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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der BVG
geschrieben von def 
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DonChaos
Zitat
Jay
[...] An den Verzögerungen bei der Ausschreibung ist die S-Bahn alles andere als unschuldig. Sie hatte die ursprünglichen Bedingungen weggeklagt und durch viele Rückfragen die von anderen Teilnehmern bemängelten ständigen Änderungen mit verursacht, die letztlich zu deren Aufgabe führten. Böse Zungen würden unterstellen, dass genau das gewollt war. [...]

Was da ursprünglich geplant war, war vergaberechtlich ... sagen wir mal mindestens abenteuerlich.

Zur Erinnerung was damals geplant war:

[ted.europa.eu]

"Vorhaltung und Instandhaltung fahrfertiger Triebzüge für einen Zeitraum bis zum 14.12.2047,"

Das heißt der Gewinner sollte die Fahrzeuge bis 2047 vorhalten, aber nur die ersten 15 Jahre diese selbst fahren. Das sah die DB als eine unrechtmäßige Koppelung verschiedener Leistungspflichten an. Dieses Verfahren wurde beerdigt und das jetzige begonnen, bei dem auch die Instandhaltung nach 15 Jahren an einen anderes Unternehmen übergehen kann/soll/darf.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Kürzlich ging es hier darum, ob BVG-Pressesprecher und -Chefinnen zugeben könnten, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht wurden. Zumindest in der freien Wirtschaft scheint so ein Schuldeingeständnis nicht völlig ausgeschlossen: "Wir waren unehrlich. Wir haben völlig versagt." (Volkswagens US-Chef Michael Horn am Montag).
Zitat
DasVerkehrswesen
Kürzlich ging es hier darum, ob BVG-Pressesprecher und -Chefinnen zugeben könnten, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht wurden. Zumindest in der freien Wirtschaft scheint so ein Schuldeingeständnis nicht völlig ausgeschlossen: "Wir waren unehrlich. Wir haben völlig versagt." (Volkswagens US-Chef Michael Horn am Montag).

Als alles zur VW Krise bereits veröffentlicht wurde und die Aktien um 20% eingebrochen sind.
Fragt sich, wann der Typ gehen muss (und den nächsten hochbezahlten Posten bekommt)

Zum Glück ist die BVG kein AG. Wäre ja garnichts wert ;)

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Gute Nacht, Forum!
Zitat
Der Fonz
Zitat
DasVerkehrswesen
"Wir waren unehrlich. Wir haben völlig versagt." (Volkswagens US-Chef Michael Horn am Montag).

Als alles zur VW Krise bereits veröffentlicht wurde und die Aktien um 20% eingebrochen sind.

Immerhin: auch als das Kind schon in den Brunnen gefallen war, hat es die BVG nicht hinbekommen, wenigstens eine Teilschuld einzugestehen, von so deutlichen Worten ganz zu schweigen.
Zitat
def
Immerhin: auch als das Kind schon in den Brunnen gefallen war, hat es die BVG nicht hinbekommen, wenigstens eine Teilschuld einzugestehen, von so deutlichen Worten ganz zu schweigen.

Nun, prinzipiell kann ich den Leuten, die hier die Öffentlichkeitsarbeit der BVG kritisieren in vielen Punkten zustimmen: Aber die oben zitierte Aussage kann ich so einfach nicht mehr stehen lassen. Ich erinnere mich genau an einen Beitrag in der Abendschau/oder Zibb zum Thema Fahrermangel bei der BVG. Dort ist auch Frau Reetz zu sehen, die (als das Kind nun wahrlich in den Brunnen gefallen war - aber immerhin -) davon spricht, dass man der BVG vorwerfen könne, nicht ausreichend bzw. vorausschauend geplant zu haben. Das sagt sie genau so. Ich finde dieses Interview nur leider nirgendwo mehr...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.09.2015 11:56 von deejay.
Zitat
deejay
Zitat
def
Immerhin: auch als das Kind schon in den Brunnen gefallen war, hat es die BVG nicht hinbekommen, wenigstens eine Teilschuld einzugestehen, von so deutlichen Worten ganz zu schweigen.

