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Der ÖPNV in der Presse (3) - Thema beendet (Hinweis am Ende beachten)
geschrieben von micha774 
Stimme ich zu DonChaos.
Zitat
Tradibahner
dem ist wohl nix hinzuzufügen:

Berlin verträgt keine neue Tram, der U-Bahn gehört die Zukunft

Der Platz auf der Straße ist begrenzt. In einer schnell wachsenden Stadt ist deshalb das U-Bahnnetz entscheidend,
meint Gunnar Schupelius.

Andreas Geisel (SPD) ist ein zupackender Mann. Als Senator für Stadtentwicklung schmiedet er viele gute Pläne.
Nur beim Bahnverkehr setzt er offenbar auf den völlig falschen Zug:
Er will die Straßenbahnlinien ausbauen, nicht aber die U-Bahn. [www.bz-berlin.de]


Ich habe die Frage der BZ, ob Gunnar Schupelius recht hat, mit Nein beantwortet. Ansonsten will ich ihn auch noch direkt anmailen, um sachlich auf seine Position einzugehen.

Schönes Wochenende wünscht Euch
Marienfelde
Bezeichnend, dass z.Z.knapp 59 Prozent bei der Abstimmung trotzdem meinen, er hat recht...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.02.2016 14:32 von Joe.
Zitat
Joe
Bezeichnend, dass z.Z.knapp 59 Prozent bei der Abstimmung trotzdem meinen, er hat recht...

Türlich meinen die das. Die Masse der Leute kennt sich auch nicht sonderlich mit Fragen zum ÖPNV, den Kosten, den Folgekosten, den Planungszeiträumen und Schwierigkeiten etc. pp. aus. Die lesen nur: Ubahn = schneller und unter der Erde, stört oben also nicht.

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Logitals Kolumne: "Ich finde Berlin verträgt keine neuen Autos, dem Umweltverbund gehört die Zukunft. Aleiin die ganzen Unfälle jeden Tag, der Lärm, die Abgsase, der Platzverbrauch"

Genau, endlich sagts mal einer!

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Das Neue Deutschland von morgen schreibt über eine Klage gegen die Geheimhaltung des Cross-Border-Leasing-Vergleichs der BVG:

Zitat
Neues Deutschland
Der Berliner Abgeordnete Klaus Lederer (LINKE) hat eine Klage gegen die Senatsverwaltung für Finanzen eingereicht. Die verweigert ihm Einsicht in Unterlagen zum außergerichtlichen Vergleich, den die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit der Bank JPMorgan im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Zurück-Leasen von U- und Straßenbahnwagen im März 2014 getroffen hatten. Der Senat für Finanzen argumentiert damit, es handele sich um private Unterlagen des ehemaligen Finanzsenators Ulrich Nußbaum, der allein »verfügungsbefugt« sei. »Das sind keine Privatunterlagen«, sagte Lederer gegenüber »neues deutschland«.

Der (kurze) Online-Text in voller Länge
Es sind ja nicht alle Lückenschlüsse bei der U-Bahn kompletter Unsinn, aber solange eine neue U-Bahn-Strecke auf Kosten der anderen Verkehrsmittel im ÖPNV geht, sollte man halt zuerst die Straßenbahn dorthin bauen, wo sie gebraucht wird.

U1 Warschauer Str. - Ostkreuz (1,4 km) oder Frankfurter Tor (1 km) = Verlängerung der M10/M13 bis Hermannplatz (3,1 km) plus Umstellung des alten 95ers (Sonnenallee/Sektorengrenze - U-Bhf. Hallesches Tor, 7,5 km)

U1 Uhlandstr. - Adenauerplatz (1,3 km) oder Halensee (weitere 1,3 km) = Umstellung des M29ers auf dem Abschnitt Roseneck - U-Bhf. Görlitzer Bahnhof nur für die U1 bis Adenauerplatz. Für weitere 90 Meter(!) U-Bahn hat man die Lücke zur verlängerten M10 geschlossen. Die Strecke bis Halensee finanziert zusätzlich die Umstellung von M48er/M85er auf dem Abschnitt Alexanderplatz - Rathaus Steglitz

U2 Pankow - Pankow Kirche (0,5 km) bzw. Rathaus Pankow (weitere 0,6 km) = Umstellung des M27ers Pankow - Perleberger Brücke (5 km) bzw. mit der Verlängerung bis Rathaus Pankow komplett (weitere 5,2 km) plus Lückenschluss Beusselstr. - Seestr. (1,7 km)

U8 Wittenau - Märkisches Zentrum/Senftenberger Ring (1,8 km) = Umstellung des kompletten alten 62ers (Wilhelmsruher Damm/Sektorengrenze - Zoo, Hardenbergplatz, 15,6 km) auf Straßenbahn. Die restlichen 2,4 km kann man für den Abzweig auf das TXL-Gelände verwenden.

