Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel
geschrieben von ulkraemer 
Hält diese Regelung vor einem ordentlichen Gericht stand? Hat schon einmal jemand dagegen geklagt?
Der Hintergrund meiner Frage: ich komme aus Koblenz und wurde beim Besuch in Berlin kontrolliert und man erklärte mir, dass ich 60 EUR wegen ungültigem Fahrausweis zahlen soll, da mein Abschnitt der 4-Fahrten-Karte noch für 8,80 EUR statt der heute gültigen Summe von 9 EUR betrug. Mir war von dem Tarifwechsel nichts bekannt, wird natürlich nicht in Koblenz kommuniziert.
Finde das natürlich sehr Kundenunfreundlich. Schliesslich hatte ich ja mal bezahlt und werde behandelt wie ein Schwarzfahrer.
Vorausbezahlte Gutscheine dürfen ja auch nicht verfallen.

Hat jemand Erfahrung?

Gültigkeit, Umtausch und Erstattung bei Tarifwechsel

Bei einer Tarifänderung (Tarifwechsel) können im Voraus erworbene und nicht benutzte entwertungsbedürftige Fahrausweise (z.B. Einzelfahrausweise, Tageskarten oder Abschnitte der 4-Fahrten-Karte), deren Preis sich geändert hat, noch 14 Tage nach Tarifwechsel genutzt werden, ab dem 15. Tag sind diese Fahrausweise ungültig. Entwertungsbedürftige Fahrausweise, deren Preis sich nicht ändert, behalten ihre Gültigkeit.


Danke und Gruß,
ulkraemer
Die Fahrausweise können gegen Zahlung des Unterschiedsbetrags in den Verkaufsstellen umgetauscht werden. Alternativ lassen sie sich beim Neukauf auch anrechnen. Fragwürdig ist allenfalls, dass diese Umtauschregelung weniger als ein halbes Jahr gelten soll.

Als Fahrgast bist du verpflichtet dich vor Fahrtantritt über die Tarife zu informieren. Die Erhöhung wurde im Dezember auch ortsüblich bekannt gegeben. Da sehe ich für dich rechtlich gesehen schlechte Chancen. Du kannst allenfalls versuchen mit einem freundlichen Schreiben deinen Fehler zu erklären und darauf hoffen, dass das EBE auf Kulanzbasis reduziert wird.

Alternativ kannst du die Zahlung natürlich auch verweigern, musst aber dann mit den Konsequenzen leben. Das Verfahren wird dann an ein Inkassounternehmen weitergereicht, dass die Forderung bereits im ersten Schreiben in etwa verdoppelt. Mit den weiteren Schreiben geht der Preis dann in die Höhe und das Mahnverfahren übernimmt ein Anwalt. Bei den zuvor 40€ ging es wohl bis etwa 120€ hoch. Einen Schufa-Eintrag dürfte es gratis geben. Wenn du Glück hast, endet die einseitige "Brieffreundschaft" irgendwann von allein.

Wenn du Pech hast, wird das Verfahren weiter voran getrieben und ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Auf den solltest du in jedem Fall reagieren, anderenfalls steht irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür und spätestens dann solltest du zahlen, weil sonst gepfändet wird. Der nächste Schritt wäre dann ein Gerichtsverfahren, wo dann - bei zu erwartendem negativem Ausgang - auch noch die Gerichtskosten auf die zukommen. Das kann dann schon vierstellig werden.

Ob das erstrebenswert ist?