Ich erinnere mich genau an einen Beitrag in der Abendschau/oder Zibb zum Thema Fahrermangel bei der BVG. Dort ist auch Frau Reetz zu sehen, die (als das Kind nun wahrlich in den Brunnen gefallen war - aber immerhin -) davon spricht, dass man der BVG vorwerfen könne, nicht ausreichend bzw. vorausschauend geplant zu haben. Das sagt sie genau so. Ich finde dieses Interview nur leider nirgendwo mehr...

Diesen Satz kann man aber ohne Weiteres mit "... aber das ist Unsinn!" beenden. :)
Zitat
def
Diesen Satz kann man aber ohne Weiteres mit "... aber das ist Unsinn!" beenden. :)

Wurde er aber nicht. Insofern kann ich da - wenn auch vor allem von der Rente mit 63 und und und gesprochen wurde - einen deutlichen Ansatz Selbstkritik entdecken.
Wir sollten nicht zu streng sein. Wenn Reetz das wirklich so gesagt hat, dann geht das immerhin in die richtige Richtung. Dagegen steht leider nur der Nikutta-Spruch, dass die paar Sekunden mehr Wartezeit an der Haltestelle durch die kürzlichen Fahrplanreduktionen doch nun wirklich keiner merkt.
Auch wäre mal Kritik am Senat angebracht (z. B. schwarze Null), aber das geht man absolut nicht ran, man ist eben
linientreu.
Kann man auch bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften wie der Howoge gut beobachten, immer schön auf der Linie
der gerade amtierenden Politiker.
Zitat
Nordender
Auch wäre mal Kritik am Senat angebracht (z. B. schwarze Null), aber das geht man absolut nicht ran, man ist eben
linientreu.
.

Vorsicht mit den Äußerungen. Gibt es irgendein offizielles Papier aus dem hervorgeht, ob und wann die BVG eine schwarze Null schreiben soll?

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Na gut, zu streng müssen wir ja selbst mit Frau Reetz auch nicht sein. Der besagte Abendschau-Beitrag muss an mir vorbeigegangen sein.
Zitat
Logital
Gibt es irgendein offizielles Papier aus dem hervorgeht, ob und wann die BVG eine schwarze Null schreiben soll?

Das Erreichen der "Schwarzen Null" wurde mit der Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes 2007 zwingend vorgeschrieben:
Zitat
PersBefG §8: Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr
(4) Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind eigenwirtschaftlich zu erbringen. Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage von ... und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 darstellen und keine ausschließlichen Rechte gewährt werden. Ausgleichszahlungen für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs nach § 45a sind aus dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ausgenommen.

Hier hat weder der Aufgabenträger noch der Verkehrsbetrieb einen Handlungsspielraum.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
Logital
Gibt es irgendein offizielles Papier aus dem hervorgeht, ob und wann die BVG eine schwarze Null schreiben soll?

Das Erreichen der "Schwarzen Null" wurde mit der Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes 2007 zwingend vorgeschrieben:
Zitat
PersBefG §8: Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr
(4) Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind eigenwirtschaftlich zu erbringen. Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage von ... und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 darstellen und keine ausschließlichen Rechte gewährt werden. Ausgleichszahlungen für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs nach § 45a sind aus dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ausgenommen.

Hier hat weder der Aufgabenträger noch der Verkehrsbetrieb einen Handlungsspielraum.

Natürlich hat der Aufgabenträger einen Handlungsspielraum. Die Höhe der Ausgleichszahlungen, die bei der Bewertung der eigenwirtschtlichkeit einbezogen werden, wurden bei der BVG ja nicht im Rahmen eines Wettberwerbsverfahrens ermittelt, sondern schlicht vom Aufgabenträger im Rahmen der Inhouse-Vergabe festgelegt. Du hast insofern Recht, dass diese nicht kostendeckend festgelegt wurden. Doch möchte ich das Gericht mal sehen, das sämtliche Verkehrsunternehmen mit Klagen überzieht, die noch nicht die schwarze Null erreicht haben.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
def
Damit wir uns nicht missverstehen: ich möchte natürlich nicht, dass die BVG das, was schiefläuft, von sich aus an die Öffentlichkeit bringt, denn das würde zweifelsohne einen Imageschaden mit sich bringen.

