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"geheime" Haltestellen
geschrieben von Jay 
Anonymer Benutzer
Re: "geheime" Haltestellen
29.01.2016 18:00
Diese Haltestellen, welche vom Linienverkehr der Linie M19 bedient werden, sind reine Schulbus-Haltestellen mit entsprechender zeitlicher Beschränkung. Nur wird zwischen Linienverkehr und Schulbussen unterschieden... daher dürfte wie schon von jemandem geschrieben, die Linie M19 dort gar nicht als M19 halten. Die Wagen müssten als Schulbus gekennzeichnet sein. Die Haltestellen sind auch nur in dem Zeitraum gültig, wie es im Zusatzschild steht.

Ich dachte, ich muss dazu nichts weiter schreiben, da ich der Meinung war, dass du das im Zusammenhang mit den anderen Beiträgen schlussfolgern kannst, lieber DonChaos. :P

So würde ich das momentan sehen. Ich kann ja auch nur aus den Quellen heraus meine Schlüsse ziehen und ich sehe da keine andere Sichtweise.
Zitat
Nahverkehrsplan
Ich dachte, ich muss dazu nichts weiter schreiben,

Doch, wäre schon sinnvoll, wenn ein Beitrag nicht ausschließlich aus einem Zitat besteht.

BV hatte eine eigenartige Interpretation bzgl des Halteverbots im Zusammenhang mit dem Verkehrszeichen. Ich dachte, du beziehst dich darauf, was aber inhaltlich nicht passte. Es war einfach bezugslos.

Zum Inhalt:
Schülerfahrten können (und sollen ja sogar) auch im Linienverkehr durchgeführt werden. Wie weiter oben bereits gezeigt, ist die Grenze da nicht so klar. Ich kann da Arecs Ausführungen durchaus uneingeschränkt folgen.
Na dann schau dir mal das Zitat genau an. Es bestätigt meine Aussage.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Nichtsdestotrotz:

Die BO Kraft, § 33, Absatz 4 schreibt vor:

Fahrzeuge, die für Schülerbeförderungen besonders eingesetzt sind, müssen an Stirn- und Rückseite mit einem Schild nach Anlage 4 kenntlich gemacht sein; an der Stirnseite genügt auch eine Kennzeichnung im Zielschilderkasten mit dem Sinnbild nach Anlage 4 und einem Zusatzschild in der Farbgebung des Bilduntergrunds mit der Aufschrift "Schulbus". Die Wirkung des Schildes darf durch andere Aufschriften oder Bildzeichen nicht beeinträchtigt werden. Bei anderen Fahrten darf das Schild nicht gezeigt werden.

Egal auf welche Weise: da die Fahrten nunmal der Schülerbeförderung dienen, wäre auf jeden Fall eine Kennzeichnung erforderlich.
Und wenn es Linienverkehr ist - ohne Schülerverkehr - ist die Haltestelle falsch beschildert.

Außerdem hier noch etwas zu den fehlenden Linien- und Fahrplanangaben:

[www.gesetze-im-internet.de]
[www.gesetze-im-internet.de]

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

§ 40 Fahrpläne

(4) Fahrpläne und Fahrplanänderungen sind vom Unternehmer ortsüblich bekanntzumachen. Ferner sind die
gültigen Fahrpläne in den zum Aufenthalt der Fahrgäste bestimmten Räumen anzubringen. An den Haltestellen
sind mindestens die Abfahrtszeiten anzuzeigen.


Auch dieser Pflicht kommt man an allen betreffenden Haltestellen in dem Bereich nicht nach.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.01.2016 20:23 von IAK 4-04.
Re: "geheime" Haltestellen
30.01.2016 02:00
Zitat
Nahverkehrsplan
Diese Haltestellen, welche vom Linienverkehr der Linie M19 bedient werden, sind reine Schulbus-Haltestellen mit entsprechender zeitlicher Beschränkung. Nur wird zwischen Linienverkehr und Schulbussen unterschieden... daher dürfte wie schon von jemandem geschrieben, die Linie M19 dort gar nicht als M19 halten. Die Wagen müssten als Schulbus gekennzeichnet sein. Die Haltestellen sind auch nur in dem Zeitraum gültig, wie es im Zusatzschild steht.

