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INW
Ich handhabe das so: Bin ich gefordert, meine demokratischen Rechte wahrnehmen zu können, so gehe ich zumindest hin -- und wenn ich das große Kreuz über die ganze Seite mache (also ungültig wähle). Dann habe ich zumindest teilgenommen.
Dabei sein ist alles war aber das Credo der Olympischen Spiele, und nicht der Slogan des Bundeswahlleiters.
Ob du einfach nicht vor 18 Uhr im Wahllokal vorstellig wirst oder den Stimmzettel durch einen gehässigen Kommentar, 16 Kreuze oder sonstwie ungültig machst - is' mir egal.
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Und wenn es ausreichend ungültige Stimmen gibt, ist die betreffende Wahl ungültig und muß wiederholt werden --
Auch dieser Irrglaube hält sich hartnäckig.
Ungültige Stimmen zählen nicht.
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oder wird bei Volksentscheiden vielleicht doch noch gekippt, weil die Politik das Ergebnis der ungültigen Wahl anerkennt und neu mit den Initiatoren verhandelt.
Die Hürden für die Durchführung eines Volksentscheid sind in Berlin so hoch und der Vorlauf so lang, dass man sicher sein kann, dass der Senat überhaupt kein Interesse an einem Erfolg des Begehrens hat. Sonst hätte er nämlich (wie vor einigen Monaten mit diesen Mieterbundleuten) lange eine Einigung mit den Initiatoren erwirken können.