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Fahrkartenkontrollen
geschrieben von FlexiFan 
Zitat
der weiße bim
Deshalb wird ja hin und wieder die Erhöhung des EBE-Preises gefordert.

Wäre an sich ja auch sinnvoll, denn hier gibt es das selbe Problem wie bei der Parkraumbewirtschaftung: bundeseinheitlich nur selten angepasste "Strafzahlungen" treffen auf steigende "Normalzahlungen", so dass sich die ehrliche Zahlung kaum mehr lohnt.

Gleichzeitig fällt beim Vergleich das Missverhältnis zwischen den beiden Preisen auf: beim Schwarzfahren kostet das Erwischtwerden fast das 20-Fache eines Fahrscheins, beim Falschparken oft nur das Doppelte. Gleichzeitig gibt es einen erheblich höheren Verfolgungsdruck von "Dauertätern".

Allerdings sollte es dann (bzw. ohnehin) bessere Kulanzregelungen für Vergesslichkeit bei Stammkunden geben. Gut fände ich z.B. die Einführung einer optionalen Personenbindung, die die Kulanz erhöhen, jedoch die Übertragbarkeit weglassen würde.
Zitat
Lopi2000
[...] Allerdings sollte es dann (bzw. ohnehin) bessere Kulanzregelungen für Vergesslichkeit bei Stammkunden geben. Gut fände ich z.B. die Einführung einer optionalen Personenbindung, die die Kulanz erhöhen, jedoch die Übertragbarkeit weglassen würde.

Ursprünglich hatte die Jahreskarte ohne Abo sogar immer einen Vergesslichkeitsgutschein dabei. Personenunabhängig.
Was mich in dem Zusammenhang ineressiert: Wie kann man als fahrcard-Inhaber überhaupt die Gültigkeit des Tickets prüfen? Gerade durch die Übertragbarkeit besteht doch immer ein Risiko. Ist die Karte tatsächlich für den ABC-Bereich? Gilt sie vor 10 Uhr oder erst danach? Oder bei gleitenden Karten: Von wann bis wann gilt sie? Wer sich bislang die Umweltkarte ausgeliehen hat,konnte im Zweifel draufschauen und war informiert. Beim Ausleihen denke ich doch nicht zwingend an solche Fragen.

Das alles sieht erst der Kontrolleur?

Und wie sieht es mit dem tatsächlichen Mehrwert für Kunden aus? Hat man endlich mal die Möglicheit, ein Mischabonnement abzuschließen? Also z.B. für das Sommerhalbjahr zusätzlich den C-Bereich mitbuchen?

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Ich hab auch schon mal die BVG angeschrieben, ob man das Abo nicht personenbezogen machen kann (ich bin schließlich Single und sehe keinen Mehrwert in der Verleihbarkeit). Antwort: Geht nicht. Nur beim Firmenabo geht es personengebunden.

Als Fahrcard-Inhaber und -Verleiher sollte man doch wissen, ob da eine AB-, BC- oder ABC-Karte aufgebucht ist. Nichtsdestotrotz wäre es schön, wenn man dieses an jedem Fahrkartenautomaten bzw. über das Internet bei Eingabe der Kartennummer kontrollieren könnte.
Re: Fahrkartenkontrollen
05.03.2013 19:20
Zitat
Philipp Borchert
Was mich in dem Zusammenhang ineressiert: Wie kann man als fahrcard-Inhaber überhaupt die Gültigkeit des Tickets prüfen? Gerade durch die Übertragbarkeit besteht doch immer ein Risiko. Ist die Karte tatsächlich für den ABC-Bereich? Gilt sie vor 10 Uhr oder erst danach? Oder bei gleitenden Karten: Von wann bis wann gilt sie? Wer sich bislang die Umweltkarte ausgeliehen hat,konnte im Zweifel draufschauen und war informiert. Beim Ausleihen denke ich doch nicht zwingend an solche Fragen.

Das Problem betrifft ja nicht nur das Ausleihen, sondern auch z.B. Familien: Vati arbeitet in Berlin und braucht Landkreis + Berlin ABC, Mutti arbeitet in der Kleinstadt und braucht nur 3 Waben und Sohnemann macht Abi in der Kreisstadt und hat daher ein (personengebundenes!) Azubiticket für den Landkreis auf der Fahrkart. Und dann kommt Töchterchen und spielt mal ein wenig mit den bunten Karten Quartett... :-)

Zitat
Philipp Borchert
Hat man endlich mal die Möglicheit, ein Mischabonnement abzuschließen? Also z.B. für das Sommerhalbjahr zusätzlich den C-Bereich mitbuchen?
Geht das nicht jetzt auch schon durch Ausnutzung der Kündigungsregel: Jahresabo für AB abschließen, zum Sommer kündigen, ABC abschließen und zum Herbst wieder kündigen und AB abschließen?
Macht zugebenermaßen auf beiden Seiten einige Arbeit, aber um ein Abo abschließen zu dürfen, muss man ja nicht so und so lange kein Abonent gewesen sein (sondern höchstens auf die Neukundenprämie verzichten) und kündigen kann man im VBB doch jederzeit, auch vor Ablauf eines Jahres.
Ups, grad nochmal nachgelesen: neuerdings kostet eine vorzeitige Kündigung 2,50 EUR - aber das dürfte man mit ein paar Ausflügen in den C-Bereich wieder drin haben.

Aber dafür ist so ein Mischabo (also ein "Wechsel bzw. die Ergänzung des gewählten Tarifbereichs) "während der Laufzeit des Vertrags auf schriftlichen Antrag jederweit möglich" - steht in Punkt 8 der Anlage 5 (Bedingungen für Abonnements) vom VBB-Tarif.
OK, eine automatische Änderung Sommerhalbjahr = ABC, Winterhalbjahr = AB ist das nicht. Aber vielleicht kommt das ja, wenn genug Leute regelmäßig ihre Abos umstellen und die Verkehrsbetriebe von der ständigen Antragsbearbeitung genervt sind. ;-)
Zitat
Nicolas Jost
Zitat

5. Hat jemand schonmal einen richtig freundlichen Kontrolleur gesehen?

Was heißt "richtig freundlich"?
Grundregeln des menschlichen Miteinanders (Guten Abend, bitte, danke) setze ich schon voraus, aber das konnten bislang alle.

Schön, dass du das voraussetzt, bei der BVG kann man da aber u.U. täglich enttäuscht werden.

Ich habe schon oft genug einfach nur ein "Einmal die Fahrausweise zur Kontrolle!" durch den Wagen plärren hören. Statt einem "Danke" gab's dann höchstens noch ein wohlwollendes Nicken, das die Gültigkeit des Tickets bestätigen sollte...

Einmal sind sie auch eingestiegen und haben angefangen ohne ein Wort zu sagen. Man wurde auf die Kontrolle nur aufmerksam, weil einem plötzlich und unverhofft ein Dienstausweis unter die Nase gerieben wurde...

LG: Metropolitan
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"Oftmals sich wiegen und danach leben, wird Dir lange Gesundheit geben."
Zitat
Jumbo
Geht das nicht jetzt auch schon durch Ausnutzung der Kündigungsregel: Jahresabo für AB abschließen, zum Sommer kündigen, ABC abschließen und zum Herbst wieder kündigen und AB abschließen?

Dabei lässt Du aber Punkt 10.4 der Anlage 5 außer Acht. Diese beginnt mit: "Bei außerordentlicher Kündigung verliert der Kunde den Abonnementrabatt..."

