Re: Öffi-Flatrate 02.06.2015 19:53 |
Zitat
dubito ergo sum
Zitat
Das macht bei einer Familie mit 2 Kindern und 1 PKW, welcher von einem Arbeitnehmer auch weiter genutzt werden müßte, eine aktuelle monatliche Belastung von 98,01€ für den ÖPNV. Mit der Flatrate-Idee würde hier die Belastung auf 120€ im Monat ansteigen, ohne das ein Mehrwert entstünde.
Da du bei 120€ offensichtlich von 4 Personen ausgehst, fährt bei deinen 3 Tickets für 98,10€ die 4.Person bisher schwarz?
Kein Wunder, dass du auf einen geringeren Betrag kommst!
Re: Öffi-Flatrate 03.06.2015 10:25 |
Re: Öffi-Flatrate 03.06.2015 20:14 |
Zitat
SaroEngels
Hm. Das sind hier ja meines Erachtens zwei Dinge:
Öffentliche Verkehrsmittel frei zugänglich zu machen und gleichzeitig eine Umlage zur Finanzierung zu machen.
Wie zum Beispiel richtig gesagt wurde, sind Straßen, Verkehrszeichen, Ampeln etc. auch im Allgemeinen öffentlich zugänglich und werden als Infrastruktur aus dem Steueraufkommen bezahlt, d.h. es gibt noch nicht einmal eine explizite Finanzierung, die dazu führen sollte, diese Infrastruktur als schützenswert zu kennzeichnen. Trotzdem gehe ich nicht mit meinem Presslufthammer los, und breche irgendwo eine Straße auf...
Re: Öffi-Flatrate 03.06.2015 20:24 |
Re: Öffi-Flatrate 03.06.2015 23:31 |
Re: Öffi-Flatrate 04.06.2015 08:54 |
Re: Öffi-Flatrate 04.06.2015 10:09 |
Sorry, aber man muss da nicht unterscheiden. Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc. sind auch Dienstleistungen, die von der Allgemeinheit bezahlt werden.Zitat
der weiße bim
Wir müssen hier unterscheiden zwischen der Infrastruktur des ÖPNV und dessen Betrieb:
Die Infrastrukturanlagen der BVG (Bushaltestellen, Straßenbahngleisanlagen, Unterwerke, Fahrleitung, Fahrsignalanlagen, U-Bahntunnel, Viadukte, U-Bahngleise, Stellwerke, Beleuchtung, Aufstellanlagen, Betriebshöfe u.s.w.) stehen wie die öffentlichen Straßen, Straßenbeleuchtung, Entwässerung, Reinigung, Brücken, Grünanlagen ... im Eigentum des Landes Berlin und werden aus Steuermitteln des Landeshaushalts errichtet, erweitert, erneuert und instand gehalten. Das zahlen alle Steuerzahler unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Die Verkehrsmittel der BVG (und von ihr beauftragter Nachunternehmer) nutzen diese Infrastruktur grundsätzlich kostenfrei. Ähnlich wie Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer, Lastwagen, Busse u.s.w. die öffentlichen Straßen Berlins.
Die Nutzer der BVG-Verkehrsmittel entrichten ihren Beitrag (tarifliches Beförderungsentgelt, Fahrpreis) nur für die Beförderungsleistung, also den Betrieb der U-Bahn, Straßenbahn, Omnibusse, Fähren. Diese Betriebskosten stellen den Aufwand für die Fahrzeuge (Beschaffung und Instandhaltung), das Fahr- und Betriebspersonal, Energie, Fahrscheinwesen, Fahrgastinformation (und sicher noch weitere Kleinigkeiten) dar. Diese Kosten werden über den Fahrpreis nur von den Nutzern beglichen, als Bezahlung für eine Dienstleistung.
Re: Öffi-Flatrate 04.06.2015 15:28 |
Re: Öffi-Flatrate 04.06.2015 15:40 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Sorry, aber man muss da nicht unterscheiden. Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc. sind auch Dienstleistungen, die von der Allgemeinheit bezahlt werden.
Wenn generell festgelegt wird, dass der ÖPNV von der Allgemeinheit getragen wird, dann spielt es keine Rolle, was davon Infrastruktur und was davon Dienstleistung ist.
Re: Öffi-Flatrate 04.06.2015 15:53 |
Re: Öffi-Flatrate 04.06.2015 16:17 |
Zitat
der weiße bim
Nun ja, die Vorhaltung von Bundes- und Landesbediensteten, Polizei, Feuerwehr, Armee wird tatsächlich von der Allgemeinheit getragen, zumindest von den Steuerpflichtigen, die auch tatsächlich Steuern zahlen.
Re: Öffi-Flatrate 04.06.2015 16:56 |
Zitat
dubito ergo sum
Ist kostenloses abstellen von Privateigentum im öffentlichen Raum keine individuelle Dienstleistung?