Nein, Schülerbeförderung ist im Regelfall auch Linienverkehr. Dass nur gekennzeichnete Schulbusse dort halten dürften, kann ich aus der Formulierung nicht ableiten.

Zitat
IAK 4-04
Nichtsdestotrotz:

Die BO Kraft, § 33, Absatz 4 schreibt vor:

Fahrzeuge, die für Schülerbeförderungen besonders eingesetzt sind, müssen an Stirn- und Rückseite mit einem Schild nach Anlage 4 kenntlich gemacht sein; an der Stirnseite genügt auch eine Kennzeichnung im Zielschilderkasten mit dem Sinnbild nach Anlage 4 und einem Zusatzschild in der Farbgebung des Bilduntergrunds mit der Aufschrift "Schulbus". Die Wirkung des Schildes darf durch andere Aufschriften oder Bildzeichen nicht beeinträchtigt werden. Bei anderen Fahrten darf das Schild nicht gezeigt werden.

Die Frage ist jetzt, wann das Fahrzeug "besonders eingesetzt" ist. Üblicherweise wird das Schülerkennzeichen höchsten bei freigestellten Verkehr genutzt, nicht, wenn die Schülerbeförderung als Linienverkehr stattfindet.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.01.2016 02:02 von Arec.
Zitat
B-V 3313
Na dann schau dir mal das Zitat genau an. Es bestätigt meine Aussage.

Welche Aussage? Du hast doch nur rumgestänkert und der zeitlichen Einschränkung des Halteverbots indirekt widersprochen. Oder war da noch was substantielles, das mir durch die Lappen gegangen ist?
Zitat
DonChaos
Zitat
B-V 3313
Na dann schau dir mal das Zitat genau an. Es bestätigt meine Aussage.

Oder war da noch was substantielles, das mir durch die Lappen gegangen ist?

Natürlich. Nur hast du wohl bei all dem Schaum vor dem Mund meinen Beitrag vom 28.01.2016 um 00:43 entweder nicht gesehen, oder du bist geistig nicht in der Lage ihn zu verstehen.

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Zitat
IAK 4-04
Weil man an Haltestellen, die nicht gültig sind, wenn keine Haltverbotschilder aufgestellt sind, eben nun einmal parken darf. Es ist auch keine Fahrbahnmarkierung aufgebracht, die es verbietet.
Zitat
B-V 3313
Dort steht ein normales (ausgeblichenes) Haltestellenschild (224). Ein Zusatzschild weist auf die Zeiten des Schulbusverkehrs hin. Wäre es nur eine Schulbushaltestelle, dann müssten das H, das Wort Schulbusse und die Zeiten auf einem Schild stehen. Das ist aber nicht der Fall.

Markiere doch bitte das Substantielle, welches im Bezug zum von dir zitierten Beitrag steht und diesen entweder stützt oder widerspricht. Ich kann das vor lauter Schaum einfach nicht erkennen. Was ist deine Meinung bzgl. des Halteverbots? Ist da Halteverbot außerhalb der Zeiten oder nicht?
Zitat
DonChaos
Zitat
B-V 3313
Dort steht ein normales (ausgeblichenes) Haltestellenschild (224). Ein Zusatzschild weist auf die Zeiten des Schulbusverkehrs hin. Wäre es nur eine Schulbushaltestelle, dann müssten das H, das Wort Schulbusse und die Zeiten auf einem Schild stehen. Das ist aber nicht der Fall.

Markiere doch bitte das Substantielle, welches im Bezug zum von dir zitierten Beitrag steht und diesen entweder stützt oder widerspricht. Ich kann das vor lauter Schaum einfach nicht erkennen. Was ist deine Meinung bzgl. des Halteverbots? Ist da Halteverbot außerhalb der Zeiten oder nicht?

Es gelten die ganz normalen Regeln, wie an jeder anderen Bushaltestelle auch.