Bitte?
Soll die BVG Image oder Dienstleistungen (er)bringen?
Als ob beim Image der BVG noch etwas zu retten wäre!
Was auch daran liegen könnte, das die Fahrgäste bei all der Schlechtleistung auch noch ständig verarscht werden...

Öffentlichkeit, Öffentlichkeit,

- Offenbar nichts, was mit dem immer mehr zusammengepferchten Zahlvieh zu tun hat, das wird da nie dahinterkommen!
- Anstalt öffentlichen Rechts? Nee, das wäre ja ein öffentlicher Betrieb und müsste daher transparent für jeden sein.
- Mit der Presse kann es auch nichts zu tun haben, die pinselt, bis auf ein paar zum Zahlvieh gehörige, stets fleißig die Pressemeldungen ab.
- Scheint etwas zu sein, dass Änderungen oder gar Verbesserungen mit sich bringen könnte - völlig unnötig, solange man aufs Image achtet!
- Könnte eine Lobby für ÖPNV bringen - völlig unnötig, solange man aufs Image achtet!
- Offenbar etwas, das Karrieren(neben Image offenbar Hauptaufgabe der BVG) schadet - das muss es sein!

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Zitat
B-V 3313
Zitat
DonChaos
Ne, die 21-Uhr-Grenze ist erfunden, die ist kein Bestandteil des ursprünglichen Konzeptes. Metrolinie heißt in der ursprünglichen Definition der BVG bei Einführung:
- 24 Stunden am Tag betrieben
- mindestens alle 10 Minuten, 20 Stunden am Tag - jeden Tag
- in den übrigen Stunden mindestens alle 30 Minuten

Schön ausgedacht, aber eben frei erfunden. 2004 gab es den Nachtverkehr nur auf der M10...

Weil die entsprechenden Nachtlinien erst später umgezeichnet wurden. Sagen dir N54, 55, 92, 93 usw. usf. etwas?

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Zitat
dubito ergo sum
Zitat
B-V 3313
Zitat
DonChaos
Ne, die 21-Uhr-Grenze ist erfunden, die ist kein Bestandteil des ursprünglichen Konzeptes. Metrolinie heißt in der ursprünglichen Definition der BVG bei Einführung:
- 24 Stunden am Tag betrieben
- mindestens alle 10 Minuten, 20 Stunden am Tag - jeden Tag
- in den übrigen Stunden mindestens alle 30 Minuten

Schön ausgedacht, aber eben frei erfunden. 2004 gab es den Nachtverkehr nur auf der M10...

Weil die entsprechenden Nachtlinien erst später umgezeichnet wurden. Sagen dir N54, 55, 92, 93 usw. usf. etwas?

Für die Straßenbahn war mit der Neuordnung des Nachtnetzes im Zusammenhang mit dem Metronetz ein großer Gewinn. Denn mitnichten wurden hier nur die vier übrigen Nachtraßenbahnlinien "umgezeichnet", sondern jede Metrolinie hat - wenn auch nicht immer auf gesamter Länge - Nachtverkehr bekommen. Neu ins Nachtnetz aufgenommen wurden die Strecken der M1, M2, M13 und M17. Diese Strecken ohne Straßenbahnnachtverkehr möchte man sich heutre kaum vorstellen.
Und falls jetzt DDR-Zeiten heraufbeschworen werden: Auch da gab es bezüglich des Nachtverkehrs mit Straßenbahnen ein wechselseitiges Auf und Ab über die Jahrzehnte...

Ingolf
Zitat
Logital
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der weiße bim
Das Erreichen der "Schwarzen Null" wurde mit der Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes 2007 zwingend vorgeschrieben:
Zitat
PersBefG §8: Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr
...

Hier hat weder der Aufgabenträger noch der Verkehrsbetrieb einen Handlungsspielraum.

