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Tatraeinsätze außerhalb des normalen Fahrzeugeinsatzplans
geschrieben von der weiße bim 
Zusätzliche Tatraeinsätze in der Hauptverkehrszeit:
Heut morgen waren sieben Doppeltraktionen im Einsatz auf den Verstärkerkursen der Linien M6 (eine) und M8 (sechs Stück).

so long

Mario
Was man jetzt wohl machen würde, wenn man sich doch nur für 20 Tatrazüge entschieden hätte..? ^^
Mit Solo Gt statt Traktionen fahren...usw.
Und die Herrschaften im weissen Haus müssten das Geläster der Praktiker in den Werkstätten ertragen.
Der Bombardiermüll ist halt doch nicht so haltbar wie vom Hersteller versprochen. Kommt irgendwie bekannt vor..

T6JP
Zitat
Flexist
Was man jetzt wohl machen würde, wenn man sich doch nur für 20 Tatrazüge entschieden hätte..? ^^

Die BVG hat sich doch für den Weiterbetrieb von 20 Tatrazügen (aus je zwei Wagen) für einige Jahre entschieden. Wo ist das Problem?

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
Flexist
Was man jetzt wohl machen würde, wenn man sich doch nur für 20 Tatrazüge entschieden hätte..? ^^

Die BVG hat sich doch für den Weiterbetrieb von 20 Tatrazügen (aus je zwei Wagen) für einige Jahre entschieden. Wo ist das Problem?

Ja, dann Wagen. Wenn ein Solo auf der 21 unterwegs war, ist es doch ein Zug gewesen.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Flexist
Was man jetzt wohl machen würde, wenn man sich doch nur für 20 Tatrazüge entschieden hätte..? ^^

Die BVG hat sich doch für den Weiterbetrieb von 20 Tatrazügen (aus je zwei Wagen) für einige Jahre entschieden. Wo ist das Problem?

Diese Züge dürfen meines Wissens ab dem 01.01.2022 nur noch bei Fahrten wegen besonderen Anlässen eingesetzt werden, da sie nicht ebenerdig sind.
Zitat
Henning
Zitat
der weiße bim
Zitat
Flexist
Was man jetzt wohl machen würde, wenn man sich doch nur für 20 Tatrazüge entschieden hätte..? ^^

Die BVG hat sich doch für den Weiterbetrieb von 20 Tatrazügen (aus je zwei Wagen) für einige Jahre entschieden. Wo ist das Problem?

Diese Züge dürfen meines Wissens ab dem 01.01.2022 nur noch bei Fahrten wegen besonderen Anlässen eingesetzt werden, da sie nicht ebenerdig sind.

Abwarten und Tee trinken

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Zitat
Henning
Zitat
der weiße bim
Zitat
Flexist
Was man jetzt wohl machen würde, wenn man sich doch nur für 20 Tatrazüge entschieden hätte..? ^^

Die BVG hat sich doch für den Weiterbetrieb von 20 Tatrazügen (aus je zwei Wagen) für einige Jahre entschieden. Wo ist das Problem?

Diese Züge dürfen meines Wissens ab dem 01.01.2022 nur noch bei Fahrten wegen besonderen Anlässen eingesetzt werden, da sie nicht ebenerdig sind.

Ein GT6 und sogar ein Flexity, ja selbst sogar der Straßenbahnsteig ist nicht ebenerdig. Ohje, ab 2022 gibt es glaub ich keine Bahn mehr die fahren darf.
Zitat
Henning
Zitat
der weiße bim
Zitat
Flexist
Was man jetzt wohl machen würde, wenn man sich doch nur für 20 Tatrazüge entschieden hätte..? ^^

Die BVG hat sich doch für den Weiterbetrieb von 20 Tatrazügen (aus je zwei Wagen) für einige Jahre entschieden. Wo ist das Problem?

Diese Züge dürfen meines Wissens ab dem 01.01.2022 nur noch bei Fahrten wegen besonderen Anlässen eingesetzt werden, da sie nicht ebenerdig sind.

Wo steht das?
im PBefG Paragraph 8

MfG
Zitat
Beimann
im PBefG Paragraph 8

Dort lese ich "Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden"

Dazu schreibt das CNB zum Thema Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan: "Berlin wird Ausnahmen brauchen – sowohl temporär wie dauerhaft".