Sollte die Kommunikation mit dem Verkehrsunternehmen negativ verlaufen, gibt es auch noch die Schlichtungsstelle (www.soep-online.de/). Da würde ich dir allerdings auch nicht allzuviel Hoffnung machen und erwarte maximal eine Reduzierung.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Alternativ kannst du die Zahlung natürlich auch verweigern, musst aber dann mit den Konsequenzen leben. Das Verfahren wird dann an ein Inkassounternehmen weitergereicht, dass die Forderung bereits im ersten Schreiben in etwa verdoppelt. Mit den weiteren Schreiben geht der Preis dann in die Höhe und das Mahnverfahren übernimmt ein Anwalt. Bei den zuvor 40€ ging es wohl bis etwa 120€ hoch. Einen Schufa-Eintrag dürfte es gratis geben. […]

Wenn du Pech hast, wird das Verfahren weiter voran getrieben und ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. […] Der nächste Schritt wäre dann ein Gerichtsverfahren

Wie jetzt? Den Schufa-Eintrag gibt's, bevor überhaupt rechtskräftig festgestellt wurde, dass die Forderung rechtmäßig war?

Ich meine, im Falle des Fragestellers dürften die Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen zwar ziemlich gering sein, weil ja üblicherweise an den Haltestellen die wichtigsten der aktuellen Tarife aushängen und der Fragesteller daher hätte wissen können/müssen, dass es seine 8,80€-Fahrkarte so nicht mehr gibt.
Aber es sind ja auch andere Situationen vorstellbar, in denen der Verkehrsbetrieb ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) verlangt. Ich denke da nur an den Fall, der mir neulich passierte, bei dem ich aber nicht kontrolliert wurde: Ich brauchte für mich und mein Fahrrad einen ABC-Fahrschein und hatte das Fahrgeld entsprechend der Beförderungsbedingungen passend abgezählt (ein 5er Schein und ein paar Münzen; die weiteren Münzen, die ich noch hatte, machten zusammen nicht mal einen Euro aus). Entgegen der Beförderungsbedingungen konnten aber alle stationären Automaten auf dem Bahnsteig keine Scheine annehmen.
Achja, wenn man jetzt damit kommt, dass die Formulierung in den Beförderungesbedingungen, dass stationäre Automaten auch Scheine annehmen können, juristisch immer ein Wahlrecht sei, dann bitte ich mal darum, mir zu erklären, wie ich auf mein Wahlrecht aus dem nächsten Satz der Beförderungsbedingungen, die Scheine und Münzen in beliebiger Reihenfolge in den Automat zu schieben, verzichte.

Nochmal zurück zu den veralteten Fahrscheinen. Dass die Frist für den Umtausch ziemlich kurz ist, halte ich auch für bedenklich und könnte mir vorstellen, dass ein Richter darin eine unangemessene Benachteiligung des Endverbrauchers sieht. Nur kann man das wohl nicht im Rahmen eines EBE gerichtlich klären lassen.
(So hatte ich selbst mal vorsichtshalber zu viel bezahlt, bevor mir die Fahrscheine verfallen, weil ich sie nicht vor der nächsten Tarifanpassung brauche und auch nicht rechtzeitig innerhalb der Umtauschfrist an einen Fahrkartenschalter komme. Ich hatte ABC-Fahrradkarten besorgt, die dann doch nicht benötigt wurden und sie dann bei einer Tour, für die BC ausgereicht hätte, eingesetzt. Wobei das im Falle einer Kontrolle auch zu Unannehmlichkeiten hätte führen können, da ich ziemlich nah am A-Bereich war, den aber auf eigenen Rädern umfahren habe. Für mich selbst hatte ich natürlich nur BC geholt.)


Zur Sicherheit noch ein Disclaimer: Dieser Beitrag ist nur eine Meinungsäußerung und keine Rechtsberatung, da ich kein Anwalt bin.
Zitat
ulkraemer
Hält diese Regelung vor einem ordentlichen Gericht stand? Hat schon einmal jemand dagegen geklagt?

Das ist eine interessante Frage.
Mit dieser spezifischen Fragestellung hat sich - as far as I know - noch niemand bis zum BGH durch die Instanzen geklagt.