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Also jetzt muß ich auch mal meinen Senf dazugeben:

Zitat
B-V 3313
Es gelten die ganz normalen Regeln, wie an jeder anderen Bushaltestelle auch.

Und wie lauten diese Regeln denn nun abschließend. Wir haben ja jetzt hier schon verschiedene Varianten erfahren. Meiner Meinung nach lassen sich in diese Schilderkombination diverse Möglichkeiten hineininterpretieren.

1. Es handelt sich um ein Haltestellenschild des Linienverkehrs und zusätzlich zu den angegeben Zeiten halten hier auch Schulbusse.

2. Es handelt sich um eine reine Haltestelle für Schulbusse, die zur angegeben Zeit hier verkehren. Außerhalb dieser Zeiten gilt die Haltestelle als aufgehoben und es darf geparkt werden, so wie an reinen Nachtbushaltestellen mit zeitlicher Gültigkeitseinschränkung.

Gegen Variante 1 spricht, daß dem Schild essentielle Bestandteile, wie Fahrplan, Bezeichnung und Linienreiter fehlen. Außerdem halten auch an anderen gewöhnlichen Haltstellen des Linienverkehrs Schulbusse, ohne diesen Umstand besonders zu deklarieren.

Gegen Variante 2 spricht Dein Einwand, Haltestellenzeichen und Schulbuszusatz würden nicht auf einem Schild erfolgen. Allerdings ist das Zusatzschild so angebracht, daß man es auch für ein durchgehendes Schild im Ganzen halten könnte, da es nicht unter sondern hinter dem Haltestellenschild befestigt ist und so eine Art Provisorium darstellt. Außerdem erfolgt die zeitliche Einschränkung bei Nachtbushaltestellen ebenfalls durch ein Zusatzschild.
Zitat
Alter Köpenicker
Gegen Variante 1 spricht, daß dem Schild essentielle Bestandteile, wie Fahrplan, Bezeichnung und Linienreiter fehlen. Außerdem halten auch an anderen gewöhnlichen Haltstellen des Linienverkehrs Schulbusse, ohne diesen Umstand besonders zu deklarieren.

Das dürfte aber auf 50% aller Bushaltestellenmasten zutreffen. Schließlich ist der zweite und dritte Mast an Haltestellen oftmals auch nicht mit Linienreiter oder Fahrplänen bestückt. Diese Sachen sind für die StVO auch völlig ohne Bedeutung. Das gilt auch für den roten Aushang "Haltestelle wird zur Zeit nicht bedient".

Zitat
Alter Köpenicker
Gegen Variante 2 spricht Dein Einwand, Haltestellenzeichen und Schulbuszusatz würden nicht auf einem Schild erfolgen. Allerdings ist das Zusatzschild so angebracht, daß man es auch für ein durchgehendes Schild im Ganzen halten könnte, da es nicht unter sondern hinter dem Haltestellenschild befestigt ist und so eine Art Provisorium darstellt. Außerdem erfolgt die zeitliche Einschränkung bei Nachtbushaltestellen ebenfalls durch ein Zusatzschild.

Wie gesagt, die Befestigung des Schilds macht da keinen Unterschied. Es muss ein Schild sein.

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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.01.2016 14:25 von B-V 3313.
Zitat
B-V 3313
Zitat
Alter Köpenicker
Gegen Variante 2 spricht Dein Einwand, Haltestellenzeichen und Schulbuszusatz würden nicht auf einem Schild erfolgen. Allerdings ist das Zusatzschild so angebracht, daß man es auch für ein durchgehendes Schild im Ganzen halten könnte, da es nicht unter sondern hinter dem Haltestellenschild befestigt ist und so eine Art Provisorium darstellt. Außerdem erfolgt die zeitliche Einschränkung bei Nachtbushaltestellen ebenfalls durch ein Zusatzschild.

Wie gesagt, die Befestigung des Schilds macht da keinen Unterschied. Es muss ein Schild sein.

