Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 07.09.2016 08:19 |
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Alter Köpenicker
Das erlebe ich auch dann und wann mal auf dem X69er. Einmal hatte ich einen Fahrer, der an jede Haltestelle erstmal heranfuhr und schaute, ob sie für ihn bestimmt sei.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 07.09.2016 08:20 |
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Philipp Borchert
Das ist doch blöd...dann kann er sie auch mitnehmen.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 07.09.2016 09:19 |
Zitat
Philipp Borchert
Das ist doch blöd...dann kann er sie auch mitnehmen. Wie sähe das rechtlich aus (im Falle eines Unfalls beim Einsteigen)?
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 07.09.2016 11:43 |
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 10:04 |
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Philipp Borchert
Das ist doch blöd...dann kann er sie auch mitnehmen.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 10:10 |
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B-V 3313
Und den Fahrplan dann völlig in den Eimer hauen?
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 10:42 |
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Alter Köpenicker
Na das geschieht ja schon durch das krankhafte Rechtsgefahre der meisten Busfahrer.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 12:04 |
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 12:37 |
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micha774
Heute wieder Bingozeit bei Daisy.
Am U Joh.Ch.werden munter Fahrten angezeigt und gelöscht wie es gerade gefällt. Auch Busse die schon weg sind oder im Doppelpack fahren sollten.
Die BVG nähert sich bei den Informationen immer mehr dem schlechten Niveau der S-Bahn an.
mein X11 kommt gar nicht, der M11 den ich jetzt nutze ist lt. Daisy ein 172er. Der ist aber seit 5min weg.
Wieviele Garantien darf man eigentlich einreichen im Jahr?
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 13:17 |
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 13:29 |
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B-V 3313
Zitat
Alter Köpenicker
Na das geschieht ja schon durch das krankhafte Rechtsgefahre der meisten Busfahrer.
Bitte?
Laut Paragraph 7, Absatz der 3 der StVO gilt für Busse auch innerorts das Rechtsfahrgebot.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 13:45 |
Zitat
micha774
Wieviele Garantien darf man eigentlich einreichen im Jahr?
Anonymer Benutzer
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 15:25 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
B-V 3313
Zitat
Alter Köpenicker
Na das geschieht ja schon durch das krankhafte Rechtsgefahre der meisten Busfahrer.
Bitte?
Laut Paragraph 7, Absatz der 3 der StVO gilt für Busse auch innerorts das Rechtsfahrgebot.
Bloß gut, daß das nicht alle Busfahrer umsetzen. Ich führe mal den Haltestellenabstand (X69) zwischen Elsterwerdaer Platz und Unfallkrankenhaus Rapsweg als Beispiel an. Hier ist der rechte Fahrstreifen für Geradeausfahrer schlicht nicht zu gebrauchen. An den Ecken Alt-Biesdorf, Frankenholzer Weg und Altentreptower Straße reihen sich Rechtsabbieger auf dem rechten Fahrstreifen und im weiteren Fahrtverlauf wird der rechte Fahrstreifen als Parkplatz mißbraucht. Früher oder später muß also ohnehin der linke Fahrstreifen benutzt werden. Je nach Busfahrer benötigt man für die eine Station übrigens zwischen drei und zehn Minuten.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 15:30 |
Zitat
Nahverkehrsplan
Es ist ja auch ein Rechtsfahrgebot und kein Rechtsfahrzwang. Je nach Verkehrslage muss man und sollte man davon abweichen.
Zitat
StVO
§ 7
Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(...)
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 15:30 |
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 15:39 |
Zitat
drstar
Nebenbei ist selbst der violette Streifen keine Garantie dafür, daß der X-Bus auch an dieser Haltestelle halten soll (X11/X83 in Marienfelde ist ein Paradebeispiel dafür, der X83 hält, der X11 dagegen nicht).
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 15:48 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
micha774
Wieviele Garantien darf man eigentlich einreichen im Jahr?
Wegen falscher DAISY-Anzeigen wird man wohl keine Garantie kriegen. Da sollte es nur nach den tatsächlichen Fahrten gehen.
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 16:34 |
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Logital
Die BVG-Garantie ist im Wortlaut wie folgt:
"Sollten Sie aber aus Gründen, die wir zu vertreten haben, mehr als 20 Minuten später als der aktuelle Fahrplan vorgibt, erst Ihr Ziel erreichen, erhalten Sie von uns eine Gratisfahrschein."
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 16:47 |
Anonymer Benutzer
Re: Aktualität und Richtigkeit der Fahrgastinformation 08.09.2016 16:50 |
Zitat
B-V 3313
Ein Bus wiegt mehr, also darf der Fahrer nicht frei wählen = Zwang. Klar, oder?
Du hast deine Fahrschule ja noch nicht lange hinter dir, du müsstest es eigentlich wissen...