U9 Rathaus Steglitz - Lankwitz Kirche (3,4 km) = Umstellung vom kompletten M82er (6,9 km) M85er Steglitz - Lichterfelde Süd (6,7 km), X83er Steglitz - Lichtenrade (8 km), 181er Walther-Schreiber-Platz - Alt-Mariendorf (2,3 + 3,2 km) und 186er Steglitz - Lichterfelde Süd (6,7 km)

Da sind Fantastereien wie die U2 zum Rathaus Spandau und U-Bahnen nach Staaken, Falkenhagener Feld, Düppel und Weißensee noch nicht einmal erwägenswert. D.h. falls sich ein Privatmann findet, der gerne auf eigene Kosten eine U-Bahn vom Hauptbahnhof zum TXL-Gelände bauen will, kann er das gerne tun (wie auch die Lichtenrader wegen mir gerne die Dresdener Bahn auf eigene Kosten im Tunnel versenken dürfen), aber für meine Steuergelder s e ähe ich lieber das Straßenbahnnetz kräftig wachsen als einen noch so sinnvollen Lückenschluss der U-Bahn...

Zitat
Joe
Bezeichnend, dass z.Z.knapp 59 Prozent bei der Abstimmung trotzdem meinen, er hat recht...

Mittlerweile nur noch 50% ;-p



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.02.2016 21:30 von VvJ-Ente.
Also ich bin ja immer noch für den Ausbau der U5 von Tempo 60 auf Tempo 80 :p
Zitat
Flexist
Also ich bin ja immer noch für den Ausbau der U5 von Tempo 60 auf Tempo 80 :p

Ich habe gehört, dass zumindest eine Geschwindigkeitserhöhung auf 70 km/h angestrebt wird, weil man damit auf dem Abschnitt Alexandersplatz - Hönow einen Umlauf einsparen kann.
Zitat
nicolaas
Das Neue Deutschland von morgen schreibt über eine Klage gegen die Geheimhaltung des Cross-Border-Leasing-Vergleichs der BVG:

Zitat
Neues Deutschland
Der Berliner Abgeordnete Klaus Lederer (LINKE) hat eine Klage gegen die Senatsverwaltung für Finanzen eingereicht. Die verweigert ihm Einsicht in Unterlagen zum außergerichtlichen Vergleich, den die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit der Bank JPMorgan im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Zurück-Leasen von U- und Straßenbahnwagen im März 2014 getroffen hatten. Der Senat für Finanzen argumentiert damit, es handele sich um private Unterlagen des ehemaligen Finanzsenators Ulrich Nußbaum, der allein »verfügungsbefugt« sei. »Das sind keine Privatunterlagen«, sagte Lederer gegenüber »neues deutschland«.

Der (kurze) Online-Text in voller Länge


Die Behauptung der Senatsfinanzverwaltung, die dem damaligen Finanzsenator in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der BVG zugänglich gemachten Unterlagen seien Privatunterlagen, ist schon bemerkenswert.

Vertrauen in staatliches Handeln kann doch nur dann entstehen oder wiederhergestellt werden, wenn möglichst viele Quellen dazu auch öffentlich zugänglich sind.

Allseits einen schönen Sonntag wünscht Euch
Marienfelde
Zitat
Marienfelde
Vertrauen in staatliches Handeln kann doch nur dann entstehen oder wiederhergestellt werden, wenn möglichst viele Quellen dazu auch öffentlich zugänglich sind.