Schade, daß Du immer wichtige Details ausläßt. Auch Don Chaos hatte ja schon das Thema Nachtbushaltestellen angesprochen ohne eine Resonanz zu erfahren.
Zitat
B-V 3313
Zitat
Alter Köpenicker
Gegen Variante 2 spricht Dein Einwand, Haltestellenzeichen und Schulbuszusatz würden nicht auf einem Schild erfolgen. Allerdings ist das Zusatzschild so angebracht, daß man es auch für ein durchgehendes Schild im Ganzen halten könnte, da es nicht unter sondern hinter dem Haltestellenschild befestigt ist und so eine Art Provisorium darstellt. Außerdem erfolgt die zeitliche Einschränkung bei Nachtbushaltestellen ebenfalls durch ein Zusatzschild.
Wie gesagt, die Befestigung des Schilds macht da keinen Unterschied. Es muss ein Schild sein.

Grundsätzlich würde ich da bei allen anderen Verkehrsschildern zustimmen, aber aus irgendwelchen Gründen fordert Anlage 2 zu §41 StVO wörtlich eine gemeinsame weiße Trägerfläche für beide Zeichen, während bei nahezu allen anderen Zusatzzeichen die Anbringung auf einem eigenen kleineren Schild unter dem Schild mit dem eigentlichen Zeichen der Standard ist. ("Das Zeichen mit dem Zusatzzeichen „Schulbus" (Angabe der tageszeitlichen Benutzung) auf einer gemeinsamen weißen Trägerfläche kennzeichnet eine Haltestelle nur für Schulbusse.")

Somit ist die Vorgehensweise mit dem eigenen Schild bei Nachtbussen korrekt, aber bei einer Schulbushaltestelle offenbar nicht. Somit ist es meiner Meinung nach eine "normale" Haltestelle des Linienverkehrs und für Schulbusse mit dem Zusatzschild "Schulbus" und unleserlichen Uhrzeiten.
Zitat
Lopi2000
Somit ist es meiner Meinung nach eine "normale" Haltestelle des Linienverkehrs und für Schulbusse mit dem Zusatzschild "Schulbus" und unleserlichen Uhrzeiten.

Bleibt die Frage, warum andere Haltestellen des Linienverkehrs, an denen auch Schulbusse halten, nicht gesondert gekennzeichnet sind.
Nach meinem Dafürhalten handelt es sich um eine Schulbushaltestelle mit eingeschränktem Gültigkeitszeitraum. Die Mißachtung der korrekten Vorschriften für ein adäquates Haltestellenschild erfolgte entweder aus Unwissenheit oder in Ermangelung eines richtigen, durchgehenden Schildes, weshalb das Zusatzschild auch nicht unter dem Haltestellenschild angebracht ist, sondern dahinter.
Zitat
Lopi2000
Grundsätzlich würde ich da bei allen anderen Verkehrsschildern zustimmen, aber aus irgendwelchen Gründen fordert Anlage 2 zu §41 StVO wörtlich eine gemeinsame weiße Trägerfläche für beide Zeichen, während bei nahezu allen anderen Zusatzzeichen die Anbringung auf einem eigenen kleineren Schild unter dem Schild mit dem eigentlichen Zeichen der Standard ist. ("Das Zeichen mit dem Zusatzzeichen „Schulbus" (Angabe der tageszeitlichen Benutzung) auf einer gemeinsamen weißen Trägerfläche kennzeichnet eine Haltestelle nur für Schulbusse.")

Wäre nur noch zu klären, ob die gemeinsame weiße Trägerfläche für beide Zeichen auch schon vor dem 1. Juli 1992 notwendig war. Denn die vor diesem Termin gültige Gestaltung von Verkehrszeichen behält auch weiterhin ihre Gültigkeit – steht im §53 Abs. 2 Nr. 1 StVO.
Zitat
Jumbo
Zitat
Lopi2000
Grundsätzlich würde ich da bei allen anderen Verkehrsschildern zustimmen, aber aus irgendwelchen Gründen fordert Anlage 2 zu §41 StVO wörtlich eine gemeinsame weiße Trägerfläche für beide Zeichen, während bei nahezu allen anderen Zusatzzeichen die Anbringung auf einem eigenen kleineren Schild unter dem Schild mit dem eigentlichen Zeichen der Standard ist. ("Das Zeichen mit dem Zusatzzeichen „Schulbus" (Angabe der tageszeitlichen Benutzung) auf einer gemeinsamen weißen Trägerfläche kennzeichnet eine Haltestelle nur für Schulbusse.")

