Anonymer Benutzer
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 09.06.2017 12:14 |
Zitat
GraphXBerlin
Seit wann hat die U-Bahn etwas mit dem öffentlichen Straßenverkehr zu tun? Wenn, dann ist dies ein schwerer Eingriff in den Bahnverkehr oder wie sich das schimpft. Aber mit etwaigen Konsequenzen für den Führerschein etc. hat das nicht annähernd zu tun.
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 09.06.2017 15:04 |
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 09.06.2017 17:55 |
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 09.06.2017 21:24 |
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 09.06.2017 21:58 |
Zitat
wikipedia.de
Zugleich grenzt der VDV die U-Bahn begrifflich von der Straßenbahn und der Stadtbahn ab, die zumindest in Teilen eine Streckenführung auf öffentlichen Straßen haben können, in deren Bereich die Straßenverkehrs-Ordnung zu beachten ist.
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 09.06.2017 22:59 |
DArum geht es in diesem Fall gar nicht. Ja, betriebsrechtlich fällt sie unter die BoStrab, oder wie sich das schimpft.Zitat
Und da sind wir wieder... Ist eine U-Bahn eine Straßenbahn?
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 09.06.2017 23:57 |
Zitat
md95129
Wie man Baeume rationell von den Schienen raeumt oder wie lange waere die S-Bahn in solch einem Fall gesperrt?
Baumentfernung
Henner
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 10.06.2017 00:29 |
Zitat
GraphXBerlin
DArum geht es in diesem Fall gar nicht. Ja, betriebsrechtlich fällt sie unter die BoStrab, oder wie sich das schimpft.Zitat
Und da sind wir wieder... Ist eine U-Bahn eine Straßenbahn?
Es ging hier aber darum, das eine U-Bahn im praktischem Sinne kein Vekehrsmittel im öffentlichen Straßenraum ist.
Zumindest nicht in Berlin. Was andere westdeutsche Städte erfinden ist hier irrelevant. Jetzt verstanden? ;-)
Zitat
BOStrab
§16 (4) Bahnkörper sind straßenbündige, besondere oder unabhängige Bahnkörper. Straßenbündige Bahnkörper sind mit ihren Gleisen in Fahrbahnen oder Gehwege eingebettet. Besondere Bahnkörper liegen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen, sind jedoch vom übrigen Verkehrsraum mindestens durch Bordsteine oder Hecken oder Baumreihen oder andere ortsfeste körperliche Hindernisse getrennt. Zum besonderen Bahnkörper gehören auch Bahnübergänge nach § 20 Absatz 1 Satz 3 mit Vorrang für die Straßenbahn, wenn sie entsprechend § 20 Absatz 3 oder 4 gesichert sind. Unabhängige Bahnkörper befinden sich auf Grund ihrer Lage oder Bauart außerhalb des Verkehrsraums öffentlicher Straßen. Zum unabhängigen Bahnkörper gehören auch die Bahnübergänge nach § 20 Absatz 1 Satz 2.
§55 (3) Auf besonderen und unabhängigen Bahnkörpern einschließlich der Bahnübergänge im Sinne des § 16 Absatz 4 Satz 4 und 6 nehmen die Züge nicht am Straßenverkehr teil.
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 10.06.2017 07:34 |
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 10.06.2017 08:25 |
Zitat
Der Fonz
Ach je, im Grunde ging es doch nur darum, das einige Verrückte immer wieder fordern, das Straftäter als Strafe für bsp. Eibruch oder Diebstahl oder sonstiges ihren Führerschein abgeben sollen. Nur hat das eine doch nichts mit dem anderen zu tun. Und nur weil die Täter z.b. keine Strafe zahlen wollen oder können soll der Führerschein weg? Warum? da könnt ich ja bei einigen Usern hier, die ihre sonderbar-verrückten Beiträge hier abliefern, das Gleiche fordern, Weg mit dem Führerschein - wer solch dumme Beiträge hier schreibt , ist bestimmt nicht zum Führen eines Fahrzeugs befähigt. Oder die ÖPNV-Monats- oder Jahreskarte wegnehmen...
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 10.06.2017 09:26 |
Zitat
micha774
In Borgsdorf fahren nun Schienenbusse :-)
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 10.06.2017 13:19 |
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 10.06.2017 14:01 |
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 10.06.2017 16:10 |
Zitat
drstar
Zitat
Der Fonz
als Strafe für bsp. Eibruch
Anders sieht es bei Rohheitsdelikten aus
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 11.06.2017 12:10 |
Zitat
T6Jagdpilot
Autschn..
Aber zur Entlastung der etwas überforderten Kolleginnen aus dem kyrillischen Sprachraum muß ich bemerken,
das es nicht so einfach ist, mit einen Beschleunigerwagen nur ganz kurze Fahrbewegungen auszuführen.
Reparatur ist aber nicht kompliziert, ist ja eh nur Plaste beim T3 dahinten..
T6JP
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 12.06.2017 21:57 |
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 13.06.2017 00:23 |
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 15.06.2017 15:03 |
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 15.06.2017 18:47 |
Zitat
U-Bahnfuchs
Zitat
T6Jagdpilot
Autschn..
Aber zur Entlastung der etwas überforderten Kolleginnen aus dem kyrillischen Sprachraum muß ich bemerken,
das es nicht so einfach ist, mit einen Beschleunigerwagen nur ganz kurze Fahrbewegungen auszuführen.
Reparatur ist aber nicht kompliziert, ist ja eh nur Plaste beim T3 dahinten..
T6JP
Wo ist denn der kyrillische Sprachraum? Wenn meinst du wohl den Raum der kyrillischen Schrift, denn eine kyrillische Sprache gibt es nicht, und die Sprachen, die mit der kyrillischen Schrift verschriftlicht werden, gehören auch nicht alle zu einer Sprachfamilie (z.B. slawisch).
Re: Kurioses Thema Nr. 6 (ab August 2016) 15.06.2017 21:02 |
Das Schild wird er schon seit einem Jahr nicht los... Wer will soetwas haben? Kann er dem U-Bahn-Museum schenken...Zitat
BVG-Fuchs
Bei Ebay Kleinanzeigen tauchte nun ein Schild mit dem Bahnhofsnamen "Schloss-Strasse" auf.
Wer also noch 4,05 m x 1,10 m an seiner Wand frei hat, kann sich hier auf das gute Stück bewerben und eine Preis verhandeln.