Allerdings war die Grundlage für die Abweisung der Millionenklage gegen die BVG vor dem Londoner Gericht ein zwischen den Beteiligten geschlossener Vergleich, über dessen Wortlaut Stillschweigen vereinbart ist. Eine Veröffentlichung würde den Vergleich aufheben und wahrscheinlich die Klage wieder in Gang setzen, mit ungewissem Ausgang.
Gerade hatte der Finanzvorstand der BVG die für dieses Risiko gebildeten Rückstellungen aufgelöst und so ein ausgeglichenes Geschäftsergebnis erreicht.
Bei einer erneuten Klage der Bankhäuser müsste wieder ein dreistelliger Millionenbetrag aus dem laufenden Budget entnommen werden, wodurch Investitionen in dieser Höhe zumindest verschoben werden müssten. Unter diesen Umständen ist eine Offenlegung vielleicht doch keine gute Idee. Herr Lederer findet sicher lohnendere Versäumnisse der Landesregierung, um sich zu profilieren.

so long

Mario
Warum argumentiert der Senat dann nicht so, sondern anders?

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Zitat
der weiße bim
Zitat
Marienfelde
Vertrauen in staatliches Handeln kann doch nur dann entstehen oder wiederhergestellt werden, wenn möglichst viele Quellen dazu auch öffentlich zugänglich sind.

Allerdings war die Grundlage für die Abweisung der Millionenklage gegen die BVG vor dem Londoner Gericht ein zwischen den Beteiligten geschlossener Vergleich, über dessen Wortlaut Stillschweigen vereinbart ist. Eine Veröffentlichung würde den Vergleich aufheben und wahrscheinlich die Klage wieder in Gang setzen, mit ungewissem Ausgang.
Gerade hatte der Finanzvorstand der BVG die für dieses Risiko gebildeten Rückstellungen aufgelöst und so ein ausgeglichenes Geschäftsergebnis erreicht.
Bei einer erneuten Klage der Bankhäuser müsste wieder ein dreistelliger Millionenbetrag aus dem laufenden Budget entnommen werden, wodurch Investitionen in dieser Höhe zumindest verschoben werden müssten. Unter diesen Umständen ist eine Offenlegung vielleicht doch keine gute Idee. Herr Lederer findet sicher lohnendere Versäumnisse der Landesregierung, um sich zu profilieren.


Gut, das ist nachvollziehbar, sollte dann aber auch so dargestellt werden. Den oder die Fehler würde ich sowieso eher bei denen suchen, die die "Cross-Border-Leasing-Verträge" einmal geschlossen haben. Dennoch ist das Ergebnis (wir als "normale" Menschen zahlen zwar die Zeche, erfahren aber nichts) unbefriedigend.

Gibt es denn nicht die Möglichkeit, solche Verträge von vornherein mit "Veröffentlichungsklauseln" zu schließen? Wären solche zu veröffentlichenden Verträge nicht ein gewisser Schutz gegen die die öffentliche Hand möglicherweise benachteiligenden Vertragsinhalte?

Fragt sich und Euch
Marienfelde
Zitat
Marienfelde
Den oder die Fehler würde ich sowieso eher bei denen suchen, die die "Cross-Border-Leasing-Verträge" einmal geschlossen haben. Dennoch ist das Ergebnis (wir als "normale" Menschen zahlen zwar die Zeche, erfahren aber nichts) unbefriedigend.

Gibt es denn nicht die Möglichkeit, solche Verträge von vornherein mit "Veröffentlichungsklauseln" zu schließen? Wären solche zu veröffentlichenden Verträge nicht ein gewisser Schutz gegen die die öffentliche Hand möglicherweise benachteiligenden Vertragsinhalte?

Der Witz ist ja, dass die finanziellen Gewinne aus den CBL-Verträgen der BVG im geplanten Umfang eingetreten sind, jedoch dem Land Berlin (also der öffentlichen Hand) durch weitere Reduzierung der Zuwendungen an die AöR zugute kamen. Das Risiko trug einseitig die BVG, obwohl sie vom Gewinn nichts hatte. Diese bildete, als es brenzlig wurde, vorsorglich Rückstellungen und sparte an allen Ecken, was sich bis heute nachteilig auswirkt.
Erst bei der geforderten Absicherung durch Hinterlegung von Wertpapieren geriet man in den Strudel der weltweiten Finanzkrise, die zum Zeitpunkt der Vetragsabschlüsse unvorhersehbar gewesen war. Die Wertpapiere hatten ursprünglich akzeptable Bewertungen. Dennoch hatte es Sarrazin nicht zuletzt durch seinen persönlichen Einsatz vor dem Londoner Gericht geschafft, die Kuh vom Eis zu holen, also finanzielle Schäden abzuwenden.
Hier würde ich lieber ohne genau zu wissen, wie er es angestellt hat, mich über die fette Kuh freuen. Besser als blind auf dem dünnen Eis herumzuhacken und die Kuh ersaufen zu lassen ;-)