Quelle



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.03.2018 23:17 von Bd2001.
So ist es - Ausnahmen müssen begründet werden. Keinesfalls ist es so, dass alles mit Stufen beim ÖPNV ab 2022 verschwindet. Ich würde mich freuen, dass das endlich mal allen klar ist, die das Märchen immer noch durch die Gegend tragen.

~~~~~~
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Hallo Bd2001,

ich danke Dir sehr, dass Du nochmal auf diesen entscheidenden Passus im PBefG hingewiesen hast. Nachdem wir hier schon jahrelang darüber diskutieren, hätte mir persönlich die Geduld gefehlt, darauf erneut einzugehen. Ich begreife bis heute nicht, warum das für manche so schwer zu verstehen ist.

Danke nochmal und viele Grüße
Manuel


Zitat
Bd2001
Zitat
Beimann
im PBefG Paragraph 8

Dort lese ich "Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden"

Dazu schreibt das CNB zum Thema Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan: "Berlin wird Ausnahmen brauchen – sowohl temporär wie dauerhaft".

Quelle
Hallo,
wie würde man denn einen Regeleinsatz der Tatra als Dauerausnahme begründen wollen?
Einsatz temporär z.B. bei Baustellen wäre denkbar und ist in der Quelle auch benannt, wenn auch nicht direkt in Bezug auf die Tatra.

User Henning hatte explizit auf das Verbot im Regeleinsatz hingewiesen bzw. angefragt.

MfG
Das geht dann so:
Man braucht für den Regelauslauf 173 Wagen. Dafür hat man dann 173 Niederflurwagen. Wenn der eine oder andere dann ausfällt (Wartung, Reparatur), gibt es halt Ersatz mit Hochflurern. Also: in der Regel Niederflur und ausnahmsweise Hochflur. Und mal ganz ehrlich. Bei einem 3 bis 5 Minuten Takt kann man auch mal auf den nächsten Zug warten. Wenn ein Zug ausfällt, müssen ja alle anderen auch warten.
Hallo,
warum wohl steht da 2022 und die Novellierung war schon 2013?
MfG
Zitat
manuelberlin
Hallo Bd2001,

ich danke Dir sehr, dass Du nochmal auf diesen entscheidenden Passus im PBefG hingewiesen hast. Nachdem wir hier schon jahrelang darüber diskutieren, hätte mir persönlich die Geduld gefehlt, darauf erneut einzugehen. Ich begreife bis heute nicht, warum das für manche so schwer zu verstehen ist.

Danke nochmal und viele Grüße
Manuel

Ich begreife es auch nicht. Das kommt hier so dermaßen regelmäßig hoch, dass es nur noch nervt.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Beimann
Hallo,
warum wohl steht da 2022 und die Novellierung war schon 2013?
MfG

Und was hat das mit einer temporären Ausnahme ab 2022 zu tun? Nichts.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
Beimann
Hallo,
warum wohl steht da 2022 und die Novellierung war schon 2013?
MfG

Und was hat das mit einer temporären Ausnahme ab 2022 zu tun? Nichts.

Die Möglichkeit einer Ausnahme ergibt sich nicht per se durch das Gesetz, sondern diese muss konkret im NVP benannt und begründet werden. Und wenn z. B. die Barrierefreiheit von Fz. auch für den Reservebestand gelten soll (eventuell), dann müsste in Folge investiert werden. Dann hätte man "nur" noch 4 Jahre Zeit. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber entsprechenden zeitlichen Vorlauf gegeben.

Also entscheidend wird sein, was im neuen NVP fomuliert ist.

MfG
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
Beimann
Hallo,
warum wohl steht da 2022 und die Novellierung war schon 2013?
MfG

Und was hat das mit einer temporären Ausnahme ab 2022 zu tun? Nichts.

Genau. Und warum wurde wohl schon seit 2013 davor gewarnt, dass das ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht umsetzbar sein wird? Es gibt auch nach wie vor keine genaue Definition, was das eigentlich genau zu bedeuten hat. Es gibt bisher lediglich einen Leitfaden, auf den sich der Städtetag geeinigt hat.

Der Einsatz von Tatrawagen ließe sich auch lange nach 2022 noch für HVZ-Verstärker und Schülerverkehr mit Verweis auf das barrierefreie Regelangebot rechtfertigen. Und während wir als Großstädter hier auf die Straßenbahn gucken, gibt es im ländlichen Raum auch noch so einige Hochflurbusse im Einsatz. Barrierefreie Haltestellen gibt es auf dem Land kaum.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
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