Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016)
geschrieben von Jumbo 
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016)
09.06.2017 12:14
Zitat
GraphXBerlin
Seit wann hat die U-Bahn etwas mit dem öffentlichen Straßenverkehr zu tun? Wenn, dann ist dies ein schwerer Eingriff in den Bahnverkehr oder wie sich das schimpft. Aber mit etwaigen Konsequenzen für den Führerschein etc. hat das nicht annähernd zu tun.

Naja, weil eine U-Bahn unter den Begriff Straßenbahn fällt. (?) xD
Sicher gehört eine U-Bahn zum öffentlichen Straßenverkehr. Immerhin berührt sie an nicht einen Punkt öffentlichen Straßenraum. Eine Eisenbahn gehört dagegen keinesfalls zum öffentlichen Straßenverkehr. Schließlich berührt sie in Bahnübergängen auch den öffentlichen Straßenverkehr. Alles klar? :)

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Liegt das vielleicht daran, dass sie nach BO Strab fährt?
Was sich die Schlipsträger an Definitionen ausgedacht haben ist mir ziemlich egal. Eine U-Bahn fährt nicht auf der Straße. Punkt.
@drstar: Das mag sein, halte ich aber für übertrieben. Mit einem Fahrrad auf einer U-Bahn kann man keine Rückschlüsse auf ein Verhalten mit einem PKW im Straßenverkehr ziehen. Was wäre wenn er einen Tretroller benutzt hätte oder ein Dreirad? Diese Aktion ist ein allgemeiner Straftatbestand mit den gängigen Einordnungen. Hierzu Urteile für andere Bereiche (Führerschein) zu fällen halte ich für übertrieben. Ich kann ein rücksichtsvoller Autofahrer sein und trotzdem solche Aktionen machen. Das einehat mit dem anderen nichts zu tun.

(Oh, Gott... ich höre mich gerade wie der Anwalt von dem Typen an...LOL)
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016)
09.06.2017 21:58
Und da sind wir wieder... Ist eine U-Bahn eine Straßenbahn?
Also in Frankfurt/Main fährt die U-Bahn sehr wohl auf der Straße. Diese Variante wird aber eher (umgangssprachlich?) als Stadtbahn bezeichnet, da das Bahnnetz nicht eindeutig nur unterirdisch verläuft - so sehe ich das jedenfalls.
In Berlin haben wir eine andere Variante der "U-Bahn": Die Hochbahn. Aber am Ende verläuft die U1, U2 und U3 auch unterirdisch. Aber eine sogenannte "Stadtbahn" ist es auch nicht, da sie im Gegensatz zu Frankfurt unabhängig... (blabla) fahren.

Zitat
wikipedia.de
Zugleich grenzt der VDV die U-Bahn begrifflich von der Straßenbahn und der Stadtbahn ab, die zumindest in Teilen eine Streckenführung auf öffentlichen Straßen haben können, in deren Bereich die Straßenverkehrs-Ordnung zu beachten ist.

Im restlichen Artikel auf Wikipedia zur Untergrundbahn liest man sich durch genau diese Fälle und ob diese Bezeichnung "U-Bahn" nicht eigentlich etwas "steif" ist. In Frankfurt würde das "U" eher für "unabhängig" stehen. ;)
Mir ist das aber relativ, wobei ich das mit der Zuordnung zur Straßenbahn aber auch verstehen kann. Dazu muss man sich einfach mal etwas durchlesen zum Thema und nicht einfach nur das denken, was man sieht. Aber wenn man das mal etwas reformiert, dann werde ich mich nicht dagegen wehren. :)
Zitat

Und da sind wir wieder... Ist eine U-Bahn eine Straßenbahn?
DArum geht es in diesem Fall gar nicht. Ja, betriebsrechtlich fällt sie unter die BoStrab, oder wie sich das schimpft.
Es ging hier aber darum, das eine U-Bahn im praktischem Sinne kein Vekehrsmittel im öffentlichen Straßenraum ist.
Zumindest nicht in Berlin. Was andere westdeutsche Städte erfinden ist hier irrelevant. Jetzt verstanden? ;-)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.06.2017 23:00 von GraphXBerlin.
Hallo Henner,

danke! Ich kenne das schon länger, aber es ist immer wieder geil. "Oh, there's a big one." Bumm. Haha!

Es gibt bei Youtube auch irre Videos zu Schneepflugeinsätzen in Nordamerika, bei denen ähnlich rustikal vorgegangen wird.

Dafür gibt es in Europa (DB, ÖBB, SBB, FS) Eisenbahn-Schneeschleudern*, die kontinuierlich bis zu 22.000 Tonnen Schnee pro Stunde** räumen können - also fast sieben Tonnen pro Sekunde, bei Neuschnee sind das ungefähr 40-150 Kubikmeter pro Sekunde (!) - und diese zugleich bis zu 50 Meter weit werfen. Also auch aus einem tiefen Einschnitt hinaus, während Schneepflüge das Problem haben, den Schnee links und rechts der Trasse massiv zu verdichten, bis irgendwann nichts mehr geht.

*Im Englischen gibt es nur den Begriff "Snowblower". Auf Deutsch unterscheidet man zwischen "Schneeschleudern" (Achse der Räumeinheit in Fahrtrichtung) und Schneefräsen (Achse der Räumeinheit quer zur Fahrtrichtung). Schneeschleudern können etwa um den Faktor Zehn leistungsfähiger sein als Schneefräsen, benötigen aber viel mehr Einbauraum, müssen in der Regel als eigenständige Fahrzeuge gebaut werden.

** Beilhack HB 1600 S. Der Name des Herstellers ist Programm ;) Die selbstfahrende Schneeschleuder ist mit 2400 PS motorisiert, 800 PS für jedes der beiden Schleuderräder, weitere 800 PS für den Vortrieb. Irre. Die Schneeschleuder ist nach Herstellerangaben ebenfalls problemlos in der Lage, bei langsamer Fahrt umgestürzte Bäume mit zu verarbeiten. Die werden dabei von den sogenannten Vorschneidpropellern komplett gehäckselt. Beilhack wurde vor einigen Jahren von ASH Aebi Schmidt übernommen, leider stehen auf der neuen Website nicht mehr so viele Informationen zur Verfügung.

Viele Grüße
Manuel


Zitat
md95129
Wie man Baeume rationell von den Schienen raeumt oder wie lange waere die S-Bahn in solch einem Fall gesperrt?
Baumentfernung
Henner



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.06.2017 00:55 von manuelberlin.
Zitat
GraphXBerlin
Zitat

Und da sind wir wieder... Ist eine U-Bahn eine Straßenbahn?
DArum geht es in diesem Fall gar nicht. Ja, betriebsrechtlich fällt sie unter die BoStrab, oder wie sich das schimpft.
Es ging hier aber darum, das eine U-Bahn im praktischem Sinne kein Vekehrsmittel im öffentlichen Straßenraum ist.
Zumindest nicht in Berlin. Was andere westdeutsche Städte erfinden ist hier irrelevant. Jetzt verstanden? ;-)

Leute, guckt doch einfach mal in die BOStrab rein.
Zitat
BOStrab
§16 (4) Bahnkörper sind straßenbündige, besondere oder unabhängige Bahnkörper. Straßenbündige Bahnkörper sind mit ihren Gleisen in Fahrbahnen oder Gehwege eingebettet. Besondere Bahnkörper liegen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, sind jedoch vom übrigen Verkehrsraum mindestens durch Bordsteine oder Hecken oder Baumreihen oder andere ortsfeste körperliche Hindernisse getrennt. Zum besonderen Bahnkörper gehören auch Bahnübergänge nach § 20 Absatz 1 Satz 3 mit Vorrang für die Straßenbahn, wenn sie entsprechend § 20 Absatz 3 oder 4 gesichert sind. Unabhängige Bahnkörper befinden sich auf Grund ihrer Lage oder Bauart außerhalb des Verkehrsraums öffentlicher Straßen. Zum unabhängigen Bahnkörper gehören auch die Bahnübergänge nach § 20 Absatz 1 Satz 2.

§55 (3) Auf besonderen und unabhängigen Bahnkörpern einschließlich der Bahnübergänge im Sinne des § 16 Absatz 4 Satz 4 und 6 nehmen die Züge nicht am Straßenverkehr teil.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Ach je, im Grunde ging es doch nur darum, das einige Verrückte immer wieder fordern, das Straftäter als Strafe für bsp. Eibruch oder Diebstahl oder sonstiges ihren Führerschein abgeben sollen. Nur hat das eine doch nichts mit dem anderen zu tun. Und nur weil die Täter z.b. keine Strafe zahlen wollen oder können soll der Führerschein weg? Warum? da könnt ich ja bei einigen Usern hier, die ihre sonderbar-verrückten Beiträge hier abliefern, das Gleiche fordern, Weg mit dem Führerschein - wer solch dumme Beiträge hier schreibt , ist bestimmt nicht zum Führen eines Fahrzeugs befähigt. Oder die ÖPNV-Monats- oder Jahreskarte wegnehmen...

___
Gute Nacht, Forum!
Zitat
Der Fonz
Ach je, im Grunde ging es doch nur darum, das einige Verrückte immer wieder fordern, das Straftäter als Strafe für bsp. Eibruch oder Diebstahl oder sonstiges ihren Führerschein abgeben sollen. Nur hat das eine doch nichts mit dem anderen zu tun. Und nur weil die Täter z.b. keine Strafe zahlen wollen oder können soll der Führerschein weg? Warum? da könnt ich ja bei einigen Usern hier, die ihre sonderbar-verrückten Beiträge hier abliefern, das Gleiche fordern, Weg mit dem Führerschein - wer solch dumme Beiträge hier schreibt , ist bestimmt nicht zum Führen eines Fahrzeugs befähigt. Oder die ÖPNV-Monats- oder Jahreskarte wegnehmen...

Bei Einbruch oder Diebstahl sehe ich keine Grundlage für einen Entzug der Fahrerlaubnis, Gerichte wohl eher auch nicht. Anders sieht es bei Rohheitsdelikten aus (Körperverletzung, Raub) - hier kann man durchaus darauf abstellen, daß eine Person auch im Straßenverkehr entsprechend aggressiv reagieren kann, was sich auch auf die Fahrweise selbst auswirken kann. Genau aus diesem Grunde gab es inzwischen einige Urteile, bei denen Gerichte dann auch die Fahrerlaubnis entzogen haben, obgleich ein unmittelbarer Bezug zur Teilnahme am Straßenverkehr nicht gegeben war. Und ganz von der Hand weisen läßt sich diese Argumentation nunmal nicht.

Dennis
Zitat
micha774
In Borgsdorf fahren nun Schienenbusse :-)

Das sind Schulbusse, die fahren doch nur von einer Schule zur anderen. ;-)

Dass die Schulen in verschienenen Orten liegen („Schule“: Borgsdorf, „Grundschule Süd“: Velten), wird auch mal eben unterschlagen. Das Problem haben aber auch andere Anzeiger, bei denen der Ort weggelassen wird. So darf man hier am Bahnhof auch raten, in welchem Ort nun der Wendeplatz oder die Bahnhofstraße liegt, die als Fahrziel auf der Anzeigetafel angegeben sind.
Die Ziele der Busse fand ich jetzt nicht so kurios sondern eher den Abfahrtsort ;-)
Zitat
drstar
Zitat
Der Fonz
als Strafe für bsp. Eibruch

Anders sieht es bei Rohheitsdelikten aus

Und warum gehst Du hier partout von gekochten Eiern aus? ;-)

SCNR
Zitat
T6Jagdpilot
Autschn..

Aber zur Entlastung der etwas überforderten Kolleginnen aus dem kyrillischen Sprachraum muß ich bemerken,
das es nicht so einfach ist, mit einen Beschleunigerwagen nur ganz kurze Fahrbewegungen auszuführen.
Reparatur ist aber nicht kompliziert, ist ja eh nur Plaste beim T3 dahinten..

T6JP

Wo ist denn der kyrillische Sprachraum? Wenn meinst du wohl den Raum der kyrillischen Schrift, denn eine kyrillische Sprache gibt es nicht, und die Sprachen, die mit der kyrillischen Schrift verschriftlicht werden, gehören auch nicht alle zu einer Sprachfamilie (z.B. slawisch).

Gruß,
U-Bahnfuchs
Hallo zusammen,

vielleicht hat der eine oder andere von Euch heute die RBB-Abendschau gesehen. Innensenator Geisel gibt ein Interview zum Thema Terrorabwehr und steht dabei in Dresden auf dem Straßenbahn-Betriebshof Trachenberge :)

Link: RBB-Mediathek (Interview ab etwa der Hälfte des Beitrags).

Viele Grüße
Manuel
Hallo zusammen,

wie sich aus verschiedenen Quellen ergibt, hat Senator Geisel heute im Rahmen der Innenministerkonferenz in Dresden das dortige Straßenbahnmuseum besucht. ^^

Es entsteht leider der Eindruck, dass es ein Privatbesuch auf Kosten des Steuerzahlers war.

Viele Grüße
Manuel


Bei Ebay Kleinanzeigen tauchte nun ein Schild mit dem Bahnhofsnamen "Schloss-Strasse" auf.

Wer also noch 4,05 m x 1,10 m an seiner Wand frei hat, kann sich hier auf das gute Stück bewerben und eine Preis verhandeln.

Es grüßt - der Fuchs ;-)
Zitat
U-Bahnfuchs
Zitat
T6Jagdpilot
Autschn..

Aber zur Entlastung der etwas überforderten Kolleginnen aus dem kyrillischen Sprachraum muß ich bemerken,
das es nicht so einfach ist, mit einen Beschleunigerwagen nur ganz kurze Fahrbewegungen auszuführen.
Reparatur ist aber nicht kompliziert, ist ja eh nur Plaste beim T3 dahinten..

T6JP

Wo ist denn der kyrillische Sprachraum? Wenn meinst du wohl den Raum der kyrillischen Schrift, denn eine kyrillische Sprache gibt es nicht, und die Sprachen, die mit der kyrillischen Schrift verschriftlicht werden, gehören auch nicht alle zu einer Sprachfamilie (z.B. slawisch).

Mein ich genau so..

Menja gawarit po russki ;-))

Hat in Sofia bequemes Erwerben der Tageskarte für die Elektrische ermöglicht, wie auch in der Ukraine..

T6JP
Zitat
BVG-Fuchs
Bei Ebay Kleinanzeigen tauchte nun ein Schild mit dem Bahnhofsnamen "Schloss-Strasse" auf.

Wer also noch 4,05 m x 1,10 m an seiner Wand frei hat, kann sich hier auf das gute Stück bewerben und eine Preis verhandeln.
Das Schild wird er schon seit einem Jahr nicht los... Wer will soetwas haben? Kann er dem U-Bahn-Museum schenken...
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen