Re: Fahrkartenkontrollen 05.03.2013 13:05 |
Zitat
der weiße bim
Deshalb wird ja hin und wieder die Erhöhung des EBE-Preises gefordert.
Re: Fahrkartenkontrollen 05.03.2013 13:20 |
Zitat
Lopi2000
[...] Allerdings sollte es dann (bzw. ohnehin) bessere Kulanzregelungen für Vergesslichkeit bei Stammkunden geben. Gut fände ich z.B. die Einführung einer optionalen Personenbindung, die die Kulanz erhöhen, jedoch die Übertragbarkeit weglassen würde.
Re: Fahrkartenkontrollen 05.03.2013 13:35 |
Re: Fahrkartenkontrollen 05.03.2013 13:42 |
Re: Fahrkartenkontrollen 05.03.2013 19:20 |
Zitat
Philipp Borchert
Was mich in dem Zusammenhang ineressiert: Wie kann man als fahrcard-Inhaber überhaupt die Gültigkeit des Tickets prüfen? Gerade durch die Übertragbarkeit besteht doch immer ein Risiko. Ist die Karte tatsächlich für den ABC-Bereich? Gilt sie vor 10 Uhr oder erst danach? Oder bei gleitenden Karten: Von wann bis wann gilt sie? Wer sich bislang die Umweltkarte ausgeliehen hat,konnte im Zweifel draufschauen und war informiert. Beim Ausleihen denke ich doch nicht zwingend an solche Fragen.
Geht das nicht jetzt auch schon durch Ausnutzung der Kündigungsregel: Jahresabo für AB abschließen, zum Sommer kündigen, ABC abschließen und zum Herbst wieder kündigen und AB abschließen?Zitat
Philipp Borchert
Hat man endlich mal die Möglicheit, ein Mischabonnement abzuschließen? Also z.B. für das Sommerhalbjahr zusätzlich den C-Bereich mitbuchen?
Re: Fahrkartenkontrollen 05.03.2013 20:10 |
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
5. Hat jemand schonmal einen richtig freundlichen Kontrolleur gesehen?
Was heißt "richtig freundlich"?
Grundregeln des menschlichen Miteinanders (Guten Abend, bitte, danke) setze ich schon voraus, aber das konnten bislang alle.
Re: Fahrkartenkontrollen 05.03.2013 20:12 |
Zitat
Jumbo
Geht das nicht jetzt auch schon durch Ausnutzung der Kündigungsregel: Jahresabo für AB abschließen, zum Sommer kündigen, ABC abschließen und zum Herbst wieder kündigen und AB abschließen?
Re: Fahrkartenkontrollen 05.03.2013 20:41 |
Re: Fahrkartenkontrollen 05.03.2013 21:37 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
Jumbo
Geht das nicht jetzt auch schon durch Ausnutzung der Kündigungsregel: Jahresabo für AB abschließen, zum Sommer kündigen, ABC abschließen und zum Herbst wieder kündigen und AB abschließen?
Dabei lässt Du aber Punkt 10.4 der Anlage 5 außer Acht. Diese beginnt mit: "Bei außerordentlicher Kündigung verliert der Kunde den Abonnementrabatt..."
Re: Fahrkartenkontrollen 07.03.2013 13:30 |
Ich gehe davon aus, dass ein durchschnittlich intelligenter Mensch ein solches Problem lösen kann, bspw. durch einen kleinen Aufkleber mit dem Namen, durch abgleichen der aufgedruckten Kartennummern mit den Abo-Unterlagen, durch Verwendung eines Filzstiftes, durch Aufbewahrung der Karten in verschiedenfarbigen Hüllen...Zitat
Jumbo
Das Problem betrifft ja nicht nur das Ausleihen, sondern auch z.B. Familien: Vati arbeitet in Berlin und braucht Landkreis + Berlin ABC, Mutti arbeitet in der Kleinstadt und braucht nur 3 Waben und Sohnemann macht Abi in der Kreisstadt und hat daher ein (personengebundenes!) Azubiticket für den Landkreis auf der Fahrkart. Und dann kommt Töchterchen und spielt mal ein wenig mit den bunten Karten Quartett... :-)
Fairerweise muss ich da sagen, dass ich von einem BVG-Mitarbeiter damals sehr ausführlich und fair beraten wurde. War von dieser Kundenfreundlichkeit echt überrascht. Meine Abo-Umstellung von monatlicher auf jährliche Zahlung hat das EDV-System der BVG vergurkt, aber auch dort hat die Abo-Betreuung schnell und unkompliziert geholfen. Also ich fühle mich bei der BVG fair behandelt.Zitat
Lopi2000
Es wäre eine nette Geste von den Verkehrsunternehmen, eine solche Kündigung nicht anzunehmen und den Kunden auf den Nachteil hinzuweisen, aber theoretisch könnten sie das Geld auch einstreichen.