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RB 66, RB 91 und RB 93 sollen einen Übergangsvertrag bis 2022 erhalten.
geschrieben von Knut Rosenthal 
Der deutsche SPNV-Anteil in Brandenburg soll per Direktvertrag bis Dezember 2022 an DB Regio vergeben werden:

[ted.europa.eu] 2016/S 137-247817
***************************************************

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien RB66, RB91 und RB93; Aktenzeichen Vergabe SPNV Nr. 01/2016.

[...]

II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf den Linien

RB91 Frankfurt (Oder) – Staatsgrenze Deutschland/Polen (ca. 6 000 Zugkilometer p. a.),
RB93 Forst – Staatsgrenze Deutschland/Polen (ca. 2 500 Zugkilometer p. a.) und
RB66 (Berlin-) Angermünde – Tantow – Staatsgrenze Deutschland/Polen (ca. 390 000 Zugkilometer p. a.)


auf dem Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg.

[...]

II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Unbekannt.

II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.8.2017
Laufzeit in Monaten: 64 (ab Auftragsvergabe)

[...]

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Name und Anschrift des gewählten Betreibers

DB Regio AG Region Nordost
Babelsberger Straße 18
14473 Potsdam
Deutschland

[...]

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:


[...]

Zu II.1.3) Beschreibung des Auftrags: Die Linie RB66 soll bis Szczecin Glowny, die Linie RB91 bis Rzepin und die Linie RB93 bis Tuplice verkehren.
Zu II.3) Laufzeit des Auftrags: Unabhängig von der Eintragung unter II.3) beginnt der Auftrag nach Ablauf der Jahresfrist nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und Durchführung eines Verhandlungsverfahrens und endet zum Fahrplanwechsel Dezember 2022.

Zu IV.1) Vergabeverfahren:
Hinweis: Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag im Eisenbahnverkehr, dessen Laufzeit die Höchstlaufzeit von 10 Jahren nicht überschreitet. Ein wettbewerbliches Verfahren ist nach Art. 5 Abs. 6 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates nicht erforderlich.
Verfahrensart: Die Auftraggeber beabsichtigen die Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das unter V. genannte Unternehmen zu vergeben: Für die Leistung kommt aus Sicht der Auftraggeber nur der unter V. genannte Auftragnehmer in Betracht, da nur dieser über die notwendige technische Ausstattung (Fahrzeuge) ab Leistungsbeginn verfügt und einen Anschluss (Weiterfahrt) auf polnischem Gebiet gewährleisten kann (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Dies gilt vor allem auch in Anbetracht der Laufzeit des Vertrages und der geplanten Elektrifizierung der Strecke nach Stettin. Die Strecke soll ab der Elektrifizierung anstelle der heutigen Dieseltraktion zukünftig mit Elektrotraktion bedient werden, was eine deutliche Veränderung des Fahrzeugeinsatzes bedeutet. Zudem ist aus heutiger Sicht die endgültige Linienführung noch nicht geklärt. Die Verkehrsleistung ist mit Fahrzeugen zu erbringen, die über eine Zulassung für Polen verfügen. Es können auch Gebrauchtfahrzeuge eingesetzt werden. Eine Übernahme der für die vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen genutzten Fahrzeuge durch die Auftraggeber am Ende der Vertragslaufzeit oder eine Wiedereinsatzgarantie für die Fahrzeuge ist nicht geplant.
Sollten andere Verkehrsunternehmen Interesse an dem Auftrag haben, können diese bei der unter Anhang A I – „Weitere Auskünfte erteilen“ genannten Kontaktstelle schriftlich bis zum 30.9.2016 ihr Interesse bekunden, in das Verhandlungsverfahren einbezogen zu werden. Mit der Interessenbekundung muss das Verkehrsunternehmen plausibel darstellen, ob es über Fahrzeuge mit einer Zulassung für Polen für die vertragsgegenständliche Leistung verfügt (z. B. Eigentum, Erwerb oder Miete, Erlangung einer Zulassung für Polen für Fahrzeuge, über die das Verkehrsunternehmen verfügt, bis zur geplanten Betriebsaufnahme). Die Aufgabenträger werden den Unternehmen, die ihr Interesse bekundet haben, im Zeitraum vom 4.10.2016 bis zum 31.10.2016 mitteilen, ob sie in das Verhandlungsverfahren einbezogen werden.
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