so long

Mario
Das Stillschweigen hat man doch nur vereinbart, damit die eklatanten Fehlleistungen auf beiden Seiten in der Schublade verschwinden, um sich persönlich vor Regress zu schützen. Zu behaupten, die für einen Landesbetrieb obligatorische Offenlegung könnte Kürzungen der ÖPNV-Leistungen zur Folge haben, kommt einem Erpressungsversuch gleich. Schade, dass hier zu wenige Anwälte mitlesen.
Zitat
DonChaos
Das Stillschweigen hat man doch nur vereinbart, damit die eklatanten Fehlleistungen auf beiden Seiten in der Schublade verschwinden, um sich persönlich vor Regress zu schützen.

Zur Forderung einer Regressleistung müsste erst einmal ein messbarer Schaden entstanden sein. Dem Verursacher sollten mindestens grob fahrlässige ungesetzliche Handlungen oder Unterlassungen gerichtsfest nachgewiesen werden. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
Im übrigen steht es jedem frei, wegen vermuteter Gesetzesverstöße einer Person oder Behörde Anzeige zu erstatten. Anwälte freuen sich immer über Klagen jeder Art, am besten mit möglichst hohem Streitwert.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.02.2016 13:40 von der weiße bim.
Schöne Floskeln, da es hier aber um die Cross-Border-Leasing-Geschichte geht, tragen die recht wenig zum Thema bei. Dabei erreichst du die inhaltliche Tiefe eines chinesischen Glückskekses: nichts falsches sagen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.02.2016 15:08 von DonChaos.
Zitat
DonChaos
Das Stillschweigen hat man doch nur vereinbart, damit die eklatanten Fehlleistungen auf beiden Seiten in der Schublade verschwinden, um sich persönlich vor Regress zu schützen. Zu behaupten, die für einen Landesbetrieb obligatorische Offenlegung könnte Kürzungen der ÖPNV-Leistungen zur Folge haben, kommt einem Erpressungsversuch gleich. Schade, dass hier zu wenige Anwälte mitlesen.


Dieser (von mir hervorgehobenen) Einschätzung möchte ich wirklich widersprechen. Die Banken und Anwaltskanzleien, die solche Verträge entwickelt, und - selbstverständlich vollkommen uneigennützig - auch und gerade in Deutschland "vertrieben" haben, wußten sehr genau, was sie taten.

Ob dies auch immer bei den - in bester Absicht handelnden - Stadtkämmerern (oder hier dem BVG-Vorstand und der Senatsverwaltung für Finanzen) der Fall war, darf bezweifelt werden.

Folgt man der (hier nicht verlinkten) Wikipedia-Seite über "Cross-Border-Leasing", ermöglichten diese Verträge, die Anschaffungskosten von ja nur einmal vorhandenen 377 U-Bahn- und 134 Straßenbahnwagen der BVG sowohl in den USA als auch bei der BVG abzuschreiben. In unserem Fall wurde der daraus resultierende "Steuerspareffekt" zwischen dem Land Berlin und den "beratenden" Banken und Anwaltskanzleien verteilt.

Irgendjemand zahlt immer die Zeche - in diesem Fall der amerikanische Steuerzahler.


Dennoch wünsche ich Euch einen schönen Abend.
Marienfelde
Zitat
DonChaos
Das Stillschweigen hat man doch nur vereinbart, damit die eklatanten Fehlleistungen auf beiden Seiten in der Schublade verschwinden, um sich persönlich vor Regress zu schützen. Zu behaupten, die für einen Landesbetrieb obligatorische Offenlegung könnte Kürzungen der ÖPNV-Leistungen zur Folge haben, kommt einem Erpressungsversuch gleich. Schade, dass hier zu wenige Anwälte mitlesen.
Zitat
Marienfelde
Dieser (von mir hervorgehobenen) Einschätzung möchte ich wirklich widersprechen. Die Banken und Anwaltskanzleien, [...] wußten sehr genau, was sie taten. [...]

Ja. Die Einschätzung widerspricht doch aber dem von dir markierten Abschnitt nicht. Die Formulierung "eklatante Fehlleistungen" schließt Vorsätzlichkeit definitiv nicht aus.
Dieses Thema wurde beendet.