Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 15.07.2016 18:07 |
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 15.07.2016 18:12 |
Zitat
2-Zonen-Karte
Meinen Wunsch nach einer Fahrkarte nach Erkner bekommt der Fahrer wohl auch nicht jeden Tag zu hören, er hat mich erst gefragt, wie ich denn fahren wollte und hat mir dann für 1,50 € einen
Einzelfahrausweis
Regeltarif
5660 Woltersdorf b. Bln.
5761 Erkner
ohne Umweg
verkauft. Als ich in Rahnsdorf auf die S-Bahn gewartet habe, habe ich dann gesehen, dass allein die Strecke von Rahnsdorf nach Erkner schon 1,70 € kosten sollte und habe mich mit meinem Fahrschein nicht mehr ganz wohl gefühlt, so dass ich dann am Automaten noch ein Kurzstreckenticket gezogen und nebenan am Entwerter abgestempelt habe.
Meine Frage: Ist das nötig gewesen oder wäre die Karte für 1,50 € tatsächlich zur weiteren Fahrt mit der S-Bahn nach Erkner gültig gewesen? Und was hätte mit der Fahrer in der Woltersdorfer Straßenbahn ggf. korrekterweise verkaufen müssen?.
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 15.07.2016 23:43 |
Zitat
2-Zonen-Karte
er hat mich erst gefragt, wie ich denn fahren wollte
Zitat
2-Zonen-Karte
und die direkte Buslinie zurück um 17:45 Uhr schon Feierabend gemacht hatte
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 16.07.2016 07:03 |
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 16.07.2016 09:28 |
Zitat
2-Zonen-Karte
Ja, ich habe dem Fahrer ausdrücklich gesagt, dass ich mit ihm bis nach Rahnsdorf und anschließend mit der S-Bahn nach Erkner fahren will.
Zitat
2-Zonen-Karte
Und ich bin an der Schleuse eingestiegen und dort hing auch nur ein Fahrplan der Linie 418 aus.
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 16.07.2016 09:53 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
2-Zonen-Karte
Und ich bin an der Schleuse eingestiegen und dort hing auch nur ein Fahrplan der Linie 418 aus.
Das ist soweit richtig, der 950er kommt von Strausberg und fährt unten an der Kirche vorbei. Du hättest also mit der 87 bis Thälmannplatz fahren und dann in den 950er umsteigen können.
Mir fällt gerade ein, daß auch diese Strecke durch den Tarifbereich Berlin B führt (Haltestelle Erkner, Siedlung), es sich jedoch um den kürzesten und einzig direkten Weg von Woltersdorf nach Erkner handelt. Somit deckt also der verkaufte Fahrschein die Waben 5660, 5656 sowie 5761 ab und der Weg über Rahnsdorf stellt doch keinen Umweg dar?
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 16.07.2016 13:55 |
Zitat
Jay
Die Haltestelle Erkner, Siedlung zählt nicht zu B.
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 16.07.2016 14:05 |
Bäderbahn
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 16.07.2016 14:41 |
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 16.07.2016 14:54 |
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 18.07.2016 00:41 |
Zitat
F123
Laut der VBB-App wird für beide Verbindungen der Preis 1,5€ angezeigt.
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 18.07.2016 00:42 |
Zitat
Alter Köpenicker
Im Falle von S-Bahn-Strecken gehört sie unmittelbar hinter den letzten Bahnhof auf Berliner Stadtgebiet eingezeichnet. Analog gehört die C-Grenze vor den ersten Bahnhof außerhalb Berlins um das Niemandsland dazwischen zu verdeutlichen.
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 18.07.2016 07:00 |
Zitat
JeDi
Zitat
F123
Laut der VBB-App wird für beide Verbindungen der Preis 1,5€ angezeigt.
Bei mir kommt für die Verbindung über Rahnsdorf "Via Berlin BC" zu 3 Euro. Ist ja auch logisch, es würden ja 3 Waben befahren, somit kann 1,50 nicht sein.
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 18.07.2016 07:28 |
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 18.07.2016 10:17 |
Zitat
Logital
Die App gibt auch über Rahnsdorf 1,50€ aus.
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 18.07.2016 19:50 |
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 18.07.2016 20:08 |
Zitat
VvJ-Ente
Wer ist denn bei so klaren und nachweisbaren Fehlern [...] verantwortlich, wenn hinter Wilhelmshagen in der S3 die Kontrolleure von mir 60 Euro wegen eines ungültigen Fahrscheins haben wollen?
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 27.07.2016 14:39 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
VvJ-Ente
Wer ist denn bei so klaren und nachweisbaren Fehlern [...] verantwortlich, wenn hinter Wilhelmshagen in der S3 die Kontrolleure von mir 60 Euro wegen eines ungültigen Fahrscheins haben wollen?
Das habe ich mich auch schon gefragt. Dabei braucht man gar nicht so weit gefahren zu sein; der Fahrschein verliert bereits in der Straßenbahn nach Abfahrt von der Haltestelle Goethestraße seine Gültigkeit.
Zitat
EVO, § 11
(2) Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten. Der Anspruch auf Nachzahlung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht wird.
Re: Habe ich jetzt die richtigen Fahrkarten gelöst? 29.07.2016 20:36 |
Zitat
Arec
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
VvJ-Ente
Wer ist denn bei so klaren und nachweisbaren Fehlern [...] verantwortlich, wenn hinter Wilhelmshagen in der S3 die Kontrolleure von mir 60 Euro wegen eines ungültigen Fahrscheins haben wollen?
Das habe ich mich auch schon gefragt. Dabei braucht man gar nicht so weit gefahren zu sein; der Fahrschein verliert bereits in der Straßenbahn nach Abfahrt von der Haltestelle Goethestraße seine Gültigkeit.
Man könnte natürlich argumentieren, dass die Forderung von 60 Euro überhaupt nicht berechtigt ist, weil die S-Bahn ja mehr oder weniger ein anderes Unternehmen beauftragt hat, für die S-Bahn Fahrausweise zu verkaufen. Nichts desto trotz gelten für die S-bahn weiterhin die eisenbahnrechtlichen Bestimmungen, einschließlich Fahrgastrechte im Verspätungsfall und ähnlichem.
Zu Fahrpreisen bestimmt die Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) [www.gesetze-im-internet.de]
Zitat
EVO, § 11
(2) Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten. Der Anspruch auf Nachzahlung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht wird.
Dem gegenüber steht allerdings die Festlegung aus § 10, dass der erhöhte Fahrpreis zu zahlen ist, wenn man zu Reisebeginn nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist.
In den für die Straßenbahn- und Omnibusverkehr gültigen Normen ist mir allerdings keine ähnliche Formulierung bekannt, mag sein, dass es irgendwo eine gibt.