Ich habe zumindest auf die Schnelle nur das rechtskräftige Urteil zur Rücknahme-/Umtauschfrist von auf Pfennig lautenden Briefmarken gefunden. Aber eine Währungsreform kommt natürlich auch nicht alle Tage vor und wird/wurde zumindest bislang frühzeitig kommuniziert.


Zitat
Jay
Als Fahrgast bist du verpflichtet dich vor Fahrtantritt über die Tarife zu informieren. Die Erhöhung wurde im Dezember auch ortsüblich bekannt gegeben.

Das mag ja formaljuristisch möglicherweise sogar alles zutreffen, was du hier sagst.
Einen Touristen aus Koblenz, der bei seinem letzten Aufenthalt (Ausstellungsdatum und Uhrzeit stehen ja auf dem Ticket) eine 4er-Karte erworben hat, und ein Jahr später dann arglos einen unbenutzten Abschnitt entwertet, dann könnte man ihn auch bitten, sich an der nächsten Station eine Fahrkarte zum aktuellen Tarif zu kaufen.

"Bitte macht unsere Kunden glücklich", sollte eigentlich jedem Mitarbeiter eines Dienstleistungsbetriebs von der Führungsebene mal als Grundsatz mit auf den Weg gegeben worden sein.


Zitat

Der Hintergrund meiner Frage: ich komme aus Koblenz und wurde beim Besuch in Berlin kontrolliert und man erklärte mir, dass ich 60 EUR wegen ungültigem Fahrausweis zahlen soll, da mein Abschnitt der 4-Fahrten-Karte noch für 8,80 EUR statt der heute gültigen Summe von 9 EUR betrug. Mir war von dem Tarifwechsel nichts bekannt, wird natürlich nicht in Koblenz kommuniziert.
Finde das natürlich sehr Kundenunfreundlich. Schliesslich hatte ich ja mal bezahlt und werde behandelt wie ein Schwarzfahrer.

Welches Verkehrsunternehmen hat in deinem Fall denn so viel Fingerspitzengefühl bewiesen?
Manche davon sind ja in sozialen Netzwerken durchaus kommunikativ ...

Zitat

Vorausbezahlte Gutscheine dürfen ja auch nicht verfallen.

Das OLG München und das OLG Hamburg sind der Auffassung, dass von Händlern ausgestellte Geschenkgutscheine nach drei Jahren nicht mehr anerkannt werden müssen -> ganz gewöhnliche Verjährung von Ansprüchen.
Allerdings müsse der Händler schon das Ausstellungsdatum vermerken, ließ Justitia in der Freien und Hansestadt Hamburg noch verlauten.


nic
Zitat
Jumbo
Zitat
Jay
Alternativ kannst du die Zahlung natürlich auch verweigern, musst aber dann mit den Konsequenzen leben. Das Verfahren wird dann an ein Inkassounternehmen weitergereicht, dass die Forderung bereits im ersten Schreiben in etwa verdoppelt. Mit den weiteren Schreiben geht der Preis dann in die Höhe und das Mahnverfahren übernimmt ein Anwalt. Bei den zuvor 40€ ging es wohl bis etwa 120€ hoch. Einen Schufa-Eintrag dürfte es gratis geben. […]

Wenn du Pech hast, wird das Verfahren weiter voran getrieben und ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. […] Der nächste Schritt wäre dann ein Gerichtsverfahren

Wie jetzt? Den Schufa-Eintrag gibt's, bevor überhaupt rechtskräftig festgestellt wurde, dass die Forderung rechtmäßig war?

Ja, wenn die Forderung nicht bestritten wird. Nur bei strittigen Forderungen ist der Eintrag in die Schufa bzw. anderen Auskunfteien unzulässig und kann Regress-Ansprüche auslösen.

Zitat
Jumbo
Ich meine, im Falle des Fragestellers dürften die Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen zwar ziemlich gering sein, weil ja üblicherweise an den Haltestellen die wichtigsten der aktuellen Tarife aushängen und der Fragesteller daher hätte wissen können/müssen, dass es seine 8,80€-Fahrkarte so nicht mehr gibt.

