Re: Tarifabschluss erreicht 08.03.2012 08:37 |
Zitat
DonChaos
Beispielsweise Bestreikung aller Verkaufs- und Kontrolleinrichtungen oder das Durchführen aller Fahrten um drei Minuten verfrüht, sodass die Fahrten in der Abrechnung als ausgefallen gelten. Oder oder oder. Wenn man auch nur ein wenig nachdenkt, findet man binnen kürzester Zeit ein halbes Dutzen Ideen, wie man den Betrieb und nicht die Fahrgäste schmerzlich schadet.
Zitat
Bahner
Wenn du deine Arbeit nicht so machst, wie sie vorgeschrieben ist (und "vor Plan" fahren ist so ein Fall), dann hast du ganz schnell eine Abmahnung am Hals.
Und wie stellst du dir das bei der U-Bahn vor?
Re: Tarifabschluss erreicht 08.03.2012 09:13 |
Gilt das auch bei wenig verkauften Tickets? Es gibt ja heute schon vereinzelt Fahrer/-innen die Leute nicht abkassieren und durchwinken.Zitat
Bahner
Wenn du deine Arbeit nicht so machst, wie sie vorgeschrieben ist (und "vor Plan" fahren ist so ein Fall), dann hast du ganz schnell eine Abmahnung am Hals.
Und wie stellst du dir das bei der U-Bahn vor?
Re: Tarifabschluss erreicht 08.03.2012 09:48 |
Zitat
DonChaos
Zitat
DonChaos
Beispielsweise Bestreikung aller Verkaufs- und Kontrolleinrichtungen oder das Durchführen aller Fahrten um drei Minuten verfrüht, sodass die Fahrten in der Abrechnung als ausgefallen gelten. Oder oder oder. Wenn man auch nur ein wenig nachdenkt, findet man binnen kürzester Zeit ein halbes Dutzen Ideen, wie man den Betrieb und nicht die Fahrgäste schmerzlich schadet.Zitat
Bahner
Wenn du deine Arbeit nicht so machst, wie sie vorgeschrieben ist (und "vor Plan" fahren ist so ein Fall), dann hast du ganz schnell eine Abmahnung am Hals.
Und wie stellst du dir das bei der U-Bahn vor?
Solche Formulierungen passen zu Bahnern. Alles bis ins kleinste Detail vorkauen lassen, nicht selber denken, sondern Ausreden vorbringen.
Also was jetzt? Ausreden oder Nachschulung? Oder hängt das von der Laune eines DonChaos ab?Zitat
DonChaos
Hallo liebe Kutscher,
die 3 Minuten sind die Zeit, bis zu der sich bei Euch noch keiner per Funk meldet. Passiert dies, habt Ihr es zu weit getrieben. Das passiert aber nur deshalb nicht eher, da man nicht genügend Leute hat, um bereits bei einer rumzumeckern. Für den Fahrgast gilt aber weiterhin: "Was im Fahrplan steht, fährt!" Und so soll sich auch das Fahrpersonal verhalten. Zu früh losfahren ist nur an den Haltestellen mit dem grünen Punkt erlaubt. Ansonsten wirds Zeit für ne Nachschulung.
Re: Tarifabschluss erreicht 08.03.2012 09:54 |
Zitat
DonChaos
Zitat
DonChaos
Beispielsweise Bestreikung aller Verkaufs- und Kontrolleinrichtungen oder das Durchführen aller Fahrten um drei Minuten verfrüht, sodass die Fahrten in der Abrechnung als ausgefallen gelten. Oder oder oder. Wenn man auch nur ein wenig nachdenkt, findet man binnen kürzester Zeit ein halbes Dutzen Ideen, wie man den Betrieb und nicht die Fahrgäste schmerzlich schadet.Zitat
Bahner
Wenn du deine Arbeit nicht so machst, wie sie vorgeschrieben ist (und "vor Plan" fahren ist so ein Fall), dann hast du ganz schnell eine Abmahnung am Hals.
Und wie stellst du dir das bei der U-Bahn vor?
Solche Formulierungen passen zu Bahnern. Alles bis ins kleinste Detail vorkauen lassen, nicht selber denken, sondern Ausreden vorbringen.
Ideen wurden geliefert. Weitere zu finden, zu überlegen, wie man die umsetzen kann, ohne sich angreifbar zu machen, darf eine Belegschaft gern selbst überlegen. Auch bei den aktuell durchgeführten Streiks lief nicht alles koscher ab. Einrücken aller Fahrzeuge und Hoftore verschließen ist durchs Streikrecht auch nicht so abgedeckt.
Re: Tarifabschluss erreicht 08.03.2012 09:56 |
Re: Tarifabschluss erreicht 08.03.2012 10:16 |
Zitat
tramfahrer
Es reicht eben nicht nur aus irgendwelche sinnfreien Anregungen zu geben, ohne diese bis zum Ende zu durchdenken. Obwohl das Ergebnis vielleicht das selbe wäre....Massenentlassung und kein Nahverkehr.
Re: Tarifabschluss erreicht 08.03.2012 10:23 |
Zitat
VvJ-Ente
Wisst ihr was? Wenn das alles nicht geht und sinnfrei ist, dann macht doch einfach so weiter. Legt weiterhin stundenlang den Verkehr zu Großveranstaltungen und wenn Schüler und Pendler unterwegs sind komplett lahm. Vorzugsweise bei Dauerregen oder zweistelligen Minusgraden. Stellt euch nicht "dem Mob", sondern verbringt die Streikdauer schön kuschlig im Warmen auf dem Betriebshof oder zu Hause, und schickt höchstens mal einen Funktionär für einen Interviewtermin raus.
Streikrecht und Eigentumsrecht 08.03.2012 10:31 |
Zitat
DonChaos
Beispielsweise Bestreikung aller Verkaufs- und Kontrolleinrichtungen oder das Durchführen aller Fahrten um drei Minuten verfrüht, sodass die Fahrten in der Abrechnung als ausgefallen gelten. Oder oder oder. Wenn man auch nur ein wenig nachdenkt, findet man binnen kürzester Zeit ein halbes Dutzen Ideen, wie man den Betrieb und nicht die Fahrgäste schmerzlich schadet.
Zitat
Bahner
Wenn du deine Arbeit nicht so machst, wie sie vorgeschrieben ist (und "vor Plan" fahren ist so ein Fall), dann hast du ganz schnell eine Abmahnung am Hals.
Und wie stellst du dir das bei der U-Bahn vor?
Zitat
DonChaos
Solche Formulierungen passen zu Bahnern. Alles bis ins kleinste Detail vorkauen lassen, nicht selber denken, sondern Ausreden vorbringen.
Zitat
DonChaos
Ideen wurden geliefert. Weitere zu finden, zu überlegen, wie man die umsetzen kann, ohne sich angreifbar zu machen, darf eine Belegschaft gern selbst überlegen. Auch bei den aktuell durchgeführten Streiks lief nicht alles koscher ab. Einrücken aller Fahrzeuge und Hoftore verschließen ist durchs Streikrecht auch nicht so abgedeckt.
Re: Streikrecht und Eigentumsrecht 08.03.2012 10:56 |
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