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Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016)
geschrieben von Jumbo 

Wo liegt Szczezcin?


Zitat
TobiBER
Wo liegt Szczezcin?

Polen und ist übersetzt Stettin.
Vielleicht meint er, weil es eigentlich Szczecin und nicht Szczezcin geschrieben wird.
[deutschebahn.yesspress.com]

Zitat
DB Pressemeldung
1.100 Imker suchen Heimat bei der Bahn

DB-Umweltchef Andreas Gehlhaar und Bundespolitikerin Bärbel Höhn betonen den gesellschaftlichen Auftrag für Natur- und Artenschutz

"Berliner Hobby-Imker" Karsten Schischke mit seinen Bienen (Copyright: DBAG / Foto: Pablo Castagnola)

(Berlin, 22. Mai 2017) Über 1.100 Hobby-Imker haben sich bei der DB beworben, um ihre Bienenkästen auf Bahn-Flächen aufzustellen. Seit Ende Oktober 2016 bietet die Deutsche Bahn bundesweit gut 500.000 m2 Fläche (50 ha – größer als der Vatikan!) für die Bienenzucht auf nicht mehr benötigtem Betriebsgelände an. Bis heute wurden den Hobby-Imkern rund 420 geeignete DB-Flächen zur Verfügung gestellt.

„Als das grüne Mobilitätsunternehmen leisten wir unseren Beitrag zur Artenvielfalt in Deutschland. Wir wollen mithelfen, dass neue Lebensräume für Bienen entstehen. Deshalb stellen wir kostenlos Flächen für engagierte Imker zur Verfügung. Die große Nachfrage zeigt, dass wir damit einen Nerv getroffen haben.“ sagte Andreas Gehlhaar, Leiter des Umweltbereiches im Konzern und Mitinitiator des Projektes „Bienen bei der Bahn“.

Anlässlich des „Internationalen Tages zur Erhaltung der Artenvielfalt“ besuchten er und Bärbel Höhn, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Bundestag, heute in Berlin-Schöneberg Hobby-Imker Karsten Schischke, der mit seinen 65.000 Großstadt-Bienen zu den ersten Nutzern der besonderen Artenschutz-Aktion gehört.

Bärbel Höhn würdigte die Aktion: „Das, was die Deutsche Bahn auf die Beine gestellt hat, ist eine sehr schöne Sache. Insbesondere die Imker in der Stadt profitieren davon. Oftmals geht es den Bienen hier besser als auf dem Land. Sie produzieren deutlich mehr Honig, weil das Blütenangebot durch die vielen Parks und Gärten deutlich größer und kontinuierlicher ist.“

Das Gemeinschaftsprojekt von DB Netz, dem Immobilienbereich der DB sowie DB Umwelt wurde erstmals Ende Oktober 2016 auf der 3. Bienenkonferenz „Bienen in der Kulturlandschaft“ in Nürnberg vorgestellt und ist eine von über 1.800 Maßnahmen der Deutschen Bahn zur Förderung des Artenschutzes. Die DB engagiert sich außerdem für Zauneidechsen, Schlingnattern, Fledermäuse, Schmetterlinge, Kraniche und Wildpferde.

Video: [deutschebahn.yesspress.com]

Beste Grüße
Harald Tschirner
Wie man Baeume rationell von den Schienen raeumt oder wie lange waere die S-Bahn in solch einem Fall gesperrt?
Baumentfernung
Henner
In Borgsdorf fahren nun Schienenbusse :-)


Hier hat ein Lebensmüder die Mitnahmemöglichkeit eines Fahrrads mit der U-Bahn falsch verstanden: [www.tagesspiegel.de]
Laut BVG [unternehmen.bvg.de] soll es in der U-Bahn, nicht auf der U-Bahn transportiert werden.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Hier hat ein Lebensmüder die Mitnahmemöglichkeit eines Fahrrads mit der U-Bahn falsch verstanden: [www.tagesspiegel.de]
Laut BVG [unternehmen.bvg.de] soll es in der U-Bahn, nicht auf der U-Bahn transportiert werden.

Ich hoffe, der wird Festgenomen. Strafe: 50.000,-€ Strafe und Führerscheinentzug Lebenslang (wenn er einen hat)!!!

GLG.................Tramy1
Zitat
Tramy1
Ich hoffe, der wird Festgenomen. Strafe: 50.000,-€ Strafe und Führerscheinentzug Lebenslang (wenn er einen hat)!!!

Schon schlau, jemanden nach so einer Tat lebenslänglich zur Fahrradnutzung und Nutzung des ÖPNVs "zu zwingen"...

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Tramy1
Ich hoffe, der wird Festgenomen. Strafe: 50.000,-€ Strafe und Führerscheinentzug Lebenslang (wenn er einen hat)!!!

Schon schlau, jemanden nach so einer Tat lebenslänglich zur Fahrradnutzung und Nutzung des ÖPNVs "zu zwingen"...

In diesem Fall Führerscheinentzug zu fordern, ist ja auch ziemlich schwachsinnig.

___
Gute Nacht, Forum!
Zitat
Der Fonz
In diesem Fall Führerscheinentzug zu fordern, ist ja auch ziemlich schwachsinnig.

Vielleicht.

Andererseits meine ich gehört zu haben, dass Fehlverhalten von Radfahrern im Straßenverkehr, wie z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss, durchaus Einfluss auf den Führerschein des Missetäters haben kann. Warum also nicht auch, wenn jemand beim Radfahren (und das wurde ja zweifelsfrei belegt getan) andere gemeingefährliche Handlungen begeht?

Gruß
Micha

Soryy!! Aber der fuhr doch gar nicht im Straßenverkehr. Sorry!!

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Ja eben, wenn der Radfahrer aktiv am Strassenverkehr teilnimmt, dann wäre es noch überlegenswert, aber doch nicht bei der Teilnahme am ÖPNV ....

___
Gute Nacht, Forum!
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016)
08.06.2017 16:19
Na Schienen gehören doch auch in das Segment der StVO, oder?
Wo ist denn da der Unterschied ob er auf den Gleisen fährt oder auf dem Zug, der auf diesen Gleisen fährt? *rumspinn*
Ich würde das aber dann doch eher unter falscher Fahrradbeförderung verstehen. Ist ja wie das Radfahren afuf dem Bahnsteig.
Seit wann hat die U-Bahn etwas mit dem öffentlichen Straßenverkehr zu tun? Wenn, dann ist dies ein schwerer Eingriff in den Bahnverkehr oder wie sich das schimpft. Aber mit etwaigen Konsequenzen für den Führerschein etc. hat das nicht annähernd zu tun.

Zitat
micha
Andererseits meine ich gehört zu haben, dass Fehlverhalten von Radfahrern im Straßenverkehr, wie z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss, durchaus Einfluss auf den Führerschein des Missetäters haben kann. Warum also nicht auch, wenn jemand beim Radfahren (und das wurde ja zweifelsfrei belegt getan) andere gemeingefährliche Handlungen begeht?
Das erstere ist auch richtig. Aber in diesem Fall ist überhaupt keine Beteiligung im Straßenverkehr vohanden.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.06.2017 20:57 von GraphXBerlin.
So richtig streiten will ich mich ja gar nicht, ob es nun rechtens wäre, demjenigen (oder denjenigen?) zusätzlich zu einer entsprechenden Strafe den Führerschein zu entziehen.

Aber nur so als Anmerkung: wie man z.B. hier sieht, kann allein die Benutzung eines Fahrzeuges bei einer schweren Straftat schon zum Führerscheinentzug führen. Entscheidend ist dabei nicht, ob es einen straßenverkehrsspezifischer Gefahrzusammenhang zur Straftat gab sondern ob sich aus der Durchführung der Tat Indizien ergeben, die auf eine fehlende Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges schließen lassen.

Aber das zu entscheiden überlasse ich lieber ordentlichen Richtern.

Gruß
Micha

Ob er mit einem Fahrrad oder zu Fuß auf dem Waggon eines U-Bahnzuges unterwegs ist, ist unerheblich. Es hat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun und ist unerheblich für etwaige Folgen bzgl. eines Führerscheins.
Der Tatbestand ist ja vorrangig "gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr" so wie es bei der großen Bahn auch währe.
Er hat doch mit dem Fahrrad nicht annähernd andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr gefährdet o.ä.
Für diese Logik muß ich nicht Anwalt oder Richter sein.
Wenn ich besoffen Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr fahre ist dies eindeutig, da ich mit einem Fahrzeug (egal ob Fahrrad, Mofa oder Auto) am öffentlichen Straßenverkehr teilnehme, die Verkehrszeichen zu beachten habe und dementsprechend belangt werden kann, was auch auf einen noch nicht vorhandenen Führerschein Auswirkungen haben kann.
Zitat
GraphXBerlin
Ob er mit einem Fahrrad oder zu Fuß auf dem Waggon eines U-Bahnzuges unterwegs ist, ist unerheblich. Es hat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun und ist unerheblich für etwaige Folgen bzgl. eines Führerscheins.
Der Tatbestand ist ja vorrangig "gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr" so wie es bei der großen Bahn auch währe.
Er hat doch mit dem Fahrrad nicht annähernd andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr gefährdet o.ä.
Für diese Logik muß ich nicht Anwalt oder Richter sein.
Wenn ich besoffen Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr fahre ist dies eindeutig, da ich mit einem Fahrzeug (egal ob Fahrrad, Mofa oder Auto) am öffentlichen Straßenverkehr teilnehme, die Verkehrszeichen zu beachten habe und dementsprechend belangt werden kann, was auch auf einen noch nicht vorhandenen Führerschein Auswirkungen haben kann.

Sehe ich anders. So ein Verhalten ist absolut rücksichtslos, und wirft sehr wohl die Frage auf, ob sich die Person überhaupt zum Führen eines Fahrzeugs eignet. Es sollte nicht übersehen werden, daß im Falle eines Verunfallens in Bahnsteignähe (Abrutschen vom Dah des Zuges) Fahrgäste auf dem Bahnsteig erheblich verletzt werden könnten - bei den Kräften, die da wirken würden, könnten nicht einmal tödliche Verletzungen ausgeschlossen werden - und somit ein rücksichtsloses, gefährdendes und ein der üblichen Nutzung eines Fahrrads absolut entgegenstehendem Verhalten zu bejahen wäre. Inzwischen gehen Gerichte dazu über, auch Führerscheinentzuge zu verfügen, wenn die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nicht in direktem Zusammenhang mit der (zweckmäßigen) Nutzung des Fahrzeugs stehen. Immer mehr Richter stellen auf die generelle Eignung eines Fahrzeugführers ab - wird jemand wegen diverser Rohheitsdelikte verurteilt, kann dies bereits zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, ganz ohne das ein Kfz eine Rolle gespielt haben muß.

Dennis
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