Leider inzwischen nicht mehr, mir sind kaum noch Haltestellen bekannt, an denen ein Tarifaushang hängt.

Zitat
Jumbo
Aber es sind ja auch andere Situationen vorstellbar, in denen der Verkehrsbetrieb ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) verlangt. Ich denke da nur an den Fall, der mir neulich passierte, bei dem ich aber nicht kontrolliert wurde: Ich brauchte für mich und mein Fahrrad einen ABC-Fahrschein und hatte das Fahrgeld entsprechend der Beförderungsbedingungen passend abgezählt (ein 5er Schein und ein paar Münzen; die weiteren Münzen, die ich noch hatte, machten zusammen nicht mal einen Euro aus). Entgegen der Beförderungsbedingungen konnten aber alle stationären Automaten auf dem Bahnsteig keine Scheine annehmen.
Achja, wenn man jetzt damit kommt, dass die Formulierung in den Beförderungesbedingungen, dass stationäre Automaten auch Scheine annehmen können, juristisch immer ein Wahlrecht sei, dann bitte ich mal darum, mir zu erklären, wie ich auf mein Wahlrecht aus dem nächsten Satz der Beförderungsbedingungen, die Scheine und Münzen in beliebiger Reihenfolge in den Automat zu schieben, verzichte.

Nochmal zurück zu den veralteten Fahrscheinen. Dass die Frist für den Umtausch ziemlich kurz ist, halte ich auch für bedenklich und könnte mir vorstellen, dass ein Richter darin eine unangemessene Benachteiligung des Endverbrauchers sieht. Nur kann man das wohl nicht im Rahmen eines EBE gerichtlich klären lassen.
(So hatte ich selbst mal vorsichtshalber zu viel bezahlt, bevor mir die Fahrscheine verfallen, weil ich sie nicht vor der nächsten Tarifanpassung brauche und auch nicht rechtzeitig innerhalb der Umtauschfrist an einen Fahrkartenschalter komme. Ich hatte ABC-Fahrradkarten besorgt, die dann doch nicht benötigt wurden und sie dann bei einer Tour, für die BC ausgereicht hätte, eingesetzt. Wobei das im Falle einer Kontrolle auch zu Unannehmlichkeiten hätte führen können, da ich ziemlich nah am A-Bereich war, den aber auf eigenen Rädern umfahren habe. Für mich selbst hatte ich natürlich nur BC geholt.)


Analog zu den Urteilen, den Prepaid-Mobilfunkanbieter in den letzten Jahren bezgl. des Verfalls von Guthaben kassiert haben, dürfte im Falle eines Rechtsstreits durchaus die Wahrscheinlichkeit bestehen, daß diese Praxis vom Gericht beanstandet wird. Wenn schon nicht gegen Preisdifferenz gegen neue, gültige Fahrausweise umgetauscht werden kann, muß das Unternehmen eben die Rückabwicklung, sprich vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten, hierfür könnte u. U. eine Bearbeitungsgebühr vor Gericht Bestand haben.

Zitat
Jumbo
Zur Sicherheit noch ein Disclaimer: Dieser Beitrag ist nur eine Meinungsäußerung und keine Rechtsberatung, da ich kein Anwalt bin.

Das bin ich auch nicht, bin aber in Rechtsfragen einigermaßen bewandert.

Mir stößt vor allem das Gebaren mit den Inkassokosten sauer auf. Ganz dreist wäre es, wenn zusätzlich zu den Inkassokosten noch Gebühren für den nachfolgend tätigen Rechtsanwalt erhoben würden, dies ist nämlich eindeutig unzulässig. Es geht nur eins von Beiden, wie es tatsächlich gehandhabt wird, weiß ich mangels eines solchen Verfahrens nicht. Hier könnten sich ja Betroffene mal zu Wort melden - tauchen sowohl Gebühren für das Inkasso wie auch für einen Rechtsanwalt auf, sollte man zumindest gegen einen der beiden Posten sofort Protest einlegen.

