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Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst?
geschrieben von 2-Zonen-Karte 
Hallo aus Hamburg,

ich war in der vergangenen Woche auf Dienstreise in Erkner und bin dann an einem Abend nach Feierabend von dort zu Fuß nach Woltersdorf gegangen. Da ich nicht auch wieder zu Fuß zurück wollte und die direkte Buslinie zurück um 17:45 Uhr schon Feierabend gemacht hatte, stand dann also eine Straßenbahnfahrt nach Rahnsdorf und von dort dann eine Rückfahrt nach Erkner mit der S-Bahn auf dem Programm.

Als die Straßenbahn kam, dachte ich erst, es wäre ein historischer Zug auf Sonderfahrt, aber das nostalgische Flair scheint auf der Linie 87 zum Tagesgeschäft zu gehören.

Meinen Wunsch nach einer Fahrkarte nach Erkner bekommt der Fahrer wohl auch nicht jeden Tag zu hören, er hat mich erst gefragt, wie ich denn fahren wollte und hat mir dann für 1,50 € einen

Einzelfahrausweis
Regeltarif
5660 Woltersdorf b. Bln.
5761 Erkner
ohne Umweg

verkauft. Als ich in Rahnsdorf auf die S-Bahn gewartet habe, habe ich dann gesehen, dass allein die Strecke von Rahnsdorf nach Erkner schon 1,70 € kosten sollte und habe mich mit meinem Fahrschein nicht mehr ganz wohl gefühlt, so dass ich dann am Automaten noch ein Kurzstreckenticket gezogen und nebenan am Entwerter abgestempelt habe.

Meine Frage: Ist das nötig gewesen oder wäre die Karte für 1,50 € tatsächlich zur weiteren Fahrt mit der S-Bahn nach Erkner gültig gewesen? Und was hätte mit der Fahrer in der Woltersdorfer Straßenbahn ggf. korrekterweise verkaufen müssen?

Danke für Eure Antworten an einen Ortsunkundigen.
Zitat
2-Zonen-Karte
Meinen Wunsch nach einer Fahrkarte nach Erkner bekommt der Fahrer wohl auch nicht jeden Tag zu hören, er hat mich erst gefragt, wie ich denn fahren wollte und hat mir dann für 1,50 € einen

Einzelfahrausweis
Regeltarif
5660 Woltersdorf b. Bln.
5761 Erkner
ohne Umweg

verkauft. Als ich in Rahnsdorf auf die S-Bahn gewartet habe, habe ich dann gesehen, dass allein die Strecke von Rahnsdorf nach Erkner schon 1,70 € kosten sollte und habe mich mit meinem Fahrschein nicht mehr ganz wohl gefühlt, so dass ich dann am Automaten noch ein Kurzstreckenticket gezogen und nebenan am Entwerter abgestempelt habe.

Meine Frage: Ist das nötig gewesen oder wäre die Karte für 1,50 € tatsächlich zur weiteren Fahrt mit der S-Bahn nach Erkner gültig gewesen? Und was hätte mit der Fahrer in der Woltersdorfer Straßenbahn ggf. korrekterweise verkaufen müssen?.

Du hättest einen Einzelfahrschein BC (3 Euro) gebraucht. Der Fahrschein "ohne Umweg" gilt nur im direkten Bus...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.07.2016 18:13 von JeDi.
Zitat
2-Zonen-Karte
er hat mich erst gefragt, wie ich denn fahren wollte

Hast Du denn angegeben, daß Du über Rahnsdorf fahren möchtest?
Mit der ausgegeben Fahrkarte hättest Du ja noch nichtmal bis nach Rahnsdorf fahren dürfen.

Zitat
2-Zonen-Karte
und die direkte Buslinie zurück um 17:45 Uhr schon Feierabend gemacht hatte

Ich weiß ja nicht, an welcher Haltestelle Du geschaut hast (vermutlich an der Schleuse?), aber der 950er fährt eigentlich bis nach 20 Uhr direkt nach Erkner.
Ja, ich habe dem Fahrer ausdrücklich gesagt, dass ich mit ihm bis nach Rahnsdorf und anschließend mit der S-Bahn nach Erkner fahren will.

Und ich bin an der Schleuse eingestiegen und dort hing auch nur ein Fahrplan der Linie 418 aus.
Zitat
2-Zonen-Karte
Ja, ich habe dem Fahrer ausdrücklich gesagt, dass ich mit ihm bis nach Rahnsdorf und anschließend mit der S-Bahn nach Erkner fahren will.

Dann bist Du nicht gut beraten worden. Wie es wohl ausgegangen wäre, wenn Du mit dem Ticket in eine Fahrausweiskontrolle geraten wärst?

Zitat
2-Zonen-Karte
Und ich bin an der Schleuse eingestiegen und dort hing auch nur ein Fahrplan der Linie 418 aus.

Das ist soweit richtig, der 950er kommt von Strausberg und fährt unten an der Kirche vorbei. Du hättest also mit der 87 bis Thälmannplatz fahren und dann in den 950er umsteigen können.