Wäre nur noch zu klären, ob die gemeinsame weiße Trägerfläche für beide Zeichen auch schon vor dem 1. Juli 1992 notwendig war. Denn die vor diesem Termin gültige Gestaltung von Verkehrszeichen behält auch weiterhin ihre Gültigkeit – steht im §53 Abs. 2 Nr. 1 StVO.

Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut: im Sommer 1989 war an der Haltestelle Harbigstr./Waldschulallee noch ein Haltestellenschild der damaligen Bauform, aber nach unten hin etwas verlängert, ohne die damals üblichen Scharniere. Es ist zu vermuten, daß von der Sichtseite des Busfahrers ein Zusatz unter dem "H"-Symbol angebracht war. Ob da nur die Betriebszeiten standen oder auch das Wort "Schulbus" vermag ich nicht zu sagen. Der Haltestellenname wäre aber wohl mittels Scharnierschild angebracht worden und von beiden Seiten lesbar gewesen. Die Laterne hatte damals noch eine gelbe Mastbanderole, die darauf hinweist, daß an dem Mast vorher bereits auch ein fahnenförmiges Haltestellenschild angebracht gewesen sein muß.

Die derzeitigen Haltestellenschilder müssen also tatsächlich erst nach dem Sommer 1989 installiert worden sein. Stellt sich die Frage, warum die anscheinend damals korrekte Beschilderung ausgewechselt wurde und ob dies vor oder nach dem 01.07.1992 geschah.

Aber wie man es auch dreht: die heutige Beschilderung ist ja trotzdem nicht korrekt. Außerdem fehlen die Fahrplanaushänge, die nach dem Personenbeförderungsgesetzt §40, Absatz 4, in jedem Fall anzubringen sind. Es ist aber ja nichtmal eine Vorrichtung dazu vorhanden. Hier besteht also in jedem Fall Nachbesserungsbedarf.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.02.2016 00:48 von IAK 4-04.
Zitat
IAK 4-04
Außerdem fehlen die Fahrplanaushänge, die nach dem Personenbeförderungsgesetzt §40, Absatz 4, in jedem Fall anzubringen sind. Es ist aber ja nichtmal eine Vorrichtung dazu vorhanden. Hier besteht also in jedem Fall Nachbesserungsbedarf.

Nicht unbedingt. Wenn es eine Endhaltestelle ist, muss kein Fahrplan aushängen. ;-) (Jetzt nur auf das Schild bezogen)

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Welche Linie fährt denn an dieser geheimen Haltestelle in der Taylorstrasse? Sieht aus wie eine Havelbus-Betriebshaltestelle.
Ein Link zu Google StreetView wo die Haltestelle zu sehen ist: [www.google.de]
Anonymer Benutzer
Re: "geheime" Haltestellen
17.02.2016 19:44
Zitat
Regio Team
Welche Linie fährt denn an dieser geheimen Haltestelle in der Taylorstrasse? Sieht aus wie eine Havelbus-Betriebshaltestelle.
Ein Link zu Google StreetView wo die Haltestelle zu sehen ist: [www.google.de]

Wahrscheinlich einfach nur irgendein Transferbus von Schülern oder Sportlern. Ist meist an solchen Einrichtungen so.
Die üblichen Schulbushaltestellen vor Grundschulen sind aber immer im BVG-Design und da steht dann auch dran an welchem Tag und von wann bis wann da was fährt.Wie z.B diese hier in der Flensburger Str :[www.google.de] Diese Haltestelle ist aber im Havelbus-Design.
Gibt es eigentlich von diesen "geheimen" Haltestellen auch ein Verzeichnis?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.02.2016 19:55 von Regio Team.
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