeit nicht so machst, wie sie vorgeschrieben ist (und "vor Plan" fahren ist so ein Fall), dann hast du ganz schnell eine Abmahnung am Hals.
Und wie stellst du dir das bei der U-Bahn vor?

Solche Formulierungen passen zu Bahnern. Alles bis ins kleinste Detail vorkauen lassen, nicht selber denken, sondern Ausreden vorbringen.

Ideen wurden geliefert. Weitere zu finden, zu überlegen, wie man die umsetzen kann, ohne sich angreifbar zu machen, darf eine Belegschaft gern selbst überlegen. Auch bei den aktuell durchgeführten Streiks lief nicht alles koscher ab. Einrücken aller Fahrzeuge und Hoftore verschließen ist durchs Streikrecht auch nicht so abgedeckt.
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Bahner
Wenn du deine Arbeit nicht so machst, wie sie vorgeschrieben ist (und "vor Plan" fahren ist so ein Fall), dann hast du ganz schnell eine Abmahnung am Hals.
Und wie stellst du dir das bei der U-Bahn vor?
Gilt das auch bei wenig verkauften Tickets? Es gibt ja heute schon vereinzelt Fahrer/-innen die Leute nicht abkassieren und durchwinken.
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DonChaos
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DonChaos
Beispielsweise Bestreikung aller Verkaufs- und Kontrolleinrichtungen oder das Durchführen aller Fahrten um drei Minuten verfrüht, sodass die Fahrten in der Abrechnung als ausgefallen gelten. Oder oder oder. Wenn man auch nur ein wenig nachdenkt, findet man binnen kürzester Zeit ein halbes Dutzen Ideen, wie man den Betrieb und nicht die Fahrgäste schmerzlich schadet.
Zitat
Bahner
Wenn du deine Arbeit nicht so machst, wie sie vorgeschrieben ist (und "vor Plan" fahren ist so ein Fall), dann hast du ganz schnell eine Abmahnung am Hals.
Und wie stellst du dir das bei der U-Bahn vor?

Solche Formulierungen passen zu Bahnern. Alles bis ins kleinste Detail vorkauen lassen, nicht selber denken, sondern Ausreden vorbringen.

Darf ich dich dann mal hieran erinnern?
Zitat
DonChaos
Hallo liebe Kutscher,

die 3 Minuten sind die Zeit, bis zu der sich bei Euch noch keiner per Funk meldet. Passiert dies, habt Ihr es zu weit getrieben. Das passiert aber nur deshalb nicht eher, da man nicht genügend Leute hat, um bereits bei einer rumzumeckern. Für den Fahrgast gilt aber weiterhin: "Was im Fahrplan steht, fährt!" Und so soll sich auch das Fahrpersonal verhalten. Zu früh losfahren ist nur an den Haltestellen mit dem grünen Punkt erlaubt. Ansonsten wirds Zeit für ne Nachschulung.
Also was jetzt? Ausreden oder Nachschulung? Oder hängt das von der Laune eines DonChaos ab?

Wenn schon Vorschläge, dann bitte vernünftige.
Zitat
DonChaos
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DonChaos
Beispielsweise Bestreikung aller Verkaufs- und Kontrolleinrichtungen oder das Durchführen aller Fahrten um drei Minuten verfrüht, sodass die Fahrten in der Abrechnung als ausgefallen gelten. Oder oder oder. Wenn man auch nur ein wenig nachdenkt, findet man binnen kürzester Zeit ein halbes Dutzen Ideen, wie man den Betrieb und nicht die Fahrgäste schmerzlich schadet.
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Bahner
Wenn du deine Arbeit nicht so machst, wie sie vorgeschrieben ist (und "vor Plan" fahren ist so ein Fall), dann hast du ganz schnell eine Abmahnung am Hals.
Und wie stellst du dir das bei der U-Bahn vor?

Solche Formulierungen passen zu Bahnern. Alles bis ins kleinste Detail vorkauen lassen, nicht selber denken, sondern Ausreden vorbringen.

Ideen wurden geliefert. Weitere zu finden, zu überlegen, wie man die umsetzen kann, ohne sich angreifbar zu machen, darf eine Belegschaft gern selbst überlegen. Auch bei den aktuell durchgeführten Streiks lief nicht alles koscher ab. Einrücken aller Fahrzeuge und Hoftore verschließen ist durchs Streikrecht auch nicht so abgedeckt.


Ein Gegenbeispiel um zu zeigen wie unsinnig deine Anregung ist.

Wenn ein Kassierer einfach jedem Kunden 3 Euro Nachlass auf seinem Einkauf gibt, dann schadet das dem Unternehmen. Der Kassierer denkt sich nun, das Geld könnte mir mein Arbeitgeber auch als Lohnerhöhung geben. Blöd nur dass der Arbeitgeber ihn wohl gut begründet rauswerfen wird. Genauso verhält es sich mit dem verfrühten fahren. Es reicht eben nicht nur aus irgendwelche sinnfreien Anregungen zu geben, ohne diese bis zum Ende zu durchdenken. Obwohl das Ergebnis vielleicht das selbe wäre....Massenentlassung und kein Nahverkehr. Wolltest du das mit der Anregung erreichen? Belass es lieber bei dem erlaubten Streikrecht und nicht bei solchen Vorschlägen zu regelwiedrigen Arbeitsverstössen.


Das Einrücken aller Fahrzeuge war doch ausserdem eher im Sinne des Arbeitgebers, ihm lag mehr daran seine Fahrzeuge sicher auf dem Hof zu haben, als sie dem Mob ausgesetzt auf öffentlichem Strassenland zu sehen.
Ach, das war ein Streiktag?

Edit: Dieser Beitrag bezieht sich auf den Bahner



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.03.2012 09:57 von VvJ-Ente.
Zitat
tramfahrer
Es reicht eben nicht nur aus irgendwelche sinnfreien Anregungen zu geben, ohne diese bis zum Ende zu durchdenken. Obwohl das Ergebnis vielleicht das selbe wäre....Massenentlassung und kein Nahverkehr.

Wisst ihr was? Wenn das alles nicht geht und sinnfrei ist, dann macht doch einfach so weiter. Legt weiterhin stundenlang den Verkehr zu Großveranstaltungen und wenn Schüler und Pendler unterwegs sind komplett lahm. Vorzugsweise bei Dauerregen oder zweistelligen Minusgraden. Stellt euch nicht "dem Mob", sondern verbringt die Streikdauer schön kuschlig im Warmen auf dem Betriebshof oder zu Hause, und schickt höchstens mal einen Funktionär für einen Interviewtermin raus.

Aber dann verlangt gefälligst auch keine Unterstützung und Solidarität von den Leuten, die wegen euch mit dem Taxi zur Arbeit fahren, 2 Stunden früher raus, oder Urlaubstage nehmen müssen!
Zitat
VvJ-Ente
Wisst ihr was? Wenn das alles nicht geht und sinnfrei ist, dann macht doch einfach so weiter. Legt weiterhin stundenlang den Verkehr zu Großveranstaltungen und wenn Schüler und Pendler unterwegs sind komplett lahm. Vorzugsweise bei Dauerregen oder zweistelligen Minusgraden. Stellt euch nicht "dem Mob", sondern verbringt die Streikdauer schön kuschlig im Warmen auf dem Betriebshof oder zu Hause, und schickt höchstens mal einen Funktionär für einen Interviewtermin raus.

na endlich mal nen kreativer Vorschlag. DANKE! /Ironie aus

und jetzt geh weiter bocken
Zitat
DonChaos
Beispielsweise Bestreikung aller Verkaufs- und Kontrolleinrichtungen oder das Durchführen aller Fahrten um drei Minuten verfrüht, sodass die Fahrten in der Abrechnung als ausgefallen gelten. Oder oder oder. Wenn man auch nur ein wenig nachdenkt, findet man binnen kürzester Zeit ein halbes Dutzen Ideen, wie man den Betrieb und nicht die Fahrgäste schmerzlich schadet.

Wie jetzt? Das fahren mit Verfrühung schadet nicht dem Fahrgast? In Potsdam ist sogar das fahren mit 0,5 Minuten Verfrühung verboten!

Zitat
Bahner
Wenn du deine Arbeit nicht so machst, wie sie vorgeschrieben ist (und "vor Plan" fahren ist so ein Fall), dann hast du ganz schnell eine Abmahnung am Hals.
Und wie stellst du dir das bei der U-Bahn vor?

Sehe ich auch so, das wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung!
Bei der U-Bahn dürfte das nur auf Strecken gehen, die nie im 3 Minuten Takt fahren.

Zitat
DonChaos
Solche Formulierungen passen zu Bahnern. Alles bis ins kleinste Detail vorkauen lassen, nicht selber denken, sondern Ausreden vorbringen.

DonChoas, der große Denker von Berlin?

Zitat
DonChaos
Ideen wurden geliefert. Weitere zu finden, zu überlegen, wie man die umsetzen kann, ohne sich angreifbar zu machen, darf eine Belegschaft gern selbst überlegen. Auch bei den aktuell durchgeführten Streiks lief nicht alles koscher ab. Einrücken aller Fahrzeuge und Hoftore verschließen ist durchs Streikrecht auch nicht so abgedeckt.

Wo steht denn bitte, dass die Flotte nicht eingerückt werden darf? Sicherlich hätte man mit Streikbrechern versuchen können, einen Notverkehr anzubieten. Ob das aber zielführend ist, wage ich dann zu bezweifeln.
Selbstverständlich hat der Eigentümer des bestreikten Unternehmens das Recht sein Eigentum zu schützen. Dies erfolgte eben durch das Aussetzen der Fahrzeuge auf den Betriebshöfen. So stellte der Eigentümer sicher, dass alle Fahrzeuge an einem kontrollierbaren Ort waren.
Der Streik ist vorbei und die Einigung erzielt. Da die Diskussion hier zu nichts mehr führt und langsam in eine unschöne Richtung abdriftet, wird er hiermit beendet.

Abschließend möchte ich aber auch noch ein paar Worte hinzufügen:

Das Streikrecht ist in Deutschland ein hohes Gut und das hat, soweit ich das überblicke, hier auch keiner in Frage gestellt. Wenn ein Streik bevorsteht, werden sogenannte Notdienstvereinbarungen getroffen die sicherstellen, dass bestimmte Dinge, z.B. die Stromversorgung und die Leitstellen, weiter funktionieren. Die Gewerkschaft sucht dann normalerweise eigene Leute aus, die hier als "Streikbrecher" arbeiten und natürlich auch regulär vom Arbeitgeber bezahlt werden. Diese Leute sind verpflichtet ihren Dienst auszuüben und dabei ggf. auch nicht streikende Mitarbeiter zu unterstützen.

Ein Streikaufruf führt zu Rechtsschutz für den Arbeitnehmer, es sei denn für den Arbeitnehmer wäre eindeutlich erkennbar, dass der Streikaufruf ansich, oder Teile davon rechtswidrig sind. Sollte also die Gewerkschaft zum "zu früh fahren" aufrufen und dies auch entsprechend vorher ankündigen, dann sind die sich daran haltenden Arbeitnehmer selbstverständlich vor Abmahnung oder Kündigung geschützt. Der Arbeitgeber wird das entweder hinnehmen, oder versuchen gerichtlich dagegen vorzugehen. Aber erst wenn im konkreten Fall ein entsprechender richtlicher Beschluss, in der Regel erstmal eine einstweilige Verfügung, vorliegt. Hier ist also durchaus etwas Phantasie möglich, als immer nur plump den kompletten Betrieb zu bestreiken, was dem Arbeitgeber letztendlich sogar eher noch nützt, weil er dann pauschal eine Menge Kosten spart.

Selbstverständlich darf ein Unternehmen vorher all seine Fahrzeuge auf die Betriebshöfe holen. Aus finanzieller Sicht hat es sogar ein Interesse daran, wie uns der damalige Finanzsenator und BVG-Aufsichtsratsvorsitzende Sarrazin beim letzten größeren Streik gerne verkündet hat. Das Blockieren von Betriebshöfen ist aber NICHT durch das Streikrecht gedeckt. Arbeitswilligen Arbeitnehmern muss die Arbeitsaufnahme ermöglicht werden. Wenn da also ein nichtorganisierter arbeitswilliger Fahrer auftaucht, dann müsste er eigentlich durch die per Notdienstvereinbarung besetzte Leitstelle einen Fahrauftrag aus- und ein einsatzfähiges Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen. Warum wohl hat Verdi beim letzten Streik auch den nicht organisierten Mitarbeitern Streikgeld gezahlt? Andersrum darf ein streikender Mitarbeiter mit dem Streikbeginn auch nicht einfach sein Fahrzeug irgendwo unbeaufsichtigt abstellen. Er muss das Fahrzeug ggf. auch an einen nichtstreikenden Fahrer übergeben und diesem die Arbeitsaufnahme ermöglichen.

Bezüglich des Streikrechts haben wir dank GDL und verschiedenen Bahnen in den letzten Jahren in vielen Punkten rechtliche Klarheit erlangt.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.03.2012 11:23 von Forummaster Berlin.
Dieses Thema wurde beendet.