Und mehrspurige Straßen kostenlos zur Verfügung stellen, platzsparende Verkehrsmittel aber kostenpflichtig, ist verfehlte Stadtentwicklung!
Re: Öffi-Flatrate 04.06.2015 16:58 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
der weiße bim
Nun ja, die Vorhaltung von Bundes- und Landesbediensteten, Polizei, Feuerwehr, Armee wird tatsächlich von der Allgemeinheit getragen, zumindest von den Steuerpflichtigen, die auch tatsächlich Steuern zahlen.
Gibt es denn auch Steuerpflichtige, die nicht tatsächlich Steuern zahlen? Ein Großteil des Steueraufkommens ist vom Konsum abhängig und wird somit von jedem, der irgendetwas konsumiert in einer Relation zu seinem Konsum getragen. So manch einer, der aufgrund der Einkommenshöhe von Einkommensteuern befreit ist, dürfte dies z.B. durch erhöhte Zahlungen von Tabak-, Bier- und Branntweinsteuer kompensieren.
Re: Öffi-Flatrate 04.06.2015 19:21 |
Ich wüsste nicht, was an einer S-Bahn-Fahrt eine individuelle Dienstleistung sein sollte. Salopp gesagt fährt die ja auch ohne Fahrgäste und ohne konkrete Bestellung durch das Individuum. Da die verstärkte Inanspruchnahme des ÖPNV aber im Interesse der Allgemeinheit ist (weniger MIV auf den Straßen, bessere Parkplatzsituation für den verbliebenen MIV usw.), würde das keine Gebührenerhebung begründen. Das ist so wie beim Fluginformationsdienst der Flugsicherung (FIS), wo die Inanspruchnahme im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs ebenfalls kostenlos ist, obwohl dort sogar eine 1:1-Interaktion zwischen einem Piloten und einem Lotsen stattfindet.Zitat
der weiße bim
Nimmt man jedoch eine individuelle Dienstleistung in Anspruch, von der simplen Ausstellung einer Bescheinigung, [...]
Re: Öffi-Flatrate 04.06.2015 21:45 |
Zitat
der weiße bim
Laut Berliner Straßengesetz [www.stadtentwicklung.berlin.de] ist die allgemeine Nutzung öffentlicher Straßen zum Gemeingebrauch gestattet. Darüber hinausgehende Nutzungen sind genehmigungs- und kostenpflichtige Sondernutzungen. Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs ist wie anderen Trägern der öffentlichen Versorgung die Sondernutzung im Rahmen des §12 erlaubt.
Öffentliche Verkehrsmittel nutzen öffentliche Straßen kostenlos, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch. Der Kostenanteil des Fahrgastes bezieht sich nur auf den Betrieb und Unterhalt des Verkehrsmittels, nicht auf die Schaffung und den Erhalt der dafür nötigen Infrastruktur, den zahlt die Allgemeinheit unabhängig von der Nutzung.
Re: Öffi-Flatrate 05.06.2015 17:15 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ich wüsste nicht, was an einer S-Bahn-Fahrt eine individuelle Dienstleistung sein sollte. Salopp gesagt fährt die ja auch ohne Fahrgäste und ohne konkrete Bestellung durch das Individuum.
Re: Öffi-Flatrate 05.06.2015 17:32 |
Zitat
der weiße bim
Die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist immer eine individuelle Dienstleistung. Der Fahrgast entscheidet selbst völlig frei über Zeitpunkt und Ort des Reiseantritts, den Zielpunkt am Ende der Reise, über das Verkehrsmittel, die Fahrtroute, eventuelle Umstiege, Fahrunterbrechungen, sogar über den von ihm verwendeten Fahrausweis zur Begleichung des tariflichen Entgelts. Niemand ist gezwungen, einen bestimmten Beförderungsvertrag abzuschließen.
Re: Öffi-Flatrate 05.06.2015 18:19 |
Nein, definitiv nicht. Individuelle Dienstleistung würde bedeuten, dass der Kunde die spezielle Dienstleistung gemäß seinem exakten Bedarf bestellt und die Dienstleistung entsprechend dieses Bedarfes ausgeführt wird. Wäre ÖPNV eine individuelle Dienstleistung, gäbe es weder Fahrpläne noch Linien...Zitat
der weiße bim
Die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist immer eine individuelle Dienstleistung. Der Fahrgast entscheidet selbst völlig frei über Zeitpunkt und Ort des Reiseantritts, den Zielpunkt am Ende der Reise, über das Verkehrsmittel, die Fahrtroute, eventuelle Umstiege, Fahrunterbrechungen, sogar über den von ihm verwendeten Fahrausweis zur Begleichung des tariflichen Entgelts. Niemand ist gezwungen, einen bestimmten Beförderungsvertrag abzuschließen.
Re: Öffi-Flatrate 05.06.2015 18:23 |
Re: Öffi-Flatrate 26.06.2015 22:27 |