Natürlich hat der Aufgabenträger einen Handlungsspielraum. Die Höhe der Ausgleichszahlungen, die bei der Bewertung der eigenwirtschtlichkeit einbezogen werden, wurden bei der BVG ja nicht im Rahmen eines Wettberwerbsverfahrens ermittelt, sondern schlicht vom Aufgabenträger im Rahmen der Inhouse-Vergabe festgelegt. Du hast insofern Recht, dass diese nicht kostendeckend festgelegt wurden. Doch möchte ich das Gericht mal sehen, das sämtliche Verkehrsunternehmen mit Klagen überzieht, die noch nicht die schwarze Null erreicht haben.

Das Zitieren von Gesetzten hilft bei der Beurteilung der Fehhleistungen der BVG nicht weiter. Es wirkt eher sogar kontraproduktiv, da damit versucht wird, vom Versgagen des Unternehmens abzulenken. Denn hier gibt es selbstverständlich Spielräume. Und wie schon geschrieben - wird niemand ein öffentliches Verkehrsunternehmen irgendwie bestrafen, wenn das Ergebnis nicht ausgeglichen ist. Wichtig ist, dass es eine Strategie in diese Richtung gibt. Und zwar unter Wahrung eines geordneten Betriebes. Das kann auch Schrumpfung des Systems bedeuten und wurde ja von der BVG mit Rückendeckung der Politik lange Zeit betrieben.
Ganz im Gegenteil, das Nichterbringen vertraglich vereinbarter Leistungen aufgrund von Missmanagement dürfte eher zu Konsequenzen führen, als ein nicht permanent ausgeglichchenes Betriebsergebnis.

Und schon gar keine Handhabe ergibt sich aus irgendeinem Gesetz oder irgendeiner Verordnung, die Fahrgäste schlichtweg anzulügen ("zwischen 60 und 90 Sekunden") oder ihnen wesentliche Informationen (Taktstreckeungen von 10 auf 20 Minuten) vorzuenthalten. Und genau das ist mit der unsäglichen Öffentlichkeitsarbeit bezüglich des Straßenbahnangebots geschehen. Das schadet übrigens dem Ansehen der BVG deutlich stärker, als das eigentliche Problem.

Und übrigens rumort es inzwischen hinter den Kulissen diesbezüglich recht kräftig - das Thema zu verschweigen und auszusitzen wird der BVG nicht mehr so einfach gelingen.

Ingolf
Zitat
der weiße bim
"Schwarzen Null"

Man könnte die BVG besonders bei den oberen Einkommensschichten auch mal ein zwei Köpfe kürzer machen. Oder in den Bereichen, die nicht zu den Kernaufgaben gehören.
Zitat
Der Fonz
Zitat
DasVerkehrswesen
Kürzlich ging es hier darum, ob BVG-Pressesprecher und -Chefinnen zugeben könnten, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht wurden. Zumindest in der freien Wirtschaft scheint so ein Schuldeingeständnis nicht völlig ausgeschlossen: "Wir waren unehrlich. Wir haben völlig versagt." (Volkswagens US-Chef Michael Horn am Montag).

Als alles zur VW Krise bereits veröffentlicht wurde und die Aktien um 20% eingebrochen sind.
Fragt sich, wann der Typ gehen muss (und den nächsten hochbezahlten Posten bekommt)

Zum Glück ist die BVG kein AG. Wäre ja garnichts wert ;)

Börsennotierte Unternehmen müssen öffentlich informieren wenn ich das mal im Zusammenhang mit Borussia Dortmund richtig mitbekommen habe.

Andererseits glaube ich kaum, das die BVG Fahrgäste verlieren würde, wären sie zu so einem ähnlichen Zugeständnis wie bei VW fähig.
Zitat
micha774
Andererseits glaube ich kaum, das die BVG Fahrgäste verlieren würde, wären sie zu so einem ähnlichen Zugeständnis wie bei VW fähig.

An welche Konkurrenz sollte die BVG auch Fahrgäste verlieren?
Die verliert sie nur, wenn das Angebot unzureichend und unzuverlässig ist und sich dank mangelnder Öffentlichkeit nichts daran ändert.

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
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