Edit: Ein Quote war falsch gesetzt, ich habs korrigiert

Dennis



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.05.2016 22:12 von drstar.
Zitat

Leider inzwischen nicht mehr, mir sind kaum noch Haltestellen bekannt, an denen ein Tarifaushang hängt.
Also ich habe bisher an jeder Bushaltestelle die aktuellen Fahrpreise gesehen.
Es gibt welche ohne.

Ein Beispiel...



~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Stimmt. Nun, aber ist dies die Mehrzahl? drstar sagte ihm wären "kaum" welche bekannt.
Interessanterweise hätte ich auch genau dasselbe vermutet. Dass nahezu überall so ein Aushang zu finden ist. Jetzt fotografiere ich derzeit diverse Haltestellen und finde gleich noch zwei weitere, die offensichtlich ohne Aushang sind. Alle drei aus einem "Archiv" von derzeit gerade mal etwa zwanzig Fotos, und nur solche gezeigt, auf denen es ersichtlich ist. Und siehe da, es scheint doch eine ganze Menge zu geben...





Ich weiß ja nicht, ob der Informationspflicht Genüge getan ist, wenn an der Haltestelle der Gegenrichtung so ein Tarifaushang zu finden ist. Oder ob es aufgrund des persönlichen Kontakts zum und der Prüfung durch den Busfahrer womöglich gar nicht notwendig wäre, darauf hinzuweisen.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat

Alternativ kannst du die Zahlung natürlich auch verweigern, musst aber dann mit den Konsequenzen leben. Das Verfahren wird dann an ein Inkassounternehmen weitergereicht, dass die Forderung bereits im ersten Schreiben in etwa verdoppelt.

Dass man den Beleg (oder was auch immer man in diesem Fall bekommt) dieses 60-Euro-Abenteuers nicht in den nächsten Papierkorb wirft, sondern seinerseits gegenüber dem Verkehrsbetrieb seine Auffassung der Dinge schriftlich darlegt (man kann es natürlich auch zuerst per Telefon versuchen; erstaunlich oft lassen sich solche Dinge in zwei Minuten aus der Welt schaffen), ist doch selbstverständlich.

Zitat

Mit den weiteren Schreiben geht der Preis dann in die Höhe und das Mahnverfahren übernimmt ein Anwalt. Bei den zuvor 40€ ging es wohl bis etwa 120€ hoch. Einen Schufa-Eintrag dürfte es gratis geben.

Ein "Schufa"-Eintrag? Davon steht nichts im Vertrag (bzw. Tarif bzw. Beförderungsbedingungen).


Zitat

Wenn du Pech hast, wird das Verfahren weiter voran getrieben und ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Auf den solltest du in jedem Fall reagieren,

Der Auslöser wäre in diesem Fall eine Tariferhöhung i.H.v. 0,05 EUR pro Fahrt, die dem Fragesteller - der immerhin schon vor über einem Jahr 8,80 EUR bezahlt hat, ohne eine Gegenleistung in Anspruch zu nehmen - nicht bekannt war, da er in Koblenz wohnt.

Zitat

Sollte die Kommunikation mit dem Verkehrsunternehmen negativ verlaufen

Und bevor wir das wissen, muss man doch wirklich kein Horrorszenario aufbauen.