Mir fällt gerade ein, daß auch diese Strecke durch den Tarifbereich Berlin B führt (Haltestelle Erkner, Siedlung), es sich jedoch um den kürzesten und einzig direkten Weg von Woltersdorf nach Erkner handelt. Somit deckt also der verkaufte Fahrschein die Waben 5660, 5656 sowie 5761 ab und der Weg über Rahnsdorf stellt doch keinen Umweg dar?
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
2-Zonen-Karte
Und ich bin an der Schleuse eingestiegen und dort hing auch nur ein Fahrplan der Linie 418 aus.

Das ist soweit richtig, der 950er kommt von Strausberg und fährt unten an der Kirche vorbei. Du hättest also mit der 87 bis Thälmannplatz fahren und dann in den 950er umsteigen können.

Mir fällt gerade ein, daß auch diese Strecke durch den Tarifbereich Berlin B führt (Haltestelle Erkner, Siedlung), es sich jedoch um den kürzesten und einzig direkten Weg von Woltersdorf nach Erkner handelt. Somit deckt also der verkaufte Fahrschein die Waben 5660, 5656 sowie 5761 ab und der Weg über Rahnsdorf stellt doch keinen Umweg dar?

Die Haltestelle Erkner, Siedlung zählt nicht zu B. 1,50€ ist der Preis für zwei Waben, also Woltersdorf und Erkner. Wie du richtig feststellst, wäre diese Verbindung auch mit dem 950er und einem Umstieg von Thälmannplatz nach Kirche (etwa 200 Meter Fußweg) möglich gewesen. Fährt der Bus nicht, bzw. wird der Weg über Rahnsdorf gewählt, dann ist ein BC-Fahrschein nötig. Das gilt genauso für Fahrgäste der SRS, die nicht mit dem 420 oder 950 nach Woltersdorf bzw. Erkner fahren, sondern über Friedrichshagen. Definitiv eine sehr unschöne Tarifregelung!

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Die Haltestelle Erkner, Siedlung zählt nicht zu B.

Dann ist das ja in den Landkarten der BVG falsch eingezeichnet. Ich hatte nämlich extra nachgesehen, weil ich mir nicht sicher war.
Auf der Fahrt von Erkner nach Woltersdorf wird kein Ortsschild "Berlin" passiert. Das sagt nur, dass da kein Schild steht obwohl man (ein kurzes Stück) über Berliner Gebiet fährt. Auf der Karte sieht es eindeutig so aus, dass man auch im Bereich Berlin B unterwegs ist. Live vor Ort sieht es so aus, dass man den C-Bereich nicht verläßt.

Bäderbahn
Eben. Ich wußte ja, daß die Straße für ein kurzes Stück unbeschildert durch Berlin führt, war mir aber nicht sicher, ob sich ausgerechnet dort auch eine Haltestelle befindet. So zog ich die Karte zurate und ließ mich desinformieren. Womit wiedermal der Beweis erbracht wäre, daß es sich bei derlei Produkten wohl kaum um Informationsmaterial handeln kann. Zudem zeigt es einmal mehr auf, was für ein Schwachsinn es ist, die Tarifgrenze mit der Stadtgrenze gleichzusetzen. Im Falle von S-Bahn-Strecken gehört sie unmittelbar hinter den letzten Bahnhof auf Berliner Stadtgebiet eingezeichnet. Analog gehört die C-Grenze vor den ersten Bahnhof außerhalb Berlins um das Niemandsland dazwischen zu verdeutlichen.
Laut der VBB-App wird für beide Verbindungen der Preis 1,5€ angezeigt.
Zitat
F123
Laut der VBB-App wird für beide Verbindungen der Preis 1,5€ angezeigt.

Bei mir kommt für die Verbindung über Rahnsdorf "Via Berlin BC" zu 3 Euro. Ist ja auch logisch, es würden ja 3 Waben befahren, somit kann 1,50 nicht sein.
Zitat
Alter Köpenicker
Im Falle von S-Bahn-Strecken gehört sie unmittelbar hinter den letzten Bahnhof auf Berliner Stadtgebiet eingezeichnet. Analog gehört die C-Grenze vor den ersten Bahnhof außerhalb Berlins um das Niemandsland dazwischen zu verdeutlichen.

Richtig, würde viele Diskussionen um das Lösen des korrekten Fahrscheins bei vorhandener AB- oder Landkreiszeitkarte ersparen...
Zitat
JeDi
Zitat
F123
Laut der VBB-App wird für beide Verbindungen der Preis 1,5€ angezeigt.

Bei mir kommt für die Verbindung über Rahnsdorf "Via Berlin BC" zu 3 Euro. Ist ja auch logisch, es würden ja 3 Waben befahren, somit kann 1,50 nicht sein.

Gib mal nicht direkt via an sondern gib einfach Schleuse nach Erkner zu Zeiten wo der Bus nicht mehr fährt. Und voila: 1,50€

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Die App gibt auch über Rahnsdorf 1,50€ aus.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Die App gibt auch über Rahnsdorf 1,50€ aus.

Ein klarer Fehler.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Wer ist denn bei so klaren und nachweisbaren Fehlern (Aufruf der App reproduziert den Fehler und als ich beim Fahrer in Woltersdorf die Fahrkarte nach Erkner über Rahnsdorf kaufte, stiegen zufällig mit mir ein Rechtsanwalt, ein Notar und drei Polizisten ein, die das alles gehört und behalten haben) verantwortlich, wenn hinter Wilhelmshagen in der S3 die Kontrolleure von mir 60 Euro wegen eines ungültigen Fahrscheins haben wollen? Kann doch nicht sein, dass ich verpflichtet bin, bei jeder Fahrt außerhalb meines Heimatdorfes 3 Wälzer Tarifbestimmungen durchackern muss, weil ich damit rechnen muss, dass mir der Fahrer das falsche Ticket verkauft...
Zitat
VvJ-Ente
Wer ist denn bei so klaren und nachweisbaren Fehlern [...] verantwortlich, wenn hinter Wilhelmshagen in der S3 die Kontrolleure von mir 60 Euro wegen eines ungültigen Fahrscheins haben wollen?

Das habe ich mich auch schon gefragt. Dabei braucht man gar nicht so weit gefahren zu sein; der Fahrschein verliert bereits in der Straßenbahn nach Abfahrt von der Haltestelle Goethestraße seine Gültigkeit.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
VvJ-Ente
Wer ist denn bei so klaren und nachweisbaren Fehlern [...] verantwortlich, wenn hinter Wilhelmshagen in der S3 die Kontrolleure von mir 60 Euro wegen eines ungültigen Fahrscheins haben wollen?

Das habe ich mich auch schon gefragt. Dabei braucht man gar nicht so weit gefahren zu sein; der Fahrschein verliert bereits in der Straßenbahn nach Abfahrt von der Haltestelle Goethestraße seine Gültigkeit.

Man könnte natürlich argumentieren, dass die Forderung von 60 Euro überhaupt nicht berechtigt ist, weil die S-Bahn ja mehr oder weniger ein anderes Unternehmen beauftragt hat, für die S-Bahn Fahrausweise zu verkaufen. Nichts desto trotz gelten für die S-bahn weiterhin die eisenbahnrechtlichen Bestimmungen, einschließlich Fahrgastrechte im Verspätungsfall und ähnlichem.

Zu Fahrpreisen bestimmt die Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) [www.gesetze-im-internet.de]
Zitat
EVO, § 11
(2) Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten. Der Anspruch auf Nachzahlung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht wird.

Dem gegenüber steht allerdings die Festlegung aus § 10, dass der erhöhte Fahrpreis zu zahlen ist, wenn man zu Reisebeginn nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist.

In den für die Straßenbahn- und Omnibusverkehr gültigen Normen ist mir allerdings keine ähnliche Formulierung bekannt, mag sein, dass es irgendwo eine gibt.
Zitat
Arec
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
VvJ-Ente
Wer ist denn bei so klaren und nachweisbaren Fehlern [...] verantwortlich, wenn hinter Wilhelmshagen in der S3 die Kontrolleure von mir 60 Euro wegen eines ungültigen Fahrscheins haben wollen?

Das habe ich mich auch schon gefragt. Dabei braucht man gar nicht so weit gefahren zu sein; der Fahrschein verliert bereits in der Straßenbahn nach Abfahrt von der Haltestelle Goethestraße seine Gültigkeit.

Man könnte natürlich argumentieren, dass die Forderung von 60 Euro überhaupt nicht berechtigt ist, weil die S-Bahn ja mehr oder weniger ein anderes Unternehmen beauftragt hat, für die S-Bahn Fahrausweise zu verkaufen. Nichts desto trotz gelten für die S-bahn weiterhin die eisenbahnrechtlichen Bestimmungen, einschließlich Fahrgastrechte im Verspätungsfall und ähnlichem.

Zu Fahrpreisen bestimmt die Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) [www.gesetze-im-internet.de]
Zitat
EVO, § 11
(2) Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten. Der Anspruch auf Nachzahlung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht wird.

Dem gegenüber steht allerdings die Festlegung aus § 10, dass der erhöhte Fahrpreis zu zahlen ist, wenn man zu Reisebeginn nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist.

In den für die Straßenbahn- und Omnibusverkehr gültigen Normen ist mir allerdings keine ähnliche Formulierung bekannt, mag sein, dass es irgendwo eine gibt.

Die VBB-App ist dii offizielle App des VBB, und wenn diese für eine bestimmte Verbindung einen Fahrpreis anzeigt, dann ist das im VBB organsierte Unternehmen daran gebunden. Es ist eine offizielle Bekanntmachung des Fahrpreises, im Falle einer Kontrolle würde ich das auch so angeben und auf die Polizei bestehen, keinesfalls einfach den Perso geben. Bei einer Klage hat dann das VU das Problem, es darf sich dann gern am VBB schadlos halten, aber nicht am Kunden.

Dennis
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