Wer also sein Abo nach 11 Monaten kündigt, zahlt theoretisch sogar noch nach: Wenn es sich um ein Berlin-AB-Abo handelt, z.B. statt 680 Euro für das Abo bei jährlicher Zahlung 847 Euro. Also werden für den Verzicht auf den 12. Gültigkeitsmonat sogar stolze 167 Euro Nachzahlung fällig. Es wäre eine nette Geste von den Verkehrsunternehmen, eine solche Kündigung nicht anzunehmen und den Kunden auf den Nachteil hinzuweisen, aber theoretisch könnten sie das Geld auch einstreichen.

Durch die Änderungsklausel aus Punkt 5 erübrigt sich aber ja auch die Kündigung für das AB/ABC-Modell.

Die Überlegungen haben mich aber auf eine weitere Sparidee gebracht, die vollständig mit dem VBB-Tarif kompatibel sein sollte:
Da man innerhalb des Abos den Geltungsbereich auf schriftlichen Antrag frei wechseln kann, kann man sein Abo für Berlin quasi "stilllegen", in dem man in den günstigst möglichen Geltungsbereich nach Senftenberg wechselt. Dann zahlt man zwar für jeden "still gelegten" Monat noch 17,38 Euro, erspart sich aber das Streichen des Abonnementrabatts. Das rechnet sich bereits ab 6 Monaten, für die man in der Abo-Kombi "6 Monate Berlin AB / 6 Monate Senftenberg" 444,30 Euro zahlt, während 6 Monatskarten "Berlin AB" 462,00 Euro kosten. Immerhin 17,70 Euro oder 3,8 % gespart. Bei der Kombi "7 Monate Berlin AB / 5 Monate Senftenberg" sind es schon mehr als 10 % Rabatt gegenüber dem Kauf von Berliner Monatskarten.
Und die Senftenberg-Karte in dieser Zeit an irgendeinen netten Senftenberger verleihen.

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Re: Fahrkartenkontrollen
05.03.2013 21:37
Zitat
Lopi2000
Zitat
Jumbo
Geht das nicht jetzt auch schon durch Ausnutzung der Kündigungsregel: Jahresabo für AB abschließen, zum Sommer kündigen, ABC abschließen und zum Herbst wieder kündigen und AB abschließen?

Dabei lässt Du aber Punkt 10.4 der Anlage 5 außer Acht. Diese beginnt mit: "Bei außerordentlicher Kündigung verliert der Kunde den Abonnementrabatt..."

Da hast du wohl recht.
Zitat
Jumbo
Das Problem betrifft ja nicht nur das Ausleihen, sondern auch z.B. Familien: Vati arbeitet in Berlin und braucht Landkreis + Berlin ABC, Mutti arbeitet in der Kleinstadt und braucht nur 3 Waben und Sohnemann macht Abi in der Kreisstadt und hat daher ein (personengebundenes!) Azubiticket für den Landkreis auf der Fahrkart. Und dann kommt Töchterchen und spielt mal ein wenig mit den bunten Karten Quartett... :-)
Ich gehe davon aus, dass ein durchschnittlich intelligenter Mensch ein solches Problem lösen kann, bspw. durch einen kleinen Aufkleber mit dem Namen, durch abgleichen der aufgedruckten Kartennummern mit den Abo-Unterlagen, durch Verwendung eines Filzstiftes, durch Aufbewahrung der Karten in verschiedenfarbigen Hüllen...

Zitat
Lopi2000
Es wäre eine nette Geste von den Verkehrsunternehmen, eine solche Kündigung nicht anzunehmen und den Kunden auf den Nachteil hinzuweisen, aber theoretisch könnten sie das Geld auch einstreichen.
Fairerweise muss ich da sagen, dass ich von einem BVG-Mitarbeiter damals sehr ausführlich und fair beraten wurde. War von dieser Kundenfreundlichkeit echt überrascht. Meine Abo-Umstellung von monatlicher auf jährliche Zahlung hat das EDV-System der BVG vergurkt, aber auch dort hat die Abo-Betreuung schnell und unkompliziert geholfen. Also ich fühle mich bei der BVG fair behandelt.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.03.2013 13:35 von Beförderungsfall Nr. 8821.
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