Danke,
nic
@Nic: Das ist kein Horro-Szenario, sondern tagtägliche Realität! Wer weder zahlt, noch innerhalb einer recht kurzen Frist Kontakt mit dem Verkehrsunternehmen (VU) aufnimmt, der bekommt Post vom Inkasso-Unternehmen. Und nein, ein Telefonat hilft da nicht weiter. Einzige Chance ist im EBE-Center vorstellig zu werden oder schriftlich Kontakt aufzunehmen. Sobald das Inkasso-Unternehmen übernimmt, wollen die Verkehrsbetriebe nichts mehr damit zu tun haben. Selbst wenn man es dann doch schafft das VU zu überzeugen, wird zwar das EBE zurückgenommen, aber die Inkasso-Kosten bleiben. Daher ist es absolut wichtig dafür zu sorgen, dass es nicht zum Inkasso-Verfahren kommt.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
@Nic: Das ist kein Horro-Szenario, sondern tagtägliche Realität! Wer weder zahlt, noch innerhalb einer recht kurzen Frist Kontakt mit dem Verkehrsunternehmen (VU) aufnimmt, der bekommt Post vom Inkasso-Unternehmen. Und nein, ein Telefonat hilft da nicht weiter. Einzige Chance ist im EBE-Center vorstellig zu werden oder schriftlich Kontakt aufzunehmen. Sobald das Inkasso-Unternehmen übernimmt, wollen die Verkehrsbetriebe nichts mehr damit zu tun haben. Selbst wenn man es dann doch schafft das VU zu überzeugen, wird zwar das EBE zurückgenommen, aber die Inkasso-Kosten bleiben. Daher ist es absolut wichtig dafür zu sorgen, dass es nicht zum Inkasso-Verfahren kommt.

Wenn die Ursache wegfällt, fallen auch die Inkassokosten weg. Denn die Inkassokosten sind auf Grundlage der EBE-Forderung entstanden - fällt aber das EBE weg, besteht m. E. keine Rechtsgrundlage mehr für die Inkassokosten. Genaugenommen muß das VU das Inkasso über den Storno informieren und selbst die Inkassokosten tragen.

Dennis
Zitat
Jay
@Nic: Das ist kein Horro-Szenario, sondern tagtägliche Realität! Wer weder zahlt, noch innerhalb einer recht kurzen Frist Kontakt mit dem Verkehrsunternehmen (VU) aufnimmt, der bekommt Post vom Inkasso-Unternehmen. Und nein, ein Telefonat hilft da nicht weiter. Einzige Chance ist im EBE-Center vorstellig zu werden oder schriftlich Kontakt aufzunehmen. Sobald das Inkasso-Unternehmen übernimmt, wollen die Verkehrsbetriebe nichts mehr damit zu tun haben. Selbst wenn man es dann doch schafft das VU zu überzeugen, wird zwar das EBE zurückgenommen, aber die Inkasso-Kosten bleiben. Daher ist es absolut wichtig dafür zu sorgen, dass es nicht zum Inkasso-Verfahren kommt.

Es gibt Unternehmen, die geben das Ganze trotz Einsprüchen und schwebenden Verfahrens an ein Inkasso-Unternehmen weiter.
So geschehen bei mir vor über 10 Jahren bei mit einem Rosa-Telefonkonzern.
Formell hatte ich gewonnen, durfte mich dann aber noch extra mit dem Inkasso-Büro rumschlagen. Die Forderung wurde fallengelassen, aber auf den Gebühren wollte man mich sitzenlassen. Extrem schäbig und nervig sowas, daß man am Ende dort kein "Kunde" mehr sein will, ist
logisch.
Ich halte diese Regelung insgesamt für unnötig und kundenfeindlich. Meiner Meinung nach könnte man pauschal regeln, dass Fahrscheine unbegrenzt oder auch z.B. 3 Jahre ab Kauf gültig sind.

Die Preiserhöhungen bewegen sich ohnehin im Bereich der Kreditzinsen, die die BVG zahlt. Wenn nun einige Fahrgäste angesichts einer bevorstehenen Preiserhöhung ein paar Fahrscheine mehr im Voraus kauft, ist das kein großartiger Verlust sondern quasi ein Kredit zu marktüblichen Konditionen. Es macht den einen oder anderen Schnäppchenjäger glücklich, aber verursacht keine dramatischen Einnahmeverluste oder Kosten. Im Gegenteil wird durch die sehr kurzfristige Übergangsfrist ein unnötiger Mehraufwand für die Kundenzentren geschaffen.

Übrigens sind die Übergangsfristen nach Tariferhöhungen in Berlin im Bundesvergleich sehr kurz: viele Unternehmen/Verbünde akzeptieren "alte" Tickets drei Monate nach einer Umstellung und nehmen sie mehrere Jahre lang in Zahlung.
In der Schweiz gelten Mehrfahrtenkarten üblicherweise drei Jahre lang, unabhängig von Tariferhöhungen. Und in Spanien ging man dazu über, auf Briefmarken keinen Wert mehr zu drucken, sondern nur noch eine Tarifklasse. So benötigt man für gewöhnliche Briefe nach Deutschland eine Marke des Tarifs B. Das hat den Vorteil, daß die Marken auch nach einer Tariferhöhung uneingeschränkt weitergenutzt werden können, ohne zusätzliche Postwertzeichen erwerben zu müssen.
Ist es wirklich nötig ganze lange Absätze zu zitieren wenn nur ein Teilaspekt beantwortet wird? Die Lesbarkeit der Texte leidet darunter!

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
GraphXBerlin
Stimmt. Nun, aber ist dies die Mehrzahl? drstar sagte ihm wären "kaum" welche bekannt.

es sind inzwischen leider immer mehr, denen ein solcher Tarifaushang fehlt. Zunehmend solche, an denen eine Anzahl von Buslinien verkehrt, deren Anzahl ein ganzzahliges Vielfaches von Zwei ist. Und das sind - u. a. dank Nachtlinien eine ganze Menge.

Dennis
Die Mehrfahrtenkarten von Handytickets sind übrigens tatsächlich weiter gültig. Sie müssen nicht digital umgetauscht werden. Wobei man technisch bedingt nicht mehr als eine im Voraus erwerben kann.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Lopi2000
Ich halte diese Regelung insgesamt für unnötig und kundenfeindlich. Meiner Meinung nach könnte man pauschal regeln, dass Fahrscheine unbegrenzt oder auch z.B. 3 Jahre ab Kauf gültig sind.

Die Preiserhöhungen bewegen sich ohnehin im Bereich der Kreditzinsen, die die BVG zahlt. Wenn nun einige Fahrgäste angesichts einer bevorstehenen Preiserhöhung ein paar Fahrscheine mehr im Voraus kauft, ist das kein großartiger Verlust sondern quasi ein Kredit zu marktüblichen Konditionen. Es macht den einen oder anderen Schnäppchenjäger glücklich, aber verursacht keine dramatischen Einnahmeverluste oder Kosten. Im Gegenteil wird durch die sehr kurzfristige Übergangsfrist ein unnötiger Mehraufwand für die Kundenzentren geschaffen.

Übrigens sind die Übergangsfristen nach Tariferhöhungen in Berlin im Bundesvergleich sehr kurz: viele Unternehmen/Verbünde akzeptieren "alte" Tickets drei Monate nach einer Umstellung und nehmen sie mehrere Jahre lang in Zahlung.

Damit fasst Du meine Ansicht punktgenau zusammen. Man behandelt Kunden wie Kleinverbrecher.
Zitat
Jay
Als Fahrgast bist du verpflichtet dich vor Fahrtantritt über die Tarife zu informieren. Die Erhöhung wurde im Dezember auch ortsüblich bekannt gegeben. Da sehe ich für dich rechtlich gesehen schlechte Chancen. Du kannst allenfalls versuchen mit einem freundlichen Schreiben deinen Fehler zu erklären und darauf hoffen, dass das EBE auf Kulanzbasis reduziert wird.

Die S-Bahn GmbH hat sich nach Schriftwechsel auf die Hälfte eingelassen. Bin zwar immer noch sauer und kann ein solches Verfahren nicht nachvollziehen, hab es dann aber